Und was tut der Sozialverband für Beamte?
Beamte sind hier außen vor. Sie zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und sind in der Regel privat krankenversichert. Kann ich als Beamter überhaupt Mitglied im Sozialverband werden? Und wenn ja – kann ich die Sozialberatung in Anspruch nehmen?
Zunächst einmal können natürlich auch Beamte dem SoVD Schleswig-Holstein beitreten. Tatsächlich ist ein bemerkenswerter Teil unserer Mitgliedschaft im Staatsdienst beziehungsweise bezieht eine Pension. Viele dieser Mitglieder schätzen die Arbeit in den SoVD-Ortsverbänden und nehmen regelmäßig an Treffen und Ausflügen teil. Darüber hinaus gibt es aber auch einen Aspekt im Sozialrecht, bei dem wir Beamte beraten und vertreten dürfen.
Der Sozialverband kann auch Beamten im Sozialrecht helfen
Sie sind verbeamtet und haben Probleme mit ihrer privaten Krankenversicherung? Dann darf der SoVD Sie nicht vertreten. Sie haben Fragen zu Ihrem Pensionsanspruch oder arbeitsrechtlichen Ärger mit dem Dienstherr? Auch hier können wir Ihnen nicht helfen. Geht es aber um Ihre Behinderung, den damit verbundenen Grad der Behinderung (GdB) und den Schwerbehindertenausweis, dann sollte der Sozialverband Ihr erster Ansprechpartner sein.
Viele Menschen kommen rund um das 50. Lebensjahr zum ersten Mal in unsere Sozialberatung. Es ist die Zeit, in der eine wachsende Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern zum ersten Mal Erfahrungen mit chronischen Krankheiten macht. Das Herz, Probleme mit dem Blutdruck, Diabetes, die Wirbelsäule – und immer mehr psychische Erkrankungen: In unseren 15 Sozialberatungsstellen berichten uns tagtäglich Menschen von ihren Erfahrungen. Wenn jetzt ein Behindertenausweis beantragt werden muss, kann der SoVD auch Beamten helfen.
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