Teilrente: Und wenn der Rest meiner Ansprüche verfällt?
Aktuelles Rente
Haben Sie schon einmal etwas von der Teilrente gehört? Bestimmt, denn momentan liest und hört man wirklich überall davon. In diesem Beitrag klären wir , was von der Teilrente zu halten ist. Und wir beantworten die Frage, was wirklich mit Ihrem restlichen Anspruch passiert.
Sobald Sie eine Altersrente beziehen können, besteht für die Chance, eine Teilrente zu beantragen. Auch bei vorgezogenen Altersrenten.
Konkret heißt das: Sie beantragen Ihre Rente – aber eben nicht in voller Höhe, sondern nur einen Teil davon. Möglich ist das ab zehn Prozent. Und nach oben bis zu 99,99 Prozent. Also fast alles. Aber eben nur fast.
Warum sollte man das machen?

Es gibt mehrere Argumente. Drei davon stellen wir hier vor.
Mit Teilrente Gehalt aufstocken
Erstens: Wenn Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten. Gleichzeitig stocken Sie das reduzierte Gehalt mit einem Teil Ihrer Rente auf. Das Gute ist dann: Falls Abschläge auf die Rente anfallen, bleibt der Rest von Ihrer Rente von Abschlägen verschont. Oder kommt später mit geringeren Abschlägen daher - hier kommt es auf die Details an.
Dazu ein sehr vereinfachtes Beispiel:
Nehmen wir an, dass Sie 1500 Euro Rente bekommen würden. Sie nehmen nun 50 Prozent davon in Anspruch – 750 Euro. Weil Sie ohne Schwerbehinderung mit 63 in Rente gehen, fallen darauf Abschläge an. Dieser Teil der Rente wird also gekürzt. Macht aber nichts, Sie arbeiten ja auch noch in Teilzeit.
Der restliche Rentenanspruch, den Sie ja erst irgendwann später bekommen werden, bleibt dann aber von den Abschlägen verschont.
Bei Teilrente Anspruch auf Krankengeld bewahren
Zweitens: Krankengeld bekommen Sie immer dann, wenn Sie länger als sechs Wochen am Stück krank geschrieben sind. Dann gibt’s keine Lohnfortzahlung mehr, und die Krankenkasse muss Ihnen Krankengeld zahlen. Bis zu eineinhalb Jahre lang.
Als Rentner haben Sie aber keinen Anspruch auf Krankengeld. Auch nicht, wenn Sie nebenher noch in Voll- oder Teilzeit arbeiten.
Wenn Sie die Rente aber nur zum Teil beziehen, selbst wenn es sich um 99,99 Prozent handelt, behalten Sie den vollen Anspruch auf Krankengeld. Finanziell kann das also durchaus von Vorteil sein.
Und dann ist da noch das Thema ...
... Pflege von Angehörigen
Drittens: Wenn Sie jemanden aus der Familie zu Hause pflegen, zahlt die Pflegeversicherung von Ihrem Verwandten Beiträge auf Ihr Rentenkonto. Nicht viel, aber es läppert sich.
Leider gilt das nicht für Senioren, die bereits das reguläre Rentenalter erreicht haben.
Falls Sie aber nur bis zu 99,99 Prozent Ihrer Rente beziehen, wirkt sich die Pflege von Ihrem Verwandten weiterhin positiv auf Ihre Rente aus. Und bei 99,99 Prozent werden Sie den Unterschied bei der Rentenhöhe noch nicht einmal merken.
Was passiert mit dem Rentenrest?
Wir hören in letzter Zeit häufiger, dass der restliche Anspruch auf Rente verfällt, wenn sich Menschen für eine Teilrente entscheiden. Aber stimmt das wirklich?
Was genau passiert mit Ihrem restlichen Anspruch auf Rente? Also, wenn Sie zum Beispiel nur 50 Prozent als Teilrente beziehen. Was passiert mit der anderen Hälfte?
Natürlich verlieren Sie diesen Restanspruch nicht. Ansonsten würde doch niemand auf die Idee kommen, eine Teilrente zu beantragen. Nein, Ihr Anspruch ist sicher. Den können Sie dann zu einem späteren Zeitpunkt einfach „nachbeantragen“.
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Kommentare (22)
Jürgen
am 31.03.2025Guten Tag,
ich bin 67 Jahre und habe noch keine Rente beantragt. Möglich wäre die zum 02/2024 gewesen. Ich habe seit gut zwei Jahren einen Job mit 600 €/Monat (Brutto) und bin daher pflichtversichert (zuvor freiwillig als Selbstständiger), beziehe bereits Rürup-Rente und eine Rente aus betrieblicher Altersversorgung. Ich werden den Job noch auf absehbare Zeit behalten überlege aber trotzdem Rente zu beantragen
Welche Vorteile bietet eine Teil-Rente gegenüber der Vollrente?
Vielen Dank und viele Grüße
Jürgen
Christian Schultz
am 31.03.2025Hallo Jürgen, die allgemeinen Vorteile sind oben im Beitrag aufgelistet. Was jetzt bei Ihnen konkret sinnvoll wäre, können wir nicht hier im Forum klären. Lassen Sie sich dazu bitte persönlich beraten.
Sabine Kies
am 24.03.2025Hallo zusammen,
Ich bin Jahrgang 61.Mein Schwerbehindertenausweis ist am 31.1.25 abgelaufen und die Rentenversicherung hat mir dringend geraten, wegen der Abschläge rückwirkend zum 1.1.25 vorgezogene Schwerbehindertenrente zu beantragen, da ich sowieso am 1.12.25 vorgezogene Normalrente beantragen müsste, da mein Verdienst dann wegfällt. Abschlagsfreie Behindertenrente bekäme ich am 1.6.26. Bei Rentenbeginn 1.1.25 hätte ich einen Abschlag von 5,1 % , bei 1.12.25 9%(weil nicht mehr Schwerbehindert). Momentan brauche ich die Rente finanziell aber nicht und ich habe mir überlegt erstmal 10% Teilrente (als Schwerbehinderte) zu beantragen und am 1.12.25 Vollrente. Das heist für die Teilrente bekämne ich einen Abschlag von 5,1%. Was für einen Abschlag bekämne ich dann, wenn ich am 1.12.25 die restlichen 90% Rente beantrage (gilt dann der Abschlag für die Monate vom 1.12.25 zum 1.6.26 ? Oder der Abschlag für nicht behinderte?).
vielen Dank und viele Grüsse
Sabine Kies
Christian Schultz
am 25.03.2025Hallo Sabine, ich habe das hier jetzt nicht nachgerechnet. Aber wenn Sie zum Juni 2026 ohne Abschlag in Rente gehen können, würde der Abschlag sieben Monate vorher 2,1 Prozent betragen (0,3 Prozent x 7 Monate).
Christian
am 12.03.2025Hallo, ich könnte ab Herbst 2025 Teilrente (max 99,9%) beantragen da ich dann die 45 Jahre voll habe. Ich möchte aber auch bis zu meiner Regelaltersrente ganz normal in meinem Beruf und mit meinem Arbeitsvertrag weiterarbeiten. Grundsätzlich ist das ja so möglich, aber ich bin privat krankenversichert und meine Versicherung sagt dass auch bei Teilrente die Voraussetzung für die Krankenversicherung entfällt und somit auch die Möglichkeit der anfallenden Lohnfortzahlung nach 6 Wochen im evtl. Krankheitsfall. Ist das so richtig? Ich zahle doch durch meine weiterhin bestehende Anstellung bis zur Regelaltersrente auch meine gewohnten vollen Beiträge für die PKV!
Vielen Dank und viele Grüße
Christian
Christian Schultz
am 12.03.2025Hallo Christian, die private Krankenversicherung gestaltet ihre Verträge sehr individuell. Wir können hier nur für die gesetzliche Krankenkasse Auskunft geben. Wenden Sie sich am besten einmal an die Verbraucherzentrale.
Volker Hartmann
am 02.03.2025Ich habe mit 70 Jahren von Vollrente auf Teilrente 99,99 % gewechselt, zur Sicherung des Krankengeldanspruchs. Ich bin noch berufstätig mit
24 Stunden wöchentlich (3 Tage) Meine Frage: ist es so, das ich nach Ablauf des Lohnfortzahlungszeitraumes von 78 Wochen Krankengeldanspruch habe ?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 03.03.2025Ja, den haben Sie. Wir hören allerdings immer mal wieder, dass sich die Krankenkasse hier querstellen.
Briegert, Uwe
am 10.02.2025Moin, welche genauen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Teilrentenantrag stellen zu können? Ich bin Jg. 1964, kann nach meiner Renteninformation mit 14,4% Abschlägen frühestens in Rente gehen. Ich überlege nun, ob ich dann mit einer Teilrente bis 65 arbeite (Teilzeit) und ob das geht. Dann könnte ich nämlich abschlagsfrei in Rente gehen und auch die Betr. Rente wäre ohne Abschläge.
Christian Schultz
am 11.02.2025Hallo Uwe, die Teilrente kann jeder beantragen, sobald eine Altersrente möglich ist. Sollten Sie dann schon mit 63 in Teilrente gehen - zum Beispiel 50 Prozent - fallen nur auf diesen Teil Ihrer Rente die Abschläge von 14,4 Prozent an.
Reiner
am 01.11.2024Hallo,
ich bin seit Mai 2023 Teilrentner (mit 99,99%) und erreiche Ende April 2025 meine Regelaltersgrenze. Während dieser Zeit gehe ich weiterhin einer Vollbeschäftigung nach und zahle meiner Beiträge als AN zur gesetzlichen Rentenversicherung. Erhöht sich dadurch meine Rentenpunktzahl und bekomme ich beim Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch eine neue Berechnung und ab Mai 2025 eine höhere Rente?
Vielen Dank im Voraus!!!
M. f. G. Reiner
Christian Schultz
am 01.11.2024Hallo Reiner, natürlich erhöht sich durch das Weiterarbeiten Ihre Rente. Die Neuberechnung erfolgt dann ab Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters - und dann immer zum Juli.
Müller
am 01.11.2024Hallo,
wollte fragen, ob auch Kinderberuecksichtigungszeiten angerechnet werden, wenn man Teilrente bezieht und kurz vorher aber schon vorgezogene Rente beantragt hat.
Mit Dank und Gruß
Christian Schultz
am 01.11.2024Hallo, leider habe ich Ihre Frage nicht verstanden. Die Berücksichtigungszeiten bei Kindern führen doch gar nicht zu einer Rentenerhöhung.
Judith Grote
am 14.10.2024Hallo Herr Schultz,
wie wirkt sich der Teilrentenbezug auf die Betriebsrente (Pflichtversicherung VBLklassik) aus?
Vielen Dank im Voraus!
Judith Grote
Christian Schultz
am 14.10.2024Hallo Judith, das weiß ich nicht. Da müsste man sich die Versicherungsbedingungen anschauen. Das sind ja private Verträge.
Kurt
am 12.10.2024Hallo, verlängert sich der Leistungsbezugszeitraum bei ALG1 (Beispiel aufgrund von Alter und Zeiten im Erwerbsleben sind es 24 Monate Laufzeit) , wenn man zwischenzeitlich paar Monate Krankengeld bezogen hat (Beispiel Beginn der Arbeitslosigkeit 01.10.2023 - 24 Monate ALG1 Bezug - Endet am 30.09.2025, dazwischen halt 6 Monate AU mit Krankengeldbezug) wird daraus dann ein Anspruch auf weiteres ALG1 bis 31.03.2026 ??
Vielen Dank & viele Grüße
Kurt
Christian Schultz
am 14.10.2024Hallo Kurt, da gibt es einen Anrechnungsmodus. Aber das ist recht komplex. Bitte lassen Sie sich dazu individuell beraten.
Heiko Schneider
am 10.10.2024Hallo, über Teilrente wurde viel berichtet. Wie sieht mit Steuern zahlen, wenn man Teilrente beantragt?
Gibt es Unterschiede mit Steuern zahlen für Teilrente und Altersrente?
Vielen Dank und viele Grüße
Heiko Schneider
Christian Schultz
am 11.10.2024Hallo Heiko, ja, die Inanspruchnahme einer Teilrente hat auch Einfluss auf das Thema Steuern. Dazu können wir beim SoVD aber nicht beraten. Das Finanzamt kann Ihnen das genau erläutern.
Barara Splett
am 08.10.2024Hallo, wenn ich mit 63 Jahren eine Teilrente beantragen sollte, wann kann ich dann die restliche Rente beantragen? Erst mit der Regelaltersgrenze (bin JG 64, das wäre dann mit 67 Jahren) oder gibt es dann für den restlichen Teil auch die Altersrente ohne Abschläge für besonders langjährig Versicherte mit 65 Jahren?
Vielen Dank und viele Grüße
Barbara Splett
Christian Schultz
am 09.10.2024Hallo, Sie können die restliche Rente auch mit 65 beantragen. Da sind Sie komplett frei. Oder nach 67.
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