Direkt zu den Inhalten springen

Volle EM-Rente, Aufstockung im Jobcenter

Aktuelles Rente Behinderung Armut Gesundheit

Wenn Sie sich ein wenig im Sozialrecht auskennen, wissen Sie: "Hartz IV" bekommt man nur, wenn man grundsätzlich auf den Arbeitsmarkt gehört. Wer so krank ist, dass er eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, kann nicht im Jobcenter aufstocken. Eigentlich.

Volle EM-Rente, Aufstockung im Jobcenter

Dass Sie mit voller Erwerbsminderungsrente nicht über die Runden kommen, ist gar nicht so selten. Denn die durchschnittliche Zahlung für eine neue EM-Rente im Jahr 2020 betrug laut Deutscher Rentenversicherung gerade einmal 881,62 Euro. Davon Miete und laufende Kosten zu bezahlen, gestaltet sich schwierig.

Die Lösung für dieses Problem ist eigentlich die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII. Wenn Sie also eine Rente beziehen - egal ob Alters- oder volle Erwerbsminderungsrente - und diese nicht zum Leben reicht, können Sie im Normalfall mit der Grundsicherung aufstocken. Die Abgrenzung zum "Hartz IV", also der Grundsicherung für Arbeitsuchende, ist die Erwerbsfähigkeit.

Und mit voller Erwerbsminderungsrente ist man nicht erwerbsfähig. Oder?

Die Grafik oben stellt eine sehr vereinfachte Übersicht zu den diversen Sparten der Grundsicherung in Deutschland dar. Vereinfacht, weil wir an dieser Stelle einige Rubriken unterschlagen haben. Beispielsweise das "Sozialgeld" im SGB II. Außerdem haben wir die unterschiedlichen Schubladen der Grundsicherung im SGB XII zu einem großen Behälter verschlankt. Eine detailliertere Auflistung werden wir in naher Zukunft an dieser Stelle veröffentlichen.

Wichtig zu wissen: Der Bezug von Grundsicherung (SGB XII) hängt nicht davon ab, ob Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sondern von der Frage, ob Sie wirklich dauerhaft erwerbsgemindert sind. Darauf könnte man erwidern, dass eine volle Erwerbsminderungsrente nur bewilligt wird, wenn dieses Kriterium erfüllt ist. Diesem Phänomen begegnen auch wir beim SoVD immer wieder, zum Beispiel beim Krankengeld. Der Übergang vom Krankengeld zur EM-Rente erfolgt nur, wenn ein Gutachter der Deutschen Rentenversicherung feststellt, dass Sie dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Häufig geschieht dies im Rahmen einer Reha.

Dieser Grundsatz ist auch weiterhin gültig. Doch es gibt einen Fall, in dem Sie auch mit einer vollen Erwerbsminderungsrente keinen Anspruch auf Grundsicherung hätten. Falls die Rente also nicht ausreicht, könnten sie dort nicht aufstocken. In dieser Situation wäre das Jobcenter für Sie zuständig. Und zwar dann, wenn Sie zwar eine volle EM-Rente erhalten, aber eigentlich nicht die kompletten Voraussetzungen dafür erfüllen.

Volle EM-Rente, obwohl Sie mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten können

Auf den ersten Blick erscheint das unlogisch. Doch genau solch eine Rentenzahlung existiert in Deutschland - und zwar in Gestalt der sogenannten "Arbeitsmarktrente". Noch einmal ganz langsam: Eine Arbeitsmarktrente ist eine Rente wegen Erwerbsminderung in voller Höhe, obwohl die betroffene Person eigentlich "zu gesund" dafür ist. Genau genommen liegt das restliche Leistungsvermögen hier nicht bei unter drei Stunden, sondern zwischen drei und sechs. Eigentlich also ein Fall für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Zur Arbeitsmarktrente wird das Ding nun dadurch, dass Sie keinen passenden Teilzeitjob finden, um die halbe EM-Rente zu ergänzen. Ein Blick in die Praxis zeigt: Fast alle Menschen, die teilweise erwerbsgemindert sind, verfügen auch beim restlichen Leistungsvermögen über schwerwiegende Einschränkungen. Wenn Sie in die Gutachten schauen, finden Sie dort Passagen wie: "Kann nicht im Schichtdienst arbeiten", "Nur wechselnde Tätigkeiten, also abwechselnd Stehen und Gehen", "Nicht bei Zugluft" und so weiter.

Und genau vor diesem Hintergrund muss die Deutsche Rentenversicherung dann eine volle Rente zahlen, obwohl Sie noch bis zu sechs Stunden am Tag arbeiten können.

Trotz teilweiser Erwerbsminderung die volle Rente - das ist die Arbeitsmarktrente."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Solch eine Arbeitsmarktrente wird immer befristet ausgezahlt. Und medizinisch betrachtet sind Sie auch nicht erwerbsgemindert: Sie könnten (thereorisch) noch zwischen drei und sechs Stunden berufstätig sein. Auf dem aktuellen Arbeitsmarkt ist es aber utopisch, eine passende Stelle für Sie zu finden.

Aber hier liegt der wichtige Punkt, der dann den Weg weg von der Grundsicherung und hin zum Jobcenter ebnet: Sie sind nicht dauerhaft erwerbsgemindert. Auch wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten. Und deshalb können Sie nur im Jobcenter mit "Hartz IV" aufstocken. Nicht im Amt für Grundsicherung.

Fazit

Es gibt also den Fall, dass Sie mit voller Erwerbsminderungsrente vom Jobcenter betreut werden. Immer dann, wenn Sie eine sogenannte Arbeitsmarktrente beziehen - also eigentlich noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten könnten. Richtig ist, dass normalerweise die Grundsicherung für Sie zuständig ist, wenn Sie eine EM-Rente beziehen. Doch an diesem Beitrag sehen Sie, dass man im Sozialrecht immer ganz genau hinsehen muss.


Kommentare (55)

  • user
    Ralph
    am 06.12.2024

    Bei voller EM Rente allein, die ausreichend ist, darf man soweit ich das verstanden haben sozusagen einen Minjob machen, ohne dass was von der Rente abgezogen wird bis 6400 Euro jährlich (= 525 Euro monatlich).

    Bei voller EM Rente + Grundsicherung würden von den 525 Euro monatlichem Einkommen aber nur 30% übrig bleiben, also 157,50 Euro, weil 70%, also 367,50 Euro auf die Grundsicherung angerechnet werden?

    d.h. wenn man keine Grundsicherung beantragt, könnte man ohne Anrechnung die 525 Euro im Monat verdienen, mit zusätzlicher Grundsicherung von sagen wir z.b. nur 100 Euro monatlich bekäme ich aber nur 157,50 Euro heraus? oder werden die 70% nur bis zu den 100 Euro zusätzlicher Grundsicherung angerechnet und alles was darüber geht ist wieder anrechnungsfrei, so dass die 30% nur solange gelten bis der Grundsicherungsbetrag abbezahlt ist und ich in dem Fall von den 525 Euro nur 100 Euro maximal abgeben muss, weil ja eh nicht mehr Grundsicherung gezahlt wird? So würde es für mich Sinn machen.

    Wenn ich es richtig verstehe, würden aber von den 525 in dem Fall erst mal 70% abgezogen bis ich die 100 Euro mit diesem Prinzip erreiche, d.h. es wäre am Ende günstiger auf die Grundsicherung zu verzichten, weil ich dann die 525 komplett behalten darf. wenn ich die 100 abziehe, bleiben mir noch 425 Euro mehr als mit Grundsicherung ohne Minijob oder eben 525 - 157,50 = 367,50 Euro anstatt 425 Euro. Korrekt ?

    • user
      Christian Schultz
      am 09.12.2024

      Die Hinzuverdienstgrenze bei voller EM-Rente liegt inzwischen bei über 17.000 Euro im Jahr. Sie müssen nur aufpassen, dass Sie nicht öfter über drei Stunden pro Tag arbeiten - damit würden Sie die weitere Rentenzahlung gefährden.

  • user
    Emilia
    am 07.11.2024

    Halo, ich bekomme volle Erwerbsrente (wurde mittlerweile schon zum 3. mal verlängert. Volle Erwerbsrente bekomme ich Netto 1254 € . Leider reicht das nicht für Miete und Lebenshaltungskosten aus plus Versicherungen usw. Wohngeld übern Daumen gepeilt würde ich ca. 100 € bekommen. Leider reicht das nicht um Kosten zu decken. Ich muss aber dringend aus toxischer raus , doch wie , wenn das Geld nicht reicht.

    Habe ich Anspruch auf Unterstützung vom Jobcenter ?

    • user
      Christian Schultz
      am 08.11.2024

      Hallo Emilia, der Anspruch auf Bürgergeld ist sehr individuell. Mit Ihrem Einkommen ist es eng, könnte aber reichen. Stellen Sie einen Antrag.

  • user
    Dirk
    am 26.02.2024

    Moin,

    wir (2 Erwachsene + 2 Kinder) beziehen leider ALG II /BG. Nun hat meine Frau eine Arbeitsmarktrente zugesprochen bekommen. Erst einmal befristet bis Ende August 2025, aber Rückwirkend vom Sep. 2022.

    Beginn der Rentenzahlung März 2024. Auszahlung aber eben erst Ende März. ALG II /BG wird ja aber immer Anfang des Monats überwiesen. Da die Rente ja voll auf das BG angerechnet wird, habe ich nun die Angst, dass wie nun zum Anfang März mit knapp 970€ (Rente meiner Frau) weniger da stehen , als sonst.

    Wie soll man die "Lücke" zwischen BG und Rente schließen ? Wir haben keine Rücklagen. Habe zwar was von einem Darlehn beim JV gelesen, aber dann hat man ja wieder "Schulden" an der Backe ....

    Alle Unterlagen hat das JC schon bekommen, aber ich weis nun ehrlich nicht was ich machen soll ...

    Danke und Gruß

    Dirk

    • user
      Christian Schultz
      am 26.02.2024

      Hallo Dirk, in dieser Situation stecken viele Menschen, wenn eine Rente bewilligt wird. Aber die einfachste Lösung ist tatsächlich, dass Sie sich das Bürgergeld am Anfang des Monats in Form eines Darlehens auszahlen lassen und dann mit der Rente zum Monatsende zurückzahlen.

    • user
      Dirk
      am 26.02.2024

      Danke für die Antwort,

      Wenn aber mit der Rente von Ende März das Darlehn vom JC für den März ausgeglichen wird, habe ich aber doch im nächsten Monat wieder das Problem, dass eine Lücke im April klafft, da die Rente ja erst wieder ende April ausgezahlt wird.

      Oder habe ich da einen Denkfehler ?

      Gruß Dirk

      • user
        Christian Schultz
        am 27.02.2024

        Das ist schon richtig. Wenn es gar nicht anders geht, müssen Sie den Übergang über zwei Monate "ausschleichen" lassen - also jeweils mit einem Darlehen und dann etwas Geld zurückbehalten. Warten Sie erst einmal ab, wie viel Geld Ihnen nach dem Wechsel monatlich zur Verfügung steht.

  • user
    Dagi
    am 02.02.2024

    Hallo..ich bekomme voll EM rente in Höhe 570 € , arbeite als minijober und bekomme nach Abzug von der Rentenanteil und 2%steuer pauschale keine 500 € .. habe ich noch eine Chance auf Aufstockung?

    Ist das eigentlich rechtens wenn mein Arbeitgeber zieht mir die 2% ab ? Wieso sagt man das Minijob steuerfrei ist und jeder kann das verdienen ..dann aber bezahle ich doch die Steuer? Und wenn das jeder zusätzlich zu Hauptberuf zu verdienen darf , ist für EM Rentner doch nicht so gesehen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.02.2024

      Hallo Dagi, zum steuerlichem Aspekt kann ich nichts sagen - das dürfen wir beim SoVD nicht.

      Aber mit 500 Euro allein können Sie doch nicht leben. Wenn das eine "normale" volle EM-Rente ist, sollten Sie so schnell wie möglich zum Sozialamt gehen und aufstockende Grundsicherung beantragen.

  • user
    Hilke Brand
    am 03.12.2023

    Guten Abend

    Ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente allerdings befristet.

    Die Rente beträgt 670€

    Dazu habe ich einen Minijob

    490€ im Monat. Besteht die Möglichkeit weitere Leistungen zu beziehen?

    Das Einkommen reicht ja nicht wirklich zum Leben aus.

    Vielen Dank

    • user
      Christian Schultz
      am 04.12.2023

      Hallo Hilke, auf jeden Fall. Sie können Grundsicherung bei Erwerbsminderung beantragen. Das wird dann allerdings teilweise mit Ihrem Minijob verrechnet. Lassen Sie sich dazu am besten persönlich beraten.

  • user
    Petra Wildung
    am 16.10.2023

    Ich erhalte ab 01.11.2023 die volle Erwerbsminderungsrente bis zum 31.03.2028. Das ist das Ende des Monats in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. Die Rente beträgt 1.602,95, nach Abzügen für Krankenversicherung, meinem Anteil am Zusatzbeitrag sowie Beitrag zur Pflegeversicherung bleibt ein Auszahlungsbetrag von 1.421,02 mtl.

    Steht mir noch Wohngeld zu oder Grundsicherung?

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Unwahrscheinlich. Je nachdem wo Sie wohnen, eventuell Wohngeld. Aber unwahrscheinlich.

  • user
    Nelli
    am 13.09.2023

    Hallo ich beziehe die volle EMR. Jetzt steht eine Trennung an vom Ehemann. Wir haben einen gemeinsamen Sohn 15 Jahre. Unterhalt vom Vater nicht möglich da er selber jetzt in Rente geht. Rente liegt bei ihm unter Selbstbehalt. Ich müsste ja jetzt Grundsicherung in Alter beantragen. Wie wird in dem Fall mein Sohn berücksichtigt? Er hat ja kein Einkommen. Meine Rente beläuft sich auf 550 €.

    • user
      Christian Schultz
      am 14.09.2023

      Hallo Nelli, Ihr Sohn hat dann Anspruch auf einen eigenen "Regelsatz". Stellen Sie Ihren Antrag, bei Bedarf kann Ihnen der Sachbearbeiter die Einzelheiten erklären.

  • user
    Rolf Pawlitzka
    am 19.08.2023

    Guten Tag

    Ich bekomme eine befristete Volle Erwerbsminderungsrente nicht nur wegen Krankheit auch Arbeitsmarkt Rente bezeichnet.

    In Höhe Brutto 1830 Euro

    Netto 1620 Euro

    Sind ein 3 Personen Haushalt

    1 Kind 9 Jahre

    Meine Frage bekomme ich hilfe vom Amt

    Wir haben Laufende Kosten wie Haus Finanzierung

    Meine Frau verdient ca. 485 Euro

    Unser Einkommen ist um 1200 Euro weniger wie früher es reicht nicht für alles zu bezahlen und noch etwas zum Leben zuhaben.

    Bekomme ich hilfe eventuell vom welchem Amt.

    Habe 42 Jahre Schwer gearbeitet und bin an Chronischem Krebs erkrankt zusätzlich jetzt noch Wasser in der Lunge .

    Also ich bin in einer wirklichen Notlage ,

    Kein Sozialschmarozer habe 43 Jahre Steuern bezahlt und brauche nun wirklich Hilfe.

    • user
      Christian Schultz
      am 21.08.2023

      Hallo Rolf, ob ein tatsächlicher Anspruch besteht, müsste man sich im Detail anschauen. Aber bei einem Dreipersonen-Haushalt und diesem Einkommen könnte man es mit einem Antrag versuchen.

  • user
    Manfred
    am 23.07.2023

    Hallo

    ich bekomme ab 01.08.2023 volle ERwerbsminderungsrente Antrag ist beim Sozialamt scon gestellt.

    Aber über den Antrag beim Sozialamt ist noch nicht entschieden, da ich den Aufhebungsbescheid vom JC schon habe und dieser dem Sozialamt auch vorliegt würde ich gerne wissen ob das Jobcenter bis zur Entscheidung des Sozialamt erst mal übergangsweise weiter Zahlt

    Vielen Dank

    Manfred

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Manfred, das Jobcenter zahlt nicht mehr, da Sie ja nicht mehr erwerbsfähig sind. Sie sollten jedoch davon ausgehen, dass das Sozialamt schnell über die Grundsicherung entscheiden wird.

  • user
    Nicole
    am 21.03.2023

    Hallo , mein Mann wurde krankheitsbedingt arbeitslos und bekam erst Krankengeld und danach Alg 1 . Da das Geld nicht reichte bekamen wir als bedarfgemeinschaft (3 personenhaushalt) Alg 2 als Aufstockung. Da mein Mann ab dem 1.5.23 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommt und die bis zum rentenantritt bezahlt wird ,ist meine Frage ob ich und mein Sohn noch weiter bürgergeld bekommen auch wenn mein Mann voll erwerbsunfähig ist?? Lg

    • user
      Christian Schultz
      am 21.03.2023

      Hallo Nicole, das weiß ich gerade nicht aus dem Stehgreif. Entweder Sie "wandern" mit rüber in die Grundsicherung. Oder Sie und Ihr Sohn bleiben beim Jobcenter. Auf jeden Fall werden Sie nicht ohne Geld dastehen.

    • user
      Marion
      am 16.05.2023

      Hallo Nicole,

      So viel ich weiß bekommen Sie und Ihr Sohn weiterhin Bürgergeld und Ihr Mann, falls die Rente nicht ausreicht, das sogenannte Sozialgeld ebenfalls vom Jobcenter. Er ist aber frei von allen Vorlagen wie Urlaubsantrag, Jobcenterterminen, melden beim Verlassen des Wohnortes usw. Solange ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft erwerbsfähig ist, ist für alle das Jobcenter zuständig.

      Vg

      • user
        Johan
        am 30.06.2023

        Dies gilt nur wenn die volle Erwerbsminderungsrente befristet bewilligt wurde.

        Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente erhält Ihr Mann Leistungen nach dem SGB XII vom Sozialamt unter Anrechnung der Rente.

        Sie und Ihr Kind verbleiben beim Jobcenter.

  • user
    Daniel
    am 19.03.2023

    Hallo,

    ich beziehe derzeit ALg 1 und soll ab mitte April bürgergeld beantragen. Bin verheiratet und 4 Kinder (Frau ist Hausfrau). Der MDK von Agentur für Arbeit entsxhieden ich laut meinen Krankheitsstand(Depression) die volle EM beantragen. Jetzt weiss ich nicht ob ich das überhaupt genehmigt bekommen ( ca.1100€) und ob es zum leben reicht für Familie und kosten. Ich habe 30% behinderung dazu und bin derzeit in Panik weil ich nicht mehr was da auf mich zu kommt und machen soll!

    Was soll ich machen? Bitte helfen Sie

    • user
      Christian Schultz
      am 20.03.2023

      Hallo Daniel, Sie sollten sich in jedem Fall persönlich beraten lassen. Hier im Forum können wir Ihre Situation nicht abschließend klären, wenden Sie sich gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

      Aber schon einmal vorab: Sie haben beim Antrag zur EM-Rente nichts zu verlieren. Falls die Rente dann nicht zum Leben reicht - und das wird so sein - können Sie diese mit Grundsicherung aufstocken. Am Ende haben Sie dann nicht weniger Geld als jetzt.

  • user
    Fiona
    am 08.03.2023

    Guten Tag,

    ich habe Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit. Der Rentenanspruch ist zeitlich begrenzt , weil die volle Erwerbsminderungnicht nicht ausschlißlich auf Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch auf den Verhältnissendes Arbeitsmarktes beruht. Habe ich es richtig verstanden, dass ich eine Aufstockung beim Jobcenter bzw. Hartz 4 beantragen kann? Sind in diesem Fall auch die Einkommensverhältnisse des Ehepartners relevant?

    • user
      Christian Schultz
      am 09.03.2023

      Hallo Fiona, ja - mit dieser speziellen EM-Rente können Sie NUR im Jobcenter aufstocken. Und hier werden auch immer die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Partners mit betrachtet.

  • user
    Kristin
    am 26.02.2023

    Ich beziehe aktuell Alg II (1.137,55 €) und übe zusätzlich einen Minijob mit einem Gehalt von monatlich 100,00 € (anrechnungsfrei) aus.

    Auf Aufforderung des Jobcenters habe ich sowohl eine "Rente wegen Erwerbsminderung" bei der DRV-Nord beantragt als auch einen Antrag auf "Grundsicherung bei Erwerbsminderung" bei der Stadt gestellt.

    Vor wenigen Tagen wurde mir von der DRV-Nord nun eine "Rente wegen voller Erwerbsminderung", bewilligt, befristet vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025. Höhe der laufenden Renten-Zahlung: 1.343,64 € / monatlicher Zahlbetrag (nach Abzug von KV, Zusatzbeitrag und PV): 1.196,52 €.

    Sie wird für die Zeit ab dem 01.04.2023 laufend monatlich gezahlt.

    Über den Antrag bzw. einen Anspruch auf "Grundsicherung bei Erwerbsminderung" wird erst entschieden wenn der Rentenbescheid vorliegt.

    Hier nun meine Fragen:

    1.) Wird der Antrag auf "Grundsicherung bei Erwerbsminderung" aufgrund der Befristung der Rente (Nichterfüllen der Voraussetzung) abgelehnt?

    2.) Welche weiteren Leistungen / Gelder können zur Aufstockung des Lebensunterhalts beantragt werden?

    2.) Kann ich bereits jetzt z.B. einen Antrag auf Wohngeld stellen oder ist zwingend zuerst die Ablehnung zu 1.) abzuwarten?

    3.) "Versorgunglücke" April: Welche Leistung/en kann ich beantragen um die "Versorgungslücke" abzudecken (keine Rücklagen vorhanden)?

    Erste Auszahlung Rente ab dem 01.04.2023 jeweils zum Monatsende = rückwirkend Ende April für April

    Letzte Auszahlung Alg II für März 2023 = im Voraus Anfang März für März

    4.) Was gilt es ansonsten beim Wechsel von "Alg II" + Minijob zur einer "befristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung" + Minijob zu beachten?

    • user
      Christian Schultz
      am 27.02.2023

      Hallo Kristin, weil Ihre EM-Rente befristet ist, werden Sie anstatt von Grundsicherung "Hilfe zum Lebensunterhalt" bekommen. Das wird aber vom gleichen Sachbearbeiter bewilligt, Sie müssen also nicht gesondert tätig werden. Da Sie vorher ALG II erhalten haben, sollte da auch schnell drüber entschieden werden, so dass zu keiner Versorgungslücke kommen wird.

      Bei der Anrechnung des Minijobs gibt es kleine Unterschiede, siehe hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/grundsicherung-und-hartz-4-was-sind-die-groessten-unterschiede

      • user
        Kristin
        am 27.02.2023

        Danke für die schnelle Rückantwort.

        Ich gehe davon aus, dass ich über dem Regelsatz liegen werde, da die Rente höher ausfällt. Ist in diesem Fall Wohngeld zu beantragen?

        • user
          Christian Schultz
          am 27.02.2023

          Einfach versuchen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Anspruch haben, ist recht hoch.

  • user
    GERD
    am 19.02.2023

    Hallo,

    was kann passieren, wenn mein Antrag auf volle Erwerbsminderung abgelehnt wird?

    Was passiert, wenn stattdessen eine Teilerwerbsminderung bewilligt wird? Ich bin derzeit im Hartz4- Bezug. Eine Teilerwerbsminderungsrente würde zum Leben nicht reichen. Würde die dann vom Jobcenter, Grundsicherung oder durch Sozialhilfe aufgestockt?

    Danke im Voraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 20.02.2023

      Hallo Gerd, mit einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bleiben Sie beim Jobcenter. Von dort gibt es dann die Aufstockung.

  • user
    Ulrich Dueerkop
    am 27.01.2023

    Hallo

    Ich habe mit Antrag eine Teil-Erwerbsminderungsrente erreicht.

    Bin mittlerweile Ausgesteuert und bei der Arge vorstellig.

    Durch weitere negative Arzt-Befunde habe ich einen Widerspruch über den sovd bei der Rentenversicherung eingereicht.

    Meine Frage :

    Zahlt die Arge in der Zwischenzeit , bis meine volle Erwerbsminderungsrente bewilligt ist ?

    Für eine Antwort und einen Tipp bin ich dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen.

    U.Dueerkop

    • user
      Christian Schultz
      am 30.01.2023

      Hallo Ulrich, meinen Sie mit der Arge das Jobcenter? Das wäre in Ihrer Situation die falsche Anlaufstelle, Sie müssen sich bei der Arbeitsagentur melden. Um Arbeitslosengeld I zu erhalten. Dort bekommen Sie wahrscheinlich erst einmal nur das halbe ALG, weil ja eine Teilrente gezahlt wird.

  • user
    Horst
    am 11.01.2023

    Ich habe die volle EM-Rente bis 2035 zu Zeit mit1.117.35Euro Netto.

    Bekomme ich Grundsicherung?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.01.2023

      Hallo Horst, das hängt vor allem an der Frage, wie hoch Ihre Miete ist und welche Kosten in Ihrem Landkreis übernommen werden. Daher kann ich diese Frage nicht allgemein beantworten. Fragen Sie bitte direkt im örtlichen Sozialamt nach.

  • user
    Steffi
    am 14.12.2022

    Ich habe vor wenigen Tagen meinen Rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderung erhalten. Woran erkenne ich denn anhand des Bescheides, ob es sich um eine sog. Arbeitsmarktrente handelt? Im Bescheid steht diese Formulierung nicht. Dort steht, der Anspruch besteht längstens bis 2037. In dem Jahr werde ich 67. Bisher habe ich ALG II bezogen. Woran erkenne ich, ob ich mich nun weiterhin ans Jobcenter oder an das Amt für Grundsicherung wenden muss?

    • user
      Christian Schultz
      am 15.12.2022

      Sie haben keine Arbeitsmarktrente. Das kann ich Ihnen deshalb sagen, weil Ihre EM-Rente nun bis zur Regelaltersgrenze läuft. Die normale EM-Rente können Sie nicht beim Jobcenter aufstocken, Sie müssen das jetzt beim Amt für Grundsicherung beantragen.

      • user
        Steffi
        am 15.12.2022

        Vielen Dank für die Antwort!

  • user
    George Derek Renne
    am 11.10.2022

    Hallo, ich beziehe die sogenannte Arbeitsmarkt Rente voller Erwerbsminderung Rente

    Möchte gerne trotzdem mit 63 in Rente gehen ??meine jetzige bescheid geht bis 02.24

    Wie wird es ablaufen??

    • user
      Christian Schultz
      am 17.10.2022

      Hallo George, die Arbeitsmarktrente ist immer befristet. Wenn Sie mit 63 eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie Abschläge hinnehmen. Daher sollten Sie sich kostenlos bei der DRV beraten lassen.

  • user
    ulrich
    am 29.09.2022

    Guten Tag!

    Ich bin noch jung und durch 3 Schlaganfälle Renter wegen Voller Erwerbsminderung geworden. Auf Dauer.

    Meine monatl. Volle EM-Rente beträgt 250€. Ausgezahlt kriege ich exakt 50€.

    Weil ich auch selbständig als Künstler arbeite. Der KSK gebe ich an vorauss. 13.000€/ im Jahr zu verdienen.

    Schaff ich nie! Ich will nur möglichst viel in die RVG einzahlen.

    Grad verwies mich das Jobcenter zum Amt für Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer.

    Ich bekam kurz Corona-Künstler-ALGII vom Jobcenter.

    Also folgte ich dem Anraten des Jobcenters bitte Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung zu beantragen!

    Jetzt sehe ich die Katastrophe. Wir dürfen allen Ernstes nur ein Schonvermögen von 5000€ haben.

    Die Ärmsten der Armen dürfen nichts für den Notfall behalten. Von denen fast niemand mehr irgendwie arbeiten kann.

    Also immer arm sein werden! Den Rest ihres Lebens.

    Meine Frage nun: Ändert sich durch die Neuen Regeln ab 01.01.2023 für die Grundsicherung in Form des Bürgergeldes (ersetzt Hartz IV) :

    60.000 € Schonvermögen 2 Jahre lang. Danach darf man noch 15.000 € behalten.

    Ändert sich durch diese NEUEN REGELN für die eine GRUNDSICHERUNG auch etwas für

    UNSERE GRUNDSICHERUNG der Rentner wegen Voller Erwerbsminderung entsprechend (also analog)?

    Bekommen WIR also ab demnächst das gleiche Schonvermögen?

    Es ist komplett ungerecht, wenn wir weiter bis auf 5000,- € unser Vermögen runterwirtschaften müssen.

    Um dann erst Anspruchsberechtigte für die Grundsicherung für Voll Erwerbsgeminderte zu werden!**

    Ich hab jetzt auch Antrag auf Wohngeld gestellt!*

    Welcher Antrag ist für mich der richtige und der klügere?

    Vielen herzlichen Dank! :-)

    Ich bin terminlich sehr unter Druck.

    Schon zu kommenden Dienstag haben mir die Ämter eine Frist gesetzt, welchen Antrag ich weiter verfolgen soll.

    Ist vielleicht doch der Antrag auf Grundsicherung der zu empfehlende Weg, weil die Kollegen dort

    die Analogie zum Schonvermögen der Grundsicherung (Bürgergeld) ab 01.01.2023

    verstehen werden?

    Schliesslich ist natürlich die Grundsicherung deutlich höher.

    Als nur das reine Wohngeld.

    In der Langfrist ein großer Unterschied.

    VIELEN VIELEN DANK!

    • user
      Christian Schultz
      am 30.09.2022

      Hallo Ulrich, das Schonvermögen in der Grundsicherung soll ab 2023 auf 10.000 pro Person steigen.

  • user
    Lehmann, K.
    am 17.09.2022

    Guten Tag, ich 51 beziehe volle EU Rente befristet drei Jahre. Wo kann ich Zuschuß zu den Kosten beantragen ?

    Ich wohne in einem kleinen Bungalow Haus und habe darauf noch eine Kreditrate . Wird diese komplett angerechnet , oder nur die Zinsen ?

    Die Zinsen machen ein Drittel aus, also der Gesamtbetrag ist monatlich 400€. Das Jobcenter rechnet nur die Zinsen an, obwohl die tatsächliche Rate viel mehr ist. Beim Lastenzuschuß wird alles angerechnet, was auch die wahren Kosten im Monat sind.

    Für eine Antwort wäre ich dankbar.

    MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 19.09.2022

      Hallo, normalerweise können Sie mit voller EM-Rente mit Wohngeld oder Grundsicherung aufstocken. Das mit dem Jobcenter ist ein besonderer Fall - das schreiben wir ja auch im Beitrag.

      Das mit der Erstattung der Wohnkosten müsste man sich näher anschauen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende

      • user
        Lehmann, K.
        am 19.09.2022

        Ich bedanke mich für die schnelle Antwort. Ich habe den Rentenbescheid zur Wohngeldstelle gesendet, allerdings werden da keine Heizkosten und Nebenkosten angerechnet , damit würde ich nach meiner Rechnung nicht mit reinfallen.

        Ist es denn bei Grundsicherung anders ?

        Ist es dasselbe Amt ? Also wenn Wohngeld nicht gezahlt wird , dann Grundsicherung ?

        Mit freundlichen Gruß

        • user
          Christian Schultz
          am 20.09.2022

          Meistens sind diese Ämter getrennt. Sie sollten also auch einen Antrag auf Grundsicherung stellen.

  • user
    Ulrich
    am 04.07.2022

    Ich (63j) bekomme volle EU-Rente , meine Frau(62) vom Jobcenter einen Zuschlag zum gemeinsamen Lebensunterhalt . Das Jobcenter rechnet 30 € als Freibetrag von der EU-Rente ab. Somit haben wir beide nicht viel zum bestreiten des Lebensunterhaltes . Zum Glück sind unsere Mietkosten usw. nicht hoch .

    EU-Rente 959 € + Zuschlag ca.189 €

  • user
    Elisabeth
    am 31.03.2022

    ...oh was ich vergessen habe, ich habe weiterhin Krankschreibung totzt Reha als "arbeitfähig" , das wird so bleiben das Arbeitsamt war auch irritiert, dass ich nach 2 Jahren arbeitsfähig 6- 8 Std. sein sollte. Leider habe ich erst einen Termin 2.Mai bei Sozialberatung. ich schaue mir IHre Videos nochmals an. Also ich habe die Situation. nach Reha arbeitsfähig, in der Praxis arbeitsunfähig wie seit 2 Jahren fortlaufend wird so bleiben bis 1.8 bis Rentenantrag greift für Rente bei Schwerbehinderung !

  • user
    Elisabeth
    am 31.03.2022

    Mich hat man in der Reha nach 2 Krankenstand und ausgesteuert nicht erwerbsgemindert eingestuft. Ich war auf Psychosomatik, die die Brüche also körperliche Sympstome nicht beachtet haben. Ich habe 50 % Schwerbehinderung. Ab August kann ich in die Vorgezogene Rente wegen Schwerbehinderung gehen. Ich falle in ein Versorgungsloch zudem. Kann ich das Gutachten anzweifeln ? Nochmals ein Gutachten machen ? Wäre sehr dankbar für Hilfe.

    Danke

  • user
    Heike
    am 25.03.2022

    Ich habeErwerbminderungsrente volle bekommen . Jetzt da ich 67 bin bekomme ich Rente und Grundsicherung . Ich sehe bis jetzt keinen Unterschied .Für mich ist es trotzdem nervig immernoch so abhängig zu sein von der Grundsicherung.

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.