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Krankenkassen-Wechsel im Krankengeld: Kann das gut sein?

Aktuelles Armut Gesundheit

Viele unserer Mitglieder berichten von Problemen während des Bezugs von Krankengeld. Oftmals übt die Krankenkasse regelrecht Druck aus. Ein beliebtes Mittel ist zum Beispiel die Anordnung einer Reha über die Rentenversicherung. Kann in dieser Situation ein Krankenkassen-Wechsel sinnvoll sein?

Krankenkassen-Wechsel im Krankengeld: Kann das gut sein?

Wenn Sie im Krankengeld sind, haben Sie wahrscheinlich schon bemerkt, dass die ganze Sache ziemlich komplex werden kann. Neben der finanziellen Unterstützung geht es oft um jede Menge Formulare, Arzttermine und eventuell auch um Reha-Maßnahmen. Eine Frage, die in solchen Situationen immer wieder auftaucht, lautet: Sollte ich die Krankenkasse wechseln, wenn ich Krankengeld beziehe? Wir schauen uns an, ob das überhaupt eine Option ist und welche Faktoren dabei wichtig sind – und ganz besonders, was passiert, wenn die Krankenkasse Sie zur Reha auffordert.

Krankengeld: Ein Überblick

Zunächst einmal eine kleine Auffrischung: Krankengeld bekommen Sie von der gesetzlichen Krankenkasse, wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Ihr Arbeitgeber zahlt nur in den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung, danach springt die Krankenkasse ein und übernimmt in der Regel 70 Prozent Ihres letzten Bruttoeinkommens. Dieser Anspruch auf Krankengeld gilt maximal für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren – bei derselben Krankheit.

Wenn Sie mehr zum Krankengeld wissen möchten, empfehlen wir Ihnen dieses Video.

Nun gibt es während des Bezugs von Krankengeld recht häufig Ärger mit der Krankenkasse. Der Klassiker ist zum Beispiel die Aufforderung zum Reha-Antrag - dazu gleich mehr. Und auch die Blitzheilung durch den Medizinischen Dienst stellt viele Patienten vor schier unlösbare Aufgaben.

Aus diesem Grund werden wir im Rahmen unserer Sozialrechtsberatung ab und an gefragt: Kann man die Kasse auch dann noch wechseln, wenn man bereits Krankengeld erhält?

 

Ist ein Krankenkassen-Wechsel möglich?

Die gute Nachricht: Theoretisch können Sie immer die Krankenkasse wechseln, auch wenn Sie bereits im Krankengeld-Bezug sind. Doch es gibt einen Haken. Keine Krankenkasse freut sich über zusätzliche Ausgaben. Wenn Sie im Krankengeld-Bezug als Neukunde dazukommen, kann es gut sein, dass Sie bei der neuen Kasse nicht unbedingt zuvorkommender aufgenommen werden als bei Ihrer alten Kasse. Trotzdem ist der Wechsel möglich – nur sollten Sie genau abwägen, ob der Schritt wirklich richtig ist.

Krankenkassen-Wechsel: So funktioniert's

Wenn Sie unzufrieden mit Ihrer Krankenversicherung sind, können Sie ganz leicht ein anderes Unternehmen auswählen. Mit einer Frist von zwei vollen Monaten zum Monatsende ist ein Wechsel möglich. Allerdings nur, wenn Sie bereits mindestens zwölf Monate bei Ihrer Kasse versichert sind.

Ein Sonderkündigungsrecht gilt, wenn die Krankenkasse den Beitrag anhebt. Dann müssen Sie dort noch keine zwölf Monate versichert sein.

Auch das Prozedere ist denkbar simpel: Einfach fristgerecht bei der neuen Wunsch-Kasse anmelden. Diese regelt dann den Wechsel samt Kündigung für Sie.

Der Reha-Kniff: Aufforderung zur Reha durch die Krankenkasse

Jetzt wird's spannend! Denn wenn Sie Krankengeld beziehen, wird Ihre Krankenkasse sehr wahrscheinlich früher oder später das Thema Reha ins Spiel bringen. Insbesondere dann, wenn Sie an einer psychischen Erkrankung leiden. Doch eine Aufforderung zur Reha kann bei einigen Versicherten Stress auslösen. Warum?

Die Kasse darf Sie zur Reha über die Deutsche Rentenversicherung auffordern, wenn sie der Meinung ist, dass diese Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherstellen könnte. Das ist der eine Grund. Aber gleichzeitig geht es auch darum zu prüfen, ob Sie im Krankengeld überhaupt richtig sind.

Sie haben dann zehn Wochen Zeit, einen Reha-Antrag zu stellen. Klingt erstmal gar nicht so dramatisch, oder? Aber: Wenn Sie den Reha-Antrag stellen, müssen Sie wissen: Im Rahmen der Reha wird nun geprüft, ob Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Falls ja, gibt es kein Krankengeld mehr. Ab sofort. Und oft sogar rückwirkend.

"Fordert die Krankenkasse zum Reha-Antrag auf, geht es vor allem um die Frage: Ist der Bezug von Krankengeld noch berechtigt oder nicht?"

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Was bringt der Krankenkassen-Wechsel, wenn die Aufforderung zur Reha kommt?

Wir wissen bereits: Nach der schriftlichen Aufforderung zum Antrag der Reha, bleiben Ihnen zehn Wochen. Hilft es Ihnen, in diesem Moment die Kasse zu wechseln?

Eher nicht. Denn der Kassenwechsel zieht sich über einen längeren Zeitraum. Zwei Monate zum Monatsende - das ist die Frist. Wenn wir also im Mai kündigen, wird der Wechsel erst zum 1. August komplett. In dieser Zeit hätten Sie den Antrag zur Reha aber bereits einreichen müssen. Tun Sie das nicht, stellt die Kasse das Krankengeld ein.

Das Gestaltungsrecht wurde eingeschränkt. Ist es jetzt sinnvoll, die Kasse zu wechseln?

Sobald eine Reha bei der Rentenversicherung ansteht, schränken viele Kassen das sogenannte Gestaltungsrecht (oder Dispositionsrecht) ein. Das bedeutet: Sollte im Rahmen der Reha festgestellt werden, dass eine EM-Rente für Sie in Frage kommt, haben Sie keine Wahl. Sie müssen die Rente beantragen. Auch wenn Sie eigentlich nicht wollen.

Daher müssen wir auch die Frage beantworten: Kann ein Wechsel der Krankenversicherung dieses Dilemma auflösen?

Nein, kann es nicht. Denn die Aussetzung des Gestaltungsrechts ist bei der Rentenversicherung gespeichert. Selbst wenn nun eine neue Krankenkasse ins Spiel kommt, bleibt die Situation unverändert. Sind Sie also gesundheitlich reif für die Erwerbsminderungsrente, wird die Rentenversicherung Ihre (neue) Krankenkasse darüber informieren. Inklusive des weggefallenen Gestaltungsrechts.

Ist ein Wechsel der Krankenkasse sinnvoll, wenn Sie bereits Krankengeld erhalten?

Wenn Sie sich fragen, ob ein Kassenwechsel sinnvoll ist, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Grundsätzliche Überlegung: Im Krankengeld-Bezug ist der Kassenwechsel oft mit Schwierigkeiten verbunden. Auch die neue Kasse wird nicht sonderlich erfreut darüber sein, einen neuen Versicherten aufzunehmen, der von Tag 1 an viel Geld kostet.

  2. Reha-Aufforderung: Wenn Sie bereits eine Reha-Aufforderung bekommen haben oder Sie damit rechnen, dass diese bald kommen könnte, wäre ein Wechsel nicht unbedingt die beste Idee. Denn die 10-Wochen-Frist zur Reha-Aufforderung überschneidet sich mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Frist zum Kassenwechsel.

  3. Leistungen generell vergleichen: Wenn Sie über einen Wechsel nachdenken, dann sollten Sie die Leistungen Ihrer aktuellen Krankenkasse mit denen anderer Kassen vergleichen. Gibt es vielleicht bessere Zusatzleistungen, einen besseren Service oder bestimmte Angebote, die Ihre Genesung unterstützen könnten?

Allgemein kann man sagen, dass der Zeitpunkt einer langfristigen Erkrankung inklusive Krankengeld-Bezug nicht unbedingt ideal für einen Wechsel der Krankenkasse ist. Wirkliche Vorteile ergeben sich nicht: Falls Sie - warum auch immer - die Aufforderung zur Reha umschiffen wollen, bietet der Kassenwechsel keinen Schutz. Und auch die Einschränkung des Gestaltungsrechts bleibt bestehen, wenn Sie Mitglied einer neuen Krankenkasse werden.

Lassen Sie sich bitte in jedem Fall persönlich beraten. Denn eine fundierte Entscheidung, was für Sie in Ihrer konkreten Situation am besten ist, können Sie nur mit einem Experten treffen.


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