Krankengeld, zwei Jobs - wie wird das berechnet?
Aktuelles Armut Gesundheit
Die Höhe Ihres Krankengeldes orientiert sich immer an Ihrem Verdienst im zuvor ausgeübten Arbeitsverhältnis. Aber wenn Sie zwei Jobs parallel gemacht haben? Wie funktioniert die Berechnung dann?
Ihr Krankengeld orientiert sich an zwei Zahlen - Ihrem Brutto- und Ihren Netto-Verdienst. Wie viel Ihnen die Krankenkasse tagesaktuell überweist, hängt also von Ihrem letzten Einkommen ab. 70 Prozent vom Brutto, aber gleichzeitig niemals mehr als 90 Prozent vom Netto. Als gute Faustformel sollten Sie daher mit einem Verlust von rund 20 Prozent Ihrer bisherigen Kaufkraft rechnen.
Ausführliche Infos zum Krankengeld - zur Berechnung, der maximalen Anspruchsdauer und auch sehr häufigen Schwierigkeiten - haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Zwei Jobs gleichzeitig: Was wird aus dem Krankengeld?
Schon bei der Berechnung des einfachen Krankengeldes verlieren viele Menschen den Durchblick. Was bedeutet es aber, wenn ich zwei Arbeitgeber habe, also jeden Monat auch zwei Gehälter bekommen habe, bevor ich langfristig erkrankt bin?
Glücklichweise wird die Rechnung an sich nicht komplexer. Es folgt eine geradezu logische Herangehensweise: Jetzt wird für beide Jobs getrennt voneinander der Anspruch auf Krankengeld ermittelt. Die Kollegen von Haufe haben hierzu ein fiktives Beispiel auf Ihrer Website zur Verfügung gestellt.
Diese Regelung gilt, wenn es sich um zwei versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse handelt. Das bedeutet: In beiden Jobs bekommen Sie Monat für Monat eine Lohnabrechnung, auf der Abzüge zur Krankenkasse, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zu sehen sind. Nur in diesem Fall haben Sie im Krankheitsfall nach Ablauf von sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld. Sonst nicht.
Wenn Sie also einen "Hauptjob" im Büro ausüben und am Wochenende als Minijobber kellnern, erhalten Sie nach sechs Wochen Krankheit nur für Ihren Vollzeitjob Geld von der Krankenversicherung.
Fazit
Das Krankengeld wird auf der Grundlage Ihres Arbeitslohns berechnet. 70 Prozent vom Bruttoverdienst, nicht aber mehr als 90 Prozent vom Netto. Üben Sie mehrere Jobs gleichzeitig aus, die allesamt versicherungspflichtig sind? Dann gibt es für jedes dieser Beschäftigungsverhältnisse das jeweilige Krankengeld. Für den Fall, dass Sie außerdem einem Minijob nachgehen, erhalten Sie für diese Tätigkeit kein Krankengeld.
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Kommentare (9)
Frank
am 17.05.2024Ich habe 2 Beschäftigungsverhältnisse. Der Gesamtverdienst liegt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze zur KV/PV, aber unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze RV/AV. Beiträge zur KV/PV werden also aus einem anteiligen Entgelt je AG ermittelt, zur RV/AV aus dem Gesamt-
entgelt.
Im Krankheitsfall zahlt mein AG (AG A) sein volles Entgelt weiter. Der andere Arbeitgeber (AG B) stellt nach 42 Tagen die Entgeltfortzahlung ein.
Krankengeld wird nunmehr aus dem KV-pflichtigen Entgelt des AG B berechnet. Soweit, so gut und klar.
Nunmehr wird aber das gesamte Entgelt des AG A zur Beitragsberechnung zur KV/PV während des Krankengeldbezuges zugrunde gelegt, also erhöht. Das kann doch nicht korrekt sein? Es führt beispielsweise dazu, dass die Summe der PV-Beiträge aus KG und Beschäftigung oberhalb des
Höchstbeitrages liegt.
Christian Schultz
am 17.05.2024Um das zu bewerten, müssten wir uns die Unterlagen anschauen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen aus der Sozialrechtsberatung. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland.
Silke Schroeder
am 24.10.2023Hallo!
Ich habe folgende Frage:
Ich war 2 3/4 Monate bei einem Arbeitgeber beschäftigt (1.3.-25.5.) dann bei einem neuen Arbeitgeber (ab 26.5.) seit dem 1.6. bin ich jetzt krank geschrieben.
Welcher Zeitraum gilt für die Bemessung der Krankengeldes? Meine Krankenkasse meint die "alte Beschäftigung" (höheres Gehalt) sei für die Berechnung nicht relevant, sondern das Gehalt ab 26.5. beim neuen Arbeitgeber (wesentlich niedriger). Ist das so richtig?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus!
Silke Schroeder
Christian Schultz
am 25.10.2023Hallo Silke, der Bemessungszeitraum für die Krankengeld-Berechnung ist immer der letzte Abrechnungszeitraum, der mindestens vier Wochen beträgt: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/krankengeld-hintergruende-zur-entgeltbescheinigung-21-bemessungszeitraum_idesk_PI42323_HI2675656.html
Ob das in Ihrem Fall nun korrekt abgelaufen ist, können wir hier im Forum allerdings nicht klären. Wenden Sie sich hierzu gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Max d
am 14.03.2023Danke für diesen Artikel.
Meine Frage ist: Angenommen man hat 2 "Hauptjobs" (Leitende Funktion) und ist bei dem einem Hauptjob Krankgeschrieben aufgrund einer Körperlichen Erkrankung und bezieht schon Krankengeld, fängt jedoch seinen 2ten Hauptjob an (Nicht Körperliche Arbeit! Der Krankheitsgrund wirkt sich nicht auf die Arbeit aus, daher wird sie ausgeführt), wie sieht das dort die Krankenkasse? Darf ich diesen 2ten "Hauptjob" anfangen und Beiträge zahlen, jedoch für eine andere Arbeit Krankengeld beziehen? Oder fordert die Krankenkasse unter umständen etwas zurück weil sie meinen könnten, dass ich ja wieder arbeiten gehe?
Liebe Grüße
Christian Schultz
am 15.03.2023Hallo Max, das ist ein sehr theoretischer Fall, den ich so in der Praxis noch nie hatte. Daher kann ich das so nicht beantworten.
Jaqueline
am 21.05.2024Lieber Max, ich habe aktuell den selben Fall und frage mich wie dies ausging. Kannst du mir deinen Fall schildern? Ich würde auch einen Job ab dem 01.06 mit Bürotätigkeit beginnen und bin für den anderen aber schon seit drei Monaten krankgeschrieben, aus körperlichen Gründen. Jetzt wollte ich kündigen und mein Chef meinte, ach nö: dann bekommst du ja kein Krankengeld. Ich bin gespannt was du zu berichten hast.
Sabine S
am 13.03.2023Ich habe folgende Frage. Ich habe einen Hauptjob und einen Zweitjob (auch sozialversicherungspflichtig). Den Zweitjob übe ich nicht jeden Monat aus. Im Monat vor meiner Erkrankung hatte ich Einnahmen aus diesem Zweitjob, die bisher nicht berücksichtigt wurden. Ist der Bewertungszeitraum hier der Monat vor der Erkrankung oder wird beim Zweitjob auf Regelmäßigkeit geschaut. Vielen Dank
Christian Schultz
am 13.03.2023Hallo Sabine, da bin ich mir nicht ganz sicher. Wichtig ist beim Krankengeld, dass ein voller Arbeitsmonat zustande kommt - also vier Wochen. Vielleicht ist das ein Problem in Ihrem Fall. Aber lassen Sie am besten einen Experten auf Ihre Unterlagen schauen.
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