Mutterschutz nach Krankengeld
Aktuelles Gesundheit
Was passiert, wenn man unmittelbar vor dem Mutterschaftsgeld sehr lange krank ist und aus diesem Grund Krankengeld bezieht? Wie wirkt sich das auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld aus?
Länger als sechs Wochen krank - schon endet die Lohnfortzahlung, die Krankenkasse muss zahlen. Nun erhalten Sie das Krankengeld, das über den Daumen gerechnet rund 20 Prozent unter Ihrem bisherigen Netto-Einkommen liegt. In diesem Beitrag wollen wir uns anschauen, welche Auswirkungen eine lange Erkrankung auf die nun folgenden finanziellen Ansprüche hat.
Mutterschaftsgeld
Der sogenannte Mutterschutz beginnt normalerweise sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach. Um die werdende bzw. junge Mutter in dieser Zeit zu unterstützen, sind in dieser Phase verschiedene Leistungen vorgesehen. Diese hängen sowohl von Ihrer beruflichen Situation als auch von Ihrer Krankenkasse ab. Weitreichende und gute Informationen zu diesem Bereich finden Sie auf diesem Portal des Bundesfamilienministeriums.
Die wohl bekannteste Unterstüztung ist das Mutterschaftsgeld. Wie hoch dieses ausfällt, hängt von den 13 Wochen vor dem Mutterschutz ab. Die Krankenkasse betrachtet diesen Zeitraum und überweist Ihnen auf Grundlage, was Sie in dieser Zeit verdient haben, das Mutterschaftsgeld. Maximal allerdings 13 Euro pro Kalendertag. Im Normalfall zahlt Ihr Arbeitgeber dann die Differenz zum bisherigen Netto-Verdienst.
Vor dem Mutterschutz Krankengeld
Was passiert jetzt mit dem Mutterschaftsgeld, wenn Sie in den 13 Wochen zuvor nicht gearbeitet haben? Wenn Sie stattdessen Krankengeld beziehen mussten? Die Krankenkasse wird Ihnen wie oben beschrieben 13 Euro pro Kalendertag überweisen. Und der Zuschuss des Arbeitgebers?
Hier kommt es darauf an: Sind Sie weiterhin krankgeschrieben? Dann gibt es insgesamt nicht mehr als eine Zahlung in Höhe des Krankengeldes. Endet die Krankschreibung im Mutterschutz, stockt der Arbeitgeber bis zum letzten Netto-Einkommen auf.
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie frühzeitig Kontakt zum Arbeitgeber und zur Krankenkasse aufnehmen, wenn Sie in der Schwangerschaft krankheitsbedingt länger ausfallen. So stellen Sie sicher, dass Sie keine unnnötigen finanziellen Nachteile erleiden.
Was passiert mit dem Anspruch auf Krankengeld?
Sobald Sie in den Mutterschutz rutschen, ruht Ihr Krankengeld. Trotzdem verringert sich der Anspruch auf diese Zahlung mit jeder Woche, in der Sie Mutterschaftsgeld erhalten.
Ein Beispiel:
Nadine hat noch 20 Wochen Anspruch auf Krankengeld. Jetzt beginnt der Mutterschutz, insgesamt 14 Wochen. Im Anschluss bleiben ihr nicht 20 Wochen Krankengeld, sondern maximal noch sechs. Denn während des Mutterschaftsgeldes verringert sich auch die Anspruchszeit auf Krankengeld
Und nach der Aussteuerung bei Arbeitslosengeld?
Komplizierter ist es, wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten. Also in einem Szenario, in dem das Krankengeld bereits ausgelaufen ist und Sie "ausgesteuert" worden sind. Gehen Sie jetzt in den Mutterschutz, ist es wie beim Krankengeld: Das Arbeitslosengeld ruht. Im Anschluss können Sie die restlichen Wochen und Monate Ihres Arbeitslosengeldes beziehen.
Achtung beim ALG I
Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung ist mit einigen Besonderheiten verbunden. Denn nur wenn bei Ihnen die sogenannte "Nahtlosigkeitsregelung" festgestellt wird, erhalten Sie das ALG I ohne Kompromisse. Lassen Sie sich im Zweifel bitte sozialrechtlich beraten.
Wenn Sie nach dem Mutterschutz Elterngeld beziehen, erhalten Sie dieses in voller Höhe neben dem Arbeitslosengeld. Aufgrund der Tatsache, dass Sie vorher lange auf Krankengeld angewiesen waren, erhalten Sie allerdings nur den Mindestsatz im Elterngeld - also 300 Euro im Monat. Dieses beziehen Sie dann jedoch ungekürzt neben dem Arbeitslosengeld.
Fazit
Vor allem eines ist wichtig: Lassen Sie sich rechtzeitig persönlich beraten, wenn Sie während der Schwangerschaft lange krankheitsbedingt ausfallen. Je nach Situation hat das Auswirkungen auf die Höhe Ihres Mutterschaftsgeldes. Während Sie diese Lohnersatzleistung beziehen, pausiert die Zahlung von Kranken- oder Arbeitslosengeld.
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