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Minijob und Pflegegeld neben der vollen Erwerbsminderungsrente

Aktuelles Rente Pflege

Wahrscheinlich wissen Sie, dass man selbst mit einer vollen Erwerbsminderungsrente dazu berechtigt ist, einen Nebenjob auszuüben. Es gibt zwar bestimmte Grenzen, an die Sie sich halten müssen, aber grundsätzlich dürfen Sie nebenher arbeiten. Wie verhält es sich aber, wenn zusätzlich noch ein Verwandter gepflegt wird?

Minijob und Pflegegeld neben der vollen Erwerbsminderungsrente

Auf den ersten Blick erscheint es widersprüchlich: Wer eine volle Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, darf weiter arbeiten.

Allerdings nur in sehr engen Grenzen. Denn die komplette EM-Rente bekommt man nur, wenn man täglich weniger als drei Stunden arbeitsfähig ist. Unabhängig von Ihrem Beruf oder der Ausbildung. Außerdem muss dieser Zustand mindestens ein halbes Jahr anhalten. Kommt all das zusammen, sind die gesundheitlichen Voraussetzungen für die volle Erwerbsminderungsrente erfüllt.

Wie viel kann man mit EM-Rente hinzuverdienen?

Und genau das ist auch die Grenze, in der Sie sich bewegen müssen, wenn es um das Thema Hinzuverdienst geht. Sie dürfen mit EM-Rente arbeiten. Aber nur, wenn Sie wöchentlich unter 15 Stunden bleiben. Pro Tag sind also weniger als drei Stunden Arbeit erlaubt. Also genau der Rahmen, der die Erwerbsminderungsrente festzurrt.

Darüber hinaus gilt eine Hinzuverdienstgrenze. Aktuell dürfen Sie pro Jahr nicht mehr als 18.558,75 Euro neben Ihrer EM-Rente einnehmen. Verdienen Sie mehr, wird Ihre Rentenzahlung teilweise gekürzt. Bei drei Stunden Arbeitszeit pro Tag ist es jedoch nicht ganz einfach, auch nur annähernd in die Nähe dieses Betrags zu kommen.

Darf man mit Erwerbsminderungsrente einen Angehörigen zu Hause pflegen?

Ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland lebt noch in den eigenen vier Wänden. Viele davon werden von einem professionellen Pflegedienst betreut. Aber in den meisten Fällen sind es nahe Verwandte, die die Pflege übernehmen. Die Pflegekasse zahlt dafür ein Pflegegeld aus - je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld muss die Versicherung zahlen. Damit können dann Hilfs- und Pflegemittel finanziert werden. Aber auch der zeitliche Aufwand für die Pflege wird über das Pflegegeld abgegolten.

Auch wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, dürfen Sie Familienmitglieder zu Hause pflegen. Das kann sogar für Ihre eigenen Rentenansprüche sinnvoll sein - insbesondere, wenn es um die Erfüllung einer Wartezeit geht. Die Pflegekasse Ihres Angehörigen zahlt Rentenpunkte auf Ihr Konto, sobald folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Ihr Angehöriger hat Pflegegrad 2 oder höher
  • Sie pflegen mindestens zehn Stunden, verteilt auf wenigstens zwei Tage pro Woche
  • Sie arbeiten nicht mehr als 30 Stunden pro Woche

Die zeitliche Begrenzung von unter drei Stunden Arbeit pro Tag gilt für die Pflege von Angehörigen nicht. Zumindest nicht direkt.

Wie wirken sich Pflege und Minijob zusammen aus?

Deshalb ist es theoretisch auch erlaubt, einen Minijob auszuüben und zeitgleich einen Angehörigen zu pflegen. Selbst wenn Sie damit auf über 15 Stunden in der Woche kommen. Im Gesetz findet sich kein Verbot zu diesem Arrangement.

Aber: Diese Konstellation kann dennoch zum Problem werden. Denn auch wenn Sie mit Erwerbsminderungsrente gleichzeitig pflegen und arbeiten dürfen, ist es der Deutschen Rentenversicherung nach wie vor ein Anliegen, dass die Rente rechtmäßig ausgezahlt wird. Und wenn Sie regelmäßig deutlich mehr als drei Stunden pro Tag im Einsatz sind - der Minijob in Kombination mit Ihrer Pflegetätigkeit - kann die DRV eine Überprüfung Ihrer EM-Rente ansetzen.

Mit anderen Worten: Es wird gecheckt, ob Sie die gesundheitlichen Voraussetzungen weiterhin erfüllen. Denn falls Sie mehr als drei Stunden pro Tag einsatzfähig sind, bedeutet das konkret: Sie sind zu "gesund" für die volle Rente wegen Erwerbsminderung.

Und bei einer Überprüfung weiß niemand vorher, was am Ende rauskommt.

Fazit

Es ist nicht verboten, mit Minijob und Pflege über drei Stunden täglich aktiv zu sein. Auch nicht bei voller Erwerbsminderungsrente.

Sie müssen jedoch wissen: Die Deutsche Rentenversicherung ist berechtigt, den Status Quo überprüfen zu lassen. Entweder ausschließlich über aktuelle Befundberichte Ihrer Ärzte oder einen persönlichen Termin beim Gutachter. Wer den Minijob in vollem Umfang ausreizt und darüber hinaus einige Stunden pro Woche einen Familienangehörigen pflegt, kann sich für eine Überprüfung der EM-Rente verdächtig machen.


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