Im Oktober steigt der Mindestlohn auf 12 Euro. Der SoVD begrüßt, dass damit ein wichtiges Wahlversprechen eingelöst wird. Großen Einfluss hat diese Entscheidung auf Menschen, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen. Viele, die zum Mindestlohn arbeiten, erhalten damit nicht nur einen höheren Stundenlohn.
Denn im Zuge der Anpassung erhöht sich die Verdienstgrenze für Minijobs, bis zu der sie frei von Sozialabgaben sind, von derzeit 450 auf dann 520 Euro. Zukünftig wird diese Grenze dynamisiert. Das heißt: Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch das Entgelt, auf das keine Sozialabgaben anfallen.
Minijobber*innen haben keine Absicherung
Damit wird ein hochproblematisches Arbeitsverhältnis gestärkt. Denn aus Minijobs resultieren keine Ansprüche auf Leistungen aus der Arbeitslosen-, Kranken- oder Pflegeversicherung – und auch nicht auf Kurzarbeitergeld. Das hat in der Corona-Pandemie dazu geführt, dass Mini-Jobber*innen die ersten waren, die ihre Arbeit verloren haben und ohne sozialen Schutz da standen.
Die Gewerkschaft ver.di hat einen Aufruf gestartet, um gegen die Ausweitung der Minijobs, die zu einer Verfestigung prekärer Beschäftigung führt und zudem reguläre, sozialversicherungspflichtige Stellen verdrängt, zu protestieren. Dabei hebt die Gewerkschaft auch hervor, dass die geplante Regelung insbesondere viele Frauen negativ betrifft und Altersarmut vor allem für sie durch die Minijobs vorprogrammiert ist.
Adolf Bauer und Jutta König unterzeichnen
Zu den Erstunterzeichnenden des Appells gehören SoVD-Präsident Adolf Bauer und Bundesfrauensprecherin Jutta König.
Über 22.000 Personen haben sich dem Aufruf bisher angeschlossen. Den kompletten Aufruf und die Möglichkeit zum Mitzeichnen gibt es auf der Website von ver.di.
Bundesrat teilt Bedenken des SoVD
Update 8. April: Der Bundesrat unterstützt in einem Beschluss die Pläne zur Erhöhung des Mindestlohns. In einer Stellungnahme weist er dabei auf zu prüfende Aspekte hin, die auch der SoVD als problematisch herausgestellt hat.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung um Prüfung, inwieweit das Gesetz die Ausweitung von Minijobs verhindert und Minijobs nicht als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden. Er regt an zu untersuchen, ob Minijobs solchen Personengruppen vorbehalten werden können, für die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nur geringe Vorteile bringen würde – zum Beispiel Schüler*innen, Studierende sowie Rentner*innen.
Zudem bittet der Bundesrat um Prüfung, welche Anreize unterhalb der gesetzlichen Ebene möglich sind, um Arbeitgeber zur Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu motivieren.
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