1 Zusammenfassende Bewertung
Der vorliegende Gesetzentwurf enthält eine Vielzahl vom im Grundsatz positiv zu würdigenden Neuerungen im Recht der Rehabilitation und Teilhabe.Zu nennen sind hier etwa die Verankerung des Gewaltschutzes im SGB IX und die Ausweitung des Budgets für Ausbildung.Auch die geplanten gesetzlichen Regelungen in Bezug auf Assistenzhunde im Behindertengleichstellungsgesetz sowie die jetzt beabsichtigte Ausgestaltung des leistungsberechtigten Personenkreises im Recht der Eingliederungshilfe sind grundsätzlich zu begrüßen.
Jedoch sieht der SoVD bei einigen Regelungen noch Nachbesserungs- bzw. Ergänzungsbedarf.
Digitale Pflege- und Gesundheitsanwendungen müssen konsequent barrierefrei zur Verfügung stehen. Die Regelungen zum Gewaltschutz sollten zugunsten von Menschen mit Behinderungen dringend konkretisiert werden. Überdies braucht es gesetzliche Klarstellungen zur geplanten Lockerung des Leistungsverbotes, um den Vorrang hochwertiger Rehabilitationsangebote für Menschen mit (drohenden) Behinderungen vor der „schnellen Vermittlung in einfache Jobs“ insbesondere durch die Jobcenter sicherzustellen. Auch beim Zugang zu Angeboten der Rehabilitation für Menschen im Rechtskreis des SGB II besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf – hierfür unterbreitet der SoVD konkrete Vorschläge. Überdies sieht der SoVD im Bereich der Neuregelungen zu Assistenzhunden an einigen Stellen Korrekturbedar.
Einschätzung zu Einzelregelungen in der kompletten Stellungnahme
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