Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer*innen haben sich die Beiträge für die Krankenversicherung zum Jahreswechsel teilweise stark erhöht. Im Schnitt stieg der Zusatzbeitrag von 1,7 auf 2,5 Prozent. Bei einigen Krankenkassen gab es jedoch auch deutlich größere Aufschläge. Jede Krankenkasse kann selbst über die tatsächliche Höhe des Zusatzbeitrags entscheiden. Die meisten gesetzlich Versicherten haben ab Januar deshalb ein geringeres Nettogehalt.
Es ist ebenfalls gesetzlich festgelegt, dass dieser geänderte Krankenkassenbeitrag sich erst zwei Monate später auf die Rentenhöhe auswirkt. Rentner*innen spüren diese Anpassung daher erst verzögert. Ab März werden viele deshalb eine geringere monatliche Überweisung erhalten, eine schriftliche Information durch die Rentenversicherung erfolgt in der Regel nicht.
Rentenversicherung übernimmt Hälfte des Zusatzbeitrags
So wie beim regulären Krankenkassenbeitrag übernimmt die Rentenversicherung auch beim Zusatzbeitrag die Hälfte der Kosten – analog wie der Arbeitgeber für berufstätige Versicherte. Diesen Anteil leitet die Rentenversicherung direkt an die jeweilige Krankenkasse weiter.
Hat eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag also beispielsweise um 1 Prozent erhöht, erhalten Rentner*innen 0,5 Prozent weniger Rente. Bei einer Rente von 2.000 Euro ergibt das eine um 10 Euro niedrigere Auszahlung.
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