Im Koalitionsausschuss haben sich die Spitzen von SPD und Union in der Nacht zu Mittwoch auf neue Beschlüsse geeinigt. Sie legten fest, das Instrument der Kurzarbeit bis Ende nächsten Jahres zu verlängern. Dies soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben.
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes bleibt dabei unverändert. Der reguläre Satz liegt bei 60 und nach vier Monaten bei 70 Prozent. Ab dem siebten Monat gibt es Kurzarbeitergeld in Höhe von 80 Prozent. Für Eltern mit Kindern sind es jeweils 7 Prozent mehr. Der SoVD begrüßt diese Maßnahme. Denn gerade für Menschen mit niedrigen Einkommen, die in der Corona-Pandemie besonders belastet sind, ist eine finanzielle Absicherung wichtig.
Zuschuss aus Steuergeld
Bis zum 30. Juni 2021 entlastet die Bundesagentur für Arbeit (BA) zudem die Arbeitgeber, indem sie deren Sozialversicherungsbeiträge übernimmt. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) rechnet durch die Verlängerung mit weiteren Kosten von 10 Milliarden Euro. Bisher gab die Bundesagentur etwa 11 Milliarden Euro für die Maßnahme aus. Da ihre Reserven bald aufgebraucht sind, soll Steuergeld zugeschossen werden.
Im Mai bezogen 6,7 Millionen Menschen Kurzarbeitergeld und damit deutlich mehr als während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09.
Wichtiges rund um das Kurzarbeitergeld hat der SoVD in einer Sozial-Info zusammengestellt.
In seinen Beratungsstellen infomiert der Sozialverband Deutschland über das Kurzarbeitergeld und viele andere Leistungen der Sozialversicherungen. Über die Kreis- und Landesverbände des SoVD finden Sie die Angebotes des Verbandes in Ihrer Nähe.
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