Ganz oben auf der Seite finden Sie die unterschiedlichen Bewertungen für ein und dieselbe Erkrankung. Der jeweilige Einzel-GdB kann jedoch durchaus unterschiedlich sein: Von 10 (für leichte Beeinträchtigungen, solange die Leistungsfähigkeit ungestört ist) bis zu einem Grad der Behinderung von 50 – falls ein Kardioverter-Defibrillator implantiert werden musste.
Das zeigt: Nicht die Feststellung einer Krankheit bringt Sie zum Schwerbehindertenausweis: Es muss dokumentiert sein, welche Auswirkungen das für Ihren Alltag hat. Und hier kommen wir zu den Befundberichten.
Ohne Befundbericht kein SB-Ausweis
In aller Regel werden Sie nach dem Antrag nicht zu einem persönlichen Begutachtungstermin eingeladen. Doch woher wissen die Mitarbeiter des Versorgungsamts dann, wie schwer Ihre Erkrankung ist? Die Antwort liegt in den Befundberichten, die Ihre Ärzte verfasst haben. Oder mit anderen Worten: Wenn Ihr Haus- oder Facharzt keine aussagekräftigen Berichte ausstellt, bekommen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Schwerbehindertenausweis.
Mit dem richtigen Befundbericht zum Schwerbehindertenausweis
Es ist also fundamental wichtig, dass Ihre behandelnden Ärzte genau dokumentieren, wie sich die relevante Krankheit auf Ihr Leben auswirkt. Falls noch keine solchen Berichte vorliegen, wird sich das LAsD an Ihre Ärzte wenden und die Befundberichte anfordern. Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber. Machen Sie deutlich, wie wichtig dieser Befundbericht für Sie ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Befundbericht kurz und knapp ausfällt. Nicht aus Boshaftigkeit, sondern weil Ihr Arzt es einfach nicht besser weiß und viele andere Dinge um die Ohren hat.
Viele Einzel-GdB = hoher Gesamt-GdB?
Es kann vorkommen, dass viele „kleinere“ Krankheiten zum Schwerbehinderten-Status führen. Doch das ist eher unwahrscheinlich. Die jeweiligen Einzel-GdB werden nicht einfach zusammengefasst. Vielmehr schaut man im Landesamt für soziale Dienste auf das Gesamtbild: Verstärken sich die jeweiligen gesundheitlichen Einschränkungen? Oder existieren sie quasi nebenher?
Paul aus Niebüll hat eine schwere Verformung an der Wirbelsäule. Das LAsD setzt den dazugehörigen Einzel-GdB auf 30 fest. Dazu macht Paul eine starke Migräne geltend. Unter diesen Kopfschmerzen leidet er häufig, teilweise über mehrere Tage am Stück. Laut Versorgungsmedizin-Verordnung führt die Migräne ebenfalls zu einem Einzel-GdB von 30.
Überspringt Paul damit die Schwelle zum Schwerbehindertenausweis? Grundsätzlich muss man immer auf den Einzelfall schauen. Es wäre aber unwahrscheinlich, da sich die Schäden an der Wirbelsäule nicht unbedingt erschwerend auf die Kopfschmerzen auswirken. Wenn er Pech hat, bleibt Paul beim Gesamt-GdB also deutlich unter 50.
Anders verhält es sich, wenn Krankheiten einen direkten Einfluss aufeinander haben. Das wäre zum Beispiel bei Augen- und Hörschäden der Fall, da hier zwei Sinne gleichzeitig betroffen sind.
Fazit: Es kommt auf die Schwere der Krankheit an
Ob Sie mit mehreren Einzel-GdB zum Schwerbehindertenausweis kommen, hängt vor allem von der Intensität der unterschiedlichen Behinderungen ab. Je mehr Ihre diversen gesundheitlichen Probleme miteinander zusammenhängen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Gesamt-GdB steigt. Für den ersten Eindruck hilft oft schon ein Blick in die Versorgungsmedizin-Verordnung.
Denken Sie daran, Ihren Arzt für das Thema Befundbericht zu sensibilisieren. Denn nur wenn dieser detailliert ausfällt, haben Sie eine Chance auf den GdB, der Ihnen zusteht.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.
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Kommentare (6)
G. Busch
am 15.09.2023Ich suche schon einige Zeit ... leider erfolglos ... mehr allgemeine Informationen zu diesen Aufrechnungen, ob man die Tabellen immer erhalten muss/kann oder nur auf Widerspruch Einsicht erhält, Rechte bei offensichtlichen Fehlern & Zuständigkeiten - also all die Schritte die ggf nötig bzw hilfreich sind _bevor_ man einen Verband, Anwalt o.ä. benötigt.
Wäre das nicht auch mal hier eine kleine Aufzählung wert?
Christian Schultz
am 15.09.2023Dafür gibt es ja die Versorgungsmedizin-Verordnung: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/k710-versorgungsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Traumbiker
am 01.06.2021Hallo
Habe mir einige Videos angesehen. Mal eine Frage, leide unter techn. Mobilitätsstörung 4 Grades, die Störung gibt es eigentlich schon seit den 80.zigern, konnte sich aber , auf Grund des Desinteresses der Gesellschaft usw. nie durchsetzten und damit anerkannt werden, gibt auch keine Gruppe, Forum usw. . Habt ihr schon mal davon gelesen oder kennt ihr ein Mitglied der das gleiche Leiden hat ?
War schon auf einigen REHAS, aber da war man mit mir völlig `überfordert " Passte auch in keiner der Therapiegruppen die da angeboten wurden.
Gruß Traumbiker
Christian Schultz
am 02.06.2021Hallo, ich persönlich habe das auch noch nicht gehört. Aber da ich selbst keine Beratung mache, ist das auch nicht verwunderlich. Es ist gut möglich, dass einer meiner Kollegen bereits damit zu tun hatte.
Sören Borgwardt
am 20.12.2020Diese Informationen sind für mich sehr sehr hilfreich! Bin auch gleich mal beigetreten.
Ich bin nämlich gerade in einer Klinik in Behandlung und habe zum ersten mal mit der Frage zu tun ob ich einen Behindertenausweis beantragen sollte, bin an der sogenannten Borderlinestörung erkrankt.
Hildegard LEUTGEB
am 03.12.2020Ich finde Ihre Infos gerade auf mich bezogen GDB super würde mir so eine gute Betreuung auch in BW wünschen. Habe GDB 80 AG,
kann o. Begleitung nicht mehr sein u. schaffe Max. 100m Geh-Strecke u. mussich dann setzen bekomme kein AGB auch nicht den Zusatz mit Begleitung
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