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Triage: SoVD-Stellungnahme anlässlich der Bundestagsanhörung

Aktuelles Behinderung Gesundheit

Am Donnerstag findet die Verbändeanhörung über den Referentenentwurf zur Regelung von Triagesituationen statt. Auch der SoVD hat seine Positionen eingereicht.

Mediziner im Schutzanzug behandeln Patientin auf der Intensivstation.
Sollte es zur Notwendigkeit der Triage kommen, darf niemand aufgrund von Behinderung oder anderen Punkten benachteiligt werden, fordert der SoVD. Foto: Gorodenkoff / Adobe Stock

In der Coronapandemie ist angesichts von Sorgen über nicht ausreichende Behandlungskapazitäten von Patient*innen die Diskussion über den Umgang mit Triagesituationen in Krankenhäusern wieder aktuell geworden. Triage (französisch für „auswählen“) bezeichnet die Entscheidung über die Priorisierung medizinischer Hilfeleistung je nach Überlebensaussicht der Betroffenen.

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom Dezember 2021 den Gesetzgeber beauftragt, Menschen wirksam vor einer Benachteiligung durch Dritte aufgrund ihrer Behinderung zu schützen. Der Schutzauftrag verdichte sich, weil wegen einer Behinderung bei der Zuteilung knapper, überlebens­wichtiger intensivmedizinischer Ressourcen das Risiko der Benachteiligung bestehe.

SoVD: Triagesituationen verhindern

Das Bundesgesundheitsministerium hat nun einen Referentenentwurf für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt. Damit soll der Umgang mit Triagesituationen künftig klarer geregelt werden. Der Sozialverband Deutschland SoVD hat bereits eine Stellungnahme zum Entwurf veröffentlicht. 

In seiner Stellungnahme betont der Verband, dass grundsätzlich alles dafür getan werden müsse, um Triagesituationen zu verhindern. Dafür seien Bund und Länder in der Verantwortung. Generell seien Ressourcen auch in Mangelsituationen diskriminierungsfrei zu verteilen.

Lob und Kritik für Entwurf

Positiv beurteilt der SoVD, dass im Entwurf ein ausdrückliches Benachteiligungsverbot gesetzlich vorgeschrieben werden soll. Der Verband begrüßt außerdem, dass im Entscheidungsfall die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit als maßgebliches Kriterium herangezogen werden soll. Zustimmung gibt es vom SoVD darüber hinaus zur Verankerung des Mehraugenprinzips. Insbesondere bei der Beteiligung von Menschen mit Behinderung oder Vorerkrankung ist ein erweitertes Mehraugenprinzip wichtig.

Doch an entscheidenden Stellen sieht der SoVD im Entwurf Verbesserungspotential. Der Verband kritisiert, dass die Triage-Regelungen nur auf pandemiebedingte Knappheit von Behandlungskapazitäten begrenzt werden sollen. Weiterhin fürchtet er, dass durch die hohe Dringlichkeit von sensiblen Entscheidungen, Ausnahmen vom Mehraugenprinzip die Regel werden könnten.

Stärker mit Triage auseinandersetzen

Nach Ansicht des SoVD fehlen außerdem eine Meldepflicht für Krankenhäuser über Triagesituationen an eine zentrale Stelle sowie eine umfassende Evaluation der Regelung und der Umstände insgesamt. Nötig ist aus Verbandssicht generell eine verstärkte Auseinandersetzung mit dem Thema in Aus- und Weiterbildung in der Medizin und Pflege. Dazu zählten eine barrierefreie Kommunikation, die Sensibilisierung für Diskriminierungsrisiken, der Abbau von Unsicherheiten und Vorurteilen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen, die Vermittlung behinderungsspezifischer Kenntnisse und der Abbau stereotypisierender Sichtweisen.

Kurzfristig sollten sich diese Angebote auf Akteure der Notfall-­ und Intensivmedizin konzentrieren. Mittelfristig seien entsprechende Angebote dann systematisch verpflichtend auf das gesamte Gesundheitssystem zu auszudehnen. Der SoVD sieht hierbei Bund und Länder gleichermaßen in der Verantwortung, eine schnellstmögliche Umsetzung sicherzustellen. 


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