Dass wir ein solch breites Netzwerk von Experten nicht umsonst anbieten können, ist einleuchtend. Doch mit welchen Kosten müssen Sie konkret rechnen, wenn Sie sich hilfesuchend an den Sozialverband wenden? In diesem Beitrag finden Sie alle Informationen kurz und knapp im Überblick.
Was kostet die Mitgliedschaft im Sozialverband?
Über uns
Der Sozialverband hilft in sozialen Angelegenheiten. Allein in Schleswig-Holstein vertrauen mehr als 150.000 Menschen dem SoVD – bei Fragen rund um die Behinderung, Krankheit oder anderen Problemen mit den Sozialbehörden.
Mitgliedsbeitrag
Voraussetzung für eine Beratung im Sozialverband ist eine feste Mitgliedschaft in unserem Verband. Diese kostet zurzeit 6,90 Euro im Monat für Einzelpersonen. Mehr Infos rund um den Monatsbeitrag im SoVD finden Sie in unserer Übersicht. Wenn Sie diese Hürde genommen haben, können unsere Kolleginnen und Kollegen in der Sozialberatung aktiv werden und Sie sozialrechtlich unterstützen.
Darüber hinaus bekommen Sie ab jetzt elf Mal im Jahr die SoVD-Zeitung kostenlos per Post zugesandt und werden einem Ortsverband in Ihrer Nähe zugeteilt. Die Ortsverbände richten in der Regel diverse Veranstaltungen aus, etwa Vorträge zu sozialen Themen aber auch Ausflüge in die nähere Umgebung. Da die wenigsten SoVD-Ortsverbände eine eigene Internetseite haben, können Sie sich bei Fragen gern an den jeweiligen Kreisverband wenden.
Weitere Kosten für die Sozialberatung
Geht unsere Hilfe im Sozialrecht über die bloße Beratung hinaus, müssen wir Ihnen zunächst weitere Kosten in Rechnung stellen. Aufgrund des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sind wir dazu verpflichtet. Die gute Nachricht: Gelingt es uns, Ihre Ansprüche gegenüber der Sozialbehörde durchzusetzen, dürfen wir Ihnen dieses Geld zurückerstatten.
Folgende Kosten fallen zunächst an:
- Widerspruch: 22 Euro
- Klage: 34 Euro
- Berufung: 68 Euro
Durchweg kostenfrei arbeiten wir für Mitglieder, die seit mehr als zehn Jahren im Verband sind. Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung sind ebenso von den Pauschalen befreit, darüber hinaus kann ein Antrag auf Härtefall gestellt werden.
Kosten für Aktivitäten der Ortsverbände
Per se fallen Ihnen durch die Zuteilung zu einem Ortsverband natürlich keine Kosten an. Selbst viele Kaffee-Nachmittage und Vorträge sind für Sie als Mitglied gratis. Bietet der Ortsverband allerdings ein- oder mehrtägige Ausflüge an, werden die anfallenden Kosten unter den Mitfahrern aufgeteilt. Bei Freizeitfahrten arbeiten wir stets mit professionellen Reiseunternehmen zusammen, die selbstverständlich nicht umsonst tätig werden.
Gibt es eine Möglichkeit, dass die Mitgliedschaft im Sozialverband für mich kostenfrei wird?
Nicht direkt. Doch als Empfänger von Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung ober für Arbeitsuchende ist es denkbar, dass die jeweilige Behörde Ihren Beitrag indirekt übernimmt. Das geht jedoch nur, wenn Sie die Sozialberatung des SoVD in Anspruch genommen haben. Einzelheiten hierzu erfahren Sie in unseren Beratungsstellen.
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Kommentare (19)
Kerstin Schick
am 14.03.2021Hallo liebes Sovd-Team,
ich habe eine grundsätzliche Frage zur Berechnung der Kosten.
Die Mitgliedsbeiträge sind mir klar und den Leistungskatalog kenne ich auch, aber ist bei einem größeren Verfahren noch mit weiteren Kosten zu rechnen? Und wenn ja, werden diese vom Einkommen abhängig gemacht?
Beispiel: Jemand möchte über den Sovd ein Widerspruch gegen Ablehnung einer Erwerbsminderungsrente einreichen und ggf. in 1. und 2.Instanz vor das Sozialgericht gehen.
Mit welchen Kosten muss er rechnen bzw. gibt es abhängig vom Einkommen oder Vermögen einen best. Eigenanteil der zu übernehmen ist oder wird alles durch die Mitgliedschaft und die Einmalzahlungen nach dem Leistungskatalog im Sovd abgedeckt?
Mfg
Schick
Christian Schultz
am 15.03.2021Hallo Kerstin, die Kosten für Widerspruch, Klage und Berufung (siehe oben) sind für alle Mitglieder gleich - unabhängig vom Einkommen, das können wir ja gar nicht bewerten. Ausnahmen gibt es für Mitglieder, die Grundsicherung bekommen oder mindestens zehn Jahre im Verband sind.
Es ist aber auch immer möglich, einen Antrag auf Härtefall zu stellen.
Christian Schultz
am 21.07.2020Leider nein, der SoVD darf seine Mitglieder nur im Sozialrecht vertreten. Bei Fragen rund um die Wohnung können wir Ihnen den Mieterbund empfehlen.
Bing
am 21.07.2020Hallo, ich habe eine Problem ,mein Vermieter zahlt meine Wohnung Kaution nicht zurück, ich habe so viele Email geschrieben,aber das funktioniert nicht,das dauert schon fast ein Jähr,ich weiß nicht was ich machen soll, können SIE mir etwa Hilfe anbieten?Dank und freundlichen Grüßen.
Christian Schultz
am 09.06.2020Einfach hochscrollen, auf dieser Seite :) ...
Wolf
am 09.06.2020Wo kann man nachlesen wie hoch die Eigenanteile sind
Christian Schultz
am 09.06.2020Beim SoVD sind die Eigenanteile für alle gleich. Allerdings gibt es für langjährige Mitglieder und Härtefälle die Möglichkeit einer Befreiung.
Wolf
am 09.06.2020VdK nimmt ja im ersten Jahr nach Beitritt einen höheren Eigenanteil wenn man ihn beansprucht wie ist das beim Sozialverband?
Christian Schultz
am 18.05.2020Hallo Birgit, in dieser Angelegenheit dürfen wir Sie leider nicht beraten. Nur in Fragen, die unmittelbar das Sozialrecht betreffen - siehe hier: www.sovd-sh.de/2018/01/02/bei-welchen-problemen-kann-mir-der-sozialverband-helfen/
Birgit Schröder
am 17.05.2020Guten Tag, bitte teilen Sie mir mit ob sie auch Beratungen machen für m
Miettrechte Gewerbe. Meine Situation ist etwas komplexer. Ich führe eine Kosmetik fusspflege Praxis. Bin durch die Coronare Krise 6.5 Wochen erwerbslos gewesen. Seit März 2019 erhalte ich eine sehr kleine Rente und habe die Grundsicherung beantragt. Ich bin beruflich nicht mehr voll einsatzfähig möchte die Praxis aber gerne noch einige Zeit weiter führen bis ich eine Nachfolge gefunden haben. Nun brauche ich wegen der Indexklausel eine Beratung weil mein Vermieter mir eine Mieterhöhung hat zukommen lassen. Dürft ihr mich beraten?? Die Unterlagen für die Mitgliedschaft on euch liegt mir bereits vor. Danke und freundliche grüsse Birgit Schröder
Christian Schultz
am 30.03.2020Im Januar erfolgte keine Abbuchung, daher war der Betrag im Februar entsprechend höher. Bei weiteren Fragen bitte in unserer Mitgliederverwaltung anrufen: www.sovd-sh.de/landesgeschaeftsstelle/
Vivi
am 27.03.2020Ich muss 20,70 € zahlen seit Februar und mich hat auch keine informiert!!!!
B Dors
am 23.09.2022Die SoVD-Zeitung lesen!!
Christian Schultz
am 23.03.2020Hallo Irina, wir sind der Sozialverband SoVD. Wie der VdK das macht, kann ich Ihnen nicht sagen.
Irina Sjuksin
am 20.03.2020Hallo ist das korrekt das die Vdk en Mitgliedsbeitrag von 70€ kassieren + 100€ für Widerspruch MfG Irina Sjuksin
Christian Schultz
am 10.02.2020Hallo Frau Klinke, der Mitgliedsbeitrag wurde zum 01.01.2020 angepasst. Da im Januar keine Abbuchung erfolgte, wurde bei vielen Mitgliedern im Februar der doppelte Beitrag eingezogen. Die Mitgliedsbeiträge stehen auch in unserer Übersicht: www.sovd-sh.de/mitglied-werden/
Marion klinke
am 08.02.2020Wieso zahle ich im Jahr 80 € Beitrag. Wann wurde dieser erhöht.
Mit freundlichen Grüßen M .klinke
Christian Schultz
am 31.01.2020Der Beitrag zur Einzelmitgliedschaft ist zum 01.01.2020 auf 6,90 Euro erhöht worden. Darüber wurde bereits im letzten Jahr in der SoVD-Zeitung berichtet.
Boock
am 31.01.2020Warum zahle ich auf einmal 6,80 pro Monat statt 6,00 ??
Und informiert hat mich auch keiner !!
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