Das Wichtigste in Kürze:
- Formulieren Sie Ihre Patientenverfügung so konkret wie möglich
- Ergänzen Sie Ihr Vorsorgedokument mit einer Vollmacht
- Lassen Sie sich professionell beraten, wenn Sie unsicher sind
Was tun, wenn Ärzte die Patientenverfügung nicht befolgen?
- Verzichten Sie bei der Patientenverfügung – wenn möglich – auf Standardvordrucke
- Muss der Arzt genau das tun, was ich in die Patientenverfügung schreibe?
- Wer kann mir helfen, wenn sich das Krankenhaus über meine Wünsche in der Patientenverfügung hinwegsetzt?
Verzichten Sie bei der Patientenverfügung – wenn möglich – auf Standardvordrucke
Eine der häufigsten Suchanfragen zum Thema Patientenverfügung ist der „Muster-Vordruck“. Klar – mittlerweile hat sich herumgesprochen, dass die Patientenverfügung elementar wichtig für uns alle ist. Doch die wenigsten Menschen haben Lust, sich stundenlang in eine Materie einzulesen, die von Krankheit und Tod bestimmt ist. Ein Vordruck ist viel praktischer. Einfach einige Fragen mit „ja“ oder „nein“ beantworten, ein paar Kreuze setzen – schon ist sie fertig, die Patientenverfügung.
Patientenverfügung erstellen – die wichtigsten Fragen und Antworten
So verlockend diese Aussicht auch ist – wir vom Sozialverband Schleswig-Holstein können diese Vorgehensweise nicht empfehlen. Denn es gibt ein immer wiederkehrendes Problem im Umgang mit der Patientenverfügung: Hüten Sie sich vor sehr allgemeinen Formulierungen. Wenn Sie bei Ihrer Verfügung sehr konkret sind, ist das schon die halbe Miete. Es ist deutlich unwahrscheinlicher, dass es im Krankenhaus oder Pflegeheim zu Schwierigkeiten kommt.
Alle paar Jahre gehen Meldungen zu Gerichtsurteilen zur Patientenverfügung durch die Medien. Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich fast schon regelmäßig mit der Frage, welche inhaltlichen Anforderungen eine Patientenverfügung erfüllen sollte. Vordrucke kommen in diesen Urteilen sehr schlecht weg. Das heißt zwar nicht, dass Sie mit der Nutzung eines Musters unweigerlich Problemen entgegen sehen müssen. Die Argumentation verläuft anders herum: Je konkreter Sie Ihre Patientenverfügung ausgestalten, desto weniger müssen Sie sich darüber Sorgen machen, dass Ihre Wünsche nicht umgesetzt werden.
Muss der Arzt genau das tun, was ich in die Patientenverfügung schreibe?
Eigentlich schon. Denn Sie setzen Ihre Patientenverfügung ja nur für diesen einen Zweck auf. Wenn Ihnen etwas zustößt, sie aber aus medizinischen Gründen keine Entscheidungen mehr äußern können – dann sollen die Wünsche aus Ihrer Patientenverfügung umgesetzt werden. Sie richten sich mit Ihren Anweisungen also in erster Linie an das Personal im Krankenhaus.
Leider gibt es in der Praxis vereinzelt Schwierigkeiten. Seit meinem Start beim SoVD Schleswig-Holstein habe ich unzählige Vorträge über die Selbstbestimmung gehalten. Immer wieder haben Zuhörer dort die Frage gestellt: Ist der Arzt an meine Patientenverfügung gebunden? Ich antworte dann immer: Prinzipiell schon. Leider kann der Patient selbst in dieser Situation nicht mehr kontrollieren, ob Ärzte und Pfleger gemäß der Verfügung arbeiten.
Aber woran liegt es, dass einige Patientenverfügungen übergangen werden, die meisten aber nicht?
Kommentare (3)
Barthel Kerstin
am 21.11.2023Ich habe patientverfügung und vorsorgevollmacht von mein bruder, dieser hatte ein Herzinfarkt, notarzt reanimiert ,mein bruder war zu diesem Zeitpunkt tot und Arzt fragte nicht ob eine Verfügung vorliegt.ich war ca 5min später vor Ort und sagte stopp, hier ist seine Verfügung und er will das nicht. Ärztin ignoriert das,Reanimation ging weiter und puls kan,in Klinik trotz Patienten Verfügung und Vorsorge Vollmacht ist ein Katheter gesagt, mein Anruf das er das nicht wollte , war leider auch ignoriert. Dann Lunge geschädigt wollten punktieren. Ich bin sofort hingefahren und habe erfahren das Beatmung Gerät eingesetzt wurde.nach reden mit Ärzte konnte ich das dann beenden, sein Gehirn war voll geschädigt und es dauert 12 Std bis er dann erneut verstarb. Mann musste ihn 4 mal die Lunge absaugen. Wir waren die ganze Zeit bei ihm. Dies war horror und Krankenhaus konnte nichts dafür aber diese notärztin. Da frage ich mich für was macht man dan so eine Verfügung. Wenn er es überlebt hätte wäre er ein schwerer pflegefall. Er hatte einen schönen tot vorher und seine 14 jährige Tochter hat alles mit ansehen müssen
Sorgenfrey Joachim
am 21.04.2021Bitte mir Ihren Newsletter regelmäßig zusenden. Danke.
M f G, Joachim Sorgenfrey
Christian Schultz
am 21.04.2021Hallo Joachim, hier können Sie sich kostenlos anmelden: sovd-sh.us16.list-manage.com/subscribe
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