Erst einmal zum Verständnis: In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit der Altersrente. Wer gesundheitlich sehr stark eingeschränkt ist, kann selbstverständlich viel früher als zum 62. Geburtstag eine Rente beziehen – dann allerdings nur wegen Erwerbsminderung. Eine solche Erwerbsminderungsrente fällt in der Regel deutlich niedriger aus als eine Rente wegen Alters. Wenn das so ist und Sie ein wenig Entscheidungsspielraum haben, sollte der Umweg über die EM-Rente daher in den meisten Fällen vermieden werden.
Um eine vorzeitige Altersrente ab 62 in Anspruch nehmen zu können, gibt es tatsächlich nur einen Weg. Darüber hinaus möchten wir Ihnen in diesem Beitrag jedoch auch vorstellen, wie Sie über den Zwischenstopp Arbeitslosengeld schon früher aufhören können zu arbeiten.
Beginnen wir mit dem direkten Start in die Altersrente mit 62.
Altersrente mit 62 beziehen
Diese Option steht Ihnen immer nur dann offen, wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Rentenbeginns eine Schwerbehinderung vorweisen können. Das bedeutet: Ihr zuständiges Versorgungsamt – in Schleswig-Holstein handelt es sich zum Beispiel um das Landesamt für soziale Dienste – stellt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 fest. Nur so kommen Sie an den Schwerbehindertenstatus, der zu einem früheren Renteneintritt berechtigt.
Kommentare (62)
Sylvia Sauer
am 03.11.2024Ich bin seit wenigen Tagen 62 Jahre alt geworden und habe zum 31.12.2024 die Kündigung erhalten. Ich habe jetzt deutlich mehr als 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung, zähle also zu den langjährig Versicherten. Damit könnte ich zum 01.11.2025 vorzeitig mit Abschlägen in Rente gehen. Auf Grund der Arbeitlosigkeit bekomme ich ab Januar 2025 zunächst ALG 1. Allerdings ist meine Befürchtung, dass ich auf Grund einer Erkrankung nicht vermittelbar bin und somit nur Anspruch auf 6 Wochen ALG 1 besteht. Kann ich in diesem Fall, praktisch ab 15.02.2025 bereits Rente mit Abschlägen beantragen?
Christian Schultz
am 04.11.2024Nein, ohne Schwerbehinderung können Sie frühestens mit 63 in Altersrente gehen. Aber selbst wenn das ALG wegen Krankheit nicht weitergezahlt wird, würden Sie dann ja Anspruch auf Krankengeld haben. Und zwar in gleicher Höhe wie das Arbeitslosengeld.
Propellaella
am 29.03.2024Hallo, ich habe das Problem, dass ich zum 01.3.2025 wegen Betriebsaufgabe meines Arbeitgebers arbeitslos werde, 4 Monate vor meinem 60. Lebensjahr. Zu diesem Zeitpunkt habe ich dann 42,8 Beitragsjahre (Baujahr 06/1965). Ich weiß, dass ich dann 2 Jahre ALG 1 bekommen könnte. Dann bin ich aber erst kurz vor meinem 62. Lebensjahr. Ich bin nicht schwerbeschädigt, aber gesundheitlich angeschlagen.
Ich möchte gern mit 63 in die Altersrente gehen, mit Abschlägen. Welche Möglichkeiten habe ich, um die Zeit nach Ende der Arbeitslosigkeit bis zum 63. Lebensjahr, also 1 Jahr und 4 Monate zu überbrücken?
Ich kann die Gesetzeslage nicht nachvollziehen. Eigentlich würde ich gerne noch in einem anderen/neuen Job bis zum 63. Lebensjahr arbeiten, um dann mit Abschlägen in Rente zu gehen. Aber das geht eben nicht, weil ich dann auf über 45 Beitragsjahre kommen würde und als besonders langjährig Versicherter gelten würde. In diesem Fall müsste ich bis zum 65. Lebensjahr arbeiten, um ohne Abschläge in Rente gehen zu können!?
Im Umkehrschluss verstehe ich das so, dass ich verhindern muss, über 45 Beitragsjahre zu kommen, damit ich mir den Renteneintritt zum 63. Lebensjahr mit Abschlägen nicht verbaue. Einen Minijob könnte ich auch nicht ausführen, weil dieser mitzählen würde.
Ist das tatsächlich so? Muss ich also 1 Jahr und 4 Monate, bis zum 63. Lebensjahr tatsächlich ohne Einkommen überbrücken, wenn ich ALG 1 beanspruche und dieses nach 2 Jahren ausläuft? Oder besteht die Möglichkeit z. B. schon mit 62 die Altersrente zu beantragen?
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit besten Grüßen, Michaela
Christian Schultz
am 02.04.2024Hallo Michaela, hier liegt ein Missverständnis vor: Natürlich können Sie auch dann mit 63 in Rente gehen, wenn Sie 45 Versicherungsjahre haben. Sie erhalten dann die Altersrente für langjährig Versicherte - so wie geplant.
Kai
am 26.10.2023Hallo. Ich bin 1976 geboren — hab also noch etwas Zeit. Trotzdem meine Frage: ich habe GdB 60 unbefristet und werde mit großer Wahrscheinlichkeit 45 Jahre arbeiten (hab aktuell 30 Jahre) Kann die vorgezogene Rente für langjährige mit der für Behinderte kombiniert werden oder geht nur entweder / oder?
Christian Schultz
am 27.10.2023Hallo Kai, das geht leider nicht. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-jahren-oder-mit-schwerbehinderung-was-sind-die-unterschiede
Hr. G.
am 15.09.2023Hallo, wie verhält es sich mit einem geplanten vorgezogenem Renteneintritt mit 62 Jahren bei folgenden Szenario:
- Berufsbiografie hälftig selbstständig und hälftig angestellt.
- Damit liegen "nur" etwa 25 Jahre Beiträge für die DRV vor
- Schwerbehinderung von 50% unbegrenzt liegt vor
Kann unter diesen Umständen mit 62 in Rente gegangen werden? Wenn ja, wie errechnen sich hier die Abschläge
Danke im Voraus?
Christian Schultz
am 15.09.2023Hallo, Sie benötigen mindestens 35 Versicherungsjahre für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Ob Sie die haben, können Sie bei der DRV erfragen. Am besten fordern Sie eine aktuelle Rentenauskunft an.
Enibas
am 17.08.2023Hi.
Ich bin 61 Jahre alt..
war selbstständig...
im Angestelltenverhältnis...
habe Grad 40 Prozent...
Jetzt Alg 1...
Wann kann ich in Rente gehen?
Christian Schultz
am 17.08.2023Ohne weitere Unterlagen können wir das nicht beantworten. Schauen Sie in Ihre letzte Rentenauskunft. Darin steht, welche Wartezeiten Sie bereits erfüllen und mit welchen Abschlägen Sie bei welchem Renteneintritt rechnen müssen.
Horst Bergmann
am 02.04.2023Bin 62zig, kann ich mit einer Cronischen Koronaren Herzkrankheit mit 63zig in Rente , hatte auch ein Arbeitsunfall mit 30% und chronischen Nervenschmerzen in der linken Hand.Zur Zeit Arbeite ich im Fahrdienst beim Roten Kreuz und kann die gewünschte Leistung nicht mehr bringen...Danke für ihre Antwort LG Horst
Christian Schultz
am 03.04.2023Hallo Horst, wie lautet denn Ihre Frage?
Horst Bergmann
am 25.08.2023Hallo meine Frage ist , kann ich auf Grund der Körplichen Probleme mit 63 in Rente..
Christian Schultz
am 25.08.2023Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen brauchen Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Es geht auch ohne Schwerbehindertenausweis mit 63 in Rente - das kostet dann allerdings richtig hohe Abschläge. Schauen Sie am besten mal hier rein: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-altersrente-ist-die-richtige-fuer-mich
Kein Name
am 23.03.2023Ich habe 44monate um eine abschlagfreie rente zu bekommen zählen biss dann 24 Monate arbeitslosengeld mache und die restliche Zeit arbeite das arbeitslosengeld?
Christian Schultz
am 23.03.2023Diese Frage habe ich leider nicht verstanden.
Adnan Öztürk
am 30.09.2022Ich bin Jahrgang 1962 und
1978/2003 gerbeitet und lebe jetz
ausland. 61 jahre rente möglich?
Danke
Christian Schultz
am 04.10.2022Nur mit Schwerbehinderung - mit 61 und acht Monaten. Und dann bei einem Abschlag von 10,8 Prozent.
Andreas. D
am 13.05.2022Hallo
Hab mit 62 Jahren 45 Arbeitsjahre. Habe 60% Schwerbehinderunge
Wann kann ich frühestens mit Abzug aufhören zu arbeiten.Wie hoch ist der Abzug
Christian Schultz
am 16.05.2022Das kommt auf Ihren Jahrgang an. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Klaus
am 06.02.2022Ich hab mal eine Frage?bin seit 2018 krank danach bin ich in die Arbeitslosigkeit jetzt läuft zum März mein Arbeitslosengeld aus, von wo bekomme ich jetzt mein Geld Antrag für Harz IV wurde abgelehnt hatte im Oktober einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, hab noch keinen Bescheid bekommen werde im August 62 Jahre hab 47 Versicherungs Jahre bin aber noch krank hatte eine Reha wurde als krank entlassen hänge jetzt in der Luft was kann ich tun?mfg Klaus
Christian Schultz
am 16.05.2022Hallo Klaus, Ihren Kommentar habe ich erst jetzt angezeigt bekommen: Ich hoffe, dass rechtzeitig über die EM-Rente entschieden wurde. Ansonsten ist es in dieser Situation schwierig, wenn kein Anspruch auf ALG II besteht. Das Wichtigste ist wohl, dass Sie eine Regelung mit der Krankenkasse finden - notfalls über die freiwillige Versicherung.
Krys
am 28.01.2022Ich bin 60 habe GdB 40 und nach einem Hertzinfarkt seit 7 Jahre krank,
kann ich mit 63 eine Rente beantragen, 36 verschicherte Jahre, war ca. 4 Jahre ohne Job?
Christian Schultz
am 29.01.2022Hallo Krys, in diesem Fall können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen und mit 63 in Rente. Allerdings mit relativ hohen Abschlägen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Frank
am 03.12.2021Hallo,
kann ich auch ohne Schwerbeschädigung und mit nur 33 Jahren Beitragszahlung nächstes Jahr mit 62 in den Vorruhestand gehen?
Bei der Rentenauskunft wurde mitgeteilt, das es nicht möglich wäre
und die Rentenzahlung somit eingestellt wird und ich somit keinerlei
Anspruch auf jegliche Rentenzahlungen auch in Zukunft habe.
Erst wenn die 35 Beitragsjahre erreicht sind, hätte ich Anspruch auf
Rente mit Abschlägen.
Ist die Auskunft so richtig und verfällt somit mit meine Renteneinzahlungen?
Freundliche Grüße
Christian Schultz
am 03.12.2021Hallo Frank, die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung ist völlig korrekt. Ohne 35 Versicherungsjahre können Sie keine vorgezogene Altersrente beziehen. Ihre Ansprüche verfallen nicht, aber Sie können dann erst zur Regelaltersgrenze Ihre normale Altersrente beziehen.
Czogalla Roland
am 15.09.2021Ich bin Jahrgang 1965 und habe mit 61 Jahren meine 45 Beitragsjahre. Kann ich die Rente für besonders langjährig Versicherte, die ich ab 65 beziehen könnte, mit der Rente ab 63 (mit Abschlägen) kombinieren und damit schon mit 63 mit dann 7,2 % Abschlag in Rente gehen?
Christian Schultz
am 16.09.2021Hallo Roland, leider ist das nicht möglich. Bei der Altersrente nach 45 Jahren Wartezeit gibt es nur Hop oder Top. Entweder mit 65 ohne Abzug (mit Jahrgang 1965) oder gar nicht. Die Altersrente für langjährig Versicherte wäre natürlich eine Alternative - aber hier greifen die Abschläge dann ab der Regelaltersgrenze - mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/abschlaege-auf-die-rente-ab-welchem-alter-wird-gezaehlt
Ömer Ceyhan
am 05.07.2021Hallo. Ich bin 58jahre alt .Ich habe 40 Jahre gearbeitet habe30prtzent Behinderung und seit 21.9.2020.arbeitslos.wan und wie kann ich schnellstens ins rente .
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo, ohne GdB 50 geht das frühestens mit 63. Und dann auch nur mit Abzügen.
Ceyhan ömer
am 05.07.2021Hallo.ich bin 58j alt sei 21.9.2020.arbetslos ich habe 30protzent Behinderung. Ca 40 Jahre beschäftigt. Ich mochte in die Rente gehen ab wann und wie? Dankeschön.
Christian Schultz
am 12.04.2021Hallo Rolf, mit Jahrgang 1959 können Sie frühestens mit 61 und zwei Monaten in die Rente für Menschen mit Behinderung - dann mit 10,8 Prozent Abzug. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Rolf
am 11.04.2021Hallo habe seit 3 Jahren einen Schwerbehindertenausweiss mit 50% unbefristet, bin seit Februar 2018 dauerhaft krankgeschrieben beziehe seit 2 Jahren Arbeitslosengeld und hartz4, bin aber auch noch bei meinem alten Arbeitgeber angestellt, kann ich nicht jetzt Rente beantragen?
Bin Jahrgang 11/59
Steel
am 13.03.2021Hallo. Bin 62 Jahre alt Bj.1959 Habe 60% Schwb. 45Jahre zusammen. Bin seit 4.2020 Krank, war in REHA und bin Berufsunfähig entlassen worden, aber ich könnte über 6.Stunden Erwerbstätig sein. Habe einen Antrag von Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommen G0130-00
Möchte so ca. 10.2012 Aufhören ,was ist die richtige Vorgehens weise .
Mein Krankengeld läuft auch aus. Möchte auf der einen Seite nicht soviel Verlust machen.
Anders wenig ärger mit dem Moloch Verwaltungen. Corona macht es jetzt nicht leichter.
Keine Persönliche Termine möglich.
Mfg Steel
Christian Schultz
am 15.03.2021Hallo, ohne Abschlag können Sie erst mit 64 und zwei Monaten in Rente. Mit SB-Ausweis oder nach 45 Versicherungsjahren - das kommt aufs Gleiche raus. Über Ihre Schwerbehinderung könnten Sie aber schon jetzt in Rente.
Ob das für Sie in Ordnung ist, oder ob Sie durch den Bezug von Arbeitslosengeld noch etwas Boden gut machen können, lässt sich nur in einer individuellen Beratung feststellen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Beate
am 28.02.2021Bin Jahrgang 59. Habe Januar 2021 die 45 Jahre voll. Kann ich mit 2 Jahren Arbeitslosigkeit mit 63 ohne Abschlag in Rente gehen.
Christian Schultz
am 01.03.2021Hi Beate, das geht nicht. Ohne Abschlag können Sie erst mit 64 und zwei Monaten in Rente: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Gabby
am 26.01.2021Ich habe 45 Jahre voll .Kann ich schon mit 62 Jahren in Rente gehen.Ich werde ende März 62.
Christian Schultz
am 27.01.2021Hi Gabby, das geht nicht. Bei der Altersrente nach 45 Jahren Wartezeit kannst Du erst zwei Jahre vor der Regelaltersrente abschlagsfrei in den Ruhestand. Die Übersicht nach Jahrgängen findest Du hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/rente-nach-45-jahren
Peter Bartel
am 22.01.2021Hallo bin Bj. 59 habe ca 40 Jahre voll und zur Zeit 40.prozent schwerbehinderung, zur zeit noch krankgeschrieben und will mit 62 oder 63in Rente gehen. Habe immer durchgearbeitet. Wie mach ich das am besten.?
Mfg Peter Bartel
Christian Schultz
am 25.01.2021Hi Peter, wir können hier nicht individuell beraten. Wenn Sie mit 62 oder 63 in die Rente wollen, gibt es zwei Varianten der vorgezogenen Altersrente - für eine davon brauchen Sie den Schwerbehindertenstatus (GdB 50). Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Rinas Hans
am 22.01.2021Hallole, ich bin Jahrgang 59 und seit 2019 Arbeitslos. Habe 44 Arbeitsjahre einbezahlt.
2020 war ich 12 Monate in Reha . Welche Schritte sind Notwendig, das ich meine Rente
erhalte. Es ist in Deutschland Beschämend das man nach so vielen Jahren für seine Rente
betteln muss.
Christian Schultz
am 22.01.2021Hallo, Ihre Frage können wir nicht allgemein beantworten. Ihr Renteneintritt hängt von verschiedenen Faktoren ab, die uns nicht bekannt sind. Wenn Sie eine fundierte Auskunft möchten, müssen Sie sich an unsere Sozialberatung wenden.
Michael Glowka
am 24.01.2021Frau Hans, arbeiten lohnt sich nicht in Deutschland.
Silvia Sliwinski
am 15.01.2021Hallo, ich bin am 01.04.1958 geboren und habe mehr als 45 Rentenjahre. Nun bekam ich einen GdB von 40% anerkannt.
Mein ALG1 läuft noch bis 01.01.2022 und ich würde zu diesem Datum Rente beantragen.
Habe ich ohne 50% GdB einen Abzug/ in welcher Höhe?
Christian Schultz
am 18.01.2021Hallo Silvia, nach 45 Versicherungsjahren können Sie erst zwei Jahr vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Mit Abschlag ist diese Form der vorgezogenen Altersrente nicht möglich. Hier die Tabelle dazu: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Mailänder Marion
am 15.01.2021Hallo ich überlege ob mann die abschlagsfreie Rente nach 45 Arbeitsjahren vor Gericht nicht einklagen kann....finde 45 Jahre Arbeit sind genug ...mann lebt ja nur 1 mal....hat das schon jemand probiert ?
Langer
am 06.01.2021Hallo ich bin 62 Jahre und habe 47 Arbeitsjahre um könnte ich Abschlags frei in Rente gehen ?
Christian Schultz
am 07.01.2021Moin Langer, nein, auch nach 45 Versicherungsjahren können Sie erst zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in die Rente. Die dazugehörige Tabelle für alle Jahrgänge finden Sie hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/rente-nach-45-jahren
no name
am 05.01.2021Jahrgang 1962,42Arbeitsjahre, 50% Schwerbehinderung
Mein Arbeitsvertrag läuft im Noverber ab.Könnte ich mit ALG 1 und MInijob die Zeit bis zur Rente mit besonders langjährig Versicherten beziehen und ab wann
Christian Schultz
am 05.01.2021Wenn Sie mit Arbeitslosengeld (inklusive Minijob) auf 45 Jahre kommen, reicht das. Ihre Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommen Sie mit Jahrgang 1962 aber frühestens mit 64 Jahren und acht Monaten.
Peter Will
am 22.12.2020Guten Tag Herr Schultz,
Ich bin Jahrgang 62 und werde 2024 meine 45 Beitragsjahre erreichen. Gleichzeitig habe ich einen Behinderungsgrad von 50%. Gibt es eine Kombination aus "besonders langjährig versichert" und Behinderung? Werden beide Faktoren berücksichtigt, so dass ich mit 62 in Rente könnte? Oder zieht nur ein Faktor?
Christian Schultz
am 04.01.2021Moin Peter, eine berechtigte Frage - aber die Schwerbehinderung hilft Ihnen bei der Altersrente nach 45 Jahren Wartezeit leider nicht. Es handelt sich um zwei voneinander getrennte Formen der vorgezogenen Altersrente.
Christian Schultz
am 16.11.2020Hallo Wolfgang, wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten, sind Sie verpflichtet, sich um eine neue Stelle zu bemühen. Ob das in dem Alter dann noch realistisch ist, bleibt natürlich eine andere Frage: www.sovd-sh.de/2020/04/02/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben/
Wolfgang schmitt
am 14.11.2020Hallo.ich habe mit 62Jahren bereits die 45 Beitragsjahre erreicht.wie ist es wenn ich mich arbeitslos melde und das Arbeitsamt mich weitervermitteln will.muss ich diese stellen annehmen.ich arbeite im Gesundheitswesen.
Christian Schultz
am 09.11.2020Hallo Ute, das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Beim SoVD beraten wir nur zum Sozialrecht. Fragen Sie am besten einmal direkt in der Personalstelle Ihrer Behörde nach!
Ute Ketels
am 07.11.2020Hallo, wie schaut es bei Beamten aus?
Christian Schultz
am 06.11.2020Hallo, ob Sie vorzeitig in Altersrente gehen können, hängt am Geburtsjahr und an der Anzahl von Versicherungsjahren. Wenn Sie über 55 sind, bekommen Sie alle drei Jahre automatisch eine Rentenauskunft - da können Sie sehen, wie es um Ihre Wartezeit bestellt ist. Mit SB-Ausweis würde sich die Altersrente für schwerbehinderte Menschen anbieten.
A. W.
am 05.11.2020Hallo Herr Schultz, ich habe einen Schwerbehindertengrad von 60 und bin seit Juli 2019 arbeitsunfähig. Aus der Reha wurde ich arbeitsunfähig entlassen. Vor kurzem hat die DRV entschieden, dass ich rückwirkend zum 01.04.2020 eine volle Erwerbsminderungsrente erhalte, allerdings befristet bis Ende Februar 2022. Gibt es hiernach auch die Möglichkeit, eine vorgezogene möglichst abschlagsfreie Altersrente zu erhalten? Was raten Sie mir?
Christian Schultz
am 02.10.2020Hallo Michael, wenn Sie einen Grad der Behinderung von 80 haben, sind Sie doch bereits offiziell schwerbehindert. Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen Sie beim Antrag nur noch die 35 Versicherungsjahre in der Rentenkasse vorweisen - dann können Sie vorzeitig in Rente.
Michael Petruk
am 02.10.2020Hallo habe eine Schwerbehinderung von 80% mehrere Bandscheibenvörfälle Epelepsie Verlust des rechten Beines wurde letztes Jahr das 5mal abgelehnt.was kann ich tun.
Werner K aus RD
am 31.03.2021Hallo Steel,
Mein Name ist Werner, (Steel klinkt nach Stahl nur deshalb schreibe ich)
1. wer sagt das Dein Krankengeld ausläuft? Die KK?!?. Widerspruch einlegen und klären!
2. In 99% der Fälle liegen die Krankenkassen in der Berechnung falsch!
3. Der Erstmalige Eintritt der Krankheit ist entscheidend!
Ich habe mich selbst drum gekümmert, auch wenn Fachleute Dich anders beraten.
Es zählen nicht nur die letzten 3 Jahre sondern der Erstmalige Eintritt der Kranheit!!!
Bei mir war es Nov. 2012 und errechnet sich alle 3 Jahre neu!
Aussteuerung zum 13.05.2019....dann zur Agentur.
Ich konnte schon damit vielen weiterhelfen.
Wie man es berechnet: 3+3+3 Jahre usw.
FRAGE bei Deiner Krankenkasse nach eine Auflistung der Krankheiten der letzten 10 Jahre nach. ( Ganz wichtig 10 Jahre) . Und wenn die wieder nur die letzten 6 Jahre schicken dann nach (jagen) haken!!! 10 Jahre Aufbewahrungsfrist. d.h. dann den Erstmaligen Eintritt der Krankheit herausfinden weswegen sie Dich aussteuern wollen. Dann rechnen.... Die Berechnung ist nicht ganz einfach..., (In Excel Tage(360 ) funtioniert nicht. Es werden für Februar 28/29 tage gerechnet.....
Quintessenz: Bei mir Musste die KK 23 tausent Euro nachzahlen.
Also ran machen, und Abfragen und dann rechnen.!.
Viel Erfolg und ein quäntchen Glück und immer eine Handbreit wasser unterm Kiel.
P.S. Auch der SoVD (NICHT KIEL) hatte es bei mir leider nicht richtig berechnet.
Gruß
Werner
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