In diesem Beitrag beschäftigen wir uns ausschließlich mit der Wartezeit – den Grundrentenzeiten. Wenn Sie allgemeine Informationen zur Grundrente suchen, empfehlen wir das Webportal der Deutschen Rentenversicherung.
Was zählt alles zu dieser Grundrentenzeit? Erst einmal die „üblichen Verdächtigen“: Zeiten, in denen Sie als Angestellter gearbeitet haben, Kindererziehungs- und berücksichtungszeiten und Phasen, in denen Sie krank waren. All das bringt Sie näher an die 33 Jahre. Aus unserer Erfahrung spielen bei Altersarmut jedoch ganz andere Etappen im Lebenslauf eine Rolle: Was ist mit Arbeitslosigkeit? Und worauf müssen Sie sich einstellen, wenn Sie lange Jahre so krank waren, dass Sie gar nicht mehr arbeiten konnten und eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben?
Grundrente und arbeitslos – jetzt kommt der Minijob
Jede Form der Arbeitslosigkeit ist schlecht für Ihre Aussichten auf Grundrente. Es ist egal, ob Sie Arbeitslosengelt erhalten haben oder „Hartz IV“. Auch bei Arbeitslosenhilfe wird diese Zeit nicht bei der Anrechnung für die Grundrentenzeit berücksichtigt. Beim Sozialverband beraten wir täglich Menschen, die aufgrund von Arbeitslosigkeit oder schwerer Krankheit schwerwiegende finanzielle Nachteile erfahren. Genau dieser Personenkreis wird leider nicht von der Grundrente profitieren. Das ist ein riesiges Problem.
Falls Sie noch nicht im Rentenalter sind, können Sie jedoch vorsorgen. Denn nichts hindert Sie daran, einen Minijob auszuüben. Das geht auch neben dem Arbeitslosengeld. Das Wichtige daran: Wenn Sie jetzt für diesen 450-Euro-Job eigene Rentenbeiträge einzahlen, wird aus der Zeit der Arbeitslosigkeit eine sogenannte „Pflichtversicherungszeit“. Und die wird für die Grundrente genauso behandelt wie ein Job als Angestellter in Vollzeit. Schon bei wenigen Euro, die Sie im Monat mit dem Minijob hinzuverdienen, erhöhen sich so Ihre Chancen, später die Aufstockung zur Grundrente zu bekommen.
Minijob bei EM-Rente: Bringt mir das auch was für die Grundrente?
Auch für Erwerbsminderungsrentner geht diese Gleichung auf. Selbst mit voller EM-Rente dürfen Sie bis zu 6300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass Ihre Erwerbsminderungsrente gekürzt wird. Wenn Sie das rechtzeitig wissen und Ihre Gesundheit es Ihnen erlaubt, trotz Erwerbsminderung ein bisschen zu arbeiten – dann denken Sie bei der Anmeldung zum Minijob bitte daran, eigene Rentenbeiträge abzuführen.
Die Verlockung ist groß, lieber ein paar Euro im Hier und Jetzt mehr in der Tasche zu haben. Aber wenn Sie sich die eigenen Rentenbeiträge beim 450-Euro-Job sparen, fehlt Ihnen diese Zeit vielleicht später für die Grundrente. Und dann verlieren Sie womöglich einen dreistelligen Betrag. Jeden Monat.
Warum das auch bei der Erwerbsminderungsrente so wichtig ist? Nun, wenn Sie eine EM-Rente beziehen, bedeutet das für Ihr Rentenkonto eine sogenannte „Zurechnungszeit“. Und auch wenn wir als Sozialverband keine Ahnung haben, was die Bundesregierung hier geritten hat: Zurechnungszeiten allein werden für die Grundrente nicht anerkannt. Wer also lange Zeit zu krank war, um zu arbeiten, wird im Alter bei der Grundrente zusätzlich bestraft.
Nur wenn Sie schon heute wissen, wie der Hase läuft, können Sie noch etwas ändern. Wenn Sie also eine EM-Rente erhalten und es absehbar ist, dass Sie die 33 Jahre nicht mehr erreichen – dann können Sie neben der Erwerbsminderungsrente einen Minijob anmelden. Schon ein paar Euro im Monat machen so einen großen Unterschied. Und das kann reichen, so dass Sie im Alter möglicherweise einen dreistelligen Betrag von der Deutschen Rentenversicherung als Grundrente erhalten.
Fazit: Mit dem Minijob zur Grundrente
Grundsätzlich ist es ein Skandal, wie knauserig bei den Grundrentenzeiten gerechnet wird. Diese Vorgehensweise verhindert, dass die Menschen von der Grundrente profitieren könnten, die es am dringendsten nötig hätten. Einfluss auf Ihr eigenes Schicksal können Sie tatsächlich nur nehmen, wenn Sie noch nicht in der Altersrente sind. Wer Mitte oder Ende 50 ist und Arbeitslosengeld erhält bzw. eine EM-Rente bezieht – der kann zum jetzigen Zeitpunkt noch handeln und durch einen Minijob die 33 Jahre voll machen.
Alle anderen müssen darauf hoffen, dass die Bundesregierung bei der Grundrente doch noch einmal einlenkt und die Voraussetzungen einfacher gestaltet.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Behinderung.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!
Kommentare (11)
Alexander Weber
am 19.10.2021Guten Tag.
7 Jahre habe ich ein Minijob gemacht und Vollzeitjob als Helfer.Wenn alles gut geht komme ich auf 29 Vollzeitjobjahre.Wie werden die 7 Jahre Minijob verrechnet?yandex.ru
Christian Schultz
am 20.10.2021Hallo Alexander, wenn Sie den Minijob zusätzlich zu einem normalen Angestellten-Job gemacht haben, handelt es sich ja schon um eine Versicherungszeit. Diese Zeit zählt dann ohnehin als Wartezeit für die Grundrente.
Alexander Weber
am 20.10.2021Das heist so komme ich nicht auf 33 Jahre
Luigi Tunno
am 31.08.2021Hallo ich war 18 Monate krank
Danach hab ich 14 Monate von Arbeitsamt Geld bekommen Danach war ich in Reha,nach der Reha bin wieder bei meiner Alte Firma wieder Arbeit gegangen.
Meine Frage: die 14 Monate das ich Geld bekommen habe von Arbeitsamt werde an die Grundrentenzeiten angerechnet?
In defekt in der Zeit war ich krank ich habe Geld bekommen ich muss von irgendwas leben ich war in eine festen arbeit und nach der Reha bin wieder bei meiner alten arbeit gegangen
DANKE für eine Info
Christian Schultz
am 01.09.2021Hallo Luigi, der Bezug von Arbeitslosengeld zählt leider nicht bei der Grundrentenzeit mit.
Christian Schultz
am 26.11.2020Das kommt darauf an, wie hoch der Verdienst Ihres Mann in dieser Zeit war. Und auf die Anzahl der Grundrentenjahre. Falls Sie Anspruch haben, werden Sie auf jeden Fall automatisch benachrichtigt: www.sovd-sh.de/2020/03/03/grundrente-muss-ich-einen-antrag-stellen/
Würde mich mal interessieren ob ich da was bekommen würde von der Rentenkasse Grundrente in Klammern
am 26.11.2020Guten Tag zusammen
Da stelle ich doch gleich mal die Frage
Ich bin Witwe und bekommen klar Witwenrente mein Mann hat schon Rente bekommen als er gestorben ist
Ich selber habe keine 33 Jahre in der Rentenkasse eingezahlt vielleicht komme ich auf 29 Jahre
Ich habe gehört dass mir auch Grundrente zusteht weil mein Mann ja voll in der Rentenkasse eingezahlt hat er ist 1926 geboren und ist in Dezember 1995 verstorben
Würde mich mal interessieren ob ich da was bekommen würde von der Rentenkasse Grundrente in Klammern
Alice Wisniewski
am 10.01.2021Guten Tag Herr Schulz,
ich finde Ihre Beratung sehr interessant und daher möchte ich für die kostenlosen Newsletter anmelden.
Mit freundlichen Grüßen
Alice
Christian Schultz
am 11.01.2021Hi Alice, sehr gern. Die Anmeldung zum Newsletter finden Sie hier: sovd-sh.us16.list-manage.com/subscribe
Christian Schultz
am 23.11.2020Hallo Sylvia, das freut uns. Sie können sich hier kostenlos anmelden: bit.ly/sovd-mail
Sylvia Küchler
am 21.11.2020Guten Tag, ich finde Ihre Informationen sehr wichtig, deshalb bin ich an Ihrem news Letter interessiert.
Neuen Kommentar schreiben