Selbst schreiben
Wenn Sie sich eingelesen haben und klare Vorstellungen davon haben, was Sie formulieren möchten, können Sie Ihre Patientenverfügung selbst schreiben. Wir raten beim Sozialverband davon ab, dieses Unterfangen komplett ohne Vorlagen anzugehen. Sonst laufen Sie unter Umständen Gefahr, wichtige Punkte aus den Augen zu verlieren. Aus diesem Grund gibt es zahlreiche kostenlose Ratgeber, aus denen Sie Textbausteine für Ihre Patientenverfügung verwenden können. Die seriöseste Quelle ist wohl die Vorlage des Bundesjustizministeriums. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Publikationen, unter anderem auch vom SoVD.
Der größte Vorteil dieser Herangehensweise ist, dass Ihre Patientenverfügung auf diese Weise sehr individuell ausfallen wird. In den letzten Jahren hat es zu diesem Aspekt immer wieder Gerichtsurteile gegeben. In der Regel gaben die Richter in ihren Urteilen vor, dass eine Patientenverfügung so konkret und individuell wie möglich auszusehen hat. Dieser Forderung kommen Sie mit der eigenen Formulierung in jedem Fall nach.
Viele Menschen empfinden diesen Weg dagegen als nachteilig. Das eigene Formulieren sei zu kompliziert, daher wünschen sich viele Betroffene ein Konzept, bei dem sie mehr an die Hand genommen werden.
Patientenverfügung mithilfe einer Vorlage erstellen
Als Alternative können Sie daher eine Vorlage verwenden. Im Internet kursieren viele kostenlose Vordrucke, von denen eine große Zahl verwendet werden kann. Trotzdem besteht die Gefahr, dass Sie hier daneben greifen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, kostenpflichtige Modelle zum Erstellen Ihres Formulars zu nutzen. Ein solcher Service geht bei rund 30 Euro los. Mit Aufpreis können Sie zusätzliche Optionen dazubuchen, zum Beispiel das Hochladen Ihrer Patientenverfügung in ein Vorsorgeregister im Internet.
Patientenverfügung von jemand anderem erstellen lassen
Vielleicht fühlen Sie sich besser aufgehoben, wenn Sie Ihre Wünsche und Nöte gegenüber einem Experten äußern. Die eigentliche Arbeit – also das rechtssichere Formulieren – übernimmt dann der Profi. Dies kann ein Rechtsanwalt oder Notar sein. Eine gute Alternative sind zudem die Verbraucherzentralen, in einigen Bundesländern auch der Sozialverband (aber nicht bei uns in Schleswig-Holstein).
Diese Variante spricht sicherlich einen großen Teil der Menschen an, zumal Beratung und Erstellung Ihrer Patientenverfügung bei einer Person zusammenkommen. Wer darüber hinaus schon immer Schwierigkeiten hatte, offizielle Schriftstücke aufzusetzen, fährt mit dieser Option sicherlich am besten.
Nachteilig ist nur der im Vergleich höhere Preis. Eine professionelle Beratung kostet auf jeden Fall einen dreistelligen Betrag. Je nachdem, was Sie alles „dazubuchen“, kann es auch deutlich teurer werden.
Wer hilft mir dabei, die Patientenverfügung zu erstellen?
Auch wenn Sie selbst formulieren möchten – es kann sinnvoll sein, den Entwurf Ihrer Patientenverfügung noch einmal von einem Fachmann ansehen zu lassen. Wer also nicht zum Rechtsanwalt geht oder die Dokumente bei der Verbraucherzentrale anfertigen lässt, kann offene Fragen mit einer anderen Person klären. Die erste Wahl ist hier immer der Hausarzt.
Haben Sie immer vor Augen, dass die Patientenverfügung im Kern ein medizinisches Dokument ist. Im Großen und Ganzen richten Sie sich an Ärzte oder das Pflegepersonal. Wenn Sie also eine ehrliche und fundierte Meinung zu Ihrem Entwurf suchen, ist Ihr Hausarzt die beste Adresse. Ob dieser Ihnen tatsächlich hilft, steht jedoch auf einem anderen Blatt. Nicht jeder Arzt nimmt sich die Zeit, eine Patientenverfügung im Detail zu besprechen. Und falls doch, ist es völlig legitim, wenn die Praxis Ihnen diese Leistung in Rechnung stellt. Denn ein Gespräch zur Patientenverfügung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung abgebildet.
Neben dem Hausarzt steht Ihnen außerdem die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) zur Verfügung. Diese Organisation bietet ihren Service tatsächlich kostenfrei an. Online, per Telefon und in einigen Städten auch persönlich.
Zur Qualität dieses Angebotes kann ich persönlich keine Aussage treffen. Im Rahmen meiner vielen Vorträge habe ich innerhalb der letzten Jahre mit niemandem gesprochen, der die UPD mit Fragen zur Patientenverfügung aufgesucht hat. Alle Erfahrungsberichte dazu stammen aus einer Zeit, als die UPD noch unter der Schirmherrschaft der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein stand. Über den Austausch mit Hausärzten weiß ich dagegen nur Gutes zu berichten. Viele Menschen, die ich kennengelernt habe, erzählen von einfühlsamen Gesprächen mit ihrem Arzt. In vielen Fällen sogar kostenlos. Wenngleich ich auch immer wieder höre, dass Ärzte eine Beratung zur Patientenverfügung aus Kapazitätsgründen ablehnen.
Mit welchen Kosten muss ich für meine Patientenverfügung rechnen?
Wenn Sie guten Mutes sind, Ihre Patientenverfügung mithilfe eines kostenlosen Ratgebers im Internet zu formulieren – dann müssen Sie für dieses wichtige Dokument keinen Cent auf den Tisch legen. Als Faustformel kann man sagen: Je mehr Unterstützung Sie bei der Anfertigung benötigen, desto teurer wird es.
Die im Internet präsenten Portale bieten ihre Leistungen meist zu einem niedrigen zweistelligen Einstiegspreis an. Dafür bekommen Sie allerdings nicht viel mehr als eine recht standardisierte Patientenverfügung – ohne persönliche Beratung. Am meisten schlägt selbstverständlich der Stundensatz eines Experten zu Buche. Wenn Sie zum Rechtsanwalt gehen, fällt für eine individuelle Patientenverfügung mindestens ein dreistelliges Honorar an.
In welchem Alter sollte ich mich um das Thema Selbstbestimmung kümmern?
Es ist ganz natürlich, dass sich die meisten Menschen erst jenseits der 50 um Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht kümmern. In einem Alter also, in dem man möglicherweise bereits erleben musste, wie die eigenen Eltern schwer erkrankt sind und vielleicht sogar eine Betreuung benötigten.
Wenn Sie jedoch genauer über diesen Punkt nachdenken, werden Sie schnell feststellen, wie leichtsinnig ein solcher Ansatz ist. Freilich – Demenz ist bei Dreißigjährigen extrem selten und auch die meisten Krebserkrankungen treten in der Regel im höheren Alter auf. Ein schwerer Unfall kann hingegen noch am gleichen Tag das Schicksal verändern. Vor diesem Hintergrund empfehlen wir beim Sozialverband tatsächlich jedem Erwachsenen die Patientenverfügung.
Bis zum 18. Geburtstag sind Ihre Eltern automatisch mit im Boot, wenn es um medizinische Fragen geht. Doch sobald Sie volljährig sind, sollten Sie sich um Ihre Selbstbestimmung kümmern. Mit Patientenverfügung und im Idealfall auch einer Vorsorgevollmacht.
Was ist besser? Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?
Sie müssen keine Entscheidung zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung treffen. Es geht vielmehr darum, beide Dokumente sinnvoll miteinander zu kombinieren. Um bei der Selbstbestimmung wirklich gut aufgestellt zu sein, gehört die Betreuung auf jeden Fall dazu.
Kommentare (1)
Joachim Hussing
am 22.09.2020Danke für den Rat, eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Meine Mutter versucht derzeit, mehr über eine Vorsorgevollmacht zu erfahren. Ich werde ihr sagen, wie wichtig es ist, dieses Dokument vorzubereiten, und dass sie dabei wahrscheinlich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen sollte.
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