Bisher erhalten Kliniken pro Behandlungsfall einen pauschalen Betrag. Diese sogenannten Fallpauschalen sollen im Zuge einer Reform sinken. Gleichzeitig sollen die Kranklenhäuser künftig das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik vergütet bekommen. Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier begrüßte die Abkehr von den Fallpauschalen in der jetzigen Form, nahm zur Finanzierung der Kosten aber auch den Bund und die Länder in die Pflicht.
Mitte März wurde ein erster Referentenentwurf für die geplante Krankenhausreform öffentlich. Mit diesem will die Ampelkoalition dem Mangel an Personal begegnen und die Qualität der Versorgung verbesern. Planbare Operationen und spezialisierte Eingriffe will man hierfür auf größere Kliniken konzentrieren und gleichzeitig die wirtschaftliche Existenz kleiner Krankenhäuser für die Grundversorgung absichern.
Neben der Absenkung von Fallpauschalen und der Einführung einer Vorhaltevergütung ist auch ein sogenannter Transformationsfonds vorgesehen. Dieser soll Krankenhäuser ab 2026 für insgesamt zehn Jahre bei Umstrukturierungen finanziell unterstützen. Bis zu 25 Milliarden Euro sollen hierfür aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kommen, weitere 25 Milliarden vonseiten der Bundesländer beziehungsweise der Krankenhausträger.
SoVD: Nicht nur gesetzlich Versicherte belasten
Aus Sicht des SoVD geht die geplante Reform grundsätzlich in die richtige Richtung. Man brauche in Deutschland eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung. Die knappen finanziellen Mittel, so die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier, müssten hierfür wohlüberlegt und gezielt eingesetzt werden. Wichtig sei, dass nicht nur die gesetzlich Versicherten für die Kosten aufkämen.
Engelmeier kritisierte: „Es kann nicht sein, dass der Bundesanteil zur Finanzierung des Transformationsfonds allein aus GKV-Beitragsmitteln erfolgen soll.“ Die Krankenhausreform komme schließlich allen Bürger*innen zugute.
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