Doch kommen wir zurück zu unserer Ausgangsfrage: Was ist mit der Gültigkeit Ihrer Vorsorgevollmacht? Ist es möglich, auch dieses Dokument ohne die Hilfe eines Notars rechtssicher zu machen?
Die Antwort ist abhängig von dem, was Sie mit Ihrer Vorsorgevollmacht erwirken möchten. Wenn Ihre Vertrauenspersonen Sie allenfalls in gesundheitlichen Aspekten vertreten dürfen – falls es also ausschließlich um die wirklich wichtigen Dinge im Leben geht – können Sie auf den Notar verzichten. Wir reden hier über elementare Fragen, etwa Entscheidungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen.
Doch in den meisten Fällen möchten Betroffene mit der Vorsorgevollmacht auch andere Dinge regeln. Etwa wer sich um finanzielle Fragen kümmert, wenn der Betroffene dies aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kann. Muss vielleicht eine Immobilie zu Geld gemacht werden, weil die Kosten für das Pflegeheim nicht mehr bezahlt werden können?
Für diesen Fall kommen Sie um die Unterstützung eines Notars nicht herum. Geht es also in Verbindung mit der Vorsorgevollmacht im weitesten Sinne um Geld, wenden Sie sich bitte unbedingt an einen erfahrenen Rechtsbeistand.
Fazit
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht stellen viele Menschen vor große Herausforderungen. Eine Beratung lohnt sich in jedem Fall, muss aber nicht immer beim Juristen erfolgen. Nur wenn es bei der Vorsorgevollmacht unter anderem um finanzielle Entscheidungen geht, sollten Sie sich unbedingt Hilfe bei einem Notar holen.
Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.
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