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Teilrente: Und wenn der Rest meiner Ansprüche verfällt?

Aktuelles Rente

Haben Sie schon einmal etwas von der Teilrente gehört? Bestimmt, denn momentan liest und hört man wirklich überall davon. In diesem Beitrag klären wir , was von der Teilrente zu halten ist. Und wir beantworten die Frage, was wirklich mit Ihrem restlichen Anspruch passiert.

Teilrente - was passiert mit dem Restanspruch?

Sobald Sie eine Altersrente beziehen können, besteht für die Chance, eine Teilrente zu beantragen. Auch bei vorgezogenen Altersrenten.

Konkret heißt das: Sie beantragen Ihre Rente – aber eben nicht in voller Höhe, sondern nur einen Teil davon. Möglich ist das ab zehn Prozent. Und nach oben bis zu 99,99 Prozent. Also fast alles. Aber eben nur fast.

Warum sollte man das machen?

Es gibt mehrere Argumente. Drei davon stellen wir hier vor.

Mit Teilrente Gehalt aufstocken

Erstens: Wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten. Gleichzeitig stocken Sie das reduzierte Gehalt mit einem Teil Ihrer Rente auf. Das Gute ist dann: Falls Abschläge auf die Rente anfallen, bleibt der Rest von Ihrer Rente von Abschlägen verschont. Oder kommt später mit geringeren Abschlägen daher - hier kommt es auf die Details an.

Dazu ein sehr vereinfachtes Beispiel:

Nehmen wir an, dass Sie 1500 Euro Rente bekommen würden. Sie nehmen nun 50 Prozent davon in Anspruch – 750 Euro. Weil Sie ohne Schwerbehinderung mit 63 in Rente gehen, fallen darauf Abschläge an. Dieser Teil der Rente wird also gekürzt. Macht aber nichts, Sie arbeiten ja auch noch in Teilzeit.

Der restliche Rentenanspruch, den Sie ja erst irgendwann später bekommen werden, bleibt dann aber von den Abschlägen verschont.

Bei Teilrente Anspruch auf Krankengeld bewahren

Zweitens: Krankengeld bekommen Sie immer dann, wenn Sie länger als sechs Wochen am Stück krank geschrieben sind. Dann gibt’s keine Lohnfortzahlung mehr, und die Krankenkasse muss Ihnen Krankengeld zahlen. Bis zu eineinhalb Jahre lang.

Als Rentner haben Sie aber keinen Anspruch auf Krankengeld. Auch nicht, wenn Sie nebenher noch in Voll- oder Teilzeit arbeiten.

Wenn Sie die Rente aber nur zum Teil beziehen, selbst wenn es sich um 99,99 Prozent handelt, behalten Sie den vollen Anspruch auf Krankengeld. Finanziell kann das also durchaus von Vorteil sein.

Und dann ist da noch das Thema ...

... Pflege von Angehörigen

Drittens: Wenn Sie jemanden aus der Familie zu Hause pflegen, zahlt die Pflegeversicherung von Ihrem Verwandten Beiträge auf Ihr Rentenkonto. Nicht viel, aber es läppert sich.

Leider gilt das nicht für Senioren, die bereits das reguläre Rentenalter erreicht haben.

Falls Sie aber nur bis zu 99,99 Prozent Ihrer Rente beziehen, wirkt sich die Pflege von Ihrem Verwandten weiterhin positiv auf Ihre Rente aus. Und bei 99,99 Prozent werden Sie den Unterschied bei der Rentenhöhe noch nicht einmal merken.

Was passiert mit dem Rentenrest?

Wir hören in letzter Zeit häufiger, dass der restliche Anspruch auf Rente verfällt, wenn sich Menschen für eine Teilrente entscheiden. Aber stimmt das wirklich?

Was genau passiert mit Ihrem restlichen Anspruch auf Rente? Also, wenn Sie zum Beispiel nur 50 Prozent als Teilrente beziehen. Was passiert mit der anderen Hälfte?

Natürlich verlieren Sie diesen Restanspruch nicht. Ansonsten würde doch niemand auf die Idee kommen, eine Teilrente zu beantragen. Nein, Ihr Anspruch ist sicher. Den können Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt einfach „nachbeantragen“.


Kommentare (12)

  • user
    Reiner
    am 01.11.2024

    Hallo,

    ich bin seit Mai 2023 Teilrentner (mit 99,99%) und erreiche Ende April 2025 meine Regelaltersgrenze. Während dieser Zeit gehe ich weiterhin einer Vollbeschäftigung nach und zahle meiner Beiträge als AN zur gesetzlichen Rentenversicherung. Erhöht sich dadurch meine Rentenpunktzahl und bekomme ich beim Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch eine neue Berechnung und ab Mai 2025 eine höhere Rente?

    Vielen Dank im Voraus!!!

    M. f. G. Reiner

    • user
      Christian Schultz
      am 01.11.2024

      Hallo Reiner, natürlich erhöht sich durch das Weiterarbeiten Ihre Rente. Die Neuberechnung erfolgt dann ab Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters - und dann immer zum Juli.

  • user
    Müller
    am 01.11.2024

    Hallo,

    wollte fragen, ob auch Kinderberuecksichtigungszeiten angerechnet werden, wenn man Teilrente bezieht und kurz vorher aber schon vorgezogene Rente beantragt hat.

    Mit Dank und Gruß

    • user
      Christian Schultz
      am 01.11.2024

      Hallo, leider habe ich Ihre Frage nicht verstanden. Die Berücksichtigungszeiten bei Kindern führen doch gar nicht zu einer Rentenerhöhung.

  • user
    Judith Grote
    am 14.10.2024

    Hallo Herr Schultz,

    wie wirkt sich der Teilrentenbezug auf die Betriebsrente (Pflichtversicherung VBLklassik) aus?

    Vielen Dank im Voraus!

    Judith Grote

    • user
      Christian Schultz
      am 14.10.2024

      Hallo Judith, das weiß ich nicht. Da müsste man sich die Versicherungsbedingungen anschauen. Das sind ja private Verträge.

  • user
    Kurt
    am 12.10.2024

    Hallo, verlängert sich der Leistungsbezugszeitraum bei ALG1 (Beispiel aufgrund von Alter und Zeiten im Erwerbsleben sind es 24 Monate Laufzeit) , wenn man zwischenzeitlich paar Monate Krankengeld bezogen hat (Beispiel Beginn der Arbeitslosigkeit 01.10.2023 - 24 Monate ALG1 Bezug - Endet am 30.09.2025, dazwischen halt 6 Monate AU mit Krankengeldbezug) wird daraus dann ein Anspruch auf weiteres ALG1 bis 31.03.2026 ??

    Vielen Dank & viele Grüße

    Kurt

    • user
      Christian Schultz
      am 14.10.2024

      Hallo Kurt, da gibt es einen Anrechnungsmodus. Aber das ist recht komplex. Bitte lassen Sie sich dazu individuell beraten.

  • user
    Heiko Schneider
    am 10.10.2024

    Hallo, über Teilrente wurde viel berichtet. Wie sieht mit Steuern zahlen, wenn man Teilrente beantragt?

    Gibt es Unterschiede mit Steuern zahlen für Teilrente und Altersrente?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Heiko Schneider

    • user
      Christian Schultz
      am 11.10.2024

      Hallo Heiko, ja, die Inanspruchnahme einer Teilrente hat auch Einfluss auf das Thema Steuern. Dazu können wir beim SoVD aber nicht beraten. Das Finanzamt kann Ihnen das genau erläutern.

  • user
    Barara Splett
    am 08.10.2024

    Hallo, wenn ich mit 63 Jahren eine Teilrente beantragen sollte, wann kann ich dann die restliche Rente beantragen? Erst mit der Regelaltersgrenze (bin JG 64, das wäre dann mit 67 Jahren) oder gibt es dann für den restlichen Teil auch die Altersrente ohne Abschläge für besonders langjährig Versicherte mit 65 Jahren?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Barbara Splett

    • user
      Christian Schultz
      am 09.10.2024

      Hallo, Sie können die restliche Rente auch mit 65 beantragen. Da sind Sie komplett frei. Oder nach 67.

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