Über das Blockmodell der Altersteilzeit bis zu 7 Jahre früher in Rente
Aktuelles Rente
Ohne Schwerbehinderung kommen Sie zurzeit frühestens mit 63 in die Altersrente. Und dann auch nur mit Abschlägen. Falls Ihre Firma allerdings das Blockmodell der Altersteilzeit anbietet, ist auch ein deutlich früherer Einstieg in den Ruhestand drin.
Sieben Jahre früher in die Rente? Das klingt erst einmal zu schön, um wahr zu sein. Und mit "Rente" in der Überschrift sind wir begrifflich auch nicht ganz korrekt gewesen - die Bezeichnung "Ruhestand" trifft es besser, da Sie die Altersrente in unserem Beispiel tatsächlich erst zwei Jahre früher als vorgesehen beziehen würden.
Darüber hinaus müssen eine ganze Reihe von Kriterien erfüllt sein, damit dieser Weg auch von Ihnen beschritten werden kann. Aber schauen wir uns den "Schlachtplan" für einen vorzeitigen Ruhestand einmal in Ruhe an.
Altersteilzeit und das Blockmodell
Das Wichtigste zuerst: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit. Nur wenn Ihre Firma ein solches Modell vorhält und Sie darüber hinaus einige weitere Voraussetzungen erfüllen - etwa eine bestimmte Betriebszugehörigkeit und ein Mindestalter - dann können Sie sich konrekte Gedanken machen.
Das Blockmodell
Beim Blockmodell handelt es sich um eine ganz besondere Form der Altersteilzeit. Nehmen wir an, Ihre Firma bietet Ihnen an, eine zweijährige Altersteilzeit wahrzunehmen. Als Blockmodell würde das wie folgt funktionieren:
Wolfgang will von Mai 2022 bis April 2024 das Blockmodell in Anspruch nehmen. In den ersten zwölf Monaten arbeitet er ganz normal weiter, verdient aber ein deutlich reduziertes Gehalt. Dafür kann er im zweiten Jahr des Blockmodells ganz zu Hause bleiben, erhält aber in dieser "passiven" Phase sein reduziertes Einkommen weiter.
Faktisch beginnt sein Ruhestand also ein Jahr früher. Der Preis ist ein niedrigeres Gehalt ab Beginn der Altersteilzeit.
Maximum drei Jahre
Normalerweise erstreckt sich dieses Blockmodell auf eine Phase von höchstens drei Jahren - und zwar inklusive der aktiven als auch der passiven Zeit. Peter aus unserem Beispiel kann also ab Beginn der Altersteilzeit höchstens 1,5 Jahre normal weiterarbeiten und im Anschluss maximal 1,5 Jahre früher in den "Vorruhestand" eintreten.
Normalerweise. Doch es gibt noch Firmen, in denen die Tarifverträge deutlich attraktivere Konditionen ermöglichen. Falls das bei Ihnen auch so ist, kann die Blockfrist bis zu sechs Jahre andauern. Also mit einer passiven Phase von bis zu drei Jahren.
Und so kommen wir unserem Ziel, bis zu sieben Jahre früher in den Ruhestand einzutauchen, ein ganzes Stück näher.
Arbeitslosengeld nach der Altersteilzeit
Kann man nach dem Ende des Blockmodells überhaupt Arbeitslosengeld beziehen? Vorgesehen ist das nicht. Die Altersteilzeit soll grundsätzlich eine Brücke vom Erwerbsleben unmittelbar in die Altersrente sein.
Und doch ist es nicht verboten, nach dem Auslaufen des Blockmodells Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. Das ist allerdings mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Sie müssen davon ausgehen, eine empfindliche Sperre zu erhalten, wenn Sie sich bewusst für diesen Weg entscheiden. Das kann im Extremfall dazu führen, dass Sie nicht 24 Monate ALG I erhalten, sondern nur zwölf. Ziemlich sicher ist, dass Sie mindestens ein Viertel Ihres Anspruchs verlieren. Den Bezug von Arbeitslosengeld nach der Altersteilzeit muss man sich also leisten können. Mit allen Konsequenzen. Vor diesem Hintergrund ist hier dringend eine persönliche Beratung zu empfehlen.
Sollten Sie sich allerdings über alle Widrigkeiten hinwegsetzen, können Sie Ihren "Ruhestand" auf diesem Weg um bis zu zwei weitere Jahre vorziehen. Wie gesagt: Behalten Sie im Hinterkopf, dass ein erheblicher Teil dieser Zeit ohne Geldleistungen zu überstehen ist.
Im Anschluss an das Arbeitslosengeld wartet dann die (vorgezogene) Altersrente.
Altersrente ohne Abzug
Wie wir bereits oben im Beitrag erfahren haben, bedeutet ein vorzeitiger Ruhestand über die Altersteilzeit finanzielle Einbußen. Schließt sich an das Blockmodell noch der Bezug von Arbeitslosengeld, müssen Sie richtig Federn lassen. Aus diesem Grund gehen wir die letzte Stufe unseres Projekts mit dem dringlichen Wunsch an, dass die Altersrente nun abschlagsfrei erfolgen muss.
Hier stehen uns zwei Optionen zur Verfügung:
- Schwerbehindertenausweis und 35 Jahre Wartezeit
- 45 Jahre Wartezeit
Um ohne Abschlag genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in die Altersrente zu kommen, brauchen Sie also entweder einen Schwerbehindertenausweis - die 35-jährige Wartezeit erfüllt fast jeder - oder Sie erfüllen die Kriterien für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Nehmen wir alles zusammen - also die passive Phase des Blockmodells, die Arbeitslosigkeit sowie die Möglichkeit, zwei Jahre früher ohne Abzüge in die Altersrente zu gehen - kommen wir auf einen ausgedehnten Zeitrahmen von bis zu sieben Jahren.
Fazit
Sieben Jahre früher in Rente? Ihre Altersrente beziehen Sie ohne Abzug zwei Jahre früher als üblich. Das geht mithilfe des Schwerbehindertenausweises oder der 45-jährigen Wartezeit. Die zusätzlichen fünf Jahre davor sind im System nicht vorgesehen - und daher mit einigen Hürden und empfindlichen finanziellen Einbußen verbunden.
Erstens gibt es nicht mehr viele Betriebe, in denen eine sechsjährige Altersteilzeit angeboten wird. Und besonders der anschließende Bezug von Arbeitslosengeld ist vom Gesetzgeber nicht gewünscht, deswegen können Sie nur einen Teil Ihres Anspruchs tatsächlich auskosten.
Durchaus üblich ist hingegen der vorzeitige "Ruhestand" durch den Einschub des Arbeitslosengeldes vor der Altersrente - also das hier aufgezeigte Modell ohne die Altersteilzeit.
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Kommentare (10)
Simone
am 08.11.2023Hallo, ich bin Jahrgang 1963 und kann laut Rentenauskunft nach 45 Arbeitsjahren ab 1.5.2028 abschlagsfrei in Rente gehen. Für 4 Jahre vorher würde ich würde gern noch Altersteilzeit im Blockmodell vereinbaren. (2 Jahre weiter arbeiten, 2 Jahre passive Ruhephase)
Welche Argumente, neben der Gehaltseinsparung, kann ich gegenüber meinem Arbeitgeber noch als Vorteile für ihn anbringen, um ihn zur Zustimmung zu bewegen?
Beste Grüße
Simone
Christian Schultz
am 09.11.2023Hallo Simone, das kann ich Ihnen nicht beantworten. Beim SoVD beraten wir ausschließlich zum Sozialrecht. Was Ihr Arbeitgeber von der ATZ hat, müssen Sie leider anderswo recherchieren.
Sabine Hartwich-Schumacher
am 13.09.2023Hallo bin Jahrgang Mai 1961, war nie krank u. arbeitslos. Habe bis 28.02.23 Vollzeit gearbeitet. Dann wurde der Betrieb verkauft u. ich wurde zum 01.03.23 (Aufhebungsvertrag) arbeitslos. Habe Anspruch auf Arbeitslosengeld I bis 28.02.25. Sollte ich keine neue Arbeit finden, wann kann ich frühestens mit Abschlag u. wieviel % in Rente gehen?
Christian Schultz
am 14.09.2023Hallo Sabine, zum 63. Geburtstag. Mit Ihrem Jahrgang beträgt der Abschlag dann 12,6 Prozent: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1961-diese-moeglichkeiten-haben-sie
claudia
am 01.01.2023Guten Tag,
bietet der SoVD seinen eigenen Mitarbeiter*innen denn dieses Modell an? Oder andere Sozialverbände? Mir scheint, dies ist ein Privileg der Mitarbeiter großer Firmen?
Christian Schultz
am 02.01.2023Hallo Claudia, so viel ich weiß, gibt es beim SoVD keine Altersteilzeit mehr. Aber es ist möglich, dass das in den unterschiedlichen Landesverbänden "divers" gehandhabt wird.
Sabine M.
am 01.05.2022Hallo, alles sehr interessant. Aber gilt die Altersteilzeit auch bei voller Schwerbehinderung und gleichzeitiger Teil- EM Rente?
Hab seit vielen Jahren auch nur einen Teilzeitjob deswegen und muss mir mit über 60J. langsam Gedanken machen…
Christian Schultz
am 02.05.2022Hallo Sabine, das weiß ich nicht. Aber bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber. Daher sollten Sie diesen einfach einmal ansprechen.
Andreas Gerdts
am 28.04.2022Ein tolles Modell, allerdings mit zu vielen Einbußen verbunden! Bin Bj.62 mit besonders langjähriger RV also Eintritt 64,8! Mit 63 ohne Abzüge aus dem Unternehmen, 18Mon. ALG und dann regulär 64,8 mit voller Rente in den Altersruhestand! So lautet die Planung!
Claus Müller
am 14.04.2022Sehr interessanter Artikel.
Aber:
"Faktisch beginnt sein Ruhestand also ein Jahr früher. Der Preis ist ein niedrigeres Gehalt ab Beginn der Altersteilzeit."
Ein weiterer Preis wird wohl auch eine geringere Altersrente sein.
Ich habe für mich beschlossen, dass die geringere Altersrente verkraftbar ist.
Viele Grüße, Claus
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