Vor fast zehn Jahren hat Deutschland das Patientenrechtegesetz eingeführt. Doch nach wie vor bestehen Probleme bei der Durchsetzung dieser Rechte. Damit hat sich der SoVD in einem umfassenden Gutachten beschäftigt, das er am 8. Februar der Öffentlichkeit präsentierte.
Die tatsächliche Anzahl an Behandlungsfehlern ist nach wie vor unbekannt. In rund jedem vierten gemeldeten Fall haben die Gutachter*innen der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste im Jahr 2020 einen vermuteten Behandlungsfehler bestätigt.
Interesse der Behandelten stärker berücksichtigen
Aus dem rechtswissenschaftlichen Gutachten des Medizinrechtsexperten Prof. Dr. Thomas Gutmann von der Universität Münster ergeben sich konkrete Handlungsbedarfe.
SoVD-Präsident Adolf Bauer hält fest: „Gestärkt werden muss die Berücksichtigung und Beteiligung der Interessen der Patientinnen und Patienten, chronisch Kranken und Pflegebedürftigen sowie Menschen mit Behinderungen in den Entscheidungsprozessen des Gesundheitswesens. Letztlich muss die Patientensicherheit insgesamt verbessert werden, um einen wirklich wirksamen Schutz vor Behandlungsfehlern zu erreichen.“
Aufforderung an Gesetzgeber
Auch Thomas Gutmann bilanziert: „Die Erfahrungen des letzten Jahrzehnts haben nochmals gemacht, dass der Gesetzgeber an wichtigen Stellen auf halbem Weg stehengeblieben ist.“
Das Forderungspapier des SoVD auf Basis der Untersuchung umfasst vier Themenbereiche. Diese sind die Stärkung der individuellen Patientenrechte, die Stärkung der Unterstützung der Versicherten durch ihre Kranken- und Pflegekassen, die Stärkung der kollektiven Patienten- und Pflegebetroffenenrechte sowie die generelle Verbesserung der Patientensicherheit.
Alle Ergebnisse und Informationen rund um das Gutachten sind auf der Themenseite zum Gutachten Patientensicherheit aufbereitet.
Das Video der Pressekonferenz kann hier angeschaut werden.
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