Mit 63 nur kleine Rente - wer stockt jetzt auf?
Aktuelles Rente Armut
Rund die Hälfte aller Deutschen geht zurzeit noch vor dem Erreichen der regulären Altersgrenze in die Rente. In der Regel, weil sie es sich leisten können. Doch wie sieht es aus, wenn diese vorgezogene Altersrente sehr klein ist? Kann man irgendwo aufstocken?
Wichtiger Hinweis: In diesem Beitrag geht es nicht darum, in welcher Weise das Jobcenter dazu berechtigt ist, Sie zwangsweise in die Rente zu schicken. Wenn Sie mehr über diesen Sachverhalt erfahren möchten, empfehle ich Ihnen diesen Artikel.
Heute gehen wir anders an das Thema ran. Es geht um folgendes Szenario:
Peter aus Oldenburg ist gerade 63 geworden. In einem Monat läuft sein Arbeitslosengeld aus. Da Peter früher einmal Geld vom Jobcenter beziehen musste, möchte er um jeden Preis verhindern, dort noch einmal zu landen. Vor diesem Hintergrund hat er beschlossen, eine Altersrente zu beantragen.
Das ist möglich, denn Peter kommt auf insgesamt 41 Jahre Wartezeit für die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte - über diese Rentenart können Sie ab dem 63. Geburtstag in den Ruhestand. Allerdings nur mit Abzügen.
Wie genau das mit den Abschlägen bei der Altersrente für langjährig Versicherte läuft, erfahren Sie in diesem Video:
Man kann sich darüber streiten, ob es finanziell sinnvoll ist, einen solchen Schritt zu gehen. Insbesondere dann, wenn die zu erwartende Rente klein wäre. Zu klein, um davon leben zu können.
Kleine Rente: Wer stockt jetzt auf?
Normalerweise ist diese Frage leicht zu beantworten: Wenn die Rente nicht reicht, können Sie zum Amt für Grundsicherung gehen und dort eine Aufstockung beantragen. In manchen Orten heißt die zuständige Behörde auch noch ganz altmodisch Sozialamt. Aber unter dem Strich zählt die Tatsache, dass Sie Ihre karge Rente mit der Grundsicherung im Alter aufstocken können.
Allerdings gilt das nur ab einem bestimmten Alter. Ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben, hängt davon ab, ob Sie die Regelaltersgrenze bereits überschritten haben. Wo genau diese in Ihrem Fall liegt, entscheidet Ihr Geburtsjahr.
Umgekehrt bedeutet das aber auch: Solange Sie altersmäßig unter dieser Grenze liegen, ist die Grundsicherung nicht für Sie zuständig. Also gibt es auch keine Aufstockung. Aber wer hilft Ihnen jetzt weiter, wenn die Rente nicht reicht?
Vorgezogene Altersrente: Ist das Jobcenter für die Aufstockung zuständig?
Bleibt eigentlich nur das Jobcenter als Anlaufstelle für eine Aufstockung. Aber müssen die dann auch wirklich zahlen?
Grundsätzlich bekommt man "Hartz IV", wenn man erwerbsfähig ist - also mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann - und noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat. Finanzielle Bedürftigkeit setzen wir natürlich auch voraus. Der Bezug einer vorgezogenen Altersrente liegt also in einer Art Grauzone. Man ist zwar noch erwerbsfähig und hat die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht - bezieht aber eine Altersrente. Ist das Jobcenter dann zuständig?
Nein, ist es nicht. Wer eine Altersrente bekommt, hat keinen Anspruch gegenüber dem Jobcenter. Auch nicht im Fall einer vorgezogenen Altersrente.
Wie schließe ich die finanzielle Lücke?
Wir befinden uns also in einer denkbar ungünstigen Situation: Kleine Rente - aber weder Anspruch auf "Hartz IV" noch auf Grundsicherung.
Dazu muss man sagen: Wenn tatsächlich absehbar ist, dass Sie allein von Ihrer kleinen Rente leben müssen, dann sollten Sie grundsätzlich auch keinen vorgezogenen Rentenantrag stellen. In den allermeisten Fällen ist der Urspung zu solch einem Szenario also entweder Unbedachtheit oder eine falsche Beratung. Aber natürlich kann das Leben unvorhersehbare Wege einschlagen - beispielsweise die Trennung vom Partner, so dass plötzlich weniger Geld zur Verfügung steht als geplant.
Wie auch immer: Es bleibt die Frage, ob man von irgendwoher doch noch eine Aufstockung zur vorgezogenen Altersrente erhalten kann. Und da haben wir eine Lösung für Sie: die Hilfe zum Lebensunterhalt. Früher hat man dieses Konstrukt auch schlicht und einfach als Sozialhilfe bezeichnet. Finanziell gibt es hier so gut wie keinen Unterschied zum ALG II oder der Grundsicherung - Sie beantragen die Hilfe zum Lebensunterhalt in der Regel sogar in derselben Behörde wie die Grundsicherung. Vielleicht sogar beim gleichen Sachbearbeiter.
Auf diese Weise kommen Sie also doch noch auf die notwendige Aufstockung. Zumindest bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze - denn ab hier wäre dann wirklich die Grundsicherung im Alter für Sie zuständig.
Fazit
In diesem Fall sind also weder Grundsicherung noch Arbeitslosengeld II die letzte Stufe im deutschen Sozialnetz, sondern die gute alte Sozialhilfe - allerdings unter dem offiziellen Titel Hilfe zum Lebensunterhalt.
Sie fallen mit kleiner vorgezogener Altersrente demnach nicht ins Bodenlose. Das A und O im Sozialrecht bleibt jedoch eine gute und persönliche Beratung. In vielen Fällen holen Sie auf diese Weise deutlich mehr Geld heraus.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!
Kommentare (37)
Klaus
am 21.11.2024Hallo,
ich bin 62 und beziehe z. Zt. Bürgergeld. Ich könnte im Juni nächsten Jahres ( ich werde dann 63 ) in vorzeitige Rente gehen ( mit Abschlägen ). Da meine Rente nur etwa 650 Euro beträgt, muss ich aufstocken, hierzu stellen sich mir folgende Fragen.
- Wohngeld fällt weg, da ich das geforderte Mindesteinkommen ( >Regelsatz + Miete) nicht habe.
- Altersgrundsicherung bekommt man erst mit 67
- Für Hilfe zum Lebensunterhalt ( Sozialhilfe ) muss man arbeitsunfähig sein, was ich nicht bin.
Also bleibt nur noch weiterhin Bürgergeld als Aufstockung, oder liege ich da falsch ?
Christian Schultz
am 21.11.2024Hallo Klaus, doch - auch mit vorgezogener Altersrente gibt es Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe). Sobald Sie das gesetzliche Renteneintrittsalter erreichen, wechseln Sie dann in die Grundsicherung. Das Geld bleibt gleich.
Klaus
am 21.11.2024Hallo,
aber ich bin doch noch arbeitsfähig und kann mehr als 3 Stunden arbeiten. Wird das Sozialamt nicht so argumentieren und mich wieder zum Jobcenter schicken ? Nach dem Motto Bürgergeld hat hier Vorrang ?
Martina Heinrich
am 23.10.2024Wenn meine Rente so niedrig sein wird,dass ich später mit Grundsicherung aufstocken muss, dann kann ich doch gleich mit 63 mit der Sozialhilfe aufstocken. Ich verstehe den Sinn nicht länger zu warten ? Die Leistungen von Grundsicherung und Sozialhilfe sind doch die gleichen. Ich könnte mich dann in Ruhe um die Pflege meines hochbetagten Vaters kümmern.
Christian Schultz
am 28.10.2024In den meisten Fällen läuft es auf dasselbe hinaus, das ist richtig. Manchmal lohnt jedoch ein Blick auf die Details, gerade wenn es vielleicht um die Anforderungen zur Grundrente geht. Ich empfehle in dieser Situation immer eine persönliche Beratung.
Andrea muth
am 29.08.2024Guten Tag Herr Christian Schultz
Ich habe eine Frage
Wenn ich 2jahre früher in Rente gehe, meine Rente brutto wäre 839euro , ich aber weiterarbeiten würde, weniger Stunden,
haette ich dann trotzdem Anspruch auf Aufstockung wenn ich zum Beispiel mit 70 Jahren nicht mehr arbeiten könnte.?
Ich habe gehört es gibt ein neues Gesetz, das aussagt:
Wenn man früher in Rente geht, und eine Aufstockung braucht werden nicht nur die Jahre gezählt, also ich haette gesamt 38 Jahre. Sondern die Jahre 38 jahre
Minus Krankheit, Reha etc.
Und wenn man nicht 35 Jahre voll haette, dann prüft das
Sozialamt das und ich bekäme weniger Aufstockung?
Stimmt das?
Mit freundlichen Grüßen Andrea Muth
Dankeschön für Ihre Antwort ????
Sondern auch die Jahre
Christian Schultz
am 29.08.2024Hallo Andrea, von diesem Gesetz habe ich noch nie gehört. Wenn Ihre Rente mit 70 zu klein ist, können Sie mit Grundsicherung aufstocken. Punkt. Sie bekommen auch nicht weniger, wenn Sie davor noch gearbeitet haben.
Artemide
am 22.03.2024Ich bekomme ab diesem Monat "Rente ab 63" und habe hierzu beim Sozialamt "Hilfe zum Lebensunterhalt" beantragt, dazu war ich Ende Januar persönlich vor Ort. Die Sachbearbeiterin bei der Antragsannahme war sehr freundlich, aber danach passierte nicht mehr viel. Ich hatte noch einige Dokumente nachzureichen (Vermieterbescheinigung, etc.), was ich immer umgehend erledigt habe. Auch habe ich Mitte Februar um ein Überbrückungsdarlehen gebeten, weil meine Ersparnisse langsam zur Neige gehen und ich förmlich Existenzängste bekomme. Es wurde aber einfach nur mein aktueller Kontoauszug angefordert, und bis heute wurde mir weder mein Antrag genehmigt, noch habe ich ein Überbrückungsdarlehen bekommen. Ich kaufe seit einem Monat keine Lebensmittel mehr ein, weil ich Angst habe, meine Miete und andere Fixkosten nicht mehr begleichen zu können. Langsam geht es mir auf die Gesundheit, und ich habe Angstzustände und wiederkehrende Unruhe. Bei einem Bekannten in einem anderen Ort wurde die Grundsicherung sofort genehmigt und überwiesen. Wird die "Hilfe zum Lebensunterhalt" rückwirkend gezahlt, sobald sie genehmigt ist? Ist es normal, dass manche Anträge so eine lange Bearbeitungsdauer haben? Wie soll ich mich mich hier jetzt verhalten, was sind die richtigen Schritte? Nützt es was, wenn ich dort nochmals vor Ort erscheine und die Dringlichkeit meines Anliegens vorbringe? Ich weiß mir bald keinen Rat mehr und bitte um Hilfe. Herzlichen Dank.
Christian Schultz
am 26.03.2024Wenn Sie Anspruch auf die "Sozialhilfe" haben, wird das Geld auch rückwirkend ab Ihrem Antrag gezahlt. Warum es bei Ihnen länger dauert als bei anderen Leuten, kann man aus der Ferne nicht beurteilen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland.
Artemide
am 01.04.2024Herzlichen Dank. Ich hatte inzwischen schon ein sehr hilfreiches und freundliches Telefonat mit dem SoVD. Falls sich weiterhin nichts tut, wird ein "einstweiliges Rechtsschutzverfahren" vor dem Sozialgericht eingeleitet.
Christian Schultz
am 02.04.2024Das freut mich zu hören. Weiterhin viel Erfolg!
Michael
am 07.03.2024Vielen Dank für den "Trick" mit der Hilfe zum Lebensunterhalt. Ich mußte lange googeln, um fündig zu werden. Die meißten schreiben "es gibt nix mit
63 zum Aufstocken"
Carola M.
am 24.01.2024Ich bekomme nun schon seit ein paar Jahren Bürgergeld, da ich krankheitsbedingt nicht mehr voll oder teilweise gar nicht mehr Arbeiten kann. EU Rente habe ich bereits beantragt, wurde aber abgelehnt, das Jobcenter macht nun immer mehr Druck und bietet mir unzumutbare Arbeiten an oder ich soll Grundsicherung beantragen. Ich habe keine Kraft mehr für das hin und her, ich werde im Juli 63 und die Wartezeit erfüllt für eine Rente mit Abschlägen, die möchte ich auch beantragen, bekomme dann allerdings nur 750€ ...kann ich dann noch irgendwo Unterstützung beantragen, wie Wohngeld? Oder gibt es das erst ab 66 Jahre? Ich weiß nicht recht weiter und halte den Druck vom Jobcenter nicht mehr aus.
Christian Schultz
am 25.01.2024Wie wir oben im Beitrag schreiben: Auch mit vorgezogener Altersrente können Sie aufstocken. Erste Anlaufstelle wäre Wohngeld. Wenn das nicht reicht, geht's mit Sozialhilfe weiter.
Klaus Sandman
am 21.11.2024Wohngeld wird am geforderten sogennten "MIndesteinkommen" scheitern
Lutz
am 19.01.2024Hallo eine Frage wenn ich mit 63 Jahren mit Abzüge in Rente gehe ...kann ich trotzdem Wohngeld beantragen - bekommen VG
Christian Schultz
am 19.01.2024Ja, das wird sogar vor dem Anspruch auf Sozialhilfe geprüft.
Bernd Schrader
am 29.12.2023ich bin Jahrgang 1960 und könnte zum 01.06. 24 abschlagsfrei in Rente gehen. Allerdings werde ich eine Netto-Rente von unter 900 Euro erhalten. Habe ich dann überhaupt Anspruch auf aufstockende Grundsicherung, oder eine andere Leistung zur Hilfe zum Lebensunterhalt? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Christian Schultz
am 02.01.2024Wenn Sie keine anderen Einkünfte haben, steht Ihnen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Aufstockung durch das Sozialamt zu.
Artemide
am 17.11.2023Ich bin seit einigen Jahren arbeitslos und habe jetzt, für nächstes Jahr, meinen Rentenantrag ab 63 (zum 1.3.24) eingereicht. In meinem Rentenbescheid wurde mir mitgeteilt, dass dies möglich sei. Ergänzend hierzu muss ich aufstockende Sozialleistungen beantragen. Meine Frage hierzu: verwende ich hier den Vordruck "Antrag auf Grundsicherung im Alter" oder gibt es dafür einen anderen Vordruck? Ist es zwingend notwendig, persönlich beim Sozialamt vorzusprechen, oder kann ich diesen Antrag auch schriftlich einreichen? Wie lange dauert in der Regel die Bearbeitung für die Sozialleistungen, da ich wenig finanzielle Reserven habe?
Christian Schultz
am 17.11.2023Beim Sozialamt sind Sie auf jeden Fall richtig, und Sie müssen dort auf jeden Fall einmal persönlich auflaufen. Das ist auch ganz sinnvoll, weil Sie dann Fragen klären können. Ganz genau bekommen Sie nämlich keine Grundsicherung, sondern die Hilfe zum Lebensunterhalt. Vom Geld her kein Unterschied.
Artemide
am 17.11.2023Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Dann werde ich dort "persönlich auflaufen", den Antrag stellen und die ersten Fragen klären.
Michael
am 27.09.2023Hallo,
meine Schwiegermutter hatte immer ein kleines Einkommen und wird so oder so eine Rente erhalten die mit Sozialleistungen auf das Existenzminimum aufgestockt werden muss.
Sie könnte nächstes Jahr als langjährige Versicherte mit gewissen Abschlägen in Rente gehen. Und müsste dann Sozialleistungen beantragen.
Gibt es finanziell irgend einen Unterschied für sie ob sie das macht oder sich noch ein paar Jahre quält und dann abschlagsfrei in Rente geht und Grundsicherung beantragt? Sie ist gesundheitlich nicht gut beinander, daher der Begriff Qual..gmx
Christian Schultz
am 28.09.2023Hallo Michael, schwer zu sagen. Wenn Sie ohnehin in der Grundsicherung landet, wird es wahrscheinlich keinen Unterschied machen. Möglicherweise aber doch wegen der Renten-Freibeträge. Am besten lässt sich Ihre Schwiegermutter da einmal persönlich beraten.
Irmgard
am 23.08.2023Hallo, ich würde gerne mit 62 Jahren und 3 Monaten meine Rente beantragen. Da ich einen Schwerbehindertenausweis habe (80%) kann ich abzugsfrei ab dem 01.04.2026 in Rente gehen. Da ich eine sehr geringe Rente erhalten werde (ich hatte bereits einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung) müsste ich diese sowieso aufstocken. Jetzt würde ich gerne wissen, ob ich durch die frühere Beantragung der Rente finanzielle Nachteile habe. Werden die Abzüge durch den früheren Renteneintritt ausgeglichen oder ist dieses Geld "verloren"?
Christian Schultz
am 23.08.2023Hallo Irmgard, wenn Sie vor April 2026 in Rente gehen, fallen pro Monat 0,3 Prozent Abschlag an. Das Geld ist weg, der Abschlag wirkt ein Leben lang.
Detlef Weßling
am 08.08.2023Hallo, ich wurde 1961 geboren, so dass meine Regelaltersgrenze 66 Jahre und 6 Monate beträgt. Allerdings bin ich zu 50 % Schwerbehindert und kann mit 64 Jahren und 6 Monaten abschlagfrei in die Rente gehen. Bedeutet dies im Falle einer nicht ausreichenden Rente, dass ich trotzdem noch bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 6 Monaten evtl. Hilfe zum Lebensunterhalt beziehe oder wird die durch meine Schwerbehinderung genannte Altersgrenze von 64 Jahren und 6 Monaten dieser gleichgesetzt, so dass ich bereits ab diesem Zeitpunkt evtl. Grundsicherung beantragen kann.
Christian Schultz
am 08.08.2023Hallo Detlef, die Hilfe zum Lebensunterhalt ist der Höhe nach identisch mit der Grundsicherung im Alter. Egal ob vor oder nach der Regelaltersgrenze: Sie bekommen - falls Sie Anspruch haben - in jedem Fall Hilfe vom Sozialamt.
Karin Schön
am 05.04.2023Vorgezogene Altersrente
Wenn ich mit Abzügen in Rente gehen sollte und dann doch später Sozialhife beantragen müßte. Kann mich das Sozialamt abweisen und verlangen mir noch mal eine Arbeit zu suchen?
Vieen Dank
Christian Schultz
am 06.04.2023Nein, sobald Sie eine Rente beziehen, sind Sie vom Jobcenter weg. Und im Sozialamt könnten Sie die kleine Rente ggfs. aufstocken.
Klassen
am 10.11.2022Guten Tag,
Ich bin 67 , bekomme 770€ Rente und habe mich von meinem Mann getrennt. Ich kann mir kaum eine Wohnung leisten, da bleibt dann kaum was zum Leben, da die Wohnungen sind sehr teuer und es wird alles teuer.
Frage: wie könnte ich meine Rente aufstocken? Arbeiten kann ich nicht, bin chronisch krank.
Danke im voraus für die Antwort.
MfG
NK
Christian Schultz
am 10.11.2022Hallo, da empfehle ich Ihnen ganz klar, einen Antrag auf Grundsicherung im Alter zu stellen. Das machen Sie beim örtlichen Sozialamt.
Klaus Siegfried
am 25.04.2022Ich werde in einem Montag 63 Jahre und laut nach meinen Rentenbescheid bekomme ich knapp unter 550 Euro Rente nach aktuellem Stand. Da ich als Langzeitarbeitsloser Hartz IV bekomme, habe ich nun vom Jobcenter ein Schreiben bekommen, mit der Bitte um eine Rentenauskunft. Für mich hört das sich so an, als wenn das Jochender sich Gedanken macht mich frühzeitig in Rente schicken will obwohl ich keinen Einschränkungen habe was mein Gesundheitszustand betrifft. Nun meine Frage, kann das Jobcenter mich zwangsverrenten? Was sind die Vor- und Nachteile wenn ich beim Jobcenter bleibe oder in Rente gehe?
Christian Schultz
am 25.04.2022Hallo Klaus, nur unter ganz bestimmten Umständen kann das Jobcenter Sie in die Rente "zwingen". Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/zwangsverrentung-durch-arbeitsamt-oder-jobcenter-duerfen-die-das
Naggar
am 16.10.2021Zu meinem Verständnis. Ich bin jetzt 2,5 J arbeitslos, bekomme also ALG2, werde dies JAhr 62.
LAut Renteninfo kann ich Rente für langjährig Versicherte beantragen.
Zur Aufstockung muss ich Hilfe zum Lebensunterhalt beim Sozialamt beantragen
KAnn das Amt meinen Antrag ablehnen(erinnere mich es mal gelesen zu haben) da ich ja Aufgrund meines Alters noch arbeiten könnte
DAnke
Christian Schultz
am 20.10.2021Finanziell macht es wenig Sinn, eine vorgezogene Rente zu beantragen, die aufgestockt werden muss. Aber grundsätzlich wäre dann die Hilfe zum Lebensunterhalt zuständig.
Eva Fischer
am 23.09.2021Ich meinte zu meiner vorherigen Frage, wenn ich eine Teilerwerbsminderungsrente erhalte und dann arbeits werde?
Neuen Kommentar schreiben