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Stellungnahme zum Referentenentwurf KiTa-Qualitäts-und Teilhabeverbesserungsgesetz

Armut

SoVD-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Entwurf eines Gesetzes zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und zum Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung

1 Zusammenfassung des Referentenentwurfs

Der vorliegende Referentenentwurf enthält unter anderem den Entwurf zum Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Dieser beinhaltet insbesondere weitere Vorgaben hinsichtlich der Verwendungsmöglichkeiten der Bundesmittel, welche im Rahmen des KitaQualitätsgesetzes (KiQuTG) erbracht werden. Eine Verwendung der Bundesmittel für eine (Teil)Befreiung der Eltern bei den Kostenbeiträgen zu der Kinderbetreuung würde durch die geplanten Änderungen nicht mehr möglich sein. Stattdessen sollen nur noch Maßnahmen nach § 2 KiQuTG (Neu) gefördert werden, die einem zweckgerichteten Einsatz der Bundesmittel im Sinne der Weiterentwicklung der Qualität zugrunde liegen.

Außerdem sieht der Referentenentwurf ein Gesetzentwurf zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme vor. Als Interessensverband für die Wahrnehmung der Interessen seiner Mitglieder nimmt der SoVD zu letzterem keine Stellung.

2 Gesamtbewertung

Das KitaQualitätsgesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und soll gemäß § 1 (1) KiQuTG die Qualität frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindertagesbetreuung bundesweit weiterentwickeln und die Teilhabe in der Kindertagesbetreuung verbessern. Dieses Ziel ist dem Monitoringbericht zum KiQuTG zufolge trotz der investierten Bundesmittel in Höhe von rund 4,7 Milliarden Euro im Zeitraum von 2019 bis 2022 nur teilweise erreicht worden.

Nach wie vor sind viele Einrichtungen der Kinderbetreuung unzureichend ausgestattet und haben erhebliche Probleme ausreichend Fachkräfte zu gewinnen, um einen angemessenen Betreuungsschlüssel aufrechtzuerhalten. Diese Zustände beeinträchtigen die pädagogische Arbeit in den betroffenen Einrichtungen und gefährden damit die Qualität der Kinderbetreuung und die Entwicklungschancen der Kinder. Außerdem können viele Kinder aufgrund unzureichender Aufnahmekapazitäten nicht betreut werden, weshalb viele Eltern, in den meisten Fällen Mütter, nicht der gewünschten Erwerbstätigkeit nachgehen können oder unzumutbare Fahrtwege auf sich nehmen müssen.

Die Befreiung von Kostenbeiträgen zu Kindertagesstätten beziehungsweise der Kindertagespflege ist grundsätzlich eine sinnvolle verteilungspolitische Maßnahme, da Familien mit niedrigem Einkommen entlastet werden können. Dazu müsste allerdings eine soziale Staffelung gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII vorgenommen werden, um eine Fehlförderung zu vermeiden. Vor allem müsste es sich um zusätzliche Mittel aus den Landeshaushalten handeln, nicht aber aus Mitteln, die für die Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung vorgesehen sind.

Angesichts des hohen Finanzierungsbedarfes ist es sinnvoll, die Bundesmittel auf Maßnahmen zu beschränken, welche die Qualität und die Kapazitäten der Kinderbetreuung unmittelbar verbessern. Aus diesem Grund begrüßt der SoVD die vorgesehenen Änderungen des KitaQualitätsgesetzes.

Berlin, 31. Juli 2024

DER VORSTAND


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