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Rente nach 45 und 35 Jahren Wartezeit kombinieren?

Aktuelles Rente Behinderung

Die Frage ist so einleuchtend wie berechtigt: Wer in der Deutschen Rentenversicherung auf mindestens 45 Jahre Wartezeit kommt, darf zwei Jahre früher abschlagsfrei in den Ruhestand. Leider aber erst ab einem bestimmten Alter. Ist es nun vielleicht möglich, über Abschläge noch ein wenig früher in die Rente einzusteigen?

Kann man die Altersrente nach 45 Versicherungsjahren mit der nach 35 kombinieren?

Über den Einstieg in die vorgezogene Altersrente ranken sich unzählige Halbwahrheiten, Mythen und schlichtweg Falschaussagen. Besonders häufig ist diese hier: Wer in seinem Leben mindestens 45 Jahre Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zusammenbekommt, kann sofort in Rente gehen.

Stimmt leider nicht. Richtig ist: Mit 45 Jahren Versicherungszeit geht es exakt zwei Jahre früher abschlagsfrei in die Rente. Nicht früher. Das sorgt bei den Betroffenen natürlich für lange Gesichter. Und häufig für die anschließende Frage:

"Wenn ich nicht sofort in Rente kann - dann nehme ich einfach noch ein paar Monate Abschläge in Kauf und komme über diesen Weg in die vorgezogene Rente. Geht doch, oder?"

Nein, auch hier muss ich Sie enttäuschen. Das geht leider nicht.

Warum nicht? Nun, aktuell gibt es drei gängige Varianten, mit denen Sie vor der Regelaltersgrenze eine Altersrente beziehen dürfen:

Sie können diese drei Optionen nicht miteinander kombinieren. Wenn die Voraussetzungen passen, dürfen Sie sich für eine der drei Varianten entscheiden. Es ist jedoch nicht möglich, die Rente nach 45 Jahren mit einem Schwerbehindertenausweis vorzuziehen. Aus dem gleichen Grund haben Sie auch keine Handhabe, die ersten beiden oben aufgeführten Rentenarten miteinander zu verknüpfen.

45 Jahre voll? Und mit 63 in Rente?

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Natürlich können Sie - auch mit 45 Versicherungsjahren - bereits mit 63 eine Rente beziehen. Aber das geht dann nur exklusiv über die Altersrente für langjährig Versicherte. Und hier werden die Abschläge ab der Regelaltersgrenze erhoben. Falls Sie also eigentlich bis 67 arbeiten müssten und beschließen, schon mit 63 in den Sack zu hauen, bedeutet das einen Gesamt-Abzug in Höhe von 14,4 Prozent.

0,3 Prozent Abzug pro Monat x 48 Monate (vier Jahre) = 14,4 Prozent Abschlag insgesamt und auf Dauer

Also, noch einmal auf den Punkt gebracht: Wer nach Erfüllung der 45-jährigen Wartezeit ohne Abzug in Rente will, kann das frühestens zwei Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze. Falls Sie nicht so lange warten können oder wollen, müssen Sie eine andere Rentenform wählen. Mit Schwerbehindertenausweis wäre die Altersrente für schwerbehinderte Menschen der richtige Weg. Ohne GdB 50 bleibt dann noch die Altersrente für langjährig Versicherte - mit entsprechend hohen Abzügen.

Fazit

Mit Anfang 60 sollten Sie sich so langsam Gedanken über den Start in die Rente machen. Dafür stehen Ihnen drei verschiedene Optionen zur Verfügung - zumindest wenn Sie nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter warten möchten. Es bleibt also die Qual der Wahl - nur miteinander kombinieren können Sie die unterschiedlichen Rentenvarianten nicht.


Kommentare (23)

  • user
    Monika
    am 28.09.2023

    Ich bin im Mai 61 geboren, habe seit Februar 2023 meine 45 Berufsjahre voll. Mein Arbeitgeber hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten, so dass ich ab Juli 24 arbeitslos würde.

    Ab wann kann ich abschlagsfrei in Rente gehen? Mir ist nicht klar ob ich ab 1.12.25 ( dann bin ich 64 und 6 Monate alt) abschlagsfrei gehen kann oder erst ab meinem 65. Lebensjahr. Freue mich auf Ihre Antwort.

  • user
    swadzba
    am 19.05.2023

    Guten Tag

    bin 1962 geboren habe 45 Jahre voll ,möchte mit 61 in Rente gehen welsche Abzüge habe ich

  • user
    A. Jäger
    am 15.03.2023

    Guten Tag. Ich bin Jahrgang 12/1960. Bekomme rückwirkend zum 1.7.22 eine volle Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente), die bis zum 30.6.2025 befristet ist. Kann ich dann übergangslos in eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte? Vielen Dank im Voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 15.03.2023

      Hallo, wenn Sie die 45-jährige Versicherungszeit erfüllen, würde das gehen.

  • user
    Steffen Heil
    am 12.03.2023

    Guten Tag, ich bin am 13.10.1961 geboren. Ich habe am 1.8.1978 meine Ausbildung begonnen und habe somit am 31.07.2023 meine 45 Jahre Wartezeit erfüllt. Mein offizieller Renteneintritt ist für den 30.4.2026 avisiert. Ich mache mir nun ein wenig Sorgen, das mein Arbeitgeber möglicherweise Personal abbauen muss. Wo stehe ich, wenn ich zum 30.4.2024 Arbeitslos würde. Kann ich mich dann zurück lehnen, und zwei Jahre ALG 1 in Anspruch nehmen?

    • user
      Christian Schultz
      am 13.03.2023

      Hallo Steffen, in diesem Fall haben Sie Ihre 45 Jahre Wartezeit erfüllt. Das wird also nicht mehr zum Problem.

  • user
    Roswitha Fischer
    am 06.03.2023

    Guten Morgen,

    ich bin im Mai 1965 geboren. Seit meiner Lehre (Beginn 08 1980) berufstätig. 1 Kind und war immer berufstätig. Kann ich mit 63 zwei Jahre ALG 1 und dann mit 65 Rente ohne Abzüge beantragen. Meiner Berechnung nach habe ich im 08 2030 meine 45 Jahre gearbeitet incl Lehrzeit.

    Viele Grüße

    Roswitha

    • user
      Christian Schultz
      am 09.03.2023

      Hallo Roswitha, ab 55 bekommen Sie von der Rentenversicherung eine Rentenauskunft. Darin steht auch, welche Wartezeiten Sie bereits erreicht haben. Haben Sie 45 Jahre voll, können Sie zum 65. Geburtstag abschlagsfrei in die Rente. Nicht vorher. Wenn Sie zuvor ALG I beziehen, müssen Sie sich - zumindest theoretisch - um eine neue Arbeit bemühen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben

  • user
    Tina Paul
    am 16.12.2022

    Guten Tag,

    Ich bin Jahrgang 8.1962.

    Ich habe im Juli 1978 meine Ausbildung angefangen und auch ununterbrochen bis Ende März 2022 gearbeitet, keine Kinder.

    Nun bin ich seit 4.2022 arbeitslos, da mein Chef die Firma geschlossen hat.

    Ich bekomme momentan AL I und muss mich um einen Job bemühen, werde auch regelmäßig vom ArbeitsAmt kontrolliert. Hatte 4 Termine in 8 1/2 Monaten.

    FRAGE:

    Wenn ich seit 1978 arbeite, wann kann ich frühestens in Rente? Bin (noch ????) gesund.

    Kann ich ab 4.2024 schon in Rente?

    Oder mit Abzüge?

    Oder AL II? Das wäre ja dann ein sehr geminderter Betrag?!? Zählt diese Zeit dann auch?

    Ich würde lieber in 4.2024 Rente beziehen.

    Ist das möglich.

    Danke und Gruß

    Tina P.

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Tina, eines vorweg: Ich empfehle Ihnen eine kostenlose Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung. Da erfahren Sie, wann genau Sie in Rente können und wie viel Geld Sie pro Monat erhalten werden.

      Allgemein kann ich Ihnen aber sagen, dass Sie ohne Schwerbehindertenausweis mit Jahrgang 1962 mit 64 und acht Monaten eine abschlagsfreie Rente beziehen können. Vorher nicht. Dafür benötigen Sie 45 Versicherungsjahre. Ob Sie die haben, erfahren Sie auch bei der DRV.

      Früher geht es nur mit Abzügen. Die früheste Altersrente in Ihrem Fall wäre der 63. Geburtstag - dann mit einem Abschlag in Höhe von 13,2 Prozent: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63

    • user
      Jürgen Franke
      am 20.02.2023

      Hallo Tina,

      Da dein Chef die Firma geschlossen hat,bist du ungewollt in die Arbeitslosigkeit gerutscht.Dir stehen zwei Jahre ALG1 zu und bei Firmenpleite zählt diese Zeit auch bei der Berechnung deiner Rente mit.Somit kommst du auch auf deine 45 Jh. und könntest mit 64 Jh.,+ 8 Mo. u. ohne Abzug in Rente gehen.Also ab 05'27. Mit Abzug nach 63 Jh. in Rente wäre dann 09'25 u 13,2% Abzug.Ich hoffe,ich konnte dir weiter helfen.LG Jü.

  • user
    Nikomanis Alexandros
    am 27.06.2022

    ich bin geboren 31/07/1961und ich arbeiter seit november 1979 bis12/1988 diese zeit habe gearbeitet 4jahre und rest arbeitslos.ab 12/1988 bis heute foll und immer noch.Frage kann ich mit 64.6 im rente ohne abschlege

    • user
      Christian Schultz
      am 28.06.2022

      Da müssen Sie in Ihre Rentenauskunft schauen, darin finden Sie unter anderem Informationen zur Wartezeit. Oder Sie machen einen kostenlosen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung.

  • user
    Claudia
    am 11.05.2022

    Hallo,

    ich bin 1960 geboren und derzeit Hartz4-Empfängerin. Meine Rente wird nicht ausreichen, sodass ich auf Grundsicherung angewiesen sein werde.

    Kann ich trotzdem vorzeitig in Rente gehen?

    Vielen Dank für eine Antwort

    Claudia

    • user
      Christian Schultz
      am 11.05.2022

      Hallo Claudia, theoretisch können Sie ab dem 63. Geburtstag in Rente, wenn 35 Jahre Wartezeit vorliegen. Ob das zutrifft, erfahren Sie aus Ihrer Rentenauskunft.

      Grundsicherung erhalten Sie aufstockend erst, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Vorher wäre das die "Hilfe zum Lebensunterhalt" - eigentlich in der Praxis das gleiche, manchmal aber mit kleinen Unterschieden. Da sollten Sie sich vorher noch einmal individuell beraten lassen.

  • user
    Möller
    am 12.04.2022

    Ich bin Jahrgang 01/1964 und bin bis Ende des Jahres 2022 im Unternehmen eingestellt. Ab den 01.01.2023 wird das Unternehmen geschlossen.

    Nach den Sozialplan falle ich aufgrund meines Jahrgangs in die Vorruhestandsregelung. Dieses Geld würde ich bis 01.2027 bekommen somit könnte ich dann in Rente mit 14,4 % Abzüge gehen. Muss ich mich Arbeitslos melden? und bekomme ich trotzdem Arbeitslosengeld I obwohl ich Vorruhestandsgeld bekomme? Was hätte ich für eine Möglichkeit die Abzüge von 14,4% zu verringern?

    Ich würde mich freuen von Ihnen eine Rückmeldung zu erhalten.

    Danke für Ihre Mühe.

    Mit freundlichen Grüßen

    J. Möller

    • user
      Christian Schultz
      am 12.04.2022

      Da müsste man sich die Bestimmungen Ihrer Regelung genau ansehen. Das können wir hier im Forum daher nicht beantworten. Die 14,4 Prozent gelten bei der Altersrente für langjährig Versicherte. Aber auch beim Thema vorgezogene Altersrente gibt es immer mehrere Optionen, das kann ich Ihnen nicht allgemein beantworten. Lassen Sie sich dazu am besten kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten.

  • user
    Marion
    am 28.09.2021

    Hallo Herr Schulz,

    ich wurde zum 30.08.2021 von meiner Krankenkasse ausgesteuert, am 05.07.2021 habe ich mich arbeitslos gemeldet. Nun läuft die Überprüfung der Nahtlosigkeitsregelung und der zuständige Arbeitsvermittler hat mich gleichzeitig in einer 12 wöchigen Maßnahme nach § 45 SGB III angemeldet.

    Mit 60 Jahren und nach 40 Berufsjahren bin das erste Mal arbeitlos und offensichtlich in das Minenfeld der Arbeitsagentur getreten, so hat es den Anschein.

    Meine Frage lautet, ist es überhaupt richtig, während der Überprüfung von § 145 an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen zu müssen ? Ich habe ein Attest von meinem Arzt, dass ich in meinem erlernten Beruf im sozialen Bereich nicht mehr arbeiten kann. Ich verstehe die Logik dahinter nicht und dieses Thema, habe ich jetzt gelernt, ist ja sehr komplex.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

    Mit freundlichen Grüßen

    Marion

    • user
      Christian Schultz
      am 28.09.2021

      Hallo Marion, das weiß ich leider nicht. Allerdings ist mir auch kein Passus bekannt, der gegen solch eine Maßnahme in der jetzigen Situation sprechen würde. Sicher ist: Wenn Ihre Gesundheit dagegen spricht, sollten Sie das bei der Arbeitsagentur anführen. Und wenn es hart auf hart kommt, können Sie immer noch bei meinen Kollegen nachfragen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Holger Dücker
    am 23.09.2021

    Ich bin 60 Jahre und 50 % Schwerbehindert

    Jetzt möchte ich gerne aus gesundheitlichen Gründen mit 63 Jahren in Rente.

    Wie würde das jetzt laufen, was müsste ich tun.

    Gruß

    Holger Dücker

    • user
      Christian Schultz
      am 23.09.2021

      Hallo Holger, Ihr frühestmöglicher Rentenbeginn in der Altersrente für schwerbehinderte Menschen hängt von Ihrem Jahrgang ab. Gehen wir mal davon aus, dass Sie 1961 geboren wurden - dann könnten Sie bereits mit 61 und 6 Monaten in Rente - dann mit dem höchsten Abschlag von 10,8 Prozent. Ganz ohne Abzug ginge es erst mit 64 und 4 Monaten.

      Hier finden Sie dazu noch weitere Infos: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung

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