Wartezeit zur Rente: Zählt ein Tag für den ganzen Monat?
Aktuelles Rente
Auf diesem Blog berichten wir häufig über die unterschiedlichen Voraussetzungen für die Formen der vorgezogenen Altersrente. Auch die Erwerbsminderungsrente ist hier häufig Thema. Allen Rentenarten gemein ist allerdings, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Sie brauchen also eine bestimmte Wartezeit.
Das mit den Warte- oder Versicherungszeiten ist jedoch ein Thema für sich. Die diversen Rentenarten erfordern zum einen unterschiedlich lange Wartephasen. Dazu kommt noch, dass sich diese Versicherungszeiten nicht immer einfach miteinander vergleichen lassen. Nur ein Beispiel: Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen zählt jede Form von dokumentierter Arbeitslosigkeit bei der 35-jährigen Wartezeit mit. Schauen wir jedoch auf die relativ neue Grundrente, stellen wir fest: Hier zählt überhaupt keine Form von Arbeitslosigkeit mit, um auf die erforderlichen 33 Jahre Versicherungszeit zu kommen.
Sie merken also schon: Wer über Wartezeiten in der Deutschen Rentenversicherung spricht, muss auf die Details achten.
Wann ist ein Monat Wartezeit erfüllt?
Wir wissen nun also, dass die verschiedenen Rentenarten unterschiedliche Anforderungen an die Wartezeit stellen. Bei allen Altersrenten und auch der Erwerbsminderungsrente müssen Sie jedoch in jedem Fall eine bestimmte Anzahl von Jahren erreichen. Und dementsprechend auch eine noch größere Summe von Monaten, die als Wartezeit angerechnet werden.
Und hier stellt sich eine wichtige Frage: Ab wann zählt ein Monat als Wartezeit? Dazu ein Beispiel:
Wiebke aus Schafflund bei Flensburg beginnt am 15.10. eine neue Anstellung und zahlt ab diesem Tag Pflichtversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung. Vorher war Wiebke Hausfrau und von der DRV nicht erfasst. Zählt der Oktober als Wartezeit für eine spätere Rente?
Was meinen Sie? Nur die Hälfte aller Tage in diesem Monat sind durch Pflichtversicherungszeiten ausgefüllt? Wie wertet die Deutsche Rentenversicherung diese Phase?
Die Antwort lautet "ja". Der komplette Monat wird als Wartezeit gewertet.
Tatsächlich reicht bereits ein einziger Tag, um den relevanten Monat als Wartezeit auszuzeichnen. Das gilt übrigens nicht nur für die klassische Pflichtversicherungszeit durch Anstellung oder Minijob. Auch beim Bezug von Arbeitslosen- oder Krankengeld - oder der Geburt eines Kindes, die Kindererziehungszeiten nach sich zieht: Bei all diesen Episoden aus Ihrem Lebenslauf reicht bereits ein Tag im jeweiligen Monat, um diesen zur Wartezeit für eine spätere Rente aufzuwerten.
Fazit
Wartezeiten sind ein recht komplexes Feld. Einen ersten Überblick, wie es mit diesen Daten auf Ihrem Rentenkonto aussieht, können Sie übrigens Ihrer Rentenauskunft entnehmen. Die erhalten Sie automatisch ab dem 55. Geburtstag. Oder Sie machen schon jetzt einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung, um Ihr Versicherungskonto zu besprechen.
Aus diesem Beitrag hier können Sie mitnehmen: Schon ein Tag reicht, um aus einem Monat eine Wartezeit zu machen. Das kann mitunter noch wichtig in Ihrem Leben werden. Also bewahren Sie alte Unterlagen zur Beschäftigung, aber auch zum Bezug von anderen Geldleistungen, unbedingt auf.
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Kommentare (2)
Silke
am 15.03.2023Vielen Dank für diese Info. Ist das aktuell noch so? Wo finde ich dies im Gesetz? Vielen Dank
Christian Schultz
am 15.03.2023Hallo Silke, das ist alles noch aktuell. Die Gesetzespassage kann ich Ihnen nicht aus dem Kopf nennen.
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