Minijob bei EM-Rente: Weiterbewilligung gefährdet?
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Eine Rente wegen Erwerbsminderung erhält man nur, wenn man dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Das ist erst einmal Fakt. Trotzdem ist es möglich, sich neben der Rente etwas dazu zu verdienen. Zumindest dann, wenn Sie auf einige Dinge achten.
Denn wer eine EM-Rente in voller Höhe bezieht, kann aus medizinischer Sicht nur noch bis zu drei Stunden am Tag arbeiten. Im Umkehrschluss bedeutet das: Weniger als drei Stunden geht immer. Wenn Sie das also gesundheitlich schaffen, dürfen Sie - auch mit voller Erwerbsminderungsrente - bis zu drei Stunden pro Tag einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.
In der Regel funktioniert das gut im Rahmen eines Minijobs. Viele EM-Rentner verdienen sich etwas mit solchen Nebentätigkeiten hinzu. Es muss einfach gesundheitlich passen.
Nebenjob und EM-Rente: Bis zu drei Stunden sind okay
Umgekehrt gilt das gleiche: Sollten Sie zwar schon lange krank sein, aber immer noch einen "kleinen" Nebenjob verrichten können - dann kann Ihnen auch in diesem Fall eine volle Rente wegen Erwerbsminderung gewährt werden. Wichtig sind eben die magischen drei Stunden. Wenn Sie mit Ihrer Erkrankung länger arbeiten können, gibt es keine EM-Rente.
Auf den Job, den Sie einmal gelernt bzw. zuletzt ausgeübt haben, kommt es dabei übrigens nicht an. Wichtig ist nur, dass Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden pro Tag schaffen. Egal, was Sie vorher gemacht haben. Der Vollständigkeit halber muss für eine EM-Rente außerdem eine bestimmte Wartezeit erfüllt sein. Hier sprechen wir vereinfacht von der 5-5-3-Regel.
Einkommen aus Nebenjob: Verrechnung mit EM-Rente
Bis Ende 2022 mussten Sie höllisch aufpassen, durch Ihren Nebenjob nicht zu viel zu verdienen. Denn wenn das passierte, wurde die Rente zumindest anteilig gekürzt. Seit Anfang 2023 hat es hier jedoch eine wichtige Änderung gegeben. Die Rente wegen Erwerbsminderung kann nur dann mit Ihrem Arbeitseinkommen verrechnet werden, wenn Sie mehr als 17.000 Euro im Jahr verdienen. Und das müssen Sie erst einmal schaffen, wenn Sie maximal drei Stunden pro Tag arbeiten können.
Es besteht also keinerlei Gefahr, aufgrund Ihres Minijobs den Anspruch auf die EM-Rente zu verlieren. Auch wenn diese nur befristet bewilligt wurde und Sie nun einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen müssen, ist der Nebenjob unproblematisch. Wichtig ist einzig und allein das sogenannte "Restleistungsvermögen" - also die Frage, inwieweit Sie mit Ihrer Gesundheit überhaupt noch malochen können. Und hier gilt wie oben geschildert die magische Grenze von drei Stunden.
Fazit
Sie beziehen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung? Dann können Sie ohne Probleme nebenbei arbeiten gehen. Allerdings müssen es weniger als drei Stunden pro Tag bzw. 15 Stunden in der Woche sein. Auch die Hinzuverdienstgrenze von mittlerweile über 17.000 Euro pro Jahr ist sehr "versichertenfreundlich" ausgestaltet. Falls Sie am Tag zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können, sind übrigens die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine halbe EM-Rente erfüllt. In diesem Fall können Sie natürlich auch bis zu sechs Stunden pro Tag einem Beruf nachgehen, ohne dass es Probleme gibt.
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Kommentare (19)
Dani
am 12.10.2024Hallo,
ich bekomme eine befristete volle Erwerbsminderungsrente und pflege meine Schwiegermutter (10Std. pro Woche), die mit im Haus lebt. Wenn ich jetzt noch einen Minijob annehme, dürfte ich dann trotzdem noch die 3h pro Tag arbeiten oder werden die 10h Pflege in die Arbeitszeit von 15h pro Woche mit einberechnet?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen Dani
Christian Schultz
am 14.10.2024Hallo Dani, grundsätzlich hat die nicht-erwerbsmäßige Pflege von Angehörigen nichts mit Ihrem Restleistungsvermögen zu tun. Das heißt: Ihre Stunden aus dem Minijob und der Pflege werden nicht zusammengerechnet.
Aber: Es ist trotzdem möglich, dass die Rentenversicherung diese Tatsache zum Anlasse nimmt, generell Ihre Arbeitsfähigkeit zu überprüfen. Das kann sein, muss aber nicht.
Ulrich Pieper
am 30.09.2024Guten Tag. Ich beziehe eine volle EM Rente auf Zeit. Ist das zu 100% sicher das mir die RV bei unter3 Stunden pro Tag nicht die Rente streichen kann. Bin zwar gesundheitlich noch nicht in der Lage aber die frage würde sich bald stellen.
Christian Schultz
am 30.09.2024Hallo Ulrich, das ist sicher. Vielleicht wir die Rente nach Ablauf der Frist nicht weiterbewilligt. Aber das liegt dann nur an den Arztberichten, nicht an Ihrem Nebenjob.
Klein-erna
am 19.09.2024Guten Abend,
Ich beziehe seit 2014 eine volle EMR . Inzwischen ist diese auch unbefristet.
Nun sind inzwischen die hinzuverdienst-
Grenzen ja sehr hoch geworden und ich muss leider etwas dazu verdienen..
Ist es auch möglich eine Teilzeitbeschäftigung anzunehmen, mit 1-2std pro Tag und dann nochmal etwas für max ne Stunde pro Tag als Minijob bezahlt zu bekommen? Minijob Würde wahrscheinlich nur 100€ pro Monat werden.
Also so, das ich ca 12,5 std pro Woche arbeite?
Es handelt sich nur um 2 verschiedene Arbeitgeber- daher die Idee mit dem Aufteilen.
Vorausgesetzt natürlich , ich bleibe unter 3 std pro Tag und innerhalb der Hinzuverdienstgrenzen p.a mit beidem??
Christian Schultz
am 20.09.2024Hallo, das ist überhaupt kein Problem.
Dirk
am 15.09.2024Hallo Herr Schulz,
Ich habe seit April 24 eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente und habe ein schönes Angebot für eine Apotheke 2x in der Woche, Im Rahmen eines Minijobs, für unter 3 Stunden als Bote Medikamente auszufahren.
In den Interpretationen habe ich gelesen, dass die Deutsche RV das zum Anlass nehmen kann, ich würde diese selbstverständlich über den Minijob unterrichten, meinen Fall im Sinne der Rentengewährung noch einmal zu überprüfen.
Wäre das der Fall, weil ich sehr dankbar bin, die volle Erwerbsminderungsrente zu haben, würde ich keinen Minijob machen, sondern bis zur Schwerbehindertenrente mit 62 warten, da darf man ja wohl neben der Rente unbegrenzt hinzuverdienen.
Über ein kurzes Statement wäre ich dankbar.
LG
Christian Schultz
am 16.09.2024Hallo Dirk, Sie arbeiten ja unter drei Stunden am Tag. Und weiter unter den erlaubten 15 Stunden pro Woche. Von daher ist das kein Problem.
Schneider Frank,
am 30.01.2024Hallo,meine Frau hat einen minijob fuer 520 Euro im Monat wird aber nur 2 Mal im Jahr gebraucht.Sie ist EU Rentner muss sie das der Rentenversicherung melden oder eine erledigt das die Minijob-Zentrale mit freundlichen Grüßen Frank Schneider
Christian Schultz
am 31.01.2024Hallo Frank, Sie müssen das bei der DRV anmelden.
Charlie
am 29.01.2024Liebes SOVD-Team,
bei der Dreistundenregelung, handelt es sich um einen Durchschnittswert oder um einen absoluten Wert? In meiner Branche (Pflege) gibt es keine Tätigkeit, in der man nur 3Std./d arbeiten kann. Wäre es theoretisch denkbar 1-2 Mal die Woche 6-7,5 Std. zu arbeiten? Im Moment ist das für mich nicht schaffbar, aber ich hoffe, dass ich irgendwann wenigstens einem Minijob nachgehen kann.
Vielen Dank im voraus
Christian Schultz
am 29.01.2024Hallo Charlie, mit voller EM-Rente müssen Sie unter den drei Stunden am Tag arbeiten. In vielen Fällen schaut der Rententräger auch nur auf die Wochenarbeitszeit - diese muss dann unter 15 Stunden liegen. Aber hier kann es sein, dass Ihre Arbeitskraft dann überprüft wird. Um sicherzugehen, sollten Sie unter den drei Stunden bleiben.
Sven
am 02.01.2024Hallo,
also wenn ich das richtig verstehe dürfte ich bei voller EM auch einer selbststädigen Tätigkeit mit unter 3 Stunden
und einem Jahreseinkommen von 15000 € nachgehen, ohne Angst zu haben das meine EM gefährdet ist oder ich
das Einkommen angerechnet bekomme und muss nichts bei der Rentenkasse melden?
Viele Grüße
Sven
Christian Schultz
am 03.01.2024Hallo Sven, so ist es. Das Einkommen müssen Sie gegenüber der Rentenversicherung aber schon nachweisen.
Silke
am 25.05.2023Ich bin ratlos, mein CRPS zeigt auch nach fast 12 Monaten keine Besserung und ich bin nicht in der Lage meine rechte Hand (nach Radiusfraktur) normal zu belasten. Mit der Rente wird es auch schwierig bezw unmöglich. Ich bin 58 und Jahrgang 1965, die 35 Jahre bei der Rentenversicherung erreiche ich erst 2028. Prozente von 40 beim Versorgungsamt, die ich schon lange habe bringen mir leider auch nichts!
Hätten Sie einen Rat für mich?
Liebe Grüße,
Silke
Christian Schultz
am 25.05.2023Hallo Silke, leider können wir das so nicht beantworten. Man müsste sich vor allem Ihre Arztberichte anschauen. Dann könnte man sagen, was eventuell noch möglich wäre.
Andrea Cornils
am 25.05.2023Hallo, meine Tochter jetzt 27 Jahre, ist mit 15 Jahren an CRPS an Hand und Fuß erkrankt. Seit 2020 leider deshalb Oberschenkel amputiert, durch hohen Medi Gabe mit u. a. Cannabis Tropfen nicht arbeitsfähig und schulfähig. Nach Amputation leider Phantom und Stumpf Schmerzen, deshalb noch keine Prothese möglich.
Du brauchst einen guten Facharzt, der dir deine Diagnose gut attestieren kann. Viele Ärzte und Gutachter kennen die Erkrankung nicht wirklich und denken überwiegend an Psychosomatik. Das ist grausam!!!!!
Meine Daten dürfen gern an Silke zum Austausch weitergegeben werden. LG Andrea Cornils, 57 Jahre, Nahe Flensburg
P. S. Sozialverband hat letztendlich meine EM Rente durchgesetzt
Hilke Helms
am 09.04.2024Guten Tag,
ich habe mal zwei Fragen:
Ich (weibl., 63 Jahre) bekomme seit ca. 2 Jahren die volle EM-Rente. Jetzt habe ich die Möglichkeit, auf Minijobbasis etwas dazuzuverdienen. Verdienen würde ich pro Monat 538,- € und müsste dafür 8 Std. pro Woche arbeiten.
1. Da ich eine volle EM-Rente bekomme, darf ich ja nur unter 3 Std. pro Tag arbeiten, richtig?
2. Darf ich z. B. in der Woche an nur 2 Tagen auch jeweils 4 Std. arbeiten, ohne dass ich Probleme wegen meiner EM-Rente bekomme?
Das sind dann pro Woche ja immer noch weniger als 15 Stunden.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Hilke Helms
Christian Schultz
am 10.04.2024Hallo Hilke, ab und an können Sie auch einmal mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten. Aber nicht regelmäßig - damit gefährden Sie die volle EM-Rente.
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