Direkt zu den Inhalten springen

Rente nach 45 Jahren

Armut

Landläufig herrscht die Meinung vor, dass man nach 45 Jahren Arbeit mit 63 in die abschlagsfreie Rente starten kann. Beim Inkrafttreten der sogenannten Altersrente für besonders langjährig Versicherte ging diese Gleichung tatsächlich auf. Bis zum Jahrgang 1952 galt: Wer 45 Versicherungsjahre zusammen hatte, konnte mit 63 in Rente. Ohne Abschläge. Versicherten, die später geboren wurden, steht dieser Weg allerdings nicht mehr offen.

Rente nach 45 Jahren Wartezeit

Welche Möglichkeiten bietet die Rente nach 45 Jahren noch? Wir stellen die häufigsten Fragen und Antworten zusammen.

Wichtige Fakten:

  • Der Jahrgang 1952 ist der letzte, der noch mit 63 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nutzen konnte.
  • Neben Rentenbeiträgen auf Ihr Erwerbseinkommen zählen bei der Wartezeit auch andere Beiträge eine Rolle – zum Beispiel Phasen, in denen Sie Krankengeld bezogen haben.
  • Arbeitslosengeld gilt bei der Altersrente für langjährig Versicherte als rentenrechtliche Zeit – mit einer wichtigen Ausnahme: Die letzten 24 Monate vor dem Rentenstart werden nicht gewertet.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte – darauf gehen wir ein:

  1. In welchem Alter kann ich nach 45 Jahren ohne Abschlag in Rente?
  2. Welche Zeiten zählen bei den 45 Jahren mit?
  3. Welche Phasen werden bei der Rente nach 45 Jahren nicht gewertet?
  4. Wie hoch ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?
  5. Wie und wann stelle ich den Antrag?
  6. Gibt es eine andere Möglichkeit, mit 63 in Rente zu gehen?
  7. Kann ich direkt aus der Erwerbsminderung in die Rente nach 45 Jahren?

In welchem Alter kann ich nach 45 Jahren ohne Abschlag in Rente?

Zu welchem Zeitpunkt Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte antreten können, hängt einzig und allein von Ihrem Geburtsjahr ab. Bis zum Jahrgang ’52 erwartete die Versicherten ein Rentenstart mit 63 Jahren. Schon beim Geburtenjahrgang 1953 ging diese Rechnung nicht mehr auf. Hier lag der frühestmögliche Rentenbeginn bei 63 Jahren und zwei Monaten.

Mit jedem Jahr verschiebt sich diese Option nun um zwei Monate nach hinten – bis zum Jahrgang 1964. Ab hier kommt die Altersrente nach 45 Jahren erst mit 65 in Frage. Als Faustformel lässt sich festhalten: Wer 45 Jahre in der Rentenversicherung vorweisen kann, kommt immer genau zwei Jahre vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in eine vorgezogene Rente ohne Abzüge.

Eine „Frührente“ ohne Abschläge gehört demnach der Vergangenheit an. Selbst mit einer anerkannten Schwerbehinderung ist der Rentenstart ohne Abzüge erst möglich, wenn Sie zwei Jahre vor Ihrer individuellen Regelaltersgrenze stehen.

Welche Zeiten zählen bei den 45 Jahren mit?

Am geläufigsten ist es, wenn ein großer Teil der 45 Jahre durch Pflichtbeitragszeiten aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung stammt. In der Regel ist das bei Angestellten der Fall, Selbstständige können sich aber auch versichern und so regelmäßig ihre Rentenbeiträge abführen. Wer längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann und deshalb Lohnfortzahlung oder Krankengeld bezieht, erhält für diese Phasen ebenfalls eine Anerkennung für die 45 Jahre. Genauso läuft es, wenn Sie aufgrund einer Reha Übergangsgeld erhalten.

In Deutschland sorgen nach wie vor insbesondere Frauen für den Großteil der familiären Verpflichtungen. Wenn die Eltern oder Schwiegereltern pflegebedürftig werden, sind es in der Regel die Frauen im Haushalt, die im Beruf zurückstehen, um sich um die Angehörigen zu kümmern. Und obwohl die Erziehung der Kinder mittlerweile verstärkt von Vätern übernommen wird, sind es nach wie vor die Frauen, die in den meisten Familien ihre Arbeitszeit reduzieren. Immerhin kommen dafür bis zum 10. Lebensjahr der Kinder Berücksichtungszeiten zusammen – diese zählen bei der Erfüllung der 45 Jahre mit. Wer Angehörige unentgeltlich zu Hause pflegt, bekommt diese Zeit ebenfalls für die spätere Rente gutgeschrieben.

Falls Ihnen einige Monate oder gar Jahre fehlen, können Sie diese Lücken theoretisch mit freiwilligen Beiträgen auffüllen. Möglich wird dies allerdings erst, wenn Sie bereits 18 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben.

Welche Phasen werden bei der Rente nach 45 Jahren nicht gewertet?

Genauso wichtig sind diejenigen Zeiten, die Sie bei der Sammlung von 45 Versicherungsjahren nicht weiterbringen. Da ist zum einen der große Bereich der Arbeitslosigkeit.

Arbeitslosigkeit? Das ist kein Tippfehler. Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld bezogen haben, werden bei den 45 Jahren zwar berücksichtigt. Wer aber länger ohne Arbeit und auf Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) oder früher Arbeitslosenhilfe angewiesen war, schaut bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte in die Röhre. Diese Zeiten fehlen nicht selten am Ende in der Rechnung. Noch ein enorm wichtiges Wort zum Arbeitslosengeld I: In den letzten 24 Monaten vor dem Start der vorgezogenen Altersrente zählt Arbeitslosigkeit für das Erreichen der 45 Versicherungsjahre nicht mit. Wie Sie diese Zeit mit einem Trick dennoch nutzen können, lesen Sie hier.

Wenn es nach der Scheidung zu einem Versorgungsausgleich kommt, führt dies häufig zur Umschichtung von Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rente. Diese Zeiten zählen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ebenso wenig mit wie Zeiten aus einem Rentensplitting.

Ganz wichtig – und in der Praxis sehr relevant: Wenn Sie über einen längeren Zeitraum eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben, zählt diese Zeit nicht für Ihre 45 Jahre mit. Wer also aus gesundheitlichen Gründen länger als ein, zwei Jahre ausfällt, verliert dadurch unter Umständen die Möglichkeit, eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu erhalten.

Wie hoch ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?

Die Höhe Ihrer Altersrente ergibt sich aus der Anzahl der im Laufe Ihres Lebens erarbeiteten Entgeltpunkte. Das ist zwar sehr vereinfacht, im wesentlichen kommt es jedoch darauf an, was Sie wie lange in Ihrem Leben verdient haben. Vor diesem Hintergrund gibt es in Deutschland eine große Diskrepanz zwischen den Altersrenten der Menschen. Zwar gibt es viele sehr kleine Renten, vor allem bei Frauen. Daneben gehen jedoch eine Menge Menschen mit weit über 1500 Euro nach Hause.

Da man die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nur erhält, wenn mindestens 45 Versicherungsjahre erfüllt sind, sehen wir in dieser Form der vorgezogenen Rente besonders viele höhere Rentenauszahlungen. Die durchschnittliche Altersrente für besonders langjährig Versicherte betrug 2018 in Westdeutschland 1358 Euro. Schaut man sich alle Altersrenten zusammen an, sinkt dieser Durchschnittswert auf gerade einmal auf 864 Euro. Mehr Zahlen finden Sie in diesem Bericht der Deutschen Rentenversicherung.

Wie und wann stelle ich den Antrag?

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte noch beantragen. Warten Sie damit nicht zu lange. Spätestens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn sollten Sie Ihren Antrag schon stellen. Denn sollten unerwartet Nachfragen zu bestimmten Unterlagen auftauchen, kann sich die Bearbeitung Ihres Antrags in die Länge ziehen.

Die Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Es ist aber auch möglich, eine der in ganz Deutschland verteilten Beratungsstellen der DRV aufzusuchen. Dieser Service ist für Sie kostenlos.

Gibt es eine andere Möglichkeit, mit 63 in Rente zu gehen?

Die wichtigste Botschaft: Mit der Altersrente nach 45 Jahren können Sie nicht mehr bereits mit 63 Ihre Rente beginnen. Wenn Sie jedoch nicht warten möchten (oder können), bis Ihre individuelle Regelaltersgrenze erreicht ist, stehen Ihnen noch mehrere Möglichkeiten offen.

Haben Sie eine Schwerbehinderung?

Menschen mit einer anerkannten Behinderung können zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag eine Altersrente beziehen. Dazu ist ein GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 50 nötig. Wie Sie einen solchen Status beantragen, lesen Sie hier. Doch bedeutet das auch, dass Sie sich im Rahmen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63  ohne Abzüge in den Ruhestand verabschieden können?

Da sich die Regelaltersgrenze jedes Jahr weiter nach hinten verschiebt, steht auch schwerbehinderten Menschen ein Rentenbeginn mit 63 ohne Abschlag nicht mehr offen. Wenn Sie jedoch bereit sind, auf Geld zu verzichten, können Sie im Rahmen dieser Option tatsächlich mit 63 (oder früher aufhören).

Wenn Sie das in Kauf nehmen, kostet Sie jeder Monat 0,3 Prozent. Ein Beispiel:

Horst B. aus Büsum wird bald 63 Jahre alt . Da er aufgrund seiner Schwerbehinderung – er hat einen GdB von 60 – im Betrieb immer wieder ausfällt, möchte er so schnell wie möglich in die Rente. Mit seinem Jahrgang 1957 könnte er die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abzug mit 63 Jahren und 11 Monaten in Anspruch nehmen. So lange möchte er nicht warten. Vielmehr will er bereits zu seinem 63. Geburstag raus aus dem Berufsleben.

Das ist möglich. Allerdings auf Kosten von 0,3 Prozent pro Monat, den er früher in die Rente geht. In Horsts Fall bedeuten 11 Monate einen Abschlag von insgesamt 3,3 Prozent.

Die Höhe des Abschlags für eine Rente mit 63 richtet sich bei dieser Option also nach dem Geburtsjahr.

Rente mit 63 ohne Behinderung – aber mit Abzug

Sie haben keine Schwerbehinderung? Auch ohne erhebliche gesundheitliche Einschränkungen kommt eine Rente mit 63 Jahren in Frage. Allerdings nur noch mit Abzügen. Diese Variante nennt sich Altersrente für langjährig Versicherte.

Auch bei dieser Option orientiert sich die Höhe des Abschlags an Ihrem Jahrgang. Voraussetzung für diese Variante ist eine Mindestversicherungszeit in der DRV von 35 Jahren.

Ruhestand mit 63 ohne Abschlag?

Sie haben keine Behinderung und können (oder wollen) es sich nicht leisten, Abzüge auf Ihre Rente in Kauf zu nehmen? Theoretisch existiert ein Weg, bei dem Sie mit 63 zwar noch keine Altersrente beziehen, aber dennoch aus dem Berufsleben ausscheiden. Über das Arbeitslosengeld. Viele Menschen möchten im fortgeschrittenen Alter entweder weniger arbeiten oder ganz raus aus dem Job.

Die Zeit bis zur vorgezogenen Altersrente müssen Sie mit Arbeitslosengeld überbrücken. Ohne Fallstricke ist diese Strategie allerdings nicht. Es lauern mehrere Hindernisse, die Ihnen einen Strich durch die Rechnung machen können.

Zunächst ist darauf zu achten, dass nach der Kündigung keine Sperre bei der Bundesagentur für Arbeit entsteht. In diesem Fall stünden Sie bis zu 12 Wochen lang ohne Einkommen da. Arbeitslos kurz vor der Rente bedeutet auch nicht, dass Sie die Zeit in Ruhe absitzen können. Falls Vermittlungsangebote vom Amt kommen, müssen Sie sich darum kümmern. Wenn Sie immer noch die Altersrente nach 45 Jahren im Visier haben, ist vor allem darauf zu achten, dass die letzten 24 Monate vor dem Rentenbeginn nicht für die Versicherungszeit zählen.

„Wenn Sie die Zeit bis zur vorgezogenen Altersrente mit Arbeitslosengeld überbrücken möchten, sind einige Hürden zu beachten. Lassen Sie sich sozialrechtlich beraten. Das kostet nicht viel und kann verhindern, dass Sie viel Geld verlieren.“

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Kann ich direkt aus der Erwerbsminderung in die Rente nach 45 Jahren?

Wenn alles passt, ist das machbar. Denken Sie bitte daran, dass Zeiten der Erwerbsminderungsrente nicht für die Erfüllung der 45 Versicherungsjahre mitgezählt werden. Wenn Sie also mehrere Jahre von einer EM-Rente gelebt haben, zerschießt Ihnen das womöglich den Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Wenn Sie aber trotz Erwerbsminderungsrente auf 45 Versicherungsjahre kommen, können Sie reibungslos von einer Rentenart in die andere wechseln. Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, etwa drei bis sechs Monate vor dem Beginn der vorgezogenen Altersrente.

Ein wichtiger Hinweis: Wer nahtlos von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente „rübermacht“, übernimmt damit sämtliche Abschläge. Bei vielen Erwerbsminderungsrentnern belaufen sich diese Abschläge auf 10,8 Prozent. Falls Ihre EM-Rente nun befristet ist, kann es sich lohnen, zwischen Alters- und Erwerbsminderungsrente eine Lücke entstehen zu lassen. Auf diese Weise kann es gelingen, etwaige Abschläge in der vorgezogenen Altersrente zu umgehen. In dieser Frage sollten Sie jedoch unbedingt einen Experten aufsuchen.

Fazit

Die Rente mit 63 ohne Abzüge ist heute nicht mehr möglich. Wer dennoch nicht bis zur Regelaltersgrenze warten will, kann unter den richtigen Voraussetzungen andere Wege gehen. In der Regel sind diese mit Kürzungen für die Rente verknüpft. Da schon kleine Details dafür sorgen können, dass Sie dauerhaft auf viel Geld verzichten müssen, ist eine sozialrechtliche Beratung in jedem Fall sinnvoll.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? 


Kommentare (44)

  • user
    Michael Gondolf
    am 26.04.2023

    Ich vollende mein 63. Lebensjahr im Mai 2026 und habe bis dahin 45 Versicherungsjahre voll. Wenn ich ab 06.2026 bis zum Eintritt der Rente für besonders langjährig Beschäftigte (04.2028) ALG I beziehe, wird diese Zeit auf die Rentenberechnung und auf die Rentenhöhe angerechnet?

    • user
      Christian Schultz
      am 27.04.2023

      Ja, beim Bezug von ALG I werden IMMER Rentenbeiträge gezahlt.

  • user
    Michael Kolbe
    am 12.04.2023

    Kann ich nach 45 J. Beitragszahlungen mit 62 J. in Frührente gehen? (Bin Jahrgang 1970, gesund und nehme einen höheren Abschlag in Kauf.)

    • user
      Christian Schultz
      am 13.04.2023

      Nein, das geht mit Jahrgang 1970 nicht. Nur mit Schwerbehindertenausweis und 35 Versicherungsjahren kommen Sie da zum 62. Geburtstag in die Altersrente - dann aber mit 10,8 Prozent Abschlag.

      Mehr dazu in diesem Beitrag. Die Angaben zum Jahrgang 1980 gelten für Sie auch: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1980

  • user
    Paolo
    am 28.03.2023

    Hallo,

    zum 01.06.2023 gehe ich abschlagsfrei in die Rente nach 45 Jahren. Eigentlich möchte ich weiterarbeiten, würde bei meinem Arbeitgeber erstmal nicht kündig. Allerdings habe ich nun noch eine OP vor mir und würde dann im Mai 2023 krankgeschrieben werden, folgende Frage habe ich nun,

    bekomme ich dann ab 01.06.2023 Lohnfortzahlung und meine Rente?

    Vielen Dank für die Antwort im Voraus

    und viele Grüße

    Paolo

    • user
      Christian Schultz
      am 29.03.2023

      Hallo Paolo, Sie müssen Ihren Arbeitgeber auf jeden Fall benachrichtigen, dass Sie "nebenbei" eine Rente beziehen. Und dann dürfen Sie ja unbegrenzt hinzuverdienen.

      Die Rente läuft dann im Krankheitsfall auf jeden Fall auch weiter. Und in den ersten sechs Wochen erhalten Sie Lohnfortzahlung.

      • user
        Paolo
        am 05.06.2023

        Hallo Herr Schultz,

        habe nun meine Rente nach 45 Berufsjahren beantragt, allerdings bin ich nun immer noch krankgeschrieben. Habe meinen Arbeitgeber darüber informiert das ich nebenbei eine Rente beziehe. Die Rentenversicherung sagt ich soll die Rente in eine Teilrente 99% ändern damit ich nun auch Krankengeld von der Krankenkasse erhalt.

        Die Krankenkasse kann mir keine Auskunft dazu geben. Stimmt es was die Rentenversicherung sagt? Muss ich tatsächlich eine Teilrente beantragen um Krankengeld zu bekommen?

        Mit freundlichen Grüßen

        Paolo

  • user
    klaus meschwitz
    am 01.02.2023

    ich bin Jahrgang 1962 habe wenn 63 bin meine 45 Jahre Arbeitsleben hinter mir. Wenn ich dann in Rente gehe wie hoch ist mein Abzug.

    Mit freundliche Grüßen

    Klaus Meschwitz

    • user
      Christian Schultz
      am 01.02.2023

      Hallo Klaus, mit Ihrem Jahrgang gibt es die abschlagsfreie Rente erst mit 64 und 8 Monaten: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63

      Wenn Sie zum 63. Geburtstag in den Ruhestand möchten geht das ohne Schwerbehinderung nur über die Altersrente für langjährig Versicherte. Dann kostet jeder Monat ab der Regelaltersgrenze (66 und 8 Monate) 0,3 Prozent Abschlag. In Ihrem speziellen Fall also 13,2 Prozent.

  • user
    Michael Nitschmann
    am 17.10.2022

    Hallo,

    ich bin am 17.7.1963 geboren und habe am 1.8.23 meine 45 Jahre, besonders langjährig versichert, lückelos erfüllt. Könnte ich jetzt mit 61 kündigen lassen und 2 Jahre Arbeitslosengeld1 kassieren um dann mit 63 in Rente zugehen und wieviele Prozente würden mir abgezogen?

    VG Michael

    • user
      Christian Schultz
      am 17.10.2022

      Hallo Michael, mit Jahrgang 1963 kommen Sie auch mit 45 Versicherungsjahren frühestens mit 64 und 10 Monaten abschlagsfrei in Rente - über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Wenn Sie früher in die vorgezogene Rente wollen, geht das nur über die Variante für langjährig Versicherte. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63

  • user
    Jungbluth
    am 30.09.2022

    Ich bin 1965 geboren und bin ab 08/1981 durchgehend berufstätig. Ab wann kann ich die vorzeitige Rente beantragen und welche Abzüge stehen im Raum?

    Vielen Dank und Gruß

    • user
      Christian Schultz
      am 30.09.2022

      Ohne Schwerbehinderung frühestens zum 63. Geburtstag, dann mit 14,4 Prozent Abschlag.

  • user
    Vera Langos
    am 29.09.2022

    Guten Morgen,

    Meine Frage, ich bin im Januar 1960 geboren, habe von 1976 bis 1979 ein Fachhochschulstudium absolviert, habe danach immer 100 % gearbeitet. Seit 2014 bin 50 % Schwerbehindert und habe eine Teilerwerbsminderungsrente, arbeite also 50 %, nun meine Frage, ab wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen und ist es richtig, dass ich auf die EU Rente später Abschläge von 10,8 % auf die " Halbe Rente" beziehe und auf die 50 % die ich noch arbeite Abschlagsfrei gehen kann?

    Vielen Dank schon mal im voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    Vera Langos

  • user
    Patricia B.
    am 12.09.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bin Jahrgang 1960, beende mein Arbeitsverhältnis zum 31.12.2022.

    Meine 45 Zahlungspflichtige Jahre sind im Oktober 2022 erfüllt.

    Muss mich nun beim Arbeitsamt melden, was für Nachteile entstehen mir, wenn das Arbeitsamt

    weiter mich Pflichtig meldet der Rentenversicherung.

    Habe ich Einbussen bei meiner Rentenzahlung, wenn ich in Rente gehen kann mit 64,7 ?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.09.2022

      Hallo Patricia, in die abschlagsfreie Altersrente können Sie erst zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze. Also mit 64 und vier Monaten. Solange Sie in der Zwischenzeit Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie sich selbstverständlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und um einen neuen Job bemühen.

  • user
    Bille
    am 03.05.2022

    Ich habe Ende August diesen Jahres meine 45 Arbeitsjahre voll. Ich werde dann im nächsten Monat 62 Jahre.

    Ich möchte dann noch bis zum Jahresende arbeiten. Welche Möglichkeiten habe ich, Rente für Langjährige bekomme ich erst ab Febr. 2025 Wenn ich nun 2 Jahre einfach in Ruhestand gehe, wie wirkt sich das auf die folgende Rente aus, wenn ich 2 Jahre nicht mehr in die Rentenkasse einzahle?

    Oder ist eine private Einzahlung möglich und wie hoch wäre diese.

    Arbeitslosenzeit möchte ich nicht nutzen.

    Würde mich freuen, wenn Sie mir einen Tip geben können wie ich mich am besten verhalten sollte.

  • user
    Norbert Schreiber
    am 27.01.2022

    Möchte als Jahrgang 09-58 abschlagsfrei nach 45 Jahren Wartezeit vorzeitig Rente beziehen.

    Wegen Abzüge durch Studienzeiten , würde ich nach letzter Renteninformatjon der DRV meine Wartezeit im Juli 2003 erreichen. Durch ALG 1 Zeiträume in 1998 2 Monate und 2000 von 6 Monate wird trotz nachweislicher Einzahlung von Rentenbeiträgen durch das Arbeitsamt noch zusätzlich ein amtlicher Nachweis über den damaligen Bezug des ALG 1 gefordert.

    Diesen Bescheid nach 20 Jahren ist leider nicht mehr auffindbar. Da die damalige ALG-Rechts-

    lage eindeutig ein Anspruch von mind. 12 Monaten ALG 1 hatte, könnte ich gar kein ALG 2

    Erhalten haben. Kann daher der Sachbearbeiter der RV die o.g. 8 Monate als Anrechnung zu

    den Wartezeiten ohne diesen Nachweis verweigern und erst im März 2024 die abschlagsfreie Rente erhalten ? Ist hier der Rechtsweg erforderlich ....?

  • user
    Bernd Stollenwerk
    am 26.12.2021

    Danke für deine super nachrichten

    L.g.bernd Stollenwerk

  • user
    Bernd Stollenwerk
    am 26.12.2021

    Hallo meine Damen und Herren hallo H.c.schultz.

    Bin zur Zeit noch Arbeitslos kann und werde insgesamt 24monate Arbeitslos sein( Jahrgang Aug.61)meine Frage jetzt.

    Der letzte Tag Arbeitslos und mein erste Tag Renten beginn, wieviel tage/ Monate oder Jahre müssen dazwischen liegen? Überbrücke diese Zeit selber.

    Man darf ja vor der Altersrente für Langfristige Personen nicht arbeitslos sein ( habe 44jahre gearbeitet)

  • user
    Ilhan sanalan
    am 21.06.2021

    Hallo Herr Schulz das heist ich muss 50 Jahre arbeiten um in Rente zugehen ob ich das schaffe kann ich mir nicht vorstellen was kann ich tun bitte um Hilfe danke ilhan

    • user
      Christian Schultz
      am 22.06.2021

      Hallo Ilhan, Sie müssen 45 Versicherungsjahre erreichen. Danach können Sie zwei Jahre früher in die Rente, ohne Abschlag.

    • user
      Ilhan sanalan
      am 22.06.2021

      Ja Herr Schultz. stümt 2jahre früher zum 1.6.2028 fast 50 Jahre Grus Ilhan

      • user
        Ilhan sanalan
        am 20.11.2023

        Hollo Herr Schultz letzte Woche hab ich meine 45 arbeitsjahre erreicht und jetzt muss ich noch 54 Monate arbeiten Gruß ilhan sanalan

        • user
          Christian Schultz
          am 20.11.2023

          Dann alles Gute für Sie!

  • user
    petra
    am 13.05.2021

    Hallo Christian,

    bin am 28.10.1961 geboren habe die 45 Jahre ,Ende 2023 voll. Kann ich in Rente gehen am 01.01.2025 ohne Abschlag.Laut Rentenversichung (P.C.) mit 12% abzüge?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.05.2021

      Hallo Petra, mit Abschlägen handelt es sich um die Altersrente für langjährig Versicherte. Für die benötigen Sie nur 35 Jahre Wartezeit. Ohne Abzug, nach 45 Jahren, geht das mit Ihrem Jahrgang erst mit 64 und 6 Monaten.

  • user
    Jürgen
    am 16.04.2021

    Hallo Christian,

    ich bin 1964 geboren, also jetzt 57 und habe mit 60 und 8 Monaten die 45 Arbeitsjahre voll.

    Könnte dann mit 65 abschlagsfrei in Rente.

    Nun bekommen wir nur jetzt von der Firma ein Angebot eine Altersteilzeit mit Laufzeit von 6 Jahren bis Juni zu unterschreiben. Nach diesem ATZ-Vertrag endet mein Arbeitsverhältnis und ich wäre erst 63 und 6 Monate.

    Habe dann allerdings die 45 Arbeitsjahre erfüllt.

    Wenn ich danach keine Arbeit mehr finde, kann ich dann noch 1 1/2 Jahre bis ich 65 bin Arbeitslosengeld bekommen und mit 65 dann abschlagsfrei in Rente?

    Hätte ich nach Ende des ATZ-Vertrags beim Arbeitslosengeld eine Sperrfrist?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.04.2021

      Hallo Jürgen, sobald Sie die 45-jährige Wartezeit erfüllen, kann Ihnen niemand mehr die abschlagsfreie Rente mit 65 nehmen. Die Zeit zwischen Altersteilzeit und Rentenbeginn können Sie mit Arbeitslosengeld überbrücken.

      Was die Sperrfrist betrifft, bin ich mir nicht sicher. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das eine Sperre nach sich zieht. Da sollten Sie am besten einmal die Personalabteilung fragen, dort sollte man das beantworten können.

  • user
    ILhan sanalan
    am 04.04.2021

    Hallo ich bin 07.07.1963 geboren ich habe 510 schon gearbeitet die 540 monete eraiche schon 16.11.2023 aber laut Rentenkasse kann ich erst 01.06.2028 Abschlag frei in Rente gehen ist das gerecht. Gruß ilhan

    • user
      Christian Schultz
      am 06.04.2021

      Hallo Ilhan, ob das gerecht ist, muss jeder selbst entscheiden. Aber aktuell ist es so, dass Sie mit Baujahr 1963 erst mit 64 und 10 Monaten ohne Abschlag in die Rente kommen.

  • user
    Anett
    am 07.03.2021

    Hallo, schönen guten Tag,

    ich bin durch YouTube zu Ihnen gelangt.

    Wie ist es denn, wenn die 45 Jahre schon erreicht sind bei Jahrgang 1958?

    Renteneintritt ohne Abschlag wäre genau mit 64 Jahren und somit 47 Arbeitsjahren. Können hier die letzten 24 Monate bis zum abschlagsfreien Renteneintritt durch Arbeitslosengeld 1 oder Minijob überbrückt werden?

    Die 45 Jahre sind ja bereits erfüllt.

    • user
      Christian Schultz
      am 08.03.2021

      Hi Anett, geht es allein um die Wartezeit, können Sie das so machen. Sobald die 45 Jahre erfüllt sind, müssen Sie nur noch bis zum frühestmöglichen Rentenstart warten - der hängt ja vom Jahrgang ab. Wie Sie die Zeit überbrücken, können Sie selbst entscheiden.

      Allerdings kommen auf diese Weise natürlich weniger Rentenbeiträge zustande.

  • user
    Monika . L
    am 15.02.2021

    Hallo,

    habe ich richtig gemacht?

    Bin 1959 geboren , bis Ende Oktober 2018 habe ich EMR ( über 9 Jahre) seit dem bin ich Arbeitslos gemeldet (ALG I ) und kämpfe vorm Sozialgericht um meine EMR ...

    Weil mein ALG I Ende März2021 endet habe ich Antrag auf Altersrente mit Abzüge ( jetzt noch 6,2%) und mit 50GdB a b e r als „ Vorschuss „ bis das Sozialgericht die Sache mit der EMR klärt …

    War das eine gute Entscheidung ?

    Vielen Dank und Gruß aus Lippstadt

    Monika.L

    • user
      Christian Schultz
      am 04.03.2021

      Hallo Monika, wir können ohne Einsicht in die Unterlagen nicht beurteilen, ob das eine "gute Entscheidung" war. Lassen Sie Ihre Situation gern im Rahmen unserer Sozialberatung klären: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Gaby
    am 28.01.2021

    Kann man denn mit Abschläge in Rente mit 63 Jahren gehen wenn man 45 Jahre voll hat?

  • user
    Schulte
    am 18.05.2020

    Ich habe Erwerbsminderungsrente beantragt und habe einen GdB von 30%.

  • user
    Markus Hauptmann
    am 16.05.2020

    Danke für diese Ausführlichen Berichte

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.