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Merkzeichen aG - wie hoch muss der GdB sein?

Aktuelles Behinderung Gesundheit

Für Menschen mit Behinderung gibt es verschiedene Merkzeichen - je nach Art und Schwere der Erkrankung. Eines der begehrtesten Merkzeichen ist das "aG", die außergewöhnliche Gehbehinderung. Aber wie kommen Sie nun da ran?

Merkzeichen aG

Die allerwichtigste Information, die Sie bitte aus diesem Beitrag mitnehmen: Für das Merkzeichen aG benötigen Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80. Das ist schon amtlich. Die 80 zu erreichen, wird nicht einfach. Und das muss Ihnen klar sein.

Merkzeichen aG? GdB von 80 oder mehr

Doch das ist noch nicht alles. Ein GdB von 80 beschert Ihnen noch nicht grundsätzlich das Merkzeichen aG. Denn: Dieser hohe Grad der Behinderung muss sich auf eine "erhebliche mobilitätsbezogene Teilnahmebeeinträchtigung" beziehen. Mehr dazu im § 229 SGB IX. In verständlichem Deutsch heißt das: Ihre Behinderung oder Krankheit muss so stark sein, dass Sie sich nicht mehr selbstständig fortbewegen können.

Mit anderen Worten: Ein GdB von 100 aufgrund einer psychischen Erkrankung oder Krebs würde nicht bedeuten, dass Sie das Merkzeichen aG erhalten. Die Schwere der Behinderung muss eindeutig mit Ihrer Mobilität in Zusammenhang stehen.

Allerdings bedeutet das nicht, dass nur Menschen mit Querschnittslähmung eine Chance auf das Merkzeichen aG haben. Wer sich kaum noch fortbewegen kann, leidet nicht selten an einem ganz anderen Krankheitsbild. Immer häufiger sind zum Beispiel sehr schwere Herzerkrankungen. Oder Schädigungen der Lunge und der Atmung allgemein. Wenn diese wichtigen Organe nicht mehr richtig funktionieren, können Sie auch nicht mehr laufen. Zwar sind Ihre Beine noch anatomisch funktionsfähig - aber in der Praxis funktionieren sie nicht, da Ihre Atmung nicht mehr rund läuft.

Vor einiger Zeit hat sich ein Mitglied bei uns mit Lungenkrebs vorgestellt. In der Zwischenzeit waren dem Mann beide Lungenlappen entfernt worden, er hatte also wirklich starke Schädigungen an diesem Organ. Dementsprechend schwer fiel und fällt ihm das Atmen.

Obwohl sich unser Mitglied kaum noch bewegen kann, erteilte ihm das Landesamt für soziale Dienste (LaSD) kein Merkzeichen aG.

Dieses Beispiel aus der Praxis möchten wir Ihnen vorstellen, damit Sie eine Vorstellung davon bekommen. Die Voraussetzungen zum aG sind wirklich sehr hoch. Es ist also gut möglich, dass es bei Ihnen nicht reicht.

Merkzeichen aG abgelehnt. Und jetzt?

Die meisten Menschen, die um das aG kämpfen, haben den blauen Parkausweis im Visier. Nur damit dürfen Sie rechtmäßig auf offiziellen Behindertenplätzen parken. Doch wenn es für das aG nicht reicht, ist in vielen Fällen noch nicht alles verloren.

Denn oft sind zumindest die Voraussetzungen für das einfache "G" erfüllt. Und mit dem allein können Sie - inklusive einem GdB von wenigstens 70 - bei uns in Schleswig-Holstein den gelben Parkausweis nutzen. Zugegeben, auf Behindertenparkplätzen dürfen Sie damit nicht stehen. Aber dafür bietet der gelbe Ausweis zahlreiche Vorteile im Straßenverkehr - zum Beispiel das unentgeltliche Parken auf kostenpflichtigen Stellplätzen. Achtung: Den gelben Parkausweis bekommen Sie nur, wenn Sie sich weniger als 100 Meter am Stück fortbewegen können.

Mehr über die unterschiedlichen Parkausweise finden Sie in diesem Beitrag.

Fazit

Um das Merkzeichen aG zu ergattern, benötigen Sie also einen GdB von 80 oder mehr. Dieser Grad der Behinderung muss durch starke Einschränkungen in Ihrer Bewegungsfähigkeit hergeleitet werden - eine andere Art von Behinderung reicht also nicht aus.

Sollten Sie die strengen Hürden zum aG nicht überwinden, reicht es vielleicht aber noch zum einfachen "G". Zumindest in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Im Rest von Deutschland ist es etwas schwieriger, weil Sie dann den orangefarbenen Ausweis benötigen - hier ist jedoch zusätzlich das Merkzeichen B notwendig.


Kommentare (2)

  • user
    Horst Böge
    am 29.11.2021

    Da ich einen Schwerbehinderten Ausweis mit 80 Prozent mit G habe, möchte ich gerne wissen welche Vorteile ich nutzen kann.KFZ Steuerermâssigung von 50 Prozent und Hundesteuerlass habe ich schon.ist da womöglich noch mehr drin,wovon ich nichts weiß.

    Mfg Horst Böge

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