Welche Möglichkeiten bietet die Rente nach 45 Jahren noch? Wir stellen die häufigsten Fragen und Antworten zusammen.
Wichtige Fakten:
- Der Jahrgang 1952 ist der letzte, der noch mit 63 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nutzen konnte.
- Neben Rentenbeiträgen auf Ihr Erwerbseinkommen zählen bei der Wartezeit auch andere Beiträge eine Rolle – zum Beispiel Phasen, in denen Sie Krankengeld bezogen haben.
- Arbeitslosengeld gilt bei der Altersrente für langjährig Versicherte als rentenrechtliche Zeit – mit einer wichtigen Ausnahme: Die letzten 24 Monate vor dem Rentenstart werden nicht gewertet.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte – darauf gehen wir ein:
- In welchem Alter kann ich nach 45 Jahren ohne Abschlag in Rente?
- Welche Zeiten zählen bei den 45 Jahren mit?
- Welche Phasen werden bei der Rente nach 45 Jahren nicht gewertet?
- Wie hoch ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?
- Wie und wann stelle ich den Antrag?
- Gibt es eine andere Möglichkeit, mit 63 in Rente zu gehen?
- Kann ich direkt aus der Erwerbsminderung in die Rente nach 45 Jahren?
In welchem Alter kann ich nach 45 Jahren ohne Abschlag in Rente?
Zu welchem Zeitpunkt Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte antreten können, hängt einzig und allein von Ihrem Geburtsjahr ab. Bis zum Jahrgang ’52 erwartete die Versicherten ein Rentenstart mit 63 Jahren. Schon beim Geburtenjahrgang 1953 ging diese Rechnung nicht mehr auf. Hier lag der frühestmögliche Rentenbeginn bei 63 Jahren und zwei Monaten.
Mit jedem Jahr verschiebt sich diese Option nun um zwei Monate nach hinten – bis zum Jahrgang 1964. Ab hier kommt die Altersrente nach 45 Jahren erst mit 65 in Frage. Als Faustformel lässt sich festhalten: Wer 45 Jahre in der Rentenversicherung vorweisen kann, kommt immer genau zwei Jahre vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in eine vorgezogene Rente ohne Abzüge.
Kommentare (44)
Michael Gondolf
am 26.04.2023Ich vollende mein 63. Lebensjahr im Mai 2026 und habe bis dahin 45 Versicherungsjahre voll. Wenn ich ab 06.2026 bis zum Eintritt der Rente für besonders langjährig Beschäftigte (04.2028) ALG I beziehe, wird diese Zeit auf die Rentenberechnung und auf die Rentenhöhe angerechnet?
Christian Schultz
am 27.04.2023Ja, beim Bezug von ALG I werden IMMER Rentenbeiträge gezahlt.
Michael Kolbe
am 12.04.2023Kann ich nach 45 J. Beitragszahlungen mit 62 J. in Frührente gehen? (Bin Jahrgang 1970, gesund und nehme einen höheren Abschlag in Kauf.)
Christian Schultz
am 13.04.2023Nein, das geht mit Jahrgang 1970 nicht. Nur mit Schwerbehindertenausweis und 35 Versicherungsjahren kommen Sie da zum 62. Geburtstag in die Altersrente - dann aber mit 10,8 Prozent Abschlag.
Mehr dazu in diesem Beitrag. Die Angaben zum Jahrgang 1980 gelten für Sie auch: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1980
Paolo
am 28.03.2023Hallo,
zum 01.06.2023 gehe ich abschlagsfrei in die Rente nach 45 Jahren. Eigentlich möchte ich weiterarbeiten, würde bei meinem Arbeitgeber erstmal nicht kündig. Allerdings habe ich nun noch eine OP vor mir und würde dann im Mai 2023 krankgeschrieben werden, folgende Frage habe ich nun,
bekomme ich dann ab 01.06.2023 Lohnfortzahlung und meine Rente?
Vielen Dank für die Antwort im Voraus
und viele Grüße
Paolo
Christian Schultz
am 29.03.2023Hallo Paolo, Sie müssen Ihren Arbeitgeber auf jeden Fall benachrichtigen, dass Sie "nebenbei" eine Rente beziehen. Und dann dürfen Sie ja unbegrenzt hinzuverdienen.
Die Rente läuft dann im Krankheitsfall auf jeden Fall auch weiter. Und in den ersten sechs Wochen erhalten Sie Lohnfortzahlung.
Paolo
am 05.06.2023Hallo Herr Schultz,
habe nun meine Rente nach 45 Berufsjahren beantragt, allerdings bin ich nun immer noch krankgeschrieben. Habe meinen Arbeitgeber darüber informiert das ich nebenbei eine Rente beziehe. Die Rentenversicherung sagt ich soll die Rente in eine Teilrente 99% ändern damit ich nun auch Krankengeld von der Krankenkasse erhalt.
Die Krankenkasse kann mir keine Auskunft dazu geben. Stimmt es was die Rentenversicherung sagt? Muss ich tatsächlich eine Teilrente beantragen um Krankengeld zu bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Paolo
Christian Schultz
am 06.06.2023Hallo Paolo, Sie müssen gar nichts. Es ist eine Möglichkeit. Aber ohne Einsicht in Ihre Unterlagen kann ich nicht beurteilen, ob dieser Weg der sinnvollste ist. Wenden Sie sich zur Klärung gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
klaus meschwitz
am 01.02.2023ich bin Jahrgang 1962 habe wenn 63 bin meine 45 Jahre Arbeitsleben hinter mir. Wenn ich dann in Rente gehe wie hoch ist mein Abzug.
Mit freundliche Grüßen
Klaus Meschwitz
Christian Schultz
am 01.02.2023Hallo Klaus, mit Ihrem Jahrgang gibt es die abschlagsfreie Rente erst mit 64 und 8 Monaten: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Wenn Sie zum 63. Geburtstag in den Ruhestand möchten geht das ohne Schwerbehinderung nur über die Altersrente für langjährig Versicherte. Dann kostet jeder Monat ab der Regelaltersgrenze (66 und 8 Monate) 0,3 Prozent Abschlag. In Ihrem speziellen Fall also 13,2 Prozent.
Michael Nitschmann
am 17.10.2022Hallo,
ich bin am 17.7.1963 geboren und habe am 1.8.23 meine 45 Jahre, besonders langjährig versichert, lückelos erfüllt. Könnte ich jetzt mit 61 kündigen lassen und 2 Jahre Arbeitslosengeld1 kassieren um dann mit 63 in Rente zugehen und wieviele Prozente würden mir abgezogen?
VG Michael
Christian Schultz
am 17.10.2022Hallo Michael, mit Jahrgang 1963 kommen Sie auch mit 45 Versicherungsjahren frühestens mit 64 und 10 Monaten abschlagsfrei in Rente - über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wenn Sie früher in die vorgezogene Rente wollen, geht das nur über die Variante für langjährig Versicherte. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Jungbluth
am 30.09.2022Ich bin 1965 geboren und bin ab 08/1981 durchgehend berufstätig. Ab wann kann ich die vorzeitige Rente beantragen und welche Abzüge stehen im Raum?
Vielen Dank und Gruß
Christian Schultz
am 30.09.2022Ohne Schwerbehinderung frühestens zum 63. Geburtstag, dann mit 14,4 Prozent Abschlag.
Vera Langos
am 29.09.2022Guten Morgen,
Meine Frage, ich bin im Januar 1960 geboren, habe von 1976 bis 1979 ein Fachhochschulstudium absolviert, habe danach immer 100 % gearbeitet. Seit 2014 bin 50 % Schwerbehindert und habe eine Teilerwerbsminderungsrente, arbeite also 50 %, nun meine Frage, ab wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen und ist es richtig, dass ich auf die EU Rente später Abschläge von 10,8 % auf die " Halbe Rente" beziehe und auf die 50 % die ich noch arbeite Abschlagsfrei gehen kann?
Vielen Dank schon mal im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Vera Langos
Christian Schultz
am 29.09.2022Hallo Vera, wann Sie mit Ihrem Jahrgang wie in die Altersrente kommen, können Sie hier lesen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1960-das-sind-ihre-optionen
Fordern Sie am besten eine aktuelle Rentenauskunft an, darin steht, wie viele Jahre an Wartezeit Sie bereits erfüllt haben. Das mit dem Abschlag müsste man sich im Detail anschauen.
Patricia B.
am 12.09.2022Sehr geehrte Damen und Herren,
bin Jahrgang 1960, beende mein Arbeitsverhältnis zum 31.12.2022.
Meine 45 Zahlungspflichtige Jahre sind im Oktober 2022 erfüllt.
Muss mich nun beim Arbeitsamt melden, was für Nachteile entstehen mir, wenn das Arbeitsamt
weiter mich Pflichtig meldet der Rentenversicherung.
Habe ich Einbussen bei meiner Rentenzahlung, wenn ich in Rente gehen kann mit 64,7 ?
Vielen Dank für eine Rückmeldung.
Christian Schultz
am 12.09.2022Hallo Patricia, in die abschlagsfreie Altersrente können Sie erst zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze. Also mit 64 und vier Monaten. Solange Sie in der Zwischenzeit Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie sich selbstverständlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und um einen neuen Job bemühen.
Bille
am 03.05.2022Ich habe Ende August diesen Jahres meine 45 Arbeitsjahre voll. Ich werde dann im nächsten Monat 62 Jahre.
Ich möchte dann noch bis zum Jahresende arbeiten. Welche Möglichkeiten habe ich, Rente für Langjährige bekomme ich erst ab Febr. 2025 Wenn ich nun 2 Jahre einfach in Ruhestand gehe, wie wirkt sich das auf die folgende Rente aus, wenn ich 2 Jahre nicht mehr in die Rentenkasse einzahle?
Oder ist eine private Einzahlung möglich und wie hoch wäre diese.
Arbeitslosenzeit möchte ich nicht nutzen.
Würde mich freuen, wenn Sie mir einen Tip geben können wie ich mich am besten verhalten sollte.
Christian Schultz
am 04.05.2022Hallo Bille, mit 45 Versicherungsjahren können Sie maximal zwei Jahre früher ohne Abzug in Rente. Wenn Sie zwei Jahre weniger einzahlen, fällt Ihre Rente natürlich trotzdem geringer aus - im Vergleich zu einem Szenario, in dem Sie weitergearbeitet hätten. Wie viel das wäre, hängt von Ihrem Einkommen ab. Wie die Rente berechnet wird, erfahren Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/wie-viel-rente-bekomme-ich-die-rentenformel-kurz-und-knapp-erklaert
Es gibt gewissen Möglichkeiten, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Welche das sind, erfahren Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-moeglichkeiten-gibt-es-um-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-einzuzahlen
Norbert Schreiber
am 27.01.2022Möchte als Jahrgang 09-58 abschlagsfrei nach 45 Jahren Wartezeit vorzeitig Rente beziehen.
Wegen Abzüge durch Studienzeiten , würde ich nach letzter Renteninformatjon der DRV meine Wartezeit im Juli 2003 erreichen. Durch ALG 1 Zeiträume in 1998 2 Monate und 2000 von 6 Monate wird trotz nachweislicher Einzahlung von Rentenbeiträgen durch das Arbeitsamt noch zusätzlich ein amtlicher Nachweis über den damaligen Bezug des ALG 1 gefordert.
Diesen Bescheid nach 20 Jahren ist leider nicht mehr auffindbar. Da die damalige ALG-Rechts-
lage eindeutig ein Anspruch von mind. 12 Monaten ALG 1 hatte, könnte ich gar kein ALG 2
Erhalten haben. Kann daher der Sachbearbeiter der RV die o.g. 8 Monate als Anrechnung zu
den Wartezeiten ohne diesen Nachweis verweigern und erst im März 2024 die abschlagsfreie Rente erhalten ? Ist hier der Rechtsweg erforderlich ....?
Christian Schultz
am 28.01.2022Hallo Norbert, wenden Sie sich erst einmal an Ihren Krankenversicherung. Die Chancen stehen nicht so schlecht, dass es hier noch Unterlagen über Ihre damalige Arbeitslosigkeit gibt: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/vorgezogene-rente-so-weisen-sie-arbeitslosigkeit-nach
Bernd Stollenwerk
am 26.12.2021Danke für deine super nachrichten
L.g.bernd Stollenwerk
Bernd Stollenwerk
am 26.12.2021Hallo meine Damen und Herren hallo H.c.schultz.
Bin zur Zeit noch Arbeitslos kann und werde insgesamt 24monate Arbeitslos sein( Jahrgang Aug.61)meine Frage jetzt.
Der letzte Tag Arbeitslos und mein erste Tag Renten beginn, wieviel tage/ Monate oder Jahre müssen dazwischen liegen? Überbrücke diese Zeit selber.
Man darf ja vor der Altersrente für Langfristige Personen nicht arbeitslos sein ( habe 44jahre gearbeitet)
Christian Schultz
am 03.01.2022Hallo Bernd, doch - Sie können auch vor der Rente für besonders langjährig Versicherte ALG I beziehen. Diese Zeit zählt nur nicht bei der 45-jährigen Wartezeit. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/45-jahre-wartezeit-wann-kann-ich-in-rente
Ilhan sanalan
am 21.06.2021Hallo Herr Schulz das heist ich muss 50 Jahre arbeiten um in Rente zugehen ob ich das schaffe kann ich mir nicht vorstellen was kann ich tun bitte um Hilfe danke ilhan
Christian Schultz
am 22.06.2021Hallo Ilhan, Sie müssen 45 Versicherungsjahre erreichen. Danach können Sie zwei Jahre früher in die Rente, ohne Abschlag.
Ilhan sanalan
am 22.06.2021Ja Herr Schultz. stümt 2jahre früher zum 1.6.2028 fast 50 Jahre Grus Ilhan
Ilhan sanalan
am 20.11.2023Hollo Herr Schultz letzte Woche hab ich meine 45 arbeitsjahre erreicht und jetzt muss ich noch 54 Monate arbeiten Gruß ilhan sanalan
Christian Schultz
am 20.11.2023Dann alles Gute für Sie!
petra
am 13.05.2021Hallo Christian,
bin am 28.10.1961 geboren habe die 45 Jahre ,Ende 2023 voll. Kann ich in Rente gehen am 01.01.2025 ohne Abschlag.Laut Rentenversichung (P.C.) mit 12% abzüge?
Christian Schultz
am 14.05.2021Hallo Petra, mit Abschlägen handelt es sich um die Altersrente für langjährig Versicherte. Für die benötigen Sie nur 35 Jahre Wartezeit. Ohne Abzug, nach 45 Jahren, geht das mit Ihrem Jahrgang erst mit 64 und 6 Monaten.
Jürgen
am 16.04.2021Hallo Christian,
ich bin 1964 geboren, also jetzt 57 und habe mit 60 und 8 Monaten die 45 Arbeitsjahre voll.
Könnte dann mit 65 abschlagsfrei in Rente.
Nun bekommen wir nur jetzt von der Firma ein Angebot eine Altersteilzeit mit Laufzeit von 6 Jahren bis Juni zu unterschreiben. Nach diesem ATZ-Vertrag endet mein Arbeitsverhältnis und ich wäre erst 63 und 6 Monate.
Habe dann allerdings die 45 Arbeitsjahre erfüllt.
Wenn ich danach keine Arbeit mehr finde, kann ich dann noch 1 1/2 Jahre bis ich 65 bin Arbeitslosengeld bekommen und mit 65 dann abschlagsfrei in Rente?
Hätte ich nach Ende des ATZ-Vertrags beim Arbeitslosengeld eine Sperrfrist?
Christian Schultz
am 19.04.2021Hallo Jürgen, sobald Sie die 45-jährige Wartezeit erfüllen, kann Ihnen niemand mehr die abschlagsfreie Rente mit 65 nehmen. Die Zeit zwischen Altersteilzeit und Rentenbeginn können Sie mit Arbeitslosengeld überbrücken.
Was die Sperrfrist betrifft, bin ich mir nicht sicher. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine Sperre nach sich zieht. Da sollten Sie am besten einmal die Personalabteilung fragen, dort sollte man das beantworten können.
ILhan sanalan
am 04.04.2021Hallo ich bin 07.07.1963 geboren ich habe 510 schon gearbeitet die 540 monete eraiche schon 16.11.2023 aber laut Rentenkasse kann ich erst 01.06.2028 Abschlag frei in Rente gehen ist das gerecht. Gruß ilhan
Christian Schultz
am 06.04.2021Hallo Ilhan, ob das gerecht ist, muss jeder selbst entscheiden. Aber aktuell ist es so, dass Sie mit Baujahr 1963 erst mit 64 und 10 Monaten ohne Abschlag in die Rente kommen.
Anett
am 07.03.2021Hallo, schönen guten Tag,
ich bin durch YouTube zu Ihnen gelangt.
Wie ist es denn, wenn die 45 Jahre schon erreicht sind bei Jahrgang 1958?
Renteneintritt ohne Abschlag wäre genau mit 64 Jahren und somit 47 Arbeitsjahren. Können hier die letzten 24 Monate bis zum abschlagsfreien Renteneintritt durch Arbeitslosengeld 1 oder Minijob überbrückt werden?
Die 45 Jahre sind ja bereits erfüllt.
Christian Schultz
am 08.03.2021Hi Anett, geht es allein um die Wartezeit, können Sie das so machen. Sobald die 45 Jahre erfüllt sind, müssen Sie nur noch bis zum frühestmöglichen Rentenstart warten - der hängt ja vom Jahrgang ab. Wie Sie die Zeit überbrücken, können Sie selbst entscheiden.
Allerdings kommen auf diese Weise natürlich weniger Rentenbeiträge zustande.
Monika . L
am 15.02.2021Hallo,
habe ich richtig gemacht?
Bin 1959 geboren , bis Ende Oktober 2018 habe ich EMR ( über 9 Jahre) seit dem bin ich Arbeitslos gemeldet (ALG I ) und kämpfe vorm Sozialgericht um meine EMR ...
Weil mein ALG I Ende März2021 endet habe ich Antrag auf Altersrente mit Abzüge ( jetzt noch 6,2%) und mit 50GdB a b e r als „ Vorschuss „ bis das Sozialgericht die Sache mit der EMR klärt …
War das eine gute Entscheidung ?
Vielen Dank und Gruß aus Lippstadt
Monika.L
Christian Schultz
am 04.03.2021Hallo Monika, wir können ohne Einsicht in die Unterlagen nicht beurteilen, ob das eine "gute Entscheidung" war. Lassen Sie Ihre Situation gern im Rahmen unserer Sozialberatung klären: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Gaby
am 28.01.2021Kann man denn mit Abschläge in Rente mit 63 Jahren gehen wenn man 45 Jahre voll hat?
Christian Schultz
am 28.01.2021Hallo Gabi, Sie können sogar schon nach 35 Versicherungsjahren in die Rente. Dann allerdings mit recht hohen Abschlägen. Hierbei handelt es sich um die Altersrente für langjährig Versicherte: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Schulte
am 18.05.2020Ich habe Erwerbsminderungsrente beantragt und habe einen GdB von 30%.
Markus Hauptmann
am 16.05.2020Danke für diese Ausführlichen Berichte
Neuen Kommentar schreiben