Direkt zu den Inhalten springen

Was darf die Krankenkasse - und was nicht?

Aktuelles Gesundheit

Geht es im Rahmen unserer Sozialberatung um Ärger mit der Krankenkasse, drehen sich die Fragen in der Regel um Krankengeld. Denn viele Versicherte fragen sich, was die Krankenkasse überhaupt darf. Ist es okay, wenn ich zur Reha gedrängt werde? Darf die Kasse mich "gesundschreiben"? In diesem Beitrag beantworten wir die wichtigsten Fragen.

Was darf die Krankenkasse - und was nicht

Im Jahr 2019 haben alle gesetzlichen Krankenkassen zusammen rund 14,4 Milliarden Euro allein für das Krankengeld ausgegeben. Dieser Betrag ist über die letzten Jahre immer weiter angestiegen. Zum Vergleich: Zehn Jahre zuvor betrugen die Ausgaben gerade einmal 7,26 Milliarden Euro.

Im Krankengeld: Was muss ich mir von der Krankenversicherung gefallen lassen?

In diesem Blog haben wir bereits häufiger darüber berichtet, mit welchen Mitteln einige Krankenversicherungen versuchen, die Zahlung des Krankengeldes abzukürzen. Dabei müssen wir jedoch unterscheiden: Einige Instrumente sind durchaus erlaubt. Bei anderen Kniffen befinden sich die Kassen jedoch allenfalls in einer rechtlichen Grauzone. Wie Sie sich in welcher Situation verhalten sollten, hängt also sehr von der individueller Sachlage ab.

Beginnen wir mit den Mitteln der Krankenkasse, die Sie über sich ergehen lassen müssen.

Aufforderung zur Reha

Falls die Kasse Sie schriftlich dazu auffordert, bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine Reha zu beantragen, müssen Sie diesem Wunsch grundsätzlich nachkommen. Natürlich kann es immer sein, dass bestimmte Gründe dagegen sprechen: eine akute Erkrankung, Probleme mit der Betreuung von Kindern oder anderen Angehörigen - oder eine Pandemie wie Corona.

Wenn dem so ist, sprechen Sie bitte mit der Krankenkasse. In den meisten Fällen lassen sich solche organisarischen Schwierigkeiten lösen. Was Sie auf keinen Fall tun dürfen: Ignorieren Sie das Schreiben der Versicherung nicht. Denn wenn Sie innerhalb von zehn Wochen nichts von sich hören lassen, dreht die Kasse den Geldhahn zu.

Doch auch wenn Sie die Reha beantragt haben, geht die Maßnahme normalerweise nicht schon nächste Woche los. Mehr dazu in diesem Beitrag.

Anrufe der Krankenkasse

Es ist Ihrer Versicherung nicht verboten, Sie telefonisch zu kontaktieren. Wenn Sie Ihre Festnetz- oder Handynummer dort freiwillig hinterlegt haben, darf der Sachbearbeiter natürlich auch einmal anrufen und nach dem Befinden fragen. In bestimmten Fällen ist das sogar durchaus hilfreich.

Wo es jedoch problatisch wird: Hin und wieder berichten uns Mitglieder, dass es nicht beim gelegentlichen Anruf bleibt. Von regelrechtem Telefonterror ist dann die Rede. Und das müssen Sie sich als Patient sicherlich nicht gefallen lassen. In solch einem Fall haben Sie die Möglichkeit, auf schriftlichen Kontakt zu bestehen.

Noch abenteuerlicher wird es, wenn Sachbearbeiter dazu raten, den Job zu kündigen und fortan Arbeitslosengeld zu beziehen.

Soll ich auf die Krankenkasse hören und meinen Job kündigen?

Natürlich sollten Sie das nicht tun. Zum Glück scheint diese Masche nur hin und wieder - und darüber hinaus in Wellen - bei uns in Schleswig-Holstein aufzutreten. Doch falls Ihnen Ihr Sachbearbeiter während des Bezuges von Krankengeld tatsächlich einmal empfiehlt, eine Kündigung zu schreiben, sollten Sie hellhörig werden. Denn ins Arbeitsverhältnis selbst darf Ihnen die Kasse nicht hereinreden.

Magische "Gesundung"

An dieser Stelle sind wir beim absoluten "No-Go" aller Instrumente der Krankenkasse angekommen: Sie bekommen Krankengeld und sind dauerhaft krankgeschrieben. Eines schönen Tages öffnen Sie Ihren Briefkasten. Darin finden Sie einen Brief Ihrer Krankenkasse. Dort steht: Deren Medizinischer Dienst hat ermittelt - übrigens ohne Sie untersucht zu haben - dass Sie in 14 Tagen wieder arbeiten können.

Wumms.

Sie denken, so etwas gibt es nicht? Dann lesen Sie die Geschichte von Rudi Pawlicki aus Kiel. Und er ist nicht der einzige, dem so etwas passiert ist.

Doch in einem solchen Szenario kann es für Sie nur einen Weg geben. Sofort Widerspruch einlegen und zum Arzt, um einen aktuellen Befundbericht zu bekommen. Darüber hinaus vorsorglich Arbeitslosengeld beantragen, damit Sie nicht ohne Geld dastehen. In aller Regel muss die Krankenkasse dann auch weiter zahlen. Das gilt allerdings nur für diejenigen, die sich wehren.

Fazit

Beim Thema Reha ist die Krankenkasse völlig im Recht. Falls auf diese Weise Ihr Gesundheitszustand überprüft werden soll, müssen Sie innerhalb von zehn Wochen einen Antrag zur Reha stellen. Bei allen anderen Methoden - ungebetene Anrufe, Aufruf zur Kündigung, plötzliche Gesundschreibung - sollten Sie sich umgehend Unterstützung suchen.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!


Kommentare (6)

  • user
    Frank
    am 06.11.2023

    Guten Tag,

    Seit gut 5 Wochen bin ich krank geschrieben und meine TK -Versicherung fragt nun per E-Mail ob mein Arbeitsvertrag noch besteht bzw gekündigt wurde,ich gekündigt habe, wann und oder zu welchem Zeitpunkt gekündigt wurde .! Ich habe darauf nicht geantwortet.Darf sie das ??

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 06.11.2023

      Hallo Frank, darauf müssen Sie antworten, das gehört zu den sogenannten Mitwirkungspflichten.

  • user
    Müller
    am 12.01.2023

    Krankenkasse verlangt jedem

    Telefonat Name, Geburtsdatum und Adresse um auch allgemeine Auskünfte zu erteilen und macht das zu Bedingung für eine Antwort . Ist das zulässig?

    Gruß

    Müller

    • user
      Christian Schultz
      am 13.01.2023

      Das sind ja jetzt keine Daten, die der Kasse nicht ohnehin vorliegen sollten. Daher finde ich das Verhalten der Krankenkasse in diesem Punkt angebracht.

  • user
    Annette Sauer
    am 31.01.2021

    Guten Tag, auch ich habe ein Anliegen ( 55 Jahre, 38 jahre tätig als Friseurin .

    , zuletzt auf Grund der häufigen

    Ausfälle auf 15 Std Woche reduziert .chronische Somate Schmerzpazientin seid 2008 ( Fibromyalgie , chronische Gastritis

    ,Reizdarm mit üblen Durchfällen , Myalgien komplette Wirbelsäule HWS HWS Syndrom

    mit Nervenwurzel beteiligung spondyloarthritis ,Osteochondrose, Osteoporose

    ach und vieles mehr zudem eine stressbedingte Einäugigkeit von einer Rest Sehstärke von 0,2 -besteht und nicht therapierbar ist hinzu kam .2018

    Das hat mir den Rest gegeben keine Feinenen Tätigkeiten

    an den Kunden ausüben zu können

    , ,Tanzende Linien, verzehrtes sehen trotz Brille ,blinder Fleck . Somit völliger Zusammenbruch . Schon alleine wegen

    Reklamationen ect.

    Somit zog man mich letzendlich erst mal aus dem Verkehr und bin seid dem 1.10.19 bis heute

    krankgeschrieben. Mitlerweile psychosomatische Rehabilitation 5 Wochen hinter mir . Geplant waren 7 Wochen ,aber ich konnte psychisch nicht mehr war total überfordert mit Therapeuten und Therapien. Dort hat man mich ohne Abschluss untersuchung ( die noch nicht einmal zu Beginn stattgefunden hat ) mit der Aussage das ich absolut nicht mehr in meinem Beruf erwerbsfähig sei aufgrund meiner körperlichen Erkrankungen Haltungs und bewegungs Apparat,Okay dem kann ich folgen und habe unterschrieben . Da mir in der Reha klar wurde das ich loslassen musste als Friseurin . Somit kam der Bericht Wochen später mit der Aussage wie oben schon erwähnt ,allerdings leistungsfermögen 6Std und mehr für den freien Arbeitsmarkt leichte Tätigkeit kein Heben und tragen schwerer Lasten im letzten Beruf aufgrund der Belastungsschwierigkeiten , Anpassung ect unter 3 Std . LTA Masnahme wird empfohlen zu prüfen. Somit hat mich nun meine Krankenkasse aufgefordert einen Antrag bis zum 1.3.FÜR eine LTA zu stellen oder Erwerbsminderung vorzunehmen . Da laut medizinischen Gutachten meine Erwerbsfähigkeit stark gefärdet ist. Sonst kein Geld mehr . Für mich ich es zum einen nicht möglich körperlich sowie psychisch mich überhaupt um eine LTA Masnahme ( weiß noch nicht einmal was da für mich in Frage kommt ) zu stellen . Habe genug mit meinem Ärztlichen Terminen zu tun die ich noch vor mir habe. ERGO Therapie, Psychotherapie , Augenklinik sowie Naturheilkundliche schmerzklinik . Ich muss erst mal körperlich sowie psychisch einigermaßen klar werden. das wäre mein größter Wunsch . Lebensqualität zumindest ein bischen zurück bekommen ohne Ängste und Sorge wie es weiter gehen soll . Alles wirr im Kopf Selbstzweifel ,versagungsängste. Was soll ich machen. Was bringt mir eine LTA wenn ich eh nicht garantieren kann das ich ununterbrochen einsatzfähig bin . Dieses versuche ich seid Jahren mit schmerzkliniken ect. Alles was geht . Hoffnungslos. Jetzt der Zeitdruck von der Krankenkasse . Im Mai werde ich ausgesteuert . Wo geht meine Reise hin. Ich weiß das ich nur zu Hause Unglücklich bin auf dauer aber mein Körper sagt mir erst einmal etwas anderes.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.02.2021

      Hallo Annette, grundsätzlich ist es so, dass Sie die Reha beantragen müssen, wenn die Krankenkasse hart bleibt. Aber in vielen Fällen ist es möglich, diese zu verschieben oder ambulant zu machen. Ich empfehle Ihnen daher, dass Sie sich noch einmal individuell beraten lassen - zum Beispiel beim Sozialverband: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.