Die von der Flut betroffenen Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern haben Soforthilfen beschlossen, um den Bürger*innen vor Ort zu helfen. Rund um Fragen zur Beantragung und Gewährung von Hilfen können in unterschiedlichen Rechtsbereichen (z.B. Sozialrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht) Informations- und Beratungsbedarfe entstehen.
In einer gemeinsamen Aktion bieten AWO und SoVD ihren Mitgliedern und Interessierten über das Mitgliederservicetelefon unter 030 / 72 62 22-111 eine Anlaufstelle für generelle Informationen und nötigenfalls Weitervermittlung an weitere Stellen an.
Weitere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme finden Sie unter www.sovd.de/kontakt.
Sozialrechtsberatung für Mitglieder
Über das zentrale Mitgliederservicetelefon werden hier Informationen und erste Hilfestellungen gegeben. Sollten sich aus den Anliegen weitergehende sozialrechtliche Fragestellungen ergeben, zu denen der SoVD ohnehin im Rahmen seiner satzungsgemäßen Arbeit berät und vertritt, werden diese an die jeweils zuständigen Landesverbände weitergeleitet.
Nichtmitglieder erhalten allgemeine Informationen zum weiteren Vorgehen in sozialrechtlichen Angelegenheiten. Eine umfangreiche Beratung und insbesondere Vertretung bleibt SoVD-Mitgliedern vorbehalten.
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