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Schwerbehinderung und Jobcenter: Welche Vorteile habe ich?

Aktuelles Behinderung Armut Gesundheit

Bekomme ich bei „Hartz IV“ mehr Geld, wenn ich dem Jobcenter einen SB-Ausweis vorlege? Diese Frage stellen uns viele Mitglieder. Immer wieder. Vor diesem Hintergrund möchten wir in diesem Beitrag auf dieses wichtige Thema eingehen.

Schwerbehinderung im Jobcenter - welche Vorteile habe ich?

Der Schwerbehindertenausweis berechtigt zu diversen Nachteilsausgleichen - eine Übersicht dazu finden Sie hier. Besonders wichtig sind zum Beispiel zusätzliche Urlaubstage im Job oder die Möglichkeit, bis zu fünf Jahre früher in Rente zu gehen.

Aber bedeutet eine anerkannte Schwerbehinderung auch, dass es mehr Geld vom Jobcenter gibt? Woher diese Ansicht kommt? Wenn Sie sich ein bisschen im Sozialrecht auskennen, wissen Sie vielleicht: Beim Bezug von Grundsicherung gibt es tatsächlich mehr Geld. Und zwar genau dann, wenn Sie eine Schwerbehinderung und dazu eines der beiden Merkzeichen G oder aG vorlegen können. Beide Merkzeichen stehen für Erkrankungen, die Ihre Mobilität betreffen.

Grundsicherung und Arbeitslosengeld II – also "Hartz IV" – sind geldmäßig im Prinzip gleich hoch. Sie bekommen die Kosten für eine angemessene Wohnung überwiesen und dazu den sogenannten Regelbedarf. Im Jahr 2022 beträgt dieser für einen Alleinstehenden 449 Euro im Monat.

In der Grundsicherung bedeuten SB-Ausweis plus eines dieser Merkzeichen nun 17 Prozent mehr vom Regelbedarf. Bei 449 Euro wären das 76 Euro mehr – jeden Monat.

Vorsicht: Das gilt nur bei der Grundsicherung im Alter sowie bei Grundsicherung und einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente. Dazu mehr in diesem Beitrag.

Mehr Geld durch Behinderung auch bei „Hartz IV“?

Dann spricht doch eigentlich alles dafür, dass es auch vom Jobcenter mehr Geld gibt, wenn Sie das Merkzeichen G oder aG mitbringen. Oder?

Aber leider bezieht sich dieser sogenannte Mehrbedarf ausschließlich auf die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Im SGB II, also beim Arbeitslosengeld II, ist eine solche Leistung nicht vorgesehen. Ziemlich unfair, aber so sieht es momentan im Sozialrecht aus.

Bringt mir die Schwerbehinderung irgendeinen anderen Vorteil im Jobcenter?

Mehr Geld durch einen Mehrbedarf sehen Sie also nicht. Ein GdB von mindestens 50 kann Ihnen aber dennoch von Vorteil sein, wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten. Allerdings nur indirekt. Denn wie schon angesprochen können Sie mit anerkannter Schwerbehinderung früher in die Altersrente. Ohne Abschlag geht das zwei Jahre früher. Mit finanziellem Minus wäre ein vorzeitiger Renteneintritt fünf Jahre vor der Regelaltersgrenze drin.

Darüber hinaus kann die Schwerbehinderung auch auf Jobsuche helfen. Zugegeben - nicht bei allen Arbeitgebern. Aber zum Beispiel im Öffentlichen Dienst.

Fazit

Den Mehrbedarf gibt es nur, wenn Sie Grundsicherung im Alter oder bei unbefristeter Erwerbsminderung beziehen. Mit "Hartz IV" bekommen Sie kein zusätzliches Geld. Dennoch sollten Sie versuchen, das Beste aus Ihrer Schwerbehinderung zu machen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern in unserer Sozialrechtsberatung.


Kommentare (29)

  • user
    Nataly
    am 09.06.2024

    Ich habe eine Behinderung von 100 Grad, Buchstaben G, B, aG. Alter 46 Jahre. Habe ich Anspruch auf Bürgergeld beim Arbeitsamt oder nur auf die Grundsicherung von Soziales und Senioren?

    Habe ich das Recht, den Wechsel vom Jobcenter zu Soziales und Senioren abzulehnen oder ist er bei diesen Behinderungsgraden und Buchstaben zwingend?

    Gilt eine Person mit dieser Behinderung als völlig arbeitsunfähig?

    • user
      Christian Schultz
      am 10.06.2024

      Hallo Nataly, Ihr Grad der Behinderung und die Merkzeichen spielen bei dieser Frage nur eine Nebenrolle. Wichtig ist das restliche Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wenn es grundsätzlich Jobs gibt, in denen Sie mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können, sind Sie nicht voll erwerbsgemindert. Dann bleibt das Jobcenter für Sie zuständig. Andernfalls müssen Sie zum Sozialamt.

  • user
    ors
    am 08.05.2024

    Das Jobcenter möchte zum nächsten Termin folgende Unterlagen einsehen: Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid.

    Ist dies rechtlich zulässig ?

    • user
      Christian Schultz
      am 08.05.2024

      Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden. Das Jobcenter hat doch sicherlich auch noch ein wenig mehr dazu geschrieben.

  • user
    Alkhedr
    am 24.03.2024

    Hallo, ich bin völlig taub auf dem linken Ohr, was 20 % GdB entspricht, und bekomme derzeit 563 Euro im Monat vom Jobcenter. Kann ich aufgrund dieser Behinderung eine Erhöhung erhalten?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.03.2024

      Hallo, im Jobcenter gibt es hierfür keinen Mehrbedarf.

  • user
    George
    am 29.09.2023

    Bitte ich beziehe Alg1 und habe jetzt 50% Behinderungsausweis. Was passiert jetzt mit meine Arbeitslosengeld und welche Vorteile habe ich?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.09.2023

      Gar keine. Beim Arbeitslosengeld gibt es durch die Schwerbehinderung keine Nachteilsausgleiche. Höchstens bei der Jobsuche, wenn der Arbeitgeber möglicherweise eine Förderung in Anspruch nehmen kann.

  • user
    Gilbert
    am 10.07.2023

    Dauerhaft gdb 50 und Bürgergeld? Bin im Bürgergeld gelandet gdb Antrag wurde mir aufgedrängt. Nun Probleme habe ich Anspruch auf Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft bei dauerhaften GdB 50. Habe Angst wegen Erstattungs Ansprüche. JOBCENTER.!

  • user
    Hamooda
    am 06.07.2023

    Ich beziehe Arbeitslosengeld und sie haben mich zu harter Arbeit geschickt. Ich habe drei Jahre lang gearbeitet und hatte eine Stenose des Wirbelkanals im unteren Rückenbereich. Ich habe einen ärztlichen Bericht zum Arbeitsamt gebracht. Sie haben mich zu einem Facharzt geschickt Aber ich war vom Jobcenter überrascht, dass ich laut ärztlichem Gutachten 8 Stunden arbeiten darf. Was soll ich tun? Ich bin wirklich nicht arbeitsfähig.

  • user
    Michi
    am 16.06.2023

    Habe GTB Antrag gestellt und erhalte Bürgergeld was muss ich beachten. Ich habe den Daten Weitergabe widersprochen. Habe ich da einen Fehler gemacht für mich muss ich den GdB melden. Wichtig

    • user
      Christian Schultz
      am 16.06.2023

      Die Schwerbehinderung bringt Ihnen beim Bezug von Bürgergeld momentan nichts. Aber Sie können diese natürlich trotzdem nachträglich melden, es schadet auch nicht.

  • user
    Achim
    am 11.06.2023

    Achim

    GdB 50 dauerhaft und im Bürgergeld bin ich da richtig oder bekomme ich Ärger. Ich weiß die Erkrankung bei der Rentenversicherung mit 60-100 gds eingestuft wird. Andererseits lese ich das sie im Bürgergeld Mehrbedarf für Ernährung bekommen?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.06.2023

      Natürlich können Sie mit Schwerbehinderung Bürgergeld erhalten. Erst bei voller Erwerbsminderung würde man Sie an das Amt für Grundsicherung verweisen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/was-der-gdb-mit-der-erwerbsminderungsrente-zu-tun-hat

      • user
        Michi
        am 16.06.2023

        Wer und wenn wird festgestellt, wer

        Sozialhilfe oder Bürgergeld erhält. GdB Antrag zurück ziehen. Kann man verpflichtet werden einen zustellen oder anzunehmen?

        • user
          Christian Schultz
          am 16.06.2023

          Wie schon oben beschrieben: Die Schwerbehinderung hat nichts damit zu tun, ob Sie noch erwerbsfähig sind. Das ist eine ganz andere Prüfung, die über die Deutsche Rentenversicherung läuft. Nur wenn Sie hier als erwerbsgemindert eingestuft werden, sind Sie im Jobcenter falsch und müssen Grundsicherung beantragen.

  • user
    Magin
    am 20.04.2023

    Hallo

    Ich lbin alleinstehend mit meinen Sohn ibekomme krankengeld und ein zuschuss vom Bürgergeld meine Frage habe ein Schwerbehinderten Ausweiss RF 80 Prozent steht mir mehrbedarf zu ?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.04.2023

      Hallo Magin, im Jobcenter gibt es für die Schwerbehinderung keinen Mehrbedarf. Nur im Sozialamt, wenn Sie zum Beispiel zu alt oder krank zum Arbeiten sind.

  • user
    Somwang Khorsanthia
    am 26.10.2022

    Guten Tag,

    ich habe in 2021 einen Antrag auf Schwerbeschädigung gestellt; Eingangsbestätigung zum 23.08.2021(!).

    Jetzt mit Feststellungsbescheid vom 19.10.2022(!) sind 50% GdB mit Merkmal "G" anerkannt.

    Lt. Bescheid ist diese Entscheidung wirksam zum 23.08.2021 (rückwirkend).

    Ab wann habe ich Anspruch auf die 17% Mehrbedarf? Ab 10/2022 oder ab 08/2021?

    Über eine aussagekräftige Antwort würde ich mich sehr freuen.....

    Gruß

    Somwang

  • user
    Artur Kalinowski
    am 28.09.2022

    Hallo,

    ich habe bereits ein Schwerbehindertausweis mit den Merkmal " G" und Schwerbehinderungsgrad "60" meine frage bitte ist:

    Welche konkrete finanzielle Vorteile bring mir das o.g. Ausweis bei JobCenter?

    Wichtig ist:

    Auf die Cent`s gerechnet von "Vaterstadt" kann ich gut verzichten.

    Nur die tatsächlichen realen Unterstützung ist für mich relevant. Mit spürbaren finanziellen Hilfe.

    Sonst auf die "Augenwicherei und politischen "Mogelpackung" kann ich gut verziechten.

    Für meinen Frust bitte ich Sie, um Entschuldigung

    Vielen Danke für Ihre Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 29.09.2022

      Hallo Artur, wie es schon im Artikel beschrieben ist: Im Jobcenter bringt Ihnen der SB-Ausweis keine finanzielle Unterstützung. Möglicherweise bei Grundsicherung. Oder auf der Jobsuche - manche Firmen stellen Mitarbeiter mit Schwerbehinderung bevorzugt ein.

  • user
    Toni
    am 26.09.2022

    Hallo ich habe schwerbehindertausweis beantragt und habe ich vor drei tage eine schwerbehindert mit 50 aber ohne merkzeichen , meine frage ist kan ich ausweis mit buchstaben G bekommen oder nicht und welsche vorteil hat ohne merkzeichen schwerbehinderetenausweis ?

    Danke für antwort

  • user
    Gabriela Weber
    am 31.08.2022

    Ich habe seit 2015 einen schwerbehindertenausweis GdB 60 und erhalte eine Erwerbsminderungsrente und beziehe Grundsicherung. Wie hoch ist der regelsatz hierfür

    • user
      Christian Schultz
      am 31.08.2022

      Für eine alleinstehende Person beträgt der Regelsatz aktuell 449 Euro.

  • user
    Brigitte Kelley
    am 20.01.2022

    Hallo,

    Brauche dringend Beratung wegen Erwerbsminderungsrente.

    DEN SCHWERBEHINDERTEN Ausweis habe ich Ende Dezember 21 beantragt.

    Bin 1958 geboren und erhalte seit 26.10.20 bis zum 14.3.22 Krankengeld..

    Brauche dringend Beratung.

    Liebe Grüße

    Brigitte Kelley

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