Es passierte auf dem Westring, einer wichtigen Verkehrsader in Kiel. Plötzlich brach sie zusammen, konnte nicht mehr laufen. Die Ärzte rätseln über die Hintergründe, als Ursache wird schließlich ein Schlaganfall vermutet, den die 77-Jährige bereits zuvor erlitten hatte. Seitdem bestehen drastische Schäden an den betroffenen Nerven.
„Ich fühle mich eingesperrt“
Selbstverständlich gilt die zweifache Mutter als schwerbehindert, hat einen Grad der Behinderung (GdB) von 100. Zurzeit läuft ein Widerspruch beim Landesamt für soziale Dienste, um aus dem zuerkannten Merkzeichen „G“ (erhebliche Gehbehinderung) das weitergehende „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) zu machen.
Über die schwerwiegenden gesundheitlichen Probleme besteht keinerlei Zweifel – außer bei der Pflegeversicherung. Nach dem Antrag auf Leistungen besuchten zwei Mitarbeiterinnen des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) Frau Behgam in ihrer Wohnung. Dort konnten sie sich persönlich davon überzeugen, wie schlecht es ihr geht.
„Da ich nicht richtig laufen kann, verbringe ich rund 18 Stunden des Tages in meinem kombinierten Schlaf-, Liege- und Sitzsessel, auch nachts schlafe ich hier“, so die Kielerin. „Es geht nicht anders.“
Kein Pflegegrad für Elke Behgam
Doch die Pflegeversicherung kommt zu dem Ergebnis, dass Frau Behgam nicht pflegebedürftig ist, ihr keine Leistungen zustehen. „Als mein Arzt das gehört hat, war er so aufgebracht, dass er mit der Faust auf den Tisch gehauen hat“, erinnert sich Frau Behgam, die jahrelang als Chefsekretärin im Zoologischen Museum der Landeshauptstadt arbeitete. „Stattdessen will die Kasse jetzt, dass ich Sport mache!“
Im Gutachten des MDK ist tatsächlich von der „Wiederherstellung der Gehfähigkeit“ die Rede. Elke Behgam: „Mein Arzt kann das alles nicht mehr nachvollziehen. Ich kann doch noch nicht einmal ohne Hilfe durch meine eigene Wohnung. Wo leben wir denn hier?“
Der Sozialverband schaltet sich ein
Auch Christiane Wolf vom Sozialverband Kiel ist fassungslos: „Aus den ärztlichen Unterlagen geht eindeutig hervor, wie schwerwiegend die gesundheitlichen Einschränkungen bei Frau Behgam sind“, erläutert die Sozialberaterin. „Wir haben für unser Mitglied sofort Widerspruch eingelegt.“
Kommentare (4)
Max
am 20.12.2018von wem sollen die was zu befürchten haben?
Das ist doch systemimanent, soll heißen, es geht darum, möglichst keine oder nur sehr wenig Leistungen zu erbringen. Egal ob KV, PV, RV. Zumindest für Nichtbeamte, die Einschränkung gehört dazu.
Gleichwohl wird heuchlerisch immer noch der Sozialstaat BRD hervorgehoben. So wie in den 80ern noch. Weit gefehlt, bei Sozialabgaben Spitze (2. höchsten der Welt), Leistungen nur bestenfalls mittelmäßig. Außer für Zugereiste, da fließen Geld und Versorgung großzügig.
Michael Lohde
am 16.09.2018Ich vertrete schon seit Jahren die Meinung, dass Ärzte, die "in freier Wildbahn" nichts geworden sind, zum MdK wechseln. Es kann doch nicht sein, dass mit solch einem Unverstand entschieden wird.
karin
am 09.11.2017hallo zuhörer.dieses thema kenne ich zu gut!mußte schon mit 24 beruf wegen umwelterkrankung(MCS+CFS+mitochondopathie)aufgeben. mit 63 habe ich jetzt p. grad 2 bei schwerbehinderung 80%+G+B. aber der weg dahin war seeehr steinig und es ist mir nur mit hilfe des S.O.V.D gelungen 5 sozialgerichtsverfahren durchzustehen.
beim ersten MDK termin (wegen starker knieschmerzen nach OP) hat mir der MDK geraten doch oberhalb des kniees zu amputieren .dann hät ich keine schmerzen mehr.dazu fehlen mir die worte eine anzeige gegen den arzt blieb natürlich ohne erfolg....LEIDER fällt mir kein geheimrezept ein um etwas zu ändern. doch einen brauchen wir kranken .VIEL geduld-und durchhaltevermögen. helfer und freunde.
und die kraft bei jeder ablehnung durch kasse usw WIDERSPRUCH einzulegen. ich wünsche allen viel kraft und erfolg!!!!!!nicht aufgeben!!!!!
Schiller
am 09.11.2017Der MDK steht schon sehr lange in der Kritik. Meiner Meinung nach werden die dortigen Machenschaften auch weiterhin bestehen bleiben, wenn die Herrschaften keine Sanktionen zu befürchten haben. Ich halte die Verhaltensweisen dieser sog. Mediziner / Gutachter oft genug für kriminell. Von daher dürfte es wohl mehr als überfällig sein, jeden bekannt gewordenen Fall rücksichtslos mit einer öffentlichkeitswirksamen Strafanzeige zu versehen, um so auch Justiz und Politik zum handeln zu zwingen. Denn nur Öffentlichkeit und der stetige Tropfen höhlen den Stein! Die schonungslose Veröffentlichung dieser menschenverachtenden Praktiken durch Kranken- und Pflegekassen - die Rentenversicherungen stehen diesem Treiben in nichts nach - wäre m. E. eine Aufgabe der Sozialverbände. Denn nur diese haben die Möglichkeiten dazu - der einzelne hingegen nicht.
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