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Patientenverfügung hinterlegen: wie, wo und was kostet das?

Pflege Gesundheit Selbstbestimmung

Die Patientenverfügung ist neben der Vorsorgevollmacht das wichtigste und bekannteste Dokument für die Selbstbestimmung. Wo und bei wem sollte man die Verfügung hinterlegen? Wie viele Exemplare muss ich in Umlauf bringen? Mit welchen Kosten ist das verbunden? In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Informationen zum Umgang mit Ihrer Patientenverfügung zusammengefasst.

Patientenverfügung hinterlegen - wie, wo und was kostet das?

Beim wem sollte ich auf jeden Fall ein Exemplar meiner Patientenverfügung aufbewahren?

Zunächst einmal benötigen Sie Ihre Patientenverfügung zu Hause. Jeder Haushalt in Deutschland verfügt über einen Ort, an dem wichtige Dokumente hinterlegt werden: Arbeits- und Mietverträge, Rentenbescheide, Versicherungsunterlagen oder private Korrespondenz. Das ist der Platz bei Ihnen zu Hause, an dem Sie auch Ihre Patientenverfügung zu den Akten nehmen sollten.

Darüber hinaus hat es sich bewährt, dass auch bei zumindest einem Ihrer Kinder eine Patientenverfügung hinterlegt wird. Sollte etwas geschehen, muss sichergestellt sein, dass Ihre Verfügung so schnell wie möglich im Krankenhaus oder Pflegeheim ankommt. Durch die Einbeziehung eines engen Verwandten erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass dies im Ernstfall auch wirklich passiert. Achtung: Falls Sie Ihre Patientenverfügung über die Jahre aktualisieren, müssen diese Änderungen unbedingt in allen Versionen Ihres Vorsorge-Dokuments vorgenommen werden.

Kann ich meine Patientenverfügung auch Freunden oder Bekannten zur Aufbewahrung geben?

Selbstverständlich. Sie allein bestimmen, wer Einsicht in Ihre Vorsorge-Dokumente erhält. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Vorsorgevollmacht. Viele Menschen in Deutschland vertrauen ihre Patientenverfügung tatsächlich jemandem an, mit dem man nur in sehr seltenen Fällen blutsverwandt ist. Dem Hausarzt. Es spricht viel dafür, dieses wichtige Dokument auch bei Ihrem Doktor zu hinterlegen. So kann im Notfall bei diesem nachgefragt werden, ob die Verfügung ins Krankenhaus gebracht wird. Im besten Fall kann Ihr Hausarzt während der Vorbereitung zur Patientenverfügung offene Fragen mit Ihnen klären.

„Ihr Hausarzt kann bei der Patientenverfügung eine Schlüsselrolle für Sie einnehmen. Im Idealfall beantwortet er Ihnen offene Fragen. Sie können auch ein Exemplar der Patientenverfügung beim Arzt hinterlegen.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Wie viele Exemplare meiner Patientenverfügung sollte ich in Umlauf bringen?

Hier gibt es nicht die eine absolute Zahl, die richtig ist. Vielmehr kommt es auf Ihre individuelle Situation an. Sie haben mehrere Kinder? Warum nicht bei jedem davon ein Exemplar hinterlegen? Sie verreisen kaum und kennen das Kreiskrankenhaus in Ihrer Nähe gut von früheren Aufenthalten? Dann können Sie auch dort nachfragen, ob Sie Ihre Patientenverfügung gleich dort aufbewahren können. Es gibt viele Möglichkeiten, bei wem und wie viele Exemplare Ihrer Patientenverfügung aufbewahrt werden können. Den für Sie richtigen Weg können Sie selbst bestimmen.

Patientenverfügung beim Notar hinterlegen – ein Muss?

Die Patientenverfügung müssen Sie nicht mit einem Notar zusammen verfassen. Theoretisch können Sie dieses Dokument ganz allein angehen – von der Planung bis zur Aufbewahrung. Allerdings bemühen viele Menschen in Deutschland den Notar, weil sie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zusammen anfertigen möchten. Und bei der Vollmacht gibt es gewisse Umstände, die eine Einbeziehung des Notars erfordern.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Ihre Vorsorge-Dokumente online zu hinterlegen. Der wohl bekannteste Anbieter ist das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Allerdings können Kliniken oder Pflegeheime die Patientenverfügung nicht direkt online einsehen, sondern finden lediglich eine Kontakmöglichkeit - also den richtigen Ansprechpartner, um das Dokument dann bei diesem abzurufen.

Das Wichtigste zur Patientenverfügung für 2019

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (6)

  • user
    Kriester
    am 25.11.2024

    Habe heute mit meiner KK telefoniert und nachgefragt, ob die Möglichkeit besteht, die Patientenverfügung in der ePA zu hinterlegen.

    Die Antwort war "NEIN".

    Warum eigentlich nicht? Man gibt schon die Einwilligung der Einsicht und wenn es schnell gehen muss, wäre das für mich der rechte Ort.

    Ich dachte, dazu ist die ePA da. Warum wird nicht weiter gedacht? Datenschutz hin oder her. Das ist ein wichtiges Dokument und da sollten Möglichkeiten gegeben sein, um den Patienten best möglichst zu versorgen und seinen Willen umzusetzen.

    • user
      Christian Schultz
      am 25.11.2024

      Wir verstehen auch nicht, wo hier das Problem liegen soll. Technisch ist das alles machbar.

  • user
    Heinz Speiche
    am 21.05.2024

    Moin,

    schade, dass die Fehlerkorrektur von Chris Tender vom 04.10.2021 auch am 21.5.2024 noch nicht umgesetzt ist.

    • user
      Christian Schultz
      am 21.05.2024

      Dieser Beitrag wird in der Zwischenzeit kaum noch angeklickt, daher ist der damalige Kommentar untergegangen. Wir haben nun eine Änderung vorgenommen.

  • user
    Chris Tender
    am 04.10.2021

    Vorab ein sehr wichtiger Fehler in dem Beitrag: In dem letzten Absatz wird der Eindruck erweckt, das Zentrale Vorsorgeregister der BNotK würde die Dokumente entgegennehmen und speichern. Das ist aber NICHT der Fall. Dort wird nur ein Verweis auf die Dokumente und den Ort gespeichert, an dem sich die Dokumente befinden. Die Zusendung von Dokumenten führt dort nur zu überflüssigem Verwaltungaufwand - Zurücksendung und Mitteilung, dass eine Hinterlegung der Dokumente nicht möglich ist.

    Ansonsten gelungen, vor allem der Hinweis auf den Hausarzt, als "Hinterlegungsstelle", das liest man selten, ist aber sehr sinnvoll etwa in dem Fall, dass die Vertrauensperson im selben Unfall ums Leben kommt.

  • user
    Michael Stegmann
    am 30.04.2020

    Ich finde das eine sehr nützliche Information, die knapp und gut verständlich gehalten ist. Weiter so!

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