Lücke in der 45-jährigen Renten-Wartezeit: Muss ich den Minijob beim Bezug von ALG I zwei Jahre lang ausüben?
Aktuelles Rente
Ein Thema, das in unserer Sozialrechtsberatung sehr häufig nachgefragt wird: Bei der Wartezeit zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählt der Bezug von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn NICHT mit. Die Lösung kann ein Minijob sein, um die Lücke zu schließen. Aber wie lange müssen Sie jetzt einzahlen?
Der besondere Reiz, den die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ausübt, liegt in der Möglichkeit, vorzeitig ohne Abschlag aus dem Berufsleben auszusteigen. Und zwar maximal zwei Jahre früher, also zwei Jahre vor Ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter.
Um dieses Privileg in Anspruch zu nehmen, müssen Sie jedoch eine hohe Hürde nehmen: Sie benötigen 45 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung.
Die 45-jährige Wartezeit in der DRV
Wartezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung sind immer so eine Sache. Wenn es schlecht läuft, verhindern sie eine erfolgreiche Auszahlung. Das kann bei Betroffenen zu großem Unmut führen. Wartezeit ist auch nicht gleich Wartezeit. Die 35-jährige Versicherungszeit etwa - die Sie zum Beispiel bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen - erfüllen müssen, bereitet in der Praxis kaum Probleme. Warum? Weil hier so gut wie alles mitgezählt wird, was Sie in Ihrem Leben gemacht haben.

Auch bei der Wartezeit zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte finden die wichtigsten Etappen aus Ihrer Biographie Berücksichtigung. Die Arbeit im Angestelltenverhältnis ebenso wie die Kindererziehung.
Doch es gibt ein Problem. Und zwar immer dann, wenn in Ihrem Leben nicht alles nach Plan verläuft. Sollten Sie zum Beispiel so schwer erkranken, dass Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen müssen, wird das negative Folgen für die 45-jährige Wartezeit haben. Denn rentenrechtlich wird diese Phase als "Zurechnungszeit" betrachtet - und die zählt bei den 45 Jahren leider nicht mit.
Eine ähnliche Schwierigkeit kann auftreten, wenn Sie längere Zeit ohne Job sind. Der Bezug von Bürgergeld (früher "Hartz IV") bleibt bei unserer Wartezeit ebenso außen vor wie die frühere Arbeitslosenhilfe. Nur das Arbeitslosengeld I (ALG I) wird angerechnet. Mit einer wichtigen Ausnahme - und damit kommen wir zum Kern unseres Artikels.
Renten-Wartezeit mit Minijob auffüllen
Denn in den letzten 24 Monaten vor dem Beginn Ihrer Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählt selbst der Bezug von ALG I nicht zur 45-jährigen Versicherungszeit. Außer, Sie verlieren Ihre Arbeit durch die komplette Schließung des Betriebs.
Jetzt ist guter Rat teuer - zumindest, wenn die 45 Jahre noch nicht voll sind.
Wenn die Lücke zum Ziel aber tatsächlich nur maximal zwei Jahre beträgt, können Sie neben dem Arbeitslosengeld einen Minijob ausüben. Jetzt zahlen Sie eigene Rentenbeiträge und machen diese Phase damit zur sogenannten "Pflichtversicherungszeit". Und die zählt bei den 45 Jahren mit.
Ein Beispiel:
Dieter aus Mölln ist Jahrgang 1964 und möchte mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Bevor er seinen Job verliert, steht sein Rentenkonto bei 44 Jahren Versicherungszeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Nun bezieht er ALG I. Da wir uns zwei Jahre vor dem geplanten Rentenstart befinden, zählt das Arbeitslosengeld nicht mit zur Wartezeit.
Jetzt nimmt Dieter einen Minijob auf. Neben dem Bezug des ALG I. Er braucht nur ein weiteres Jahr - dann sind die 45 Jahre komplett. Problem gelöst.
Das Schöne ist: Bis zu 165 Euro können Sie mit Ihrem Minijob hinzuverdienen. Erst wenn es pro Monat mehr wird, kürzt die Arbeitsagentur Ihr Arbeitslosengeld. So profitieren Sie durch den Minijob-Trick sogar doppelt. Perspektivisch durch die Erfüllung der Wartezeit. Und unmittelbar auch finanziell. Durch mehr Geld im Portemonnaie.
Wie lange muss im Minijob gearbeitet werden?
Wir begegnen manchmal dem Vorurteil, dass angehende Rentner die vollen zwei Jahre einen Minijob durchziehen müssen. Nur dann sei das Problem mit der 45-jährigen Wartezeit behoben.
Aber so ist es nicht: Es kommt ausschließlich darauf an, wie groß Ihre Lücke bis zum Erreichen der 45 Jahre beträgt. Handelt es sich um ein Jahr, müssen Sie ein Jahr weitere Rentenbeiträge über den Minijob beisteuern. Sind es eineinhalb Jahre, brauchen wir 18 Monate. Und wenn Sie mehr als zwei Jahre auffüllen müssen, lassen Sie sich bitte individuell beraten. Vielleicht findet sich im direkten Gespräch anhand Ihrer konkreten Lebenssituation eine brauchbare Lösung. Unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Sozialrechtsschutz finden Sie in ganz Deutschland.
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