„Plötzlich wird das Krankengeld eingestellt. Nur weil die Klinik die Bescheinigung zu spät abgeschickt hat“
Mit fatalen Folgen. Von einem Tag auf den anderen würde es kein Krankengeld mehr geben. Arno P. wendet sich sofort an den Sozialverband in Kiel, wo Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse eingelegt wird. Mit Erfolg – die Versicherung lenkt nach dem Eingreifen des Sozialverbands ein, das Krankengeld läuft weiter.
Keine Lücke im Versicherungsverlauf!
Rückblickend müssen wir festhalten: Arno P. hatte Glück. Nach aktueller Rechtslage ist es so, dass die Versicherung das Krankengeld einstellen darf, sobald eine Lücke von wenigstens einem Werktag im Versicherungsverlauf entstanden ist. Wenn es hart auf hart kommt, spielen die zu dieser Lücke führenden Umstände nur eine zweitrangige Rolle.
„Deswegen muss diese Krankengeld-Falle endlich entschärft werden“, fordert Jutta Kühl, Landesvorsitzende im SoVD-Schleswig-Holstein. „Jedes Jahr geraten viele Menschen in diese Schieflage – ganz einfach, weil sie es nicht besser wissen. Ja, sogar die Ärzte sind nicht immer gut informiert, wenn es um die Zahlung von Krankengeld geht. Hier muss dringend etwas passieren!“
Und tatsächlich gibt es sehr konkrete Überlegungen, das Problem zu lindern. Im Bundesgesundheitsministerium wird an einem Gesetz gearbeitet, welches die „Krankengeld-Falle“ zwar nicht abschaffen, diese aber deutlich abstumpfen würde. Demnach sollen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen bis zu einem Monat nachträglich eingereicht werden können, ohne dass der Anspruch auf Krankengeld verloren geht.
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