Was bedeutet die Kurzarbeit konkret für Ihre zukünftige Rente? Mit welchen Zahlen sollte man planen? Und – gibt es eine Möglichkeit, etwaige Einbußen wieder auszugleichen?
Kurzarbeitergeld und Rente: Was muss ich wissen?
Rente Armut
Noch nie gab es in Deutschland so viele Menschen in Kurzarbeit. Was viele nicht bedenken: Wenn Sie Kurzarbeitergeld erhalten, führt das nicht nur zu einem geringeren Einkommen. Auch die spätere Rente wird durch das Kurzarbeitergeld beeinflusst.
Weniger Rente durch Kurzarbeit?
Das Instrument der Kurzarbeit ist in Deutschland noch nie so wichtig gewesen wie heute. Nach aktuellem Stand bezogen im Mai 2020 mehr als 6,5 Millionen Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld.
Schickt Ihr Chef Sie in Kurzarbeit, führt dies unmittelbar zu einem Gehaltsverlust. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von zwei Faktoren ab: Welche Form der Kurzarbeit für Sie persönlich gilt und wie lange Sie bereits in Kurzarbeit sind.
Ihr Arbeitgeber kann für Sie unterschiedliche Formen der Kurzarbeit anmelden. Er hat die Möglichkeit, sie zu 100 Prozent freizustellen. Dann müssen Sie Ihren Lebensunterhalt komplett über das Kurzarbeitergeld abdecken. Daneben gibt es aber noch andere Formen. Wer seine Wochenstunden zum Beispiel um die Hälfte reduziert, muss nur die entstehende Lücke von 50 Prozent über Kurzarbeit reduzieren. Eine gute Übersicht zum Instrument der Kurzarbeit finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Das eigentliche Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent Ihres üblichen Netto-Entgelts. Leben Kinder bei Ihnen im Haushalt erhöht sich die Auszahlung auf 67 Prozent. Aber: Je länger Sie sich in Kurzarbeit befinden, desto höher steigt diese Lohnersatzleistung. So gibt es nach drei Monaten schon 70 Prozent, ab dem sechsten Monat sogar 80 Prozent. Gut zu wissen: Das Kurzarbeitergeld wird über die Bundesagentur für Arbeit angemeldet, die Überweisung an den Arbeitnehmer erfolgt jedoch durch Ihren Betrieb.
Es gibt diverse Möglichkeiten, das eigene Einkommen neben dem Kurzarbeitergeld aufzustocken. Zum Beispiel über einen Nebenjob, im Notfall auch durch „Hartz IV“.
Geringere Rentenbeiträge bei Kurzarbeit
Doch die Einbußen durch Kurzarbeit schmerzen nicht nur in der Gegenwart. Auch für Ihre zukünftige Rente bedeutet diese Situation eine wichtige Veränderung. Denn während der Kurzarbeit werden sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Arbeitgeber geringere Rentenbeiträge abgeführt.
Die positive Nachricht: Der Arbeitgeber muss die Rentenbeiträge aufstocken – auf 80 Prozent der durch Kurzarbeit entstandenen Lücke.
Schauen wir uns das anhand eines Beispiels an: Holger aus Schleswig verdient normalerweise 3500 Euro brutto im Monat. Aufgrund der besonderen Situation durch das Corona-Virus meldet sein Chef zunächst die volle Kurzarbeit für Holger und seine Kollegen an. Es gibt ab dem nächsten Monat also nur noch Kurzarbeitergeld. Da Holger ledig ist, beträgt die Auszahlung in seinem Fall 60 Prozent.
Durch die Einführung der Kurzarbeit hat Holger also ab sofort fast 900 Euro weniger im Monat zur Verfügung. Ein erheblicher Einschnitt.
Die Berechnung der Rentenbeiträge fällt durch die Aufstockung des Arbeitgeberbeitrags etwas milder aus. Da Holger zu 100 Prozent in Kurzarbeitergeld ist, zahlt er selbst in diesem Fall überhaupt keine Beiträge für die Rente. Sein Arbeitgeber muss nun für den sogenannten fiktiven Anteil 80 Prozent der Beiträge abführen. Die Lücke zum bisherigen Brutto beträgt 3500 Euro. 80 Prozent davon sind 2800 Euro. Für diesen (fiktiven) Betrag führt sein Betrieb nun den aktuellen Beitragssatz ab – 18,6 Prozent.
Immer noch eine Lücke, aber deutlich geringer als erwartet. Der Aufstockung des Arbeitgebers sei Dank.
Noch ein zweites Beispiel: Sandra aus Eckernförde ist nur zum Teil in Kurzarbeit, ihre Stunden wurden lediglich reduziert. Von ursprünglich 3000 Euro Monatslohn bleiben zurzeit nur 750 Euro übrig. Zusätzlich erhält sie Kurzarbeitergeld. Für die Berechnung ihrer Rente bedeutet das:
Zu den 750 Euro wird ein fiktiver Anteil addiert. Dieser orientiert sich an der durch die Kurzarbeit entstandenen Lücke. In unserem Beispiel beträgt diese 2250 Euro. Mit der 80-Prozent-Aufstockung durch den Arbeitgeber kommen wir so auf einen Betrag von 2550 Euro, für den 18,6 Prozent Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden.
Rentenlücke durch Kurzarbeit: Kann ich die durch freiwillige Zahlungen ausgleichen?
Theoretisch schon. Es kommt jedoch immer auf Ihre jeweilige Situation an. Die häufigste Form von freiwilligen Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erleben wir, wenn Bürgerinnen und Bürger eine vorgezogene Altersrente anstreben. Damit jetzt keine Abschläge anfallen, gibt es die Option, ab Vollendung des 50. Lebensjahres freiwillige Beiträge zu leisten.
Lesen Sie zu dieser Frage am besten diesen Beitrag.
Fazit: Kurzarbeit hat negative Auswirkungen auf die spätere Rente – Aufstockung des Arbeitgebers verhindert jedoch Schlimmeres
Ähnlich wie beim Arbeitslosengeld bedeutet auch der Bezug von Kurzarbeitergeld, dass Ihre spätere Rente geringer ausfallen wird. Doch es gibt auch eine gute Nachricht. Durch die gesetzlich vorgeschriebene Aufstockung des Arbeitgebers fällt diese Lücke deutlich geringer aus. Wenn Sie individuelle Fragen zu Ihrer eigenen Rentenlücke durch Kurzarbeit haben, empfehlen wir Ihnen die kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung.
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Kommentare (5)
Ingrid Rott-Albrecht
am 09.01.2022Bin seit April 2020 ohne Unterbrechung in Kurzarbeit.
Werde 2022 im Juni 63 jahre alt und möchte ab 01.07.202 Rente
beziehen. Ist es sinnvoll jetzt den Rentenantrag zu stellen oder weiter
in Kurzarbeit zu bleiben,da ja bei den Rentenbeiträgen auch weniger
abgeführt wird.
Wäre über eine passende Antwort zu meiner Anfrage dankbar.
MFG Rott-Albrecht
Christian Schultz
am 17.01.2022Hallo Ingrid, die Rente mit 63 ist nur mit hohen Abzügen möglich. Wenn Sie Alternativen haben, sollten Sie diese also mitdenken: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Annelie Kunzmann
am 15.05.2021Hallo, als Altersrentner war ich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, auch während der Zeit der Kurzarbeit "0" seit November 2020. Ab dem 01.01.2021 erhielt ich kein Kurzarbeitergeld mit der Begründung:" steht mir als Altersrentner nicht zu".
Eine Freundin, selbständig mit eigendem Geschäft, mußte auf Geheiß ihres Steuerberaters einer angestellten Altersrentnerin das Gehalt fortzahlen. Laut Steuerberater zahlt der Staat dem Arbeitgeber nichts für Rentner in Kurzarbeit "0", aber der Arbeitgeber muß zahlen, aus eigener Tasche. Was stimmt ???
Über eine Antwort wäre ich mega dankbar !!!
Christian Schultz
am 18.05.2021Hallo Annelie, das weiß ich leider nicht. Allerdings werden nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze keine Beiträge mehr zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. Da die Kurzarbeit an die Pflicht zur Arbeitslosenversicherung gekoppelt ist (beim Minijob gibt es daher auch kein Kurzarbeitergeld), kann ich mir vorstellen, dass hier ein ähnlicher Fall vorliegt.
Michael Bendun
am 27.08.2020Nicht nur bei der Rente sind Einschnitte zu erwarten, auch bei dem nächsten Steuerjahresausgleich wird es eng. Denn da schlägt auf das Kurzarbeitergeld noch die kalte Progression zu! Denn für den Fiskus ist Kurzarbeitergeld, wie Krankengeld nach 6 Wochen, oder wie andere Nebeneinkünfte, zB.
Mieteinnahmen. Also muss man mit Abgaben rechnen und nicht mit Erstattungen.
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