Pflegeversicherung: Beitragssatz soll 2019 um 0,5 Prozentpunkte steigen
Wir als Sozialverband begrüßen das sehr. Die Verbesserung der Leistungen, insbesondere für Menschen mit Demenz, war einer der Hauptgründe für die Reform in der Pflegeversicherung. Wenn heute mehr Menschen bessere Leistungen beziehen, kostet das aber auch mehr Geld. Deswegen ist der Beitragssatz bereits 2017 angehoben worden.
Nun ist geplant, die Versicherten erneut stärker zu belasten. Um 0,5 Prozentpunkte soll der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zum 01.01.2019 steigen.
Die Bundesregierung argumentiert, dass durch diese Erhöhung mehr als sieben Milliarden Euro mehr eingenommen werden. Auf diese Weise könne man anschließend den Beitragssatz bis 2022 stabil halten.
„Dass die Pflegeversicherung finanziell gut aufgestellt sein muss, ist nachvollziehbar“, so Jutta Kühl, SoVD-Landesvorsitzende in Schleswig-Holstein. „Die nun angekündigte Anhebung des Beitragssatzes löst aber das Problem nicht. Dringend benötigte Reformen zur weiteren Verbesserung der Pflegeversicherung werden damit nicht zu finanzieren sein.“
Finanzierung der Pflegeversicherung: Diese fünf Schritte sind erforderlich
Damit die Pflegekassen ihrer Aufgabe, sich würdevoll um die Menschen zu kümmern, ausreichend gerecht werden können, muss deutlich mehr passieren. Der Sozialverband nennt fünf Punkte, die von der Bundesregierung so schnell wie möglich umgesetzt werden sollten.
1. Jährliche Anpassung der Leistungen in der Pflegeversicherung
Zuletzt wurden die Leistungen in der Pflegeversicherung zum 01.01.2017 erhöht. Zwei Jahre zuvor gab es bereits einen weiteren Anstieg. Ob die Pflegebedürftigen in Deutschland mehr Geld bekommen, muss zurzeit stets neu durch ein Gesetz geregelt werden.
Als Sozialverband sehen wir das kritisch. Werden Leistungen auch dann in Zukunft erhöht, wenn es dem Staatshaushalt wieder schlechter geht? Was passiert, wenn irgendwann die Arbeitslosigkeit steigt und demzufolge weniger Beiträge in die Sozialversicherung fließen? Wir empfehlen, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung durch eine Dynamisierungs-Automatik zukunftssicher gemacht werden. Pflegegeld und weitere Leistungen würden jährlich automatisch angepasst werden, um den wachsenden Kaufkraftverlust auszugleichen. Zur Berechnung der Erhöhung sollte die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr) dienen.
2. Paritätische Finanzierung – auch für Rentnerinnen und Rentner
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilen sich den Pflegebeitrag, wir sprechen von einer „paritätischen Finanzierung“. Anders ist es bei bei Rentnerinnen und Rentnern – hier muss der Versicherte selbst den kompletten Beitrag allein wuppen.
Vor dem Hintergrund sinkender Renten ist dies kaum noch zu vermitteln. Außerdem soll Angestellten die Erhöhung in der Pflege durch eine gleichzeitige Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung versüßt werden. Senioren profitieren hiervon nicht, da sie diesen ohnehin nicht zahlen müssen. Gerecht wäre, wenn Rentnerinnen und Rentner bei der Zahlung des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung ebenfalls unterstützt würden. Hier müsste die Rentenversicherung einspringen und sich paritätisch an der Finanzierung beteiligen.
Kommentare (1)
Horst. Hartenfels
am 05.03.2020Die Leistungen der Pflegekasse sind seid dem 01.01.2017 unverändert. Die Kosten bei vollstationärer Pflege im PG 4 sind seid der Zeit um 14,33% oder um 296,00 Euro monatlich(!) angestiegen. Wann ist denn eine Erhöhung der Leistungen geplant? Für alles mögliche sind Erhöhungen geplant oder beschlossen wie z.B. Rundfunkbeitrag, Diäten, Sozialleistungen für Migranten usw. Hierzu werden teilweise teure Gutachten erstellt. Aber wer kümmert sich um unsere Senioren??? Wann ist hier eine Erhöhung geplant?
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