Nur wenn Sie durch den Nebenjob im kompletten Kalenderjahr mehr als 6300 Euro einnehmen, wird Ihre Rente um bis zu 40 Prozent gekürzt. Einige Beispiele rund um diese Regelungen finden Sie in unserem Beitrag über die Flexirente:
Flexirente: Wieviel kann ich hinzuverdienen?
Wenn Sie als Rentner deutlich mehr als 6300 Euro pro Jahr verdienen, kommt irgendwann der sogenannte „Hinzuverdienstdeckel“ ins Spiel. Wo genau der liegt, kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung mitteilen. Nur wenn Sie mit Ihrem Nebenverdienst über diesen Deckel kommen, wird der Betrag jenseits dieser Grenze komplett angerechnet. Aber auch nur dann.
Erwerbsminderungsrente: 6300 Euro – und Sie sind „safe“
Die dritte relevante Regel zum Hinzuverdienst bei der Rente betrifft die EM-Rente. Auch hier gilt eine Grenze von 6300 Euro pro Kalenderjahr. Wenn Sie weniger verdienen, erfolgt keine Kürzung. Viele Menschen sind erst einmal stutzig, wenn sie das hören: Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst? Geht das überhaupt? Eine EM-Rente gibt es doch gerade dann, wenn man nicht mehr arbeiten kann.
Das stimmt. Aber genau genommen geht es um das sogenannte „Restleistungsvermögen“. Eine volle EM-Rente kann gezahlt werden, wenn Sie dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Beschäftigung nachgehen können. Das bedeutet: Ein Minijob mit bis zu drei Stunden Arbeit pro Tag wäre zumindest theoretisch drin. Und so können auch Erwerbsminderungsrentner ihre kleine Rente aufbessern – bis zu 6300 Euro. Ab dann droht die Kürzung.
Fazit: Beim Hinzuverdienst zur Rente kommt es aufs Alter und die Zahl 6300 an
Die grundlegenden Säulen beim Nebenverdienst zur Rente sind leicht zu merken.
- Liegen Sie altersmäßig über der Regelaltersgrenze?
- Verdienen Sie mit dem Nebenjob während der vorgezogenen Altersrente unter 6300 Euro im Jahr?
- Beträgt Ihr Zusatzverdienst neben der EM-Rente weniger als 6300 Euro pro Jahr?
Falls Ihre Antwort „ja“ lautet, wird Ihre Rente – egal ob Alters- oder Erwerbsminderungsrente – nicht gekürzt. Vergessen Sie jedoch nicht, den Rententräger über Ihre Zusatzeinkünfte zu informieren!
Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!
Kommentare (12)
Michael Kühnel
am 21.07.2022Habe die volle Erwebsninderungsrente! Wenn ich jetzt mehr als 6300euro verdiene wird die EM Rente ja gekürzt! Wenn ich dann nichts mehr hinzu verdiene bekomme ich dann wieder die volle EW Minderungsrente?
Christian Schultz
am 06.08.2022So ist es. Aber es kann auch drastischere Folgen haben, wenn Sie mehr verdienen - denn Sie sind ja offiziell erwerbsmindert und dürfen maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten.
Marion Sicking
am 28.01.2022Ich bin seit 2002 Witwe, werde in diesem Jahr 60 und beziehe die große Witwenrente. Aktuell habe ich einen Zuverdienst im Zuge eines 450 € Jobs.
Meine Überlegung besteht darin, zusätzlich unter zu vermieten.
Werden diese Mieteinnahmen getrennt von den 450€ angerechnet oder gilt es gemeinsam als Einkünfte? Damit wäre ich über die Grenze von 6300€.
Christian Schultz
am 28.01.2022Hallo Marion, bei der Witwenrente müsste ich selbst recherchieren. Schauen Sie am besten mal hier rein: rentenbescheid24.de/einkuenfte-aus-vermietung-und-verpachtung-und-witwenrente/
Max Egner
am 16.10.2021Hallo,
werden Zinserträge aus Kapitalvermögen sowie Mieteinnahmen auch als Hinzuverdienst im Sinne einer möglichen Rentenanrechnung/-kürzung gerechnet? Steuerlich wären diese Einnnahmen natürlich zu melden.
Es gibt hierzu im Netz leider keine eindeutige Aussage hierzu. Tendenz aber eher nein.
Christian Schultz
am 20.10.2021Hallo Max, da bin ich zum jetzigen Zeitpunkt leider auch überfragt - zumindest, wie das bei der vorgezogenen Altersrente ist.
Roland Niebisch
am 15.02.2021Zählen Spekulationsgewinne auch zu den Nebeneinnahmen ?
Vielen Dank für eine Antwort und Gruß
Roland Niebisch
Christian Schultz
am 04.03.2021Hi Roland, da habe ich keine Ahnung. Bitte bei der Deutschen Rentenversicherung direkt nachfragen.
Christian Schultz
am 30.10.2020Hallo Erich, sowohl Tätigkeiten als Angestellter als auch für Selbstständige zählen beim Nebenverdienst zur Rente dazu. Sie müssen also beachten, dass diese Einkommen zusammen nicht über der gültigen Grenze liegen.
Erich Dietz
am 30.10.2020Welche Art des Zuverdienstes zählt alles zu den Nebenverdienste. Ich denke an die Kombination aus Nebenverdienst als Arbeitnehmer gepaart mit Einkünfte aus einer Restlandwirtschaft mit Einnahmenüberschußrechnung. Was kommt zum Ansatz?
Danke für ihre Antwort. Gruß Erich
Christian Schultz
am 09.10.2020Hallo Jörg, Sie können sich unter diesem Link zum Newsletter anmelden: sovd-sh.us16.list-manage.com/subscribe
Hans-Jörg Dette
am 09.10.2020Bitte schicken Sie mir die Newsletter gerne zu.
Mit freundlichen Grüße Jörg Dette
Neuen Kommentar schreiben