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Rente und Nebenverdienst: Wann wird gekürzt, wann nicht?

Armut Gesundheit

Immer mehr Rentner in Deutschland üben einen Nebenverdienst aus. Im Jahr 2018 verdienten fast 1,5 Millionen Senioren etwas zur Rente dazu – ein neuer Rekordwert. Eine der wichtigsten Fragen, die sich in Bezug auf Rente und Nebenjob stellt: Wie viel darf ich von meinem Nebenverdienst behalten? Und unter welchen Umständen wird meine Rente sogar gekürzt? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen rund um Rente und Nebeneinkünfte.

Älterer Drechsler, der in der Werkstatt an der Drechselmaschine arbeitet.

Nebenverdienst im Alter: Es kommt auf die Rentenart an

Wie immer versuchen wir, es so einfach wie möglich zu erläutern. Die wichtigste Regel lautet: Befinden Sie sich jenseits der sogenannten Regelaltersgrenze, können Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Die Regelaltersgrenze ist für jedes Geburtsjahr unterschiedlich – welche Grenze für Ihren Jahrgang gilt, finden Sie schnell in dieser Übersicht:

Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch: Wenn Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, müssen Sie bei Ihrem Nebenverdienst ein wenig aufpassen. Doch auch hier sind die Regelungen recht einfach zu verinnerlichen.

In Deutschland gibt es diverse Rentenformen. Witwen- und Hinterbliebenenrenten. Erwerbsminderungsrenten. Und natürlich die Altersrenten. In diesem Beitrag werden wir uns auf Erwerbsminderungs- und Altersrenten konzentrieren. Denn neben der Regelaltersrente gibt es drei weitere Formen der Altersrente – allen ist gemein, dass man mit diesen Varianten eine vorgezogene Rente beziehen kann.

Je nach Rentenart und Ihrem Alter beim Beginn der Rente müssen Sie Abzüge in Kauf nehmen. Mehr dazu finden Sie in diesem Beitrag. Doch jetzt zurück zum Hinzuverdienst: Wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen, kommt erneut die schon angesprochene Regelaltersgrenze ins Spiel.

Nach der Regelaltersgrenze: Rente wird nicht gekürzt

Sobald Sie Ihre individuelle Regelaltersgrenze erreicht haben, haben Sie die Möglichkeit, neben Ihrer Rente so viel hinzuzuverdienen, wie Sie möchten. Aber nicht vorher. Hier greift die zweite wichtige Regel zum Nebenverdienst bei der Rente: Bleiben Sie im Jahr unter 6300 Euro, wird Ihre Rente nicht gekürzt.

Nur wenn Sie durch den Nebenjob im kompletten Kalenderjahr mehr als 6300 Euro einnehmen, wird Ihre Rente um bis zu 40 Prozent gekürzt. Einige Beispiele rund um diese Regelungen finden Sie in unserem Beitrag über die Flexirente:

Flexirente: Wieviel kann ich hinzuverdienen?

Wenn Sie als Rentner deutlich mehr als 6300 Euro pro Jahr verdienen, kommt irgendwann der sogenannte „Hinzuverdienstdeckel“ ins Spiel. Wo genau der liegt, kann Ihnen die Deutsche Rentenversicherung mitteilen. Nur wenn Sie mit Ihrem Nebenverdienst über diesen Deckel kommen, wird der Betrag jenseits dieser Grenze komplett angerechnet. Aber auch nur dann.

Erwerbsminderungsrente: 6300 Euro – und Sie sind „safe“

Die dritte relevante Regel zum Hinzuverdienst bei der Rente betrifft die EM-Rente. Auch hier gilt eine Grenze von 6300 Euro pro Kalenderjahr. Wenn Sie weniger verdienen, erfolgt keine Kürzung. Viele Menschen sind erst einmal stutzig, wenn sie das hören: Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst? Geht das überhaupt? Eine EM-Rente gibt es doch gerade dann, wenn man nicht mehr arbeiten kann.

Das stimmt. Aber genau genommen geht es um das sogenannte „Restleistungsvermögen“. Eine volle EM-Rente kann gezahlt werden, wenn Sie dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Beschäftigung nachgehen können. Das bedeutet: Ein Minijob mit bis zu drei Stunden Arbeit pro Tag wäre zumindest theoretisch drin. Und so können auch Erwerbsminderungsrentner ihre kleine Rente aufbessern – bis zu 6300 Euro. Ab dann droht die Kürzung.

Fazit: Beim Hinzuverdienst zur Rente kommt es aufs Alter und die Zahl 6300 an

Die grundlegenden Säulen beim Nebenverdienst zur Rente sind leicht zu merken.

  1. Liegen Sie altersmäßig über der Regelaltersgrenze?
  2. Verdienen Sie mit dem Nebenjob während der vorgezogenen Altersrente unter 6300 Euro im Jahr?
  3. Beträgt Ihr Zusatzverdienst neben der EM-Rente weniger als 6300 Euro pro Jahr?

Falls Ihre Antwort „ja“ lautet, wird Ihre Rente – egal ob Alters- oder Erwerbsminderungsrente – nicht gekürzt. Vergessen Sie jedoch nicht, den Rententräger über Ihre Zusatzeinkünfte zu informieren!

Der Sozialverband Schleswig-Holstein hilft in sozialen Fragen. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, zum Beispiel bei Problemen mit der Erwerbsminderungsrente oder dem Behindertenausweis.

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Kommentare (12)

  • user
    Michael Kühnel
    am 21.07.2022

    Habe die volle Erwebsninderungsrente! Wenn ich jetzt mehr als 6300euro verdiene wird die EM Rente ja gekürzt! Wenn ich dann nichts mehr hinzu verdiene bekomme ich dann wieder die volle EW Minderungsrente?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      So ist es. Aber es kann auch drastischere Folgen haben, wenn Sie mehr verdienen - denn Sie sind ja offiziell erwerbsmindert und dürfen maximal 15 Stunden pro Woche arbeiten.

  • user
    Marion Sicking
    am 28.01.2022

    Ich bin seit 2002 Witwe, werde in diesem Jahr 60 und beziehe die große Witwenrente. Aktuell habe ich einen Zuverdienst im Zuge eines 450 € Jobs.

    Meine Überlegung besteht darin, zusätzlich unter zu vermieten.

    Werden diese Mieteinnahmen getrennt von den 450€ angerechnet oder gilt es gemeinsam als Einkünfte? Damit wäre ich über die Grenze von 6300€.

  • user
    Max Egner
    am 16.10.2021

    Hallo,

    werden Zinserträge aus Kapitalvermögen sowie Mieteinnahmen auch als Hinzuverdienst im Sinne einer möglichen Rentenanrechnung/-kürzung gerechnet? Steuerlich wären diese Einnnahmen natürlich zu melden.

    Es gibt hierzu im Netz leider keine eindeutige Aussage hierzu. Tendenz aber eher nein.

    • user
      Christian Schultz
      am 20.10.2021

      Hallo Max, da bin ich zum jetzigen Zeitpunkt leider auch überfragt - zumindest, wie das bei der vorgezogenen Altersrente ist.

  • user
    Roland Niebisch
    am 15.02.2021

    Zählen Spekulationsgewinne auch zu den Nebeneinnahmen ?

    Vielen Dank für eine Antwort und Gruß

    Roland Niebisch

    • user
      Christian Schultz
      am 04.03.2021

      Hi Roland, da habe ich keine Ahnung. Bitte bei der Deutschen Rentenversicherung direkt nachfragen.

  • user
    Christian Schultz
    am 30.10.2020

    Hallo Erich, sowohl Tätigkeiten als Angestellter als auch für Selbstständige zählen beim Nebenverdienst zur Rente dazu. Sie müssen also beachten, dass diese Einkommen zusammen nicht über der gültigen Grenze liegen.

  • user
    Erich Dietz
    am 30.10.2020

    Welche Art des Zuverdienstes zählt alles zu den Nebenverdienste. Ich denke an die Kombination aus Nebenverdienst als Arbeitnehmer gepaart mit Einkünfte aus einer Restlandwirtschaft mit Einnahmenüberschußrechnung. Was kommt zum Ansatz?

    Danke für ihre Antwort. Gruß Erich

  • user
    Christian Schultz
    am 09.10.2020

    Hallo Jörg, Sie können sich unter diesem Link zum Newsletter anmelden: sovd-sh.us16.list-manage.com/subscribe

  • user
    Hans-Jörg Dette
    am 09.10.2020

    Bitte schicken Sie mir die Newsletter gerne zu.

    Mit freundlichen Grüße Jörg Dette

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