Schwerbehinderung und Jobcenter: Welche Vorteile habe ich?
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Bekomme ich bei „Hartz IV“ mehr Geld, wenn ich dem Jobcenter einen SB-Ausweis vorlege? Diese Frage stellen uns viele Mitglieder. Immer wieder. Vor diesem Hintergrund möchten wir in diesem Beitrag auf dieses wichtige Thema eingehen.
Der Schwerbehindertenausweis berechtigt zu diversen Nachteilsausgleichen - eine Übersicht dazu finden Sie hier. Besonders wichtig sind zum Beispiel zusätzliche Urlaubstage im Job oder die Möglichkeit, bis zu fünf Jahre früher in Rente zu gehen.
Aber bedeutet eine anerkannte Schwerbehinderung auch, dass es mehr Geld vom Jobcenter gibt? Woher diese Ansicht kommt? Wenn Sie sich ein bisschen im Sozialrecht auskennen, wissen Sie vielleicht: Beim Bezug von Grundsicherung gibt es tatsächlich mehr Geld. Und zwar genau dann, wenn Sie eine Schwerbehinderung und dazu eines der beiden Merkzeichen G oder aG vorlegen können. Beide Merkzeichen stehen für Erkrankungen, die Ihre Mobilität betreffen.
Grundsicherung und Arbeitslosengeld II – also "Hartz IV" – sind geldmäßig im Prinzip gleich hoch. Sie bekommen die Kosten für eine angemessene Wohnung überwiesen und dazu den sogenannten Regelbedarf. Im Jahr 2022 beträgt dieser für einen Alleinstehenden 449 Euro im Monat.
In der Grundsicherung bedeuten SB-Ausweis plus eines dieser Merkzeichen nun 17 Prozent mehr vom Regelbedarf. Bei 449 Euro wären das 76 Euro mehr – jeden Monat.
Vorsicht: Das gilt nur bei der Grundsicherung im Alter sowie bei Grundsicherung und einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente. Dazu mehr in diesem Beitrag.
Mehr Geld durch Behinderung auch bei „Hartz IV“?
Dann spricht doch eigentlich alles dafür, dass es auch vom Jobcenter mehr Geld gibt, wenn Sie das Merkzeichen G oder aG mitbringen. Oder?
Aber leider bezieht sich dieser sogenannte Mehrbedarf ausschließlich auf die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Im SGB II, also beim Arbeitslosengeld II, ist eine solche Leistung nicht vorgesehen. Ziemlich unfair, aber so sieht es momentan im Sozialrecht aus.
Bringt mir die Schwerbehinderung irgendeinen anderen Vorteil im Jobcenter?
Mehr Geld durch einen Mehrbedarf sehen Sie also nicht. Ein GdB von mindestens 50 kann Ihnen aber dennoch von Vorteil sein, wenn Sie Leistungen vom Jobcenter erhalten. Allerdings nur indirekt. Denn wie schon angesprochen können Sie mit anerkannter Schwerbehinderung früher in die Altersrente. Ohne Abschlag geht das zwei Jahre früher. Mit finanziellem Minus wäre ein vorzeitiger Renteneintritt fünf Jahre vor der Regelaltersgrenze drin.
Darüber hinaus kann die Schwerbehinderung auch auf Jobsuche helfen. Zugegeben - nicht bei allen Arbeitgebern. Aber zum Beispiel im Öffentlichen Dienst.
Fazit
Den Mehrbedarf gibt es nur, wenn Sie Grundsicherung im Alter oder bei unbefristeter Erwerbsminderung beziehen. Mit "Hartz IV" bekommen Sie kein zusätzliches Geld. Dennoch sollten Sie versuchen, das Beste aus Ihrer Schwerbehinderung zu machen. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern in unserer Sozialrechtsberatung.
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Kommentare (29)
Nataly
am 09.06.2024Ich habe eine Behinderung von 100 Grad, Buchstaben G, B, aG. Alter 46 Jahre. Habe ich Anspruch auf Bürgergeld beim Arbeitsamt oder nur auf die Grundsicherung von Soziales und Senioren?
Habe ich das Recht, den Wechsel vom Jobcenter zu Soziales und Senioren abzulehnen oder ist er bei diesen Behinderungsgraden und Buchstaben zwingend?
Gilt eine Person mit dieser Behinderung als völlig arbeitsunfähig?
Christian Schultz
am 10.06.2024Hallo Nataly, Ihr Grad der Behinderung und die Merkzeichen spielen bei dieser Frage nur eine Nebenrolle. Wichtig ist das restliche Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wenn es grundsätzlich Jobs gibt, in denen Sie mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten können, sind Sie nicht voll erwerbsgemindert. Dann bleibt das Jobcenter für Sie zuständig. Andernfalls müssen Sie zum Sozialamt.
ors
am 08.05.2024Das Jobcenter möchte zum nächsten Termin folgende Unterlagen einsehen: Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid.
Ist dies rechtlich zulässig ?
Christian Schultz
am 08.05.2024Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden. Das Jobcenter hat doch sicherlich auch noch ein wenig mehr dazu geschrieben.
Alkhedr
am 24.03.2024Hallo, ich bin völlig taub auf dem linken Ohr, was 20 % GdB entspricht, und bekomme derzeit 563 Euro im Monat vom Jobcenter. Kann ich aufgrund dieser Behinderung eine Erhöhung erhalten?
Christian Schultz
am 25.03.2024Hallo, im Jobcenter gibt es hierfür keinen Mehrbedarf.
George
am 29.09.2023Bitte ich beziehe Alg1 und habe jetzt 50% Behinderungsausweis. Was passiert jetzt mit meine Arbeitslosengeld und welche Vorteile habe ich?
Christian Schultz
am 29.09.2023Gar keine. Beim Arbeitslosengeld gibt es durch die Schwerbehinderung keine Nachteilsausgleiche. Höchstens bei der Jobsuche, wenn der Arbeitgeber möglicherweise eine Förderung in Anspruch nehmen kann.
Gilbert
am 10.07.2023Dauerhaft gdb 50 und Bürgergeld? Bin im Bürgergeld gelandet gdb Antrag wurde mir aufgedrängt. Nun Probleme habe ich Anspruch auf Bürgergeld Bedarfsgemeinschaft bei dauerhaften GdB 50. Habe Angst wegen Erstattungs Ansprüche. JOBCENTER.!
Hamooda
am 06.07.2023Ich beziehe Arbeitslosengeld und sie haben mich zu harter Arbeit geschickt. Ich habe drei Jahre lang gearbeitet und hatte eine Stenose des Wirbelkanals im unteren Rückenbereich. Ich habe einen ärztlichen Bericht zum Arbeitsamt gebracht. Sie haben mich zu einem Facharzt geschickt Aber ich war vom Jobcenter überrascht, dass ich laut ärztlichem Gutachten 8 Stunden arbeiten darf. Was soll ich tun? Ich bin wirklich nicht arbeitsfähig.
Christian Schultz
am 06.07.2023Das können wir leider nicht hier im Forum klären. Bitte lassen Sie sich persönlich beraten, gern bei meinen Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Michi
am 16.06.2023Habe GTB Antrag gestellt und erhalte Bürgergeld was muss ich beachten. Ich habe den Daten Weitergabe widersprochen. Habe ich da einen Fehler gemacht für mich muss ich den GdB melden. Wichtig
Christian Schultz
am 16.06.2023Die Schwerbehinderung bringt Ihnen beim Bezug von Bürgergeld momentan nichts. Aber Sie können diese natürlich trotzdem nachträglich melden, es schadet auch nicht.
Achim
am 11.06.2023Achim
GdB 50 dauerhaft und im Bürgergeld bin ich da richtig oder bekomme ich Ärger. Ich weiß die Erkrankung bei der Rentenversicherung mit 60-100 gds eingestuft wird. Andererseits lese ich das sie im Bürgergeld Mehrbedarf für Ernährung bekommen?
Christian Schultz
am 12.06.2023Natürlich können Sie mit Schwerbehinderung Bürgergeld erhalten. Erst bei voller Erwerbsminderung würde man Sie an das Amt für Grundsicherung verweisen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/was-der-gdb-mit-der-erwerbsminderungsrente-zu-tun-hat
Michi
am 16.06.2023Wer und wenn wird festgestellt, wer
Sozialhilfe oder Bürgergeld erhält. GdB Antrag zurück ziehen. Kann man verpflichtet werden einen zustellen oder anzunehmen?
Christian Schultz
am 16.06.2023Wie schon oben beschrieben: Die Schwerbehinderung hat nichts damit zu tun, ob Sie noch erwerbsfähig sind. Das ist eine ganz andere Prüfung, die über die Deutsche Rentenversicherung läuft. Nur wenn Sie hier als erwerbsgemindert eingestuft werden, sind Sie im Jobcenter falsch und müssen Grundsicherung beantragen.
Magin
am 20.04.2023Hallo
Ich lbin alleinstehend mit meinen Sohn ibekomme krankengeld und ein zuschuss vom Bürgergeld meine Frage habe ein Schwerbehinderten Ausweiss RF 80 Prozent steht mir mehrbedarf zu ?
Christian Schultz
am 21.04.2023Hallo Magin, im Jobcenter gibt es für die Schwerbehinderung keinen Mehrbedarf. Nur im Sozialamt, wenn Sie zum Beispiel zu alt oder krank zum Arbeiten sind.
Somwang Khorsanthia
am 26.10.2022Guten Tag,
ich habe in 2021 einen Antrag auf Schwerbeschädigung gestellt; Eingangsbestätigung zum 23.08.2021(!).
Jetzt mit Feststellungsbescheid vom 19.10.2022(!) sind 50% GdB mit Merkmal "G" anerkannt.
Lt. Bescheid ist diese Entscheidung wirksam zum 23.08.2021 (rückwirkend).
Ab wann habe ich Anspruch auf die 17% Mehrbedarf? Ab 10/2022 oder ab 08/2021?
Über eine aussagekräftige Antwort würde ich mich sehr freuen.....
Gruß
Somwang
Christian Schultz
am 29.10.2022Hallo Somwang, im Jobcenter gibt es gar keinen Mehrbedarf. Beim Bezug von Grundsicherung kenne ich die Rechtslage leider nicht. Wenden Sie sich hierfür gern an meine Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Artur Kalinowski
am 28.09.2022Hallo,
ich habe bereits ein Schwerbehindertausweis mit den Merkmal " G" und Schwerbehinderungsgrad "60" meine frage bitte ist:
Welche konkrete finanzielle Vorteile bring mir das o.g. Ausweis bei JobCenter?
Wichtig ist:
Auf die Cent`s gerechnet von "Vaterstadt" kann ich gut verzichten.
Nur die tatsächlichen realen Unterstützung ist für mich relevant. Mit spürbaren finanziellen Hilfe.
Sonst auf die "Augenwicherei und politischen "Mogelpackung" kann ich gut verziechten.
Für meinen Frust bitte ich Sie, um Entschuldigung
Vielen Danke für Ihre Antwort
Christian Schultz
am 29.09.2022Hallo Artur, wie es schon im Artikel beschrieben ist: Im Jobcenter bringt Ihnen der SB-Ausweis keine finanzielle Unterstützung. Möglicherweise bei Grundsicherung. Oder auf der Jobsuche - manche Firmen stellen Mitarbeiter mit Schwerbehinderung bevorzugt ein.
Toni
am 26.09.2022Hallo ich habe schwerbehindertausweis beantragt und habe ich vor drei tage eine schwerbehindert mit 50 aber ohne merkzeichen , meine frage ist kan ich ausweis mit buchstaben G bekommen oder nicht und welsche vorteil hat ohne merkzeichen schwerbehinderetenausweis ?
Danke für antwort
Christian Schultz
am 27.09.2022Hallo Toni, ob das Merkzeichen "G" bei Ihnen in Frage kommt, müsste man sich genauer anschauen. Und zwar anhand der Arztberichte. Die wichtigsten Nachteilsausgleiche beim Merkzeichen "G" finden Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/diese-3-nachteilsausgleiche-machen-das-merkzeichen-g-so-wichtig
Gabriela Weber
am 31.08.2022Ich habe seit 2015 einen schwerbehindertenausweis GdB 60 und erhalte eine Erwerbsminderungsrente und beziehe Grundsicherung. Wie hoch ist der regelsatz hierfür
Christian Schultz
am 31.08.2022Für eine alleinstehende Person beträgt der Regelsatz aktuell 449 Euro.
Brigitte Kelley
am 20.01.2022Hallo,
Brauche dringend Beratung wegen Erwerbsminderungsrente.
DEN SCHWERBEHINDERTEN Ausweis habe ich Ende Dezember 21 beantragt.
Bin 1958 geboren und erhalte seit 26.10.20 bis zum 14.3.22 Krankengeld..
Brauche dringend Beratung.
Liebe Grüße
Brigitte Kelley
Christian Schultz
am 21.01.2022Hallo Brigitte, melden Sie sich gern bei meinen Kollegen in der Sozialrechtsberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
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