Unterhaltszahlungen sollen sich künftig stärker danach richten, wie sehr sich der vom Kind getrennt lebende Elternteil bei der Betreuung engagiert. Nach den Reformplänen des Justizministers könnten die Unterhaltszahlungen um rund 100 Euro im Monat sinken. Auch in Zukunft soll es aber überwiegend darauf ankommen, was die Eltern verdienen.
In dem vorgelegten Papier geht es um Mütter oder Väter mit einer anteiligen Mitbetreuung von 30 bis 49 Prozent der Zeit. Grundlage für die Berechnung soll unter anderem die Zahl der Übernachtungen bei einem Elternteil sein.
SoVD: Nachteile in Erwerbsfähigkeit beachten
Auf alle anderen Familien soll die Reform keine Auswirkungen haben, sprich: auf getrennte Eltern, die jeweils zur Hälfte die Kinder bei sich haben, oder Alleinerziehenden-Familien, in denen die Mütter oder Väter die Kinder allein oder weit überwiegend betreuen.
Der SoVD hat sich bereits zu den Plänen geäußert: „Die Lebensrealitäten von Familien haben sich in den letzten Jahrzehnten verändert, darum ist es richtig, das überholte Unterhaltsrecht zu überprüfen – so steht es ja auch im Koalitionsvertrag“, stellt die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier fest. „Alleinerziehende Mütter, die auch heute noch überwiegend die Hauptlast der Kinderbetreuung und Erziehung tragen, dürften dadurch aber nicht schlechtergestellt werden.“
Nachteile in der Erwerbsfähigkeit und die damit verbundene ökonomische Schlechterstellung, die durch die Verteilung der Betreuung schon vor der Trennung entstanden sind, müsste die Reform ebenfalls berücksichtigen. Überdies müssten in armen Familien entsprechende Kosten auch über Leistungen im Existenzsicherungsrecht abgedeckt werden. Die gemeinsame Sorgeverantwortung dürfe nicht nur ein Modell für gut Verdienende sein.
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