Rente nach 45 Jahren: Zählt Arbeitslosigkeit nach dem Krankengeld als Wartezeit?
Aktuelles Rente Gesundheit
Um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte halten sich zahlreiche Gerüchte im Umlauf. Ein wenig komplizierter ist es jedoch bei der Frage, ob Arbeitslosengeld I als Wartezeit anerkannt wird. Das kommt tatsächlich auf die Situation an.
Die Altersrente nach 45 Jahren fällt im Vergleich zu anderen Rentenformen relativ hoch aus. Im letzten Jahr betrug die monatliche Zahlung für Neurentner im Schnitt 1.393,40 Euro - deutlich mehr als bei den übrigen gängigen Rentenarten.
Dafür sind bei der sogenannten Altersrente für besonders langjährig Versicherte aber ziemlich schwere Voraussetzungen zu erfüllen. In der Sozialberatung des SoVD Schleswig-Holstein erleben wir es sehr häufig, dass unsere Mitglieder die erforderlichen 45 Jahre Wartezeit nicht erreichen.
Wie Sie in der Grafik oben sehen können, führen mehrere Wege nach Rom. Auf 45 Jahre kommen Sie nicht unbedingt nur durch Erwerbsarbeit - auch Kindererziehung oder Zeiten, in denen Sie Krankengeld erhalten haben, spielen eine wichtige Rolle.
Komplizierter wird es beim Thema Arbeitslosigkeit. Hier muss man genauer hinschauen, wenn es um die Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung geht.
Besonders verwirrend ist, dass bei anderen Rentenoptionen - bei der Rente mit Schwerbehindertenausweis oder mit Abzügen - Arbeitslosigkeit grundsätzlich Wartezeit ist. Also auch "Hartz IV" oder die frühere Arbeitslosenhilfe. Bei der Altersrente nach 45 Jahren, bei der Sie ohne Abzug Ihren Ruhestand antreten, ist es nicht ganz so einfach.
Hier bringt Sie nur das Arbeitslosengeld I weiter. Aber mit einer wichtigen Ausnahme.
In den letzten 24 Monaten vor dem Beginn Ihrer geplanten Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird auch das Arbeitslosengeld I nicht bei der Wartezeit berücksichtigt. Das bedeutet: Sind vor dem Verlust des Jobs noch keine 45 Jahre erfüllt, müssen Sie zusehen, wie Sie die fehlenden Monate zusammenbekommen. Dazu lesen Sie am besten diesen Artikel.
ALG I nach Krankengeld
Und wie ist es in der besonderen Situation, wenn Sie Arbeitslosengeld nur beziehen, weil Sie langzeitkrank sind? Wenn das Krankengeld ausläuft, folgt die Aussteuerung. Trotz Job und Kranmeldung können Sie jetzt bis zu 24 Monate - je nach Alter und Vorversicherung - ALG I beziehen.
Welche Rolle spielt diese Form des Arbeitslosengeldes nun für die Wartezeit in der Rente?
Die kurze und klare Antwort lautet: Hier gibt es keine Ausnahme. Auch wenn Sie Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung beziehen, wird dieses für die Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung genauso gewertet wie sonst auch. Falls Ihnen also noch einige Monate bis zur 45 fehlen, müssen Sie einen anderen Weg finden, Ihre Wartezeit zu vervollständigen - zum Beispiel mit freiwilligen Beiträgen.
Fazit
Wichtig ist: Die 45 muss stehen. Möglichst noch vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Wenn Sie darauf keinen Einfluss haben, zum Beispiel wegen einer langen und schweren Erkrankung, lassen Sie sich am besten rechtzeitig sozialrechtlich beraten. In diesem Fall geht das kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung. Oder Sie nutzen als Mitglied des SoVD unsere Sozialberatung.
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Kommentare (100)
C.C.
am 21.09.2024Hallo, mit 62 Jahren werde ich lückenlos die 45 Jahre Beitragszeit voll haben, Abschlagsfrei könnte ich ja dann mit 65 Jahren gehen (Jahrgang 1968).
Muss ich dann mit 65 Jahren in Rente oder könnte ich danach noch 2 Jahre Arbeitslosengeld beziehen, da dieses ja höher wäre als die 2 Jahre Rentenbezug bis 67. Also meine Frage wäre, muss ich bei Arbeitslosigkeit mit 65 in Rente (wäre ja abschlagsfrei) oder dürfte ich auch Arbeitslos sein.
Christian Schultz
am 23.09.2024Hallo, niemand kann Sie bei Arbeitslosigkeit in die Rente zwingen. Sie können das ALG noch ausschöpfen. Aber in dieser Zeit unterliegen Sie dann gewissen Mitwirkungspflichten. Manche Sachbearbeiter verlangen etwa, dass Sie sich weiterhin bewerben oder an Fortbildungen teilnehmen.
Hörby
am 25.06.2024Hallo,
auch ich habe 2026 45 Arbeitsjahre zusammen, bin aber noch keine 65 Jahre.
Laut Rentenbescheid könnte ich im April 2028 ohne Abzüge gehen. Ich möchte mich
vom Arbeitgeber im April 2026 kündigen lassen und ALG 1 für 24 Monate beziehen.
Habe ich mit dieser Methode Nachteile und werden für die 2 Jahre Beträge an die
Rentenkasse abgeführt die in der Höhe der Rentenbewertung Berücksichtigung finden?
Herzlichen Dank für Ihre Mühe.
Christian Schultz
am 25.06.2024Hallo Hörby, sobald Sie die 45-jährige Wartezeit komplett haben, ist die Arbeitslosigkeit für die Rente unproblematisch. Die Arbeitsagentur führt Beiträge auf Basis von 80 Prozent Ihres Bruttogehalts ab. Finanziell ist das Ganze also eine Verschlechterung gegenüber Ihrem bisherigen Job.
Hörby
am 25.06.2024Hallo und herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
80% sind für mich ok, da mein Jahresbrutto dann bei ca.55.000,00 € liegt und somit 1 Rentenpunkt sicher sein sollte.
Somit habe ich keine Einbußen von 13,8 %, wenn ich bereits mit 63 Jahren in die Rente gehen würde.
Ihnen und Ihrem Team eine angenehme Woche
Martin
am 24.05.2024Hallo ans Team,
Hier zuerst meine Eckdaten:
Geboren Dezember 1969
Wartezeit von 45 Jahren erfüllt zum 1.9. 2034
Möglicher Rentenbeginn als besonders langjährig Beschäftigter mit 65 zum 1.1.2035
Mein derzeitiger Arbeitgeber bietet mir eine Prämie an, wenn ich zum 1.7.2034 in die Rente gehe.
Damit würden mir zwei Monate Wartezeit zu den 45 Jahren fehlen.
Welche Möglichkeit gibt es die zwei Monate fehlende Wartezeit zu erbringen, wenn mein Arbeitsverhältnis zum 30.6.2034 endet?
Danke vorab und Grüße
Martin
Christian Schultz
am 28.05.2024Hallo Martin, da gibt es verschiedene Wege. Sie können sich einen anderen Job suchen - zum Beispiel in Teilzeit. Schon ein Minijob reicht aus, um die Wartezeit zu erfüllen.
Thomas
am 08.05.2024Bin 1966 geboren und bin seit dem 1. 9. 1983 dauerhaft und lückenlos im Arbeitsleben. Am 31. 8. 2028 erfülle ich laut dem Rentenbescheid die Wartezeit von 45 Jahren und gelte dann somit als besonders lang Versicherter. Dann bin ich noch 61 und möchte dann gern mit 63 in Rente gehen, würde Abschläge in Kauf nehmen. Allerdings lese ich oft, daß ich gar keine Möglichkeiten habe, so etwas in Anspruch nehmen kann. Muß ich wirklich bedingungslos bis 65 durchziehen? Wollte nicht unbedingt mit 63 freiwillig in die Arbeitslosigkeit gehen.
Christian Schultz
am 08.05.2024Doch, natürlich geht das. Dann aber über die Altersrente für langjährig Versicherte. Mit Ihrem Jahrgang wäre das ein Abschlag in Höhe von 14,4 Prozent.
Evelin Radke
am 07.05.2024Ich habe von 1991-1993 eine Umschulung gemacht. Vom Arbeitsamt habe ich dafür Unterhaltsgeld erhalten.
Mir fehlen nur bei den 45 Jahren Wartezeit 16 Monate. Insgesamt habe ich 542 Monate Wartezeit erfüllt.
Muss die Umschulung bei den 45 Jahren nicht anerkannt werden? Es gibt im Bescheid keine Erklärung für diese Differenz.
Christian Schultz
am 08.05.2024Das müssten wir uns selbst genau anschauen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland.
Frannk
am 11.01.2024Vielen Dank für die Infos
eine hypothetische Frage:
Angenommen Geboren 1965 immer ab den 16 ab 1982 Lebensjahr gearbeitet. Heißt 2027 wären die 45 Beitragsjahre voll. Was ist denn man jedoch 2026 AGL1 bekommt für 2 Jahre bis zum 2028 und dann Privatier wird. Könnte man dann 2030 also zwei Jahre abschlagsfrei in Rente gehen, da ja nur die letzten beiden Jahre vor Renteneintritt die Arbeitslosenzeiten nicht zählen ?
Christian Schultz
am 11.01.2024Wenn die 45 Jahre voll sind, können Sie mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Und das mit der Wartezeit beim ALG I haben Sie richtig beschrieben.
Martin Buschlinger
am 02.01.2024Hallo,
ich habe mal zu meinem Renteneinstieg ein oder 2 Fragen..
Ich bin 14.1.63 geboren.
Angefangen zu arbeiten habe ich am 1.8.79 und habe fast durchgehend gearbeitet..ich war im Jahr 2011 wurde ich arbeitslos..für ca.8Monate..
(Meine Wartezeit habe ich am 31.7.24 rum)
alles andere Lückenlos..im übrigen habe ich um Kontoklärung im November 23 gebeten..das Ergebnis..Lückenlos.
Nun Meine Fragen..ich weiß das ich mit 66 und 10 Monaten abschlagsfrei gehen kann.
Ich würde gerne aus Krankheitsgründen am 1.11.2025 in ALG 1 gehen um die 24 Monate zu überbrücken..
Habe ich da irgendwelche Nachteile?Wenn ja welche..oder kann ich das einfach machen?
Vielen Dank für ihre Bemühungen schonmal im vorraus
Christian Schultz
am 02.01.2024Hallo Martin, wenn Sie beim Beginn der Arbeitslosigkeit bereits 45 Versicherungsjahre in der DRV zusammen haben, gibt es keine Nachteile. Außer, dass auf den letzten Metern etwas weniger Rentenbeiträge zusammenkommen.
Trotzdem - ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung, bevor Sie in irgendeiner Weise tätig werden. Vieles hängt am Ende doch vom Einzelfall ab.
Bies Uwe
am 27.11.2023Hallo ich war von 01.01.1987-31.03.1987 , 10.10.1987-26.03.1988 und vom 28.03.1988-04.04.1988 Arbeitslos bekomme ich für die Zeit Rentenpunkte und wird die Zeit angerechnet auf die Beitragszeit
Mfg Bies Uwe
Christian Schultz
am 27.11.2023Hallo Uwe, wenn es sich um ALG I handelt, auf jeden Fall. Schwieriger ist es bei längerer Arbeitslosigkeit (also Arbeitslosenhilfe oder "Hartz IV"). Das wird bei der 45-jährigen Versicherungszeit nicht angerechnet. "Rentenpunkte" wurden aber mit hoher Wahrscheinlichkeit gezahlt.
Daisy
am 15.11.2023Hallo,
ich beziehe seit 01.09.2023 Rente für besonders langjährig Versicherte als Teilrente. Ich habe jedoch zu 100% weitergearbeitet.
Nun werde ich zum 01.12.2023 leider arbeitslos, da der Arbeitgeber mir während der Probezeit gekündigt hat. Habe ich Anspruch auf ALG1? Gibt es hier Einschränkungen?
Ich bin bereits wieder auf der Suche nach einer neuen Stelle, da ich wie bisher zu 100% weiterarbeiten möchte. Allerdings wird sich erfahrungsgemäß der Bewerbungsprozess ein paar Monate hinziehen.
Vielen Dank.
Christian Schultz
am 15.11.2023Hallo Daisy, mit Bezug einer vollen Altersrente besteht kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld. Mit Teilrente gibt es da Ausnahmen, bitte lassen Sie sich dazu persönlich beraten.
F. kaminski
am 13.10.2023Ich möchte am 01.10.2025 die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.
Ich war bis 30.09.2023 in ungekündigter Stellung und bin seit 01.10.2023 arbeitslos gemeldet.
Für die Voraussetzungen abschlagsfrei in Rente zu gehen, fehlen mir bis zum 01.10.2025 genau die 24 Monate.
Nun bin ich vor dem 30.09.2023 erkrankt / AU und kann meine Arbeitskraft dem Arbeitsamt noch nicht zur Verfügung stellen.
Ich bekomme Krankengeld.
Frage : Wird die Zeit /Dauer Krankengeldbezug als Versicherungszeit anerkannt?
Christian Schultz
am 23.10.2023Ja, Krankengeld zählt bei den 45 Jahren mit.
Manfred
am 10.10.2023Bringt es mir finanzielle Vorteile nicht die Rente für besonders langjährige Versicherte zu beantragen, sondern noch 24Monate Arbeitslosengeld zu beziehen und so die Rente 2 Jahre später zu beantagen?
Christian Schultz
am 11.10.2023Ja, in der Regel schon. Die Arbeitsagentur zahlt ja noch zwei Jahre (geringere) Beiträge für Sie an die Rentenkasse.
Marion
am 31.08.2023Liebes Team,
ich bin Jahrgang 08/1961 und habe am 1.9.1978 meine Lehre als Facharbeiter begonnen. Seit dem habe ich ununterbrochen - mit Ausnahme von 6 Monaten Kindererziehung - gearbeitet. Meine 45 Jahre habe ich somit erreicht. Laut meinem Rentenbescheid kann ich am 01.03.2026 in die abschlagsfreie Rente gehen. Ich beabsichtige, ab 03/2024 für zwei Jahre in die Arbeitslosigkeit zu gehen. Meine Frage: Werden in diesen zwei Jahren noch Rentenbeiträge abgeführt, oder muss ich aufgrund der zwei Jahre Arbeitslosigkeit eine Kürzung meiner eigentlich abschlagsfreien Rente hinnehmen?
Christian Schultz
am 31.08.2023Hallo Marion, Rentenbeiträge werden beim ALG I immer gezahlt. Wichtig ist, dass Ihre 45-jährige Wartezeit bei Beginn der Arbeitslosigkeit erfüllt ist. Ansonsten müssen Sie die Wartezeit anders komplettieren. Zum Beispiel so: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos
Volker
am 28.07.2023Meine Frau hätte eigentlich durch den Start ins Berufsleben am 1.8.1978 am 1.9.2023 die 45 Jahre Wartezeit erfüllt. Wenn, ja wenn da nicht die 2 Monate Schwangerschaft bzw. danach der Mutterschutz wären. Diese 2 Monate werden in der Wartezeit nicht angerechnet.
Wird eine eventuelle Zeit von Krankengeldbezug wärend der letzten 2 Monaten (September u. Oktober 2023) als Wartezeit gewertet ?
Es geht mir also nicht um den Rentenbeginn, sondern nur um die Wartezeit von 45 Jahren.
Christian Schultz
am 28.07.2023Ja, Krankengeld zählt bei den 45 Jahren mit.
Mareck
am 10.07.2023Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin im November1962 geboren seit 1979 ununterbrochen berufstätig und habe im August 2024 meine 45 Jahre voll. Die Arbeit fällt mir sehr schwer und möchte nächstes Jahr im August 24 selbst kündigen und dann ALG 1 (24 Mon.) beziehen.
Mein Ziel wäre die Abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte. Diese wäre dann mit 64 und 8 Monaten, also für mich am 01.07.2027 erreicht.
Das ALG 1 würde dann am 01.08.2026 enden.
Es fehlt mir also ca. 1 Jahr vom Ende ALG 1 bis zur abschlagsfreien Rente.
Frage. Gibt es in diesem Zeitraum irgendwelche Möglichkeiten oder Leistungen, um diese Zeit zu überbrücken? Da ich ein kleines Einfamilienhaus besitze möchte ich kein Hartz 4 beantragen.
Vielen Dank!
Christian Schultz
am 11.07.2023Hallo Mareck, wenn das Arbeitslosengeld ausgeschöpft ist, wird er schwierig mit anderen Leistungen. Falls Sie krank sind, bliebe vielleicht noch Krankengeld. Oder Sie beziehen erst einmal eine Teilrente mit Abschlägen. Da sollten Sie sich direkt bei der Deutschen Rentenversicherung informieren.
Sigrid
am 28.06.2023Hallo liebes Team, mein Mann ist am 12.04.1962 geboren, war 22Jahre im Bergbau tätig. Er hat 1978 seine Ausbildung als Bergmann angefangen, war dann bis Ende August 2000 im Bergbau. Laut Rechnung hätte er seine 45 Jahre seit 1978 jetzt voll. Ab wann kann er frühenstens in Rente gehen ohne Abschläge in Kauf zu nehmen? Welche Möglichkeiten gibt es für ihn?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 29.06.2023Hallo Sigrid, für im Bergbau Beschäftigte gibt es eine besondere Form der Altersrente. Damit kenne ich mich allerdings nicht so gut aus. Fragen Sie dazu unbedingt direkt bei der DRV nach.
Margitta Hopf
am 05.06.2023Bin 09/ 1963 geboren. Von 1980bis August 23 gearbeitet. Habe allerdings selbst gekündigt aus gesundheitlichen Gründen. Muss ich mich arbeitslos melden ( mit Sperre) ? Oder kann ich Rente beantragen? Auch wenn mir was abgezogen wird?
Christian Schultz
am 06.06.2023Wenn Sie ab August direkt in die Altersrente wechseln, müssen Sie sich nicht mehr bei der Arbeitsagentur melden.. Das ist ja nur erforderlich, wenn Sie ALG I beziehen möchten. Was aber in Ihrem Fall jetzt am sinnvollsten wäre, können wir aus dem Forum heraus leider nicht beantworten. Da sollten Sie sich persönlich beraten lassen.
Spider
am 03.05.2023Ich bin 2.9.62 geboren und möchte die Rente mit 45 Jahren Versicherungszeit wahrnehmen. Werde ab 1.5.24 arbeitslos und habe zu dem Zeitpunkt 43 Jahre und 8 Monate Versicherungszeit. Wenn ich dann 2 Jahre alg1 bis 30.4.26 beziehe und am 1.6.27 in Rente mit 45 jahren gehen will zählen doch die 2 Jahre alg1 zu den 45 versicherunsjahren da nicht unmittelbar vor rentenbeginn. Richtig?
Christian Schultz
am 04.05.2023Wenn ich das richtig überblicke, zählt dann nur ein Teil des Bezugs von ALG I zur Wartezeit. Sie sollten sich vor Umsetzung des Plans unbedingt noch einmal kostenlos bei der DRV beraten lassen.
Donatella Weis
am 21.04.2023Ich bin Jahrgang 3/1969 und habe 3 Kinder (1996 und Zwillinge 2000 geboren) erzogen und seit 1989 (nach der Abitur) immer berufstätiig im Vollzeit gewesen.
Ab wann könnte ich frühestens ohne Abzüge in Rente gehen?
Danke im Voraus, Grüsse
Christian Schultz
am 24.04.2023Wenn Sie mit 65 Ihre 45 Versicherungsjahre voll haben, wäre das der früheste Zeitpunkt. Der 65. Geburtstag.
Arne Wendland
am 19.04.2023Moin,
ich bin Jahrgang 1964,
1980 BGJ anerkannt als 1. Lehrjahr
1981-1983 Lehre
1983-1989 im Wechsel gearbeitet,
AlG 1 und AlG2.
Die Frage: Zählt das Jahr BGJ und ALG 2 zur Wartezeit dazu?
Danke im Voraus.
Gruß Arne
Christian Schultz
am 19.04.2023Hallo Arne, bei der 45-jährigen Wartezeit zählen weder der Bezug von ALG II noch die schulische Ausbildungen.
Reinhard
am 12.04.2023Liebes Team. ich bin am 15.09.1964 geboren und habe seit dem 01.08.1980 angefangen zu arbeiten. Seit dem bin ich ununterbrochen berufstätig. Nach meinen Recherchen kann ich mit 63 Jahren und mit Abschlägen von 14,4 % in Rente gehen. Mit 65 Jahren ohne Abschläge. Ist doch richtig. Nun die Frage. Kann ich die Phase zwischen 63 Jahren und 65 Jahren mit ALG1 überbrücken, ALG1 ist höher als die Rente?
Danke
Reinhard
Christian Schultz
am 12.04.2023Hallo Reinhard, wenn Sie mit 63 schon 45 Versicherungsjahre komplett haben, können Sie die Zeit bis zum 65. Geburtstag mit ALG I überbrücken. Wenn nicht, wird es etwas komplizierter: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos
Franz Schneider
am 10.04.2023Liebes Team.
Ich habe eine Frage zu ALG 1
Ich bin Jahrgang 12/1961. Bei einem Auflösungsvertrag bin ich noch bis 31.12.2023 im Beschäftigungsverhältnis.
Jedoch mit einer Krankschreibung bis ca. Dezember 2024 ( Wartezeit für besonders langjährige Versicherte dann erfüllt ) käme die Aussteuerung. Und dann ALG 1
Frage: Beginnt ALG 1 nach der Aussteuerung, oder nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses?
Vielen Dank für eine schnelle Antwort. Franz Schneider
Christian Schultz
am 11.04.2023Hallo Franz, ALG I beziehen Sie erst, wenn das Krankengeld erschöpft ist. Auch wenn in der Zwischenzeit der Arbeitsvertrag ausläuft.
F. FRISCHMANN
am 31.03.2023Hallo
Ich habe von 1994 bis 1996 31 Monate Arbeitslosenhilfe erhalten, wird mir Zeit jetzt angerechnet oder nicht .In der Rentenauskunft steht nur das für diese Zeit keine Informationen vom Arbeitsamt vorliegen .
Grüße
Christian Schultz
am 03.04.2023Hallo, bei der 45-jährigen Wartezeit wird die Arbeitslosenhilfe nicht angerechnet. Bei den 35 Jahren schon. Falls Sie noch alte Unterlagen haben, können Sie diese aber der Rentenversicherung zur Verfügung stellen, damit das Rentenkonto auf dem aktuellen Stand ist.
Sylvia Grille
am 22.02.2023Hallo, ich bin 10/1961 geboren. Habe 09/1978 meine Ausbildung als Facharbeiter begonnen.
Im September 2023 habe ich dann meine 45 Versicherungsjahre voll und könnte somit am 01.05.2023 in Rente gehen. Könnte ich ein Jahr mit Abschlägen eher gehen oder geht das nur bei der Rente mit 35 Versicherungsjahren.
Die 2. Frage: Kann man Rentenpunkte für die Pflege eines Familienangehörigen (bei der Pflegekasse gemeldet) auch nach 20 Jahren noch beantragen?
Christian Schultz
am 22.02.2023Hallo Sylvia, zu Ihrer ersten Frage haben wir einen eigenen Beitrag veröffentlich. Das funktioniert nicht: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-nach-45-und-35-jahren-wartezeit-kombinieren
Zu den Pflegebeiträgen kann ich Ihnen keine fundierte Antwort geben. Aber da man auch andere Zeiten bei der Rentenversicherung nachmelden kann (zum Beispiel das Studium) gehe ich davon aus, dass das geht. Sie brauchen natürlich Belege.
R. Gugitsch
am 16.02.2023Ich bin Jahrgang 8 58. Bin seit 1976 beschäftigt. Habe 1986 ein Kind zur Welt gebracht. War dann nach der Geburt krank und war in der Zeit von 1987 bis 1990 entweder krank geschrieben oder arbeitslos. Seit 1990 bis zum heutigen Tage durch gehend sozialversicherungstechnisch beschäftigt. Ich habe beim Rentenamt angefragt, ab wann ich die rente für langjährig versicherte in Anspruch nehmen kann, da sagte man mir, das mir 48 Monate fehlen würden. In meinen rentenverlauf sind die Zeiten jedoch mit Beträgen eingetragen. Jetzt hieß es, ich müsste dafür die Unterlagen vom Arbeitsamt bzw der Krankenkasse einreichen. Bei der normalen Altersrente wäre das aber nicht von Belang. Das ist doch wohl sehr unlogisch. Was kann ich tun.
Christian Schultz
am 16.02.2023Aus der Ferne kann man das leider nicht beurteilen. Dazu müsste man sich Ihre Unterlagen anschauen. Fragen Sie gern bei meinen Kollegen nach einer individuellen Beratung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Thomas W.
am 02.02.2023Hallo,
wenn ich nach den vielen Videos und den Artikeln alles richtig verstanden habe, dann müsste meine Berechnung eigentlich richtig sein, oder aber ich habe einen Denkfehler.
Jahrgang 11/62, Arbeitsbeginn 08/80, 45 Arbeitsjahre erreicht Ende 07/25.
Kann ich mich dann zum 01.08.2025 kündigen lassen, 2 Jahre ALG1 in Anspruch nehmen um dann zum 01.08.2027 Abzugsfrei in Rente zu gehen?
Ich hoffe, dass Sie das bestätigen können. Eine Beratung im ortsansässigen SovD Zentrum werde ich trotz allem noch buchen.
Danke für die vielen guten Beiträge und Videos.
Gruß Thomas
Christian Schultz
am 03.02.2023Hallo Thomas, wenn Sie 45 Versicherungsjahre zusammen haben, können Sie theoretisch noch ALG I beziehen. Um dann zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente zu gehen. In dieser Zeit zahlt die Arbeitsagentur Beiträge auf Basis von 80 Prozent Ihres letzten Verdienstes.
Lassen Sie sich dazu gern noch einmal beraten. In der Regel hat man ja doch immer noch einige Fragen, die am besten persönlich beantwortet werden können.
Michael Nitschmann
am 24.01.2023Hallo,
ich bin am 17.7.63 geboren und habe am 1.8.23 meine 45 Jahre voll. Ich möchte noch bis 63 arbeiten, also noch 3,5 Jahre, und mich dann kündigen lassen.
Kann ich dann abschlagsfrei in die Rente gehen? Normalerweise hätte ich ja 2 Jahre Anspruch Arbeitslosengeld 1, oder?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Nitschmann
Christian Schultz
am 24.01.2023Hallo Michael, mit Ihrem Jahrgang können Sie nach 45 Versicherungsjahren mit 64 und 10 Monaten abschlagsfrei in die Rente. Sobald die 45 Jahre voll sind, können Sie noch ALG I beziehen. Bitte beachten Sie: In dieser Zeit fallen weniger Rentenbeiträge an (auf Basis von 80 Prozent Ihres letzten Einkommens). Außerdem müssen Sie bei der Kündigung aufpassen, dass Sie keine Sperre bei der Arbeitsagentur erhalten. Also am besten vorher beraten lassen.
Michael Nitschmann
am 25.01.2023Hallo,
eine Sperre würde ich ja nur bekommen wenn ich selber kündige aber mein Arbeitgeber würde mich ja kündigen.
VG
Maier Martin
am 19.01.2023Sehr geehrte Damen und Herren,
würde auf den 22.02.2022 gekündigt, habe die 45Jahren für besonders Langjährig-Versicherte erfüllt.
Beziehe seid dem 01:03.2022 ALG 1 für 24Monate und könnte laut Rentenversicherung am 01.07.2023 in Rente ohne Abschlag gehen.
Kann ich das ALG 1 für 24 Monate beziehen und erst ab, dem 01.03.2024 in Rente gehen.
Auf was muss ich achten, da das ALG 1 Höher als die Rente ist, kann ich die Zeit vom 01.07.2023 - 29.02.2024
weiterhin ALG 1 beziehen und mein Rentenbeginn auf den 01.03.2024 Beginnen k
Vielen Dank
Christian Schultz
am 20.01.2023Hallo Martin, Sie können das Arbeitslosengeld ausreizen und anschließen in die abschlagsfreie Rente. Zum vorzeitigen Rentenantrag kann Sie niemand zwingen. Allerdings kann es sein, dass Ihr Arbeitsvermittler darauf besteht, dass Sie eine bestimmte Zahl an Bewerbungen vorweisen oder an einer Maßnahme teilnehmen.
Michael Hesselbach
am 09.01.2023Hallo.
Bin Geburtsjahr 05/1961 und habe meine 45 Jahre im Mai diesen Jahres voll. War durchgehend berufstätig.
Wann kann ich also frühest Abschlagsfrei gehen ?
Macht es sich negativ bemerkbar, wenn ich mich ein Jahr früher schon kündigen lasse ?
Christian Schultz
am 09.01.2023Hallo Michael, mit Jahrgang 1961 können Sie mit 64 und 6 Monaten abschlagsfrei in die Rente. Keinen Tag früher. Wenn Sie die 45 Jahre voll haben und arbeitslos werden, können Sie theoretisch bis zu diesem Rentenbeginn - und maximal zwei Jahre lang - ALG I beziehen. Aber natürlich ist die Rente dann etwas niedriger.
Ulrich
am 13.12.2022Bin Jahrgang 04/1964 und seit 1979 mit dem Start der Lehre im Berufsleben ab wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen?
Christian Schultz
am 13.12.2022Zum 65. Geburtstag. Aber nur mit Schwerbehinderung oder 45 Versicherungsjahren.
Ulrich
am 13.12.2022Ich kann nicht mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen obwohl ich 2027 schon 48 Jahre voll habe?
Christian Schultz
am 13.12.2022Nein, das geht mit Ihrem Jahrgang nicht mehr: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Beatrix
am 04.11.2022Guten Tag, ich bin Jahrgang 1961 und habe 1978 eine Ausbildung bekommen, also im Jahr 2023 die 45 Jahre voll. Innerhalb dieser Zeit war ich mal ein Tag arbeitslos, mal eine oder vier Wochen und längstens 4 Monate. Also alles in allem maximal 6 Monate. Im Rentenbescheid werden mir 10 Monate zusätzlich hinzugerechnet mit der Begründung der Arbeitslosigkeit. Ich habe aber nie Arbeitslosenhilfe erhalten. Wie kann das sein?
Christian Schultz
am 04.11.2022Hallo Beatrix, ohne Einsicht in Ihr Rentenkonto bzw. Ihre Unterlagen können wir das nicht beantworten. Machen Sie am besten einen Termin bei der DRV für eine kostenlose Kontenklärung.
Beatrix
am 08.11.2022Danke
Kerstin
am 18.10.2022Ich habe von 1981-1984 die medizinische Fachschule besucht und bin examinierte Krankenschwester, zählt diese Ausbildung mit zur Wartezeit?
Christian Schultz
am 18.10.2022Wenn es sich um eine schulische Ausbildung gehandelt hat, zählt diese nur bei der 35-jährigen Wartezeit mit. Nicht bei den 45 Jahren.
Wolfgang Neukirch
am 07.09.2022Geb.18.06.1962
Ich habe noch 2 Jahre und 4 Mon. um die Wartezeit von 45 Jahren zu erreichen
Wenn die voll sind kann ich dann die letzten 2Jahre AlG1 bis zu Eintritt 03.2027 beziehen das wäre mein Abschlagsfreier Termin
Und wenn ich nun wegen gesundheitlicher Probleme nur die restliche Wartezeit mit ALG 1 und Krankengeld erreiche
Hätte ich dann nach erreichen der Wartezeit weiterhin Anspruch auf ALG 1 oder Krankengeld bis zum Renteneintritt
Christian Schultz
am 07.09.2022Sobald die 45 Jahre im Kasten sind, können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente. Falls Sie dazwischen ALG I oder Krankengeld beziehen, ist das kein Problem für die Rente.
Alwine Hamm
am 23.08.2022Hallo,
ich bin Jahrgang 1964.Habe zwischenzeitlich viele gesundheitliche Probleme - leider . Würde eine Krankengeldzahlung in den letzen 18 Monaten vor Beginn des 65'ten Lebensjahres als Wartezeit für die 45 Jahre angerechnet.
Vielen Dank für eine Antwort
Christian Schultz
am 23.08.2022Hallo Alvine, Krankengeld zählt als Wartezeit bei den 45 Jahren mit.
Heiko Gutzler
am 02.08.2022Ich bin Jahrelang 58 und habe seit 01.08.73
ohne Unterbrechung gearbeitet.
Ab September gehe ich mit 64 J. in Rente und habe meinen Rentenbescheid bereits.
Wäre es möglich gewesen noch 2 Jahre Arbeitslos zusein (Arbeitslosengeld und Rente wären ungefähr gleich), da meine Regelaltersrente bei 66 liegt.
Wenn ja, hätte mir das etwas gebracht?
War ich zu ehrlich??
Christian Schultz
am 06.08.2022Hallo Heiko, rein theoretisch hätten Sie vielleicht noch 24 Monate ALG I beziehen können. In dieser Zeit wachsen Ihre Rentenansprüche noch etwas an, das hätte finanziell also schon etwas gebracht. Andererseits hätten Sie sich auch aktiv um Arbeit bemühen müssen - je nach Arbeitsvermittler kann das richtig stressig sein.
Jörg Dostmann
am 27.07.2022Hallo,
ich bin 11.1963 geboren und habe 1981 mit der Ausbildung begonnen. Ich werde demnach 2026 meine 45 Jahre für besonders langjährig Versicherte voll haben. Demnach kann ich doch noch anschließend ab 11.2026 zwei Jahre Arbeitslosengeld I beziehen und dann mit 65 Jahren und 10 Monaten in Rente gehen. Richtig?
Christian Schultz
am 06.08.2022Hallo Jörg, bei Ihrem Jahrgang wäre eine abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren ab 64 und 10 Monaten möglich: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Sobald die 45 Jahre erfüllt sind, müssen Sie sich um die Wartezeit im Arbeitslosengeld keine Gedanken mehr machen.
Ostfriese
am 06.07.2022Hallo,
ich bin Jahrgang 64, habe durchgängig gearbeitet und meine 45 Jahre mit 61 zusammen.
Hier meine Fragen:
Könnte ich die letzten 2 Jahre bis zu meinem 63ten lebensjahr in Arbeitslosigkeit verweilen und mit 7,20 % Abzüge in Rente für besonders langjährig Versicherte gehen oder würde dass dann bis zur Regelaltersrente 67 aufgerechnet mit 14,4 % Abzüge?
Oder alternativ dann noch 2 Jahre Arbeit dranhängen bis zu meinem 63ten Lebensjahr. Könnte ich dann die letzten 2 Jahre bis zu meiner Rente für besonders langjährig Versicherte/65tes Lebensjahr mit Arbeitslosigkeit überbrücken?
MfG Ostfriese
Christian Schultz
am 07.07.2022Hallo Ostfriese, wenn Sie vor 65 in Rente gehen, ginge das nur über die Altersrente für langjährig Versicherte. Da beträgt der Abschlag für Sie zum 63. Geburtstag 14,4 Prozent.
Bei 45 erfüllten Jahren können Sie natürlich noch bis 65 Arbeitslosengeld beziehen. Zum 65. Geburtstag könnten Sie dann abschlagsfrei in die Rente. Allerdings müssen Sie sich beim Bezug von ALG I auch um Arbeit bemühen. Wie intensiv - das hängt dann von Ihrem Vermittler ab. Und es drohen auch Sperren beim ALG I, lassen Sie sich in jedem Fall vorher beraten.
Dieter
am 30.05.2022Ich bin Jahrgang 1960 und habe seit 2020 meine 45 Versicherungsjahre erreicht. Kann aber erst am 01.07.2024 abschlagsfrei in Rente (64 und 4 Monate) gehen. Zur Zeit sieht es nicht gut bei uns in der Firma aus. Es wurde mir vorgeschlagen, das ich mich vom 01.01.2023 bis 30.01.2024 arbeitslos melden kann um somit die Zeit bis zum Renteneitritt mit 64 und 4 Monaten zu überbrücken. Soll ich das machen ? Habe ich dann auch keine Nachteile ? Wenn ja welche ?
Danke für eine Rückmeldung
Grüße
Dieter
Christian Schultz
am 30.05.2022Hallo Dieter, die beste Option wäre natürlich, bis zum Rentenbeginn weiterzuarbeiten. Wenn das nicht geht, sollten Sie sich arbeitsrechtlich beraten lassen. Damit Ihnen bei der Kündigung oder dem Aufhebungsvertrag keine Nachteile entstehen.
Die 45-jährige Wartezeit haben Sie ja erreicht, das kann Ihnen also niemand mehr nehmen.
Peter Buck
am 23.05.2022Liebes Team,
gesetzt den Fall, ich kündige jetzt mit 54 meinen Job und erhalte 18 Monate Arbeitslosengeld, zählt das dann zur Wartezeit /Erfüllung der Anwartschaft für langjährig Versicherte (45 Jahre), oder muss ich dann 18 Monate länger warten, um als langjährig Versicherter in Rente gehen zu können ? Vielen Dank für eine kurze Antwort.
Christian Schultz
am 24.05.2022Hallo Peter, diese Zeit im Bezug von ALG I würde auch bei der 45-jährigen Wartezeit mitzählen. Denn Sie können ja im Anschluss noch lange nicht in Rente gehen. Nur die letzten 24 Monate vor Rentenbeginn sind problematisch.
Andrea Elsner
am 19.05.2022Kann Harz IV Stelle mich zwingen einen Antrag auf Rente zu stellen ?
Habe 45 Jahr voll 3 Monate fehlen mir.
Kann aber ohne Abzüge erst ab 01.01.2024 gehen.
Sie drohen damit das sie vom Jobcenter Antrag stellen.
Bewerbe mich aber immer noch werde im Oktober 63.
Kann man mich zwingen mit Abzug 11,4 % zu gehen bin Allein stehend.
Christian Schultz
am 20.05.2022Hallo Andrea, grundsätzlich kann das Jobcenter Sie ab 63 zu einem Rentenantrag auffordern. Es gibt allerdings einige Ausnahmen, mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/zwangsverrentung-durch-arbeitsamt-oder-jobcenter-duerfen-die-das
Michaela
am 22.03.2022Hallo Christian,
ich arbeite seit 01.10.1982, mit 4 1/2 Monaten Arbeitslosigkeit, wann genau sind die 45 Jahre erreicht 01.Oktober 2027 oder 01.November 2027?
Mit Geburtsjahr 1964 erhalte ich die Rente für besonders langjährige Versicherte ohne Abschläge erst ab 01.04.2029.
Wie überbrücke ich die Zeit vom 01.11.27 - 01.04.29 ohne zu arbeiten.
Kündigen und arbeitslos melden mit 3 Monaten Sperrfrist?
Danke für deine hilfreichen Infos .
Christian Schultz
am 23.03.2022Hi Michaela, es ist ein weit verbreiteter Irrtum zu glauben, dass die 45 Jahre nur aus Arbeitszeit bestehen. Wann die also bei Ihnen erreicht sind, kann Ihnen nur die Deutsche Rentenversicherung sagen. Am besten machen Sie das im Rahmen einer Kontenklärung: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/kontenklaerung-fuer-die-rente-wann-sollte-ich-mich-kuemmern
Erst im Anschluss kann man sich mit den übrigen Fragen beschäftigen.
Thomas Hellmig
am 01.02.2022Hallo, mein Vertrag als Geschäftsführer endet am 31.12.2023. Ich hätte am 28.08.2024 (also Jahrgang 60) meine Wartezeit erfüllt. Ich plane mich Arbeitslos zu melden. Da mir nur 9 Monate zur Erfüllung der Wartezeit fehlen, die Arbeitslosigkeit voraussichtlich aber 24 Monate läuft, stellt sich die Frage, ob die restlichen 15 Monate ALG 1 zur Wartezeit zählen und ich dann am 01.01.2026 ( 9 Monate vor der Regelaltersrente) die Altersrente für besonders langjährlich Versicherte in Anspruch nehmen kann. Oder hänge ich 9 Monate in der Luft?
Christine Böhm
am 30.01.2022Hallo, ich habe am 1.9.22 45 jahre gearbeitet und möchte am 1.7.23 wegen gesundheitlichen Gründen aufhören. Da ich erst 2025 mit 63 in die rente gehen kann würde ich gerne wissen ob die 2 jahre arbeitslosigkeit auf die rente angerechnet werden?
Christian Schultz
am 31.01.2022Hallo Christine, auch beim Bezug von ALG I werden Rentenbeiträge gezahlt. Immer. Ein Problem kann es nur geben, wenn die 45-jährige Wartezeit noch nicht erfüllt ist, wenn Sie arbeitslos werden. Das wäre bei Ihnen aber nicht der Fall. Mehr zu diesem Thema hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos
Margrit Bodenburg
am 19.01.2022Hallo, ich habe eine Frage zu den 45 Jahren Wartezeit.
Ich hätte im Mai 2023 meine 45 Jahre Wartezeit erreicht.
Das Problem ist, da die Firma im Oktober 2022 schließt, fehlen mir 8 Monate.
Mir wurde gesagt, dass bei Schießung der Firma die 2 Jahre Arbeitslosigkeit angerechnet werden als Wartezeit.
Jetzt habe ich aber für 2023 vor mich einer größer OP zu unterziehen. Zählt die Zeit der Krankheit während der Arbeitslosigkeit trotzdem als Wartezeit zu den 45 Jahren ?
Christian Schultz
am 19.01.2022Hallo Margrit, in dieser Zeit würden Sie ja Krankengeld beziehen. Und das zählt ebenfalls als Wartezeit bei den 45 Jahren.
Zoltán Hajdú
am 25.12.2021Ich habe ca. 48 jahre gearbeitet, 27.06.59.mochte meine rente beantragen, muss ich mit abzuge rechnen?
Christian Schultz
am 03.01.2022Die 45 Jahre Wartezeit haben Sie dann erreicht. Mit Ihrem Jahrgang können Sie mit 64 und zwei Monaten abschlagsfrei in Rente: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/45-jahre-wartezeit-wann-kann-ich-in-rente
Stefan Lauer
am 28.11.2021Hallo, ich würde gerne im Alter von 63 Jahre Zuhause bleiben. In was für einer Form auch immer. Ich hätte mit 62 Jahren meine 45 Rentenbeitragsjahre voll. Was wäre da am sinnvollsten?
Arbeitslos?
Rente beantragen?
Oder sich noch bis zum Alter 65 krank schreiben lassen? Also auf sterbender Schwan machen.
Werden im letzten Fall noch Beiträge von der Krankenversicherung für die Rentenversicherung auf die Rente angerechnet.
Mfg. Stefan Lauer
Christian Schultz
am 29.11.2021Hallo Stefan, während des Bezugs von ALG I werden immer Rentenbeiträge gezahlt. Vor der hier im Beitrag beschriebenen Rente für besonders langjährig Versicherte zählen die letzten 24 Monate vor dem Rentenstart aber nicht als Wartezeit.
Was in Ihrem Fall am sinnvollsten ist, müsste man sich aber in Ruhe anschauen. Hier im Forum können wir das leider nicht klären.
Lutz Neubert
am 09.11.2021Liebes Team,
Ich habe eine Frage zum Thema Renteneinstieg.
Ich bin Jahrgang 08/59
Meine Lehre habe ich 1976 begonnen.Demzufolge habe ich meine 540 Monate Wartezeit am 31.10.2021 erreicht. Zur Zeit bin ich Krank geschrieben.Was warscheinlich noch bis ins nächste Jahr andauert.
Ich muß daher annehmen,dass mich mein Arbeitgeber im nächsteh Jahr kündigen wird.Wobei ich 27 Jahre im Betrieb bin,und ich damit eine Kündigunsfrist von 7 Monaten hätte.
Also bin ich dann Arbeitslos, und muss mich beim Arbeitsamt melden.
Um die Rente für „besonders langjährige Versicherte“ in Anspruch zu nehmen,würden mir dann
noch 2 Jahre fehlen.
Jetzt meine Frage: Wenn ich mich beim Arbeitsamt arbeitslos melde, wird mir dann diese Zeit als Wartezeit mit gutgeschrieben ? Da ich ja bereits meine 45 Jahre erfüllt habe. Und ich somit am 01.11.2023 ohne Abzüge in Rente gehen kann?
Vielen Dank für eine Antwort Lutz Neubert
Christian Schultz
am 09.11.2021Hallo Lutz, wenn die 45 Jahre bereits erfüllt sind, bevor Sie arbeitslos werden, kann Ihnen niemand mehr die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nehmen. Als Wartezeit zählt Arbeitslosigkeit in den letzten 24 Monaten vor der Rente nicht - aber die brauchen Sie ja auch nicht mehr.
Jürgen Zander
am 28.10.2021Ein Hinweis fehlt finde ich in dem Artikel.
Wenn man bereits mit 16 Jahren in den Beruf eingestiegen ist und mit 63 Jahren in Rente gehen will, dann ist es unerheblich ob man die 45 Jahre erreicht. Der Gesetzgeber reduziert in diesem Fall sowieso die Rentenansprüche um 4 x 12 x 0,3 %, weil man die Zugangsvoraussetzungen zur Altersrente für besonders langjährige Versicherte ab dem Jahrgang 1964 nicht mehr erfüllt, oder?
Christian Schultz
am 28.10.2021Hallo Jürgen, Sie sprechen jetzt die Altersrente für langjährig Versicherte an. Da benötigen Sie lediglich 35 Versicherungsjahre - eine Rente ist dann tatsächlich nur mit Abzügen möglich: Pro Monat vor der Altersrente 0,3 Prozent. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/abschlaege-auf-die-rente-ab-welchem-alter-wird-gezaehlt
Irmgard
am 28.10.2021Jürgen Zander meint eigentlich, dass die
Rente für besonders langjährig Versicherte ausläuft!
Mit 16 Arbeitsbeginn, Jahrgang 1964!
Christian Schultz
am 28.10.2021Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte läuft nicht aus - zumindest nach aktuellem Stand nicht. Alle Jahrgänge ab 1964 können aber frühestens mit 65 über diesen Weg (nach 45 Versicherungsjahren) in die abschlagsfreie Rente.
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