Weniger Steuern mit Altersrente für schwerbehinderte Menschen?
Aktuelles Rente Behinderung
Mit Schwerbehinderung geht es früher in die Rente. Unter allen Arten der vorgezogenen Altersrente ist die Variante für Menschen mit Behinderung die mit dem größten Mehrwert. Doch gilt das auch beim Thema Steuern?
Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen bekommen Sie in Deutschland nur, wenn Sie einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben. Damit gibt es dann auch automatisch den Schwerbehindertenausweis.
Und das allein sorgt bereits für einen steuerlichen Vorteil. Denn ab einem GdB von 20 profitieren Sie vom Behindertenpauschbetrag. Je höher Ihr Grad der Behinderung, desto mehr Steuern sparen Sie.
Zur Erklärung: Der Behindertenpauschbetrag vermindert Ihr zu versteuerndes Einkommen. Wenn der Pauschbetrag also 1140 Euro beträgt, zahlen Sie nicht 1140 Euro weniger Steuern. Es bedeutet lediglich, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen um diesen Betrag sinkt.
Falls Sie keine Steuern zahlen müssen, bringt Ihnen der Pauschbetrag selbstverständlich auch keine Vorteile.
Wenn Sie die gesetzlichen Hintergründe zu diesem Thema interessieren, finden Sie diese im Paragraphen 33b Einkommensteuergesetz (EStG).
Behinderten-Rente und Steuern
Wir können also schon hier festhalten: Wer eine amtlich anerkannte Behinderung hat und Steuern zahlen muss, spart Geld. Aber wie sieht das konkret in der Altersrente für schwerbehinderte Menschen aus?
Eins vorweg: Diese Renten-Variante per se bedeutet nicht, dass Sie weniger Steuern zahlen müssen. Darüber entscheidet allein der Behindertenpauschbetrag. Eine weitere wichtige Komponente rund um das Thema Rente, Behinderung und Steuern ist jedoch das Jahr, in dem Sie in Rente gehen bzw. gegangen sind. Denn das entscheidet, welchen Teil Ihrer Rente Sie überhaupt versteuern müssen.
Wer zum Beispiel im Jahr 2024 in die Rente geht, muss lediglich 84 Prozent seiner Rente versteuern. Im Jahr darauf sind es dann bereits 85 Prozent. All jene, die erst ab 2040 Ihre Altersrente erhalten, versteuern ihre Rente dann komplett. Eine ausführliche Übersicht dazu finden Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung.
Fazit
Rentnerinnen und Rentner mit Behinderung zahlen weniger Steuern. Das liegt aber nicht an der Rentenvariante - also nicht der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Nein, die Steuerersparnis kommt allein vom sogenannten Behindertenpauschbetrag. Und wie hoch der Anteil Ihrer Rente ist, der überhaupt versteuert werden muss, hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen.
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Kommentare (10)
Gabriele Bach-Blume
am 02.02.2024Guten Tag , ich möchte ein behinderten Antrag stellen. An wenn kann ich mich wenden beim ausfüllen? Wohnort ist 51429
Herzliche Grüße
Gabriele Bach-Blume
Christian Schultz
am 02.02.2024Hallo Gabriele, Sie leben ja in NRW. Auf der Seite des Ministeriums finden Sie alle wichtigen Infos dazu: https://www.mags.nrw/inklusionsportal-schwerbehindertenausweis
Angelika
am 25.01.2024Guten Tag
meine Frage ist....da ich schwerbehindert bin (GdB 60) hätte ich schon seit Juli 23 Anspruch auf Rente Schwerbehinderung.
Da aber jeder Monat zählt möchte ich noch bis zur Regelaltersrente (07/25)
durchhalten trotz einiger gesundheitlichen Einschränkungen.
Wie würde es sich verhalten, wenn ich die letzten Monate wegen Krankheit
Krankengeld beziehen würde (Anspruch 78 Monate) könnte ich danach direkt in die Regelaltersrente wechseln (Beginn Juli 25) oder kann mich die Krankenkasse zwingen meine Schwerbehinderten Rente vorrangig vor dem Krankengeld in Anspruch zu nehmen?
Herzlichen Dank
für ihre Nachricht
Christian Schultz
am 25.01.2024Hallo Angelika, die Krankenkasse hat keine Möglichkeit, Sie in die Altersrente zu zwingen. Womit Sie aber immer rechnen müssen: Während Sie Krankengeld beziehen, kann die Kasse Sie zu einer Reha auffordern. Und die wiederum kann theoretisch in eine Erwerbsminderungsrente münden: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/kann-die-krankenkasse-mich-zur-reha-zwingen
Gunter Clemens
am 21.12.2023Sehr geehrte Damen / Herren,
danke für den Betrag "Rente mit Schwerbehinderung". Bitte teilen Sie mir einmal mit, wie das bei 100% Schwerbehinderung und den Merkzeichen G aG und auf der Vorderseite ein großes B verhält. Wie macht es sich bei den Steuern bemerkbar.
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus.
Wünsche Euch ein frohes Weihnachtsfest , viel Gesundheit und ein frohes neues Jahr.
Gunter Clemens
Christian Schultz
am 02.01.2024Hallo Gunter, wie wir in der Tabelle oben veranschaulicht haben. Mit dem GdB 100 können Sie einen Pauschbetrag in Höhe von 2840 Euro nutzen.
G. Hesse
am 21.12.2023Guten Tag, das sind sehr schöne Nachrichten von der Steuervergünstigung. Eine Frage habe ich noch, gilt das auch wenn man früher in Rente geht als die Regelaltersrente?
Vielen Dank und erholsame Festtage wünsche ich Ihnen.
Christian Schultz
am 02.01.2024Hallo, der Pauschbetrag gilt immer - auch schon vor der Rente. Aber vergessen Sie nicht: Je später Sie in die Rente gehen, desto höher ist der Anteil Ihrer Rente, den Sie versteuern müssen.
Wenzel
am 21.12.2023Hallo ich habe mal eine frage ich bin seit einigen Jahren Mitglied in Neumünster aber ich bekomme leider keinerlei Informationen über Termine, Veranstaltungen bzw. Vergünstigungen das finde ich sehr schade. Es gibt doch so einiges was angeboten wird zum Beispiel auch Urlaubsreisen...
Christian Schultz
am 02.01.2024Hallo Wenzel, auf jeden Fall. Unser Ortsverband in Neumünster ist sehr rührig. Wenden Sie sich am besten einmal an unsere Geschäftsstelle in NMS: 04321 / 4 31 64
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