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Wenig Nutzen - viel Verunsicherung

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) stehen weiterhin in der Kritik.

Ältere Frau im Krankenhaus spricht mit einem Arzt.
BU: Was nicht in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wurde, muss selbst bezahlt werden. Über entsprechende Angebote müssen Ärzt*innen im Vorfeld allerdings ausreichend aufklären. Foto: DC Studio / Adobe Stock

Darf‘s auch etwas mehr sein? Was als Nachfrage an der Käse- oder Wursttheke nicht überrascht, scheint in der Arztpraxis fehl am Platz. Schießlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten medizinisch notwendiger Behandlungen. Trotzdem bezahlen Patient*inen für Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) jedes Jahr rund eine Milliarde Euro aus eigener Tasche. Der SoVD kritisiert seit Langem, dass die Wirksamkeit dieser Angebote wissenschaftlich nicht belegt ist – teilweise überwiegt sogar deren potenzieller Schaden.

Grundsätzlich dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nur solche Leistungen bezahlen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Was in diesem Leistungskatalog der Kassen enthalten ist, darüber entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Das Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung besteht aus Ärzt*innen sowie aus Vertreter*innen von Krankenkassen und Krankenhäusern.

Qualität von IGeL wird nicht überprüft

Erst wenn der Nutzen einer Untersuchungs- oder Behandlungsmethode wissenschaftlich erwiesen ist, kann diese zur Kassenleistung werden. Im Einzelfall gibt es allerdings auch Angebote, die medizinisch zwar nicht unbedingt notwendig, für Patient*innen aber dennoch sinnvoll sind. Hierzu gehören etwa ärztliche Atteste, Reiseimpfungen, Schönheitsoperationen oder auch Paartherapien.

Hinter der Bezeichnung IGeL verbergen sich neben diesen Beispielen unzählige weitere Angebote, deren Qualität nicht immer erwiesen ist. Als Selbstzahlerleistung zugelassen sind sogar solche Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden, die der G-BA negativ bewertet hat. Patient*innen können somit weder deren Nutzen einschätzen, noch die jeweils dafür verlangten Preise miteinander vergleichen.

Manche Leistungen richten sogar Schaden an

Eingehender beschäftigt sich der vom Medizinischen Dienst Bund betriebene IGeL-Monitor mit dieser Thematik. Die Bilanz fiel zuletzt ernüchternd aus. Bei den meisten der überprüften individuellen Leistungen kamen die Wissenschaftler*innen zu dem Ergebnis, dass diese entweder gar keinen erwiesenen Nutzen haben oder sogar Schaden anrichten können.

Explizit kritisierte das Team vom IGeL-Monitor die Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Eierstockkrebs. Dabei könne es zu vielen falsch positiven Ergebnissen und damit zu unnötigen weiteren Untersuchungen und Eingriffen kommen. Auch bei der in vielen Praxen angebotenen Früherkennung von Vitamin-B12-Mangel fand sich keine Studie, die belegen könnte, dass dies die Gesundheit der Betroffenen verbessert. jos

Denken Sie konkret darüber nach, eine IGeL in Anspruch zu nehmen? Dann informieren Sie sich anhand evidenzbasierter Bewertungen zu dem möglichen Nutzen und Schaden von Selbstzahlerleistungen online beim IGeL-Monitor.


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