Krankenkasse will Einwilligung zu telefonischem Kontakt: Ist das sinnvoll?
Aktuelles Gesundheit
Insbesondere wenn Sie Krankengeld beziehen, kann diese Anfrage kommen: Die Krankenkasse möchte von Ihnen eine schriftliche Einwilligung zum telefonischen Kontakt. In diesem Beitrag schauen wir uns das einmal genauer an.
Hat die Krankenkasse das Recht, Sie einfach anzurufen?
Normalerweise nicht. Deswegen kann es durchaus passieren, dass Sie schriftlich darum gebeten werden, genau das zu erlauben. Sie werden nach Ihrer Einwilligung gefragt, dass Sie angerufen werden dürfen. Von Ihrer Krankenkasse. Ist das gut oder schlecht? Wie sollten Sie sich nun verhalten?
Krankenkasse will mich anrufen: Was nun?
Wie so oft im Sozialrecht kann man darauf nicht allgemein antworten. Dass Ihre Krankenversicherung etwas mit Ihnen telefonisch besprechen möchte, ist erst einmal nicht verkehrt. Denn viele Sachverhalte lassen sich am Telefon deutlich schneller - und manchmal auch einfacher - klären.
Sie haben also erst einmal nichts zu verlieren, wenn Sie Ihr Einverständnis erteilen.
Doch jetzt müssen wir im Auge behalten, was die Krankenkasse mit dieser neuen Möglichkeit macht. Aus der Praxis im Sozialverband wissen wir, dass in aller Regel keine Probleme auftreten, wenn sich die Kasse telefonisch bei Ihnen meldet. Doch so muss es nicht laufen. Insbesondere wenn Sie im Krankengeld-Bezug sind, kommt es vor, dass von Seiten der Krankenversicherung Druck aufgebaut wird. In seltenen Fällen bis zur Kündigung.
Wenn die freundliche Mitarbeiterin der Krankenkasse also plötzlich andere Saiten aufzieht und Sie sich unwohl mit diesen Anrufen fühlen - dann läuft etwas nicht richtig. Ganz und gar nicht.
Kein Scherz: Im Rahmen unserer Sozialberatung hören wir immer wieder, dass Patienten dazu aufgefordert werden, sich wieder zur Arbeit zu melden. Obwohl sie nachweislich und zurecht krankgeschrieben sind. Um es ganz klar zu sagen: Ein solches Verhalten seitens der Krankenkasse ist nicht in Ordnung. Und das müssen Sie sich auch nicht gefallen lassen.
Leider lassen sich jedoch viele Menschen am Telefon überrumpeln. Das darf nicht passieren.
Einwilligung zur telefonischen Kontaktaufnahme kann rückgängig gemacht werden
Deswegen ist es für Sie wichtig zu wissen, dass Sie solchen Anrufen nicht hilflos ausgeliefert sind. Nein - sollte der Sachbearbeiter der Krankenversicherung am Telefon Druck aufbauen, haben Sie eine einfache Möglichkeit zur Hand. Sie nehmen die Einwilligung zur telefonischen Kontaktaufnahme wieder zurück. Das geht ganz einfach per Mail. Und wenn Sie während eines Telefonats mit abstrusen Vorschlägen konfrontiert werden, dürfen Sie ausnahmsweise ganz unhöflich den Hörer auflegen. Das ist nicht verboten.
"Wenn Ihnen der Krankenkassen-Mitarbeiter am Telefon dumm kommt, dürfen Sie auch ganz einfach auflegen. Das ist nicht verboten."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Also, grundsätzlich spricht nichts dagegen, mit der Krankenkasse zu telefonieren. Und in den allermeisten Fällen ist das sogar sinnvoll. Sie können Ihre Fragen loswerden, Sachverhalte werden schnell und unkompliziert geklärt.
Problematisch wird es nur, wenn Sie beim Anruf der Krankenversicherung ein komisches Gefühl im Magen verspüren. Wenn plötzlich Druck aufgebaut wird. In diesen Fällen lautet unsere klare Empfehlung: Kommunizieren Sie mit der Kasse nur noch auf dem Schriftweg. Dann können Sie sich alle Vorschläge und Fragen der Versicherung in Ruhe durchlesen und vor einer Entscheidung gegebenenfalls eine unabhängige Meinung einholen.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!
Kommentare (2)
Helmut
am 30.03.2024Meine Krankenkasse hat auf meine eMail geantwortet:
"Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund gesetzlicher Datenschutzvorgaben Ihre Anfrage leider häufig nicht per E-Mail beantworten, sondern uns telefonisch, postalisch oder über das „Meine BARMER“ Postfach bei Ihnen melden.".
Das ist inakzeptabel, ich möchte direkt per eMail kommunizieren und nicht über ein Portal mit kompliziertem Einloggen und "Codes".
Können die tatsächlich Antworten per eMail verweigern?
MfG
Christian Schultz
am 02.04.2024Da haben wir noch zu wenig Erfahrung mit. Keine Ahnung, ob es da schon Gerichtsentscheidungen gibt. Aber sonst bleiben Sie in der Zwischenzeit erst einmal beim guten alten Brief oder dem Faxgerät.
Neuen Kommentar schreiben