Das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) wurde zum Jahresbeginn vom Bürgergeld abgelöst. Damit hat sich manches geändert, unter anderem sind die monatlichen Regelsätze um etwa 50 Euro gestiegen.
Viele Fragen, etwa zum Schonvermögen oder der Angemessenheit der Wohnung, beantwortet der SoVD auf seiner Themenseite zum Bürgergeld.
Daten eingeben und Höhe berechnen lassen
Wie hoch das Bürgergeld individuell ausfällt, hängt vom Bescheid des Jobcenters ab. Eine erste Orientierung bietet der Bürgergeld-Rechner der Stiftung Warentest. Basierend auf den Angaben zu Kaltmiete und Heizkosten, der Kinderzahl sowie der Höhe des Einkommens, liefert der Rechner einen Richtwert.
Auch mögliche Zuschläge für Alleinerziehende fließen in die Berechnung ein.
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