Direkt zu den Inhalten springen

Wer gehört alles zur Bedarfsgemeinschaft?

Pflege Behinderung Armut

Verliert man aufgrund von Krankheit oder Betriebsschließung seine Arbeit, ist das nicht nur für die betroffene Person selbst ein große Problem. Wer in Deutschland auf finanzielle Hilfe vom Staat angewiesen ist, bekommt in der Regel „Hartz IV“ oder Grundsicherung. Ab diesem Zeitpunkt machen allerdings auch andere Personen in der Familie unfreiwillig Erfahrungen mit Jobcenter oder Sozialamt.

Hintergrund dieses Phänomens ist die sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Diese Regelung sieht vor, dass Menschen, die gemeinsam einen Haushalt bilden, füreinander einstehen – auch finanziell. In der Grundsicherung gilt das gleiche Prinzip. Hier sprechen wir allerdings von einer Einsatzgemeinschaft.

Doch wer genau muss für wen zahlen? Wir schauen uns das Prozedere einmal ganz genau für die Grundsicherung an. Falls Sie Arbeitslosengeld II beziehen, gelten dort sehr ähnliche Regelungen. Eine gute Übersicht zum Begriff der Bedarfsgemeinschaft im SGB II finden Sie hier.

— Langzeitkrank? Wenn das Krankengeld bald ausläuft, sollten Sie unbedingt diesen Artikel lesen —

Muss mein Ehepartner in der Grundsicherung für mich finanziell einstehen?

Definitiv. In allen Bereichen des SGB XII ist der Ehepartner automatisch Mitglied der Einsatzgemeinschaft. Reicht das Einkommen des Ehepartners zum Lebensunterhalt für beide Personen, besteht kein Anspruch auf Grundsicherung.

Wie werden gleichgeschlechtliche Lebenspartner in einer Einsatzgemeinschaft betrachtet?

Wir leben im 21. Jahrhundert, zumindest dieser Tatbestand ist auch in der Sozialhilfe angekommen. Egal ob zwei Männer oder zwei Frauen – handelt es sich um eine Lebenspartnerschaft, müssen beide füreinander einstehen.

Wie sieht es in der Bedarfsgemeinschaft aus, wenn zwei Menschen ohne Trauschein zusammenleben?

Hier gilt der gleiche Grundsatz wie bei Ehepartnern oder gleichgeschlechtlichen Partnerschaften. Beide stehen finanziell füreinander ein.

Woher weiß das Sozialamt, welche Form der Partnerschaft vorliegt?

Die Behörde ist zunächst darauf angewiesen, beim Antrag auf Leistungen danach zu fragen. Wenn es Unstimmigkeiten zwischen der Auffassung des Antragstellers und dem Sozialamt gibt, greift man in der Regel auf folgende Indizien für eine eheähnliche Gemeinschaft zurück:

  • Leben die Personen gemeinsam in einer Wohnung?
  • Wohnen beide schon über einen längeren Zeitraum zusammen?
  • Betreuen sie gemeinsame Kinder?
  • Kann der eine über das Vermögen des anderen verfügen?
  • Wie lang und wie intensiv kannten sich beide vor dem Zusammenziehen?
  • Warum sind die Personen zusammengezogen?

Diese Fragen beschäftigen immer wieder auch die Sozialgerichte. Und jede Lebens- oder Wohngemeinschaft ist anders als die andere, demzufolge fallen auch die Urteile der Gerichte jeweils unterschiedlich aus.

— Ab wann kann man eigentlich frühestens in Rente gehen? In diesem Beitrag erklären wir die unterschiedlichen Möglichkeiten der vorgezogenen Altersrente —

Müssen in der Grundsicherung Eltern für ihre Kinder finanziell einstehen?

Nein, nicht in der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Im SGB XII gibt es jedoch noch andere Leistungsformen, zum Beispiel die Hilfe zum Lebensunterhalt. An dieser Stelle ist es tatsächlich möglich, dass Ihre Eltern und Sie eine unfreiwillige Bedarfsgemeinschaft bilden. Aber nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie sind unter 18 Jahre alt
  • Sie sind ledig
  • Sie leben mit Ihren Eltern unter einem Dach
  • Sie sind bedürftig, können Ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig betreiten

Fazit zur Einsatzgemeinschaft nach dem SGB XII

Wenn Sie mehr als drei Stunden am Tag irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können und nicht genug Geld zum Leben haben, ist das Jobcenter für Sie zuständig. Sind Sie aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage, sollten Sie zum Sozialamt gehen. In vielen Kommunen sind beide Behörden unter einem Dach untergebracht – das macht es für Sie in der Praxis einfacher.

Wir haben gesehen, dass ein Ehepartner oder jemand, mit dem Sie in einer Beziehung zusammenleben, immer finanziell für Sie einstehen muss. Das gilt sowohl für die Grundsicherung als auch „Hartz IV“. Anders sieht es bei den eigenen Eltern aus. Diese gehören nur unter sehr engen Voraussetzungen zur sogenannten Einsatzgemeinschaft.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!


Kommentare (36)

  • user
    Ursel
    am 26.02.2024

    Hallo ,

    Ich habe eine schwerbehinderung von 50% . Bekomme 225 Euro Erwerbsminderungsrente und habe Pflegegrad 2 . Ich wohne mit meinem Freund und seiner Tochter 18 zusammen . Meine Frage lautet : steht mir als Schwerbehinderter Mensch eine Grundsicherung zu auch wenn mein Freund vollzeit arbeitet ? Die Tochter ist noch Schülerin. Wird das Gehalt und die Witwenrente und Halbwaisenrente meines Freundes und seiner Tochter trotz meiner Schwerbehinderung angerechnet ? Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen .

    • user
      Christian Schultz
      am 27.02.2024

      Hallo Ursel, das Einkommen Ihres Freundes wird auf jeden Fall mit in die Rechnung einbezogen. Die Schwerbehinderung macht an dieser Stelle keinen Unterschied.

  • user
    Elke Oswald-Kaps
    am 04.02.2024

    Hallo,

    ich bin 55 Jahre alt bin seit langem krank und lebe seit einigen Jahren mit meinem Freund in einem Wohnwagen. Ich bin aber noch verheiratet und bis jetzt hat mir mein Mann Unterhalt bezahlt. Da er jetzt aber in Rente kommt will er nicht weiter bezahlen. Ist mein

    Freund, der von der Grundsicherung lebt verpflichtet mich zu unterhalten oder habe ich Anspruch auf Bürgergeld?

    • user
      Christian Schultz
      am 05.02.2024

      Hallo Elke, wenn Sie mit Ihrem Freund zusammenleben, bilden Sie auf jeden Fall eine Bedarfsgemeinschaft. Ihre Einkommen werden also zusammen betrachtet. Ob Sie Anspruch auf Bürgergeld haben, weiß ich nicht. Wenn Sie nicht erwerbsgemindert sind, gehe ich aber davon aus.

  • user
    Ena Vigo
    am 14.11.2023

    Hallo,

    Ich wurde als Freiberufler durch eine Krankheit leider zum Empfänger von Altersgrundsicherung da ich schon im Rentenalter bin.

    Ich lebe zusammen mit meiner Lebensgefährtin, also in einer Bedarfsgemeinschaft.

    Da meine Lebensgefährtin einen Halbtagsjob mit wechselndem Einkommen hat bekomme ich monatlich unterschiedliche Leistungen.

    Jetzt die Frage: Meine Gefährtin geht nächstes Jahr in Rente. Wird ihre Rente genau so als Einkommen gewertet wie ihr jetziger Erwerbslohn?

    Und könnte sie Wohngeld beantragen wenn ihre Rente zu niedrig ist, obwohl ich ja über die Grundsicherung die Hälfte der Wohnungskosten ersetzt bekomme?

    Danke für Infos

    Gruß Ena

    • user
      Christian Schultz
      am 15.11.2023

      Hallo Ena, die Bedarfsgemeinschaft mit Ihnen bleibt ja bestehen. Sie werden sicherlich weniger Geld zur Verfügung haben, wenn Ihre Freundin auch Rentnerin ist. Wie das dann genau angerechnet wird, kann ich aber nicht aus dem Stehgreif sagen. Bitte lassen Sie sich dazu persönlich beraten.

  • user
    Susi
    am 15.03.2023

    Hallo,

    Ich bin noch Verheiratet, Scheidung ist seit Dezember 2022 eingereicht.

    Mein Noch Ehemann, lebt seit Ende Juli 2022 mit seiner neuen (haben sich schon Verlobt) und ihrem mitgebrachten Sohn in einer gemeinsamen Wohnung.

    So weit ich weiß, bekommt sie ALG2.

    Mein Mann verdient sehr gut und ich dachte immer wenn es eine Bedarfsgemeinschaft ist, müsse er für sie aufkommen?

    Jedoch ist es wohl so,das es jetzt dieses Probefahrt gibt, ist das richtig?

    Jedenfalls sagt er immer er habe kein Geld und beim Zugewinnausgleich kam ein 4 Stelliger Minusbetrag raus, selbst wenn er unser Auto und seine Harley verkauft hätte.

    Nun gut, habe ich so hingenommen , nun kommt er mit einer neuen Maschine (scheinbar für sie) an, obwohl er ja wohl kein Geld hat.

    Muss sie das beim Amt angeben ,falls sie es auf ihren Namen anmelden?

    Und wie ist es mit ihrem Auto, das hat sie ja auch noch?

    • user
      Christian Schultz
      am 16.03.2023

      Hallo Susi, grundsätzlich ist so etwas beim Amt anzugeben. Aber ohne nähere Informationen kann man das nicht wirklich beurteilen, was hier möglicherweise nicht korrekt abgelaufen ist.

  • user
    Ahmet Duman
    am 28.12.2022

    Hallo,

    Mein Vater 80 und Mutter 74, die beziehen Grundsicherung. Ich habe kürzlich meine Wohnung verloren und hab mich bei meinem Eltern angemeldet. Ich bin 45 und beziehe Erwerbsminderungsrente. Müssen wir das beim Amt melden? Wird dann meine Rente mit angerechnet? Kriegen meine Eltern dadurch Schwierigkeiten ? Danke für Ihre Antwort

    LG

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2023

      Hallo Ahmet, so viel ich weiß, gehören Sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft Ihrer Eltern. Aber ich empfehle Ihnen trotzdem, einfach einmal beim Sozialamt nachzufragen.

  • user
    Julia
    am 05.11.2022

    Hallo!

    Ich erhalte Leistungen nach SGB XII im Alter & bei Erwerbsminderung.

    Gibt es da auch die Bedarfsgemeinschaft auf Probe für ein Jahr, wenn man mit seinem Partner frisch zusammenziehen möchte oder muss der Partner sofort fpr mich mitzahlen?

    • user
      Christian Schultz
      am 07.11.2022

      Hallo Julia, das weiß ich leider nicht aus dem Stehgreif. Bitte fragen Sie direkt im Amt für Grundsicherung nach.

  • user
    Caro
    am 04.10.2022

    Hallo Frage, bekomme Grundsicherung, und möchte das mein Freund zu mir zieht. Er arbeitet Vollzeit. Was muss er denn alles übernehmen? Und was bekomme ich dann noch? Er bekommt normales Gehalt als Hilfskraft.

    • user
      Christian Schultz
      am 04.10.2022

      Hallo Caro, das Einkommen Ihres Freundes wird schon zu einem großen Teil in die "Bedarfsgemeinschaft" eingebracht. Wie viel genau, das müsste man dann anhand der konkreten Zahlen berechnen. Fragen Sie dazu am besten den Sachbearbeiter im Sozialamt.

  • user
    Arno
    am 30.07.2022

    Hallo.

    Ich bekomme aktuell 385 Euro Netto Erwerbsminderungsrente (diesen Monat ca. 20 Euro erhöht worden und schon einberechnet).

    Bisher habe ich mich nicht mit dem Thema Grundsicherung beschäftigt, da wir immer mehr oder weniger gut zurecht gekommen sind und auch keine großen Ansprüche haben. Meine Partnerin und ich leben zusammen und sie ist berufstätig. Nicht vollzeitbeschäftigt.

    Welchen Nettobetrag darf sie denn so ungefähr pro Monat nicht überschreiten, um überhaupt Chancen auf eine Bewilligung einer Art Aufstockung zu bekommen?

    MfG, Arno.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Arno, das ist von Region zu Region sehr unterschiedlich, daher kann ich das leider nicht beantworten.

  • user
    Vivian
    am 17.07.2022

    Hallo zusammen,

    ich bin 17 Jahre alt und lebe mit meiner Mutter zusammen, die Hartz IV bezieht. Wir leben also in einer Bedarfsgemeinschaft, was bedeutet, dass ich mir kein finanzielles Standbein aufbauen kann, da das Geld sofort vom Staat eingezogen werden würde (das sagt mir zumindest meine Mutter).

    Ich werde bald 18 Jahre und möchte gerne mein eigenes Leben aufbauen. Das Problem ist, dass wenn ich eine eigene Wohnung beziehe, meine Mutter ihre Wohnung verliert, da diese für 2 Personen gedacht ist. Der Verlust der Wohnung wäre für meine Mutter sehr dramatisch, da sie Psychisch instabil ist und stark Alkoholabhängig ist. Ihr Zustand hat sich unter anderem wegen dem Tod meines Vaters im Jahre 2009 entwickelt.

    Welche Möglichkeiten habe ich selbständig zu werden, ohne vor diese Entscheidung gestellt zu werden?

    Viele Grüße

    Vivian

    • user
      Christian Schultz
      am 18.07.2022

      Hallo Vivian, das ist eine komplexe Situation, die wir leider nicht hier im Forum erörtern können. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich dazu persönlich beraten lassen.

    • user
      Peter
      am 21.10.2022

      Wenn Sie selbst genug für Ihren Lebensunterhalt verdienen, können Sie auch unter 25 ausziehen, sonst müssten Sie zunächst in der Bedarfsgemeinschaft bleiben. Bei der Wohnung Ihrer Mutter kommt es auf die Kosten an, die zunächst für 6 Monate vom Jobcenter voll übernommen werden. Mit der Einführung des Bürgergeldes 2023 erhöht sich dieser Zeitraum auf 2 Jahre. Dann würde der übersteigende Kostenanteil ev nicht mehr vom Amt übernommen. Dieser Betrag würde dann ermittelt. Zum Auszug wird ihre Mutter in keinem Fall gezwungen.

  • user
    Herbert Harnisch
    am 29.05.2022

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich lebe mit einer noch verheirateten Frau zusammen. Der Ehemann ist ausgezogen und lebt in einer eigenen Wohnung. Meine Partnerin hat drei Kinder mitgebracht. Wir haben noch ein gemeinsames Kind (1,5 Jahre). Die Kinder (7, 8, 12 Jahre) werden 14 Tage vom Kindsvater und 14Tage von meiner Partnerin im Monat betreut. Meine Partnerin ist berufstätig und arbeitet als Kindergärtnerin. Ich war mehrere Jahre bis zum 27.10.2021 voll erwerbsunfähig. Ich habe vorher als Gesundheitspfleger und später als Pflegedienstleiter gearbeitet. Gegen den Bescheid der RV hatte ich Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch wurde abgelehnt. Ich erhalte jetzt ALG. Das Arbeitsamt kann mir keine Arbeit auf Grund meiner gesundheitlichen Einschränkungen anbieten. Ich möchte beim Sozialgericht eine Klage einreichen. Ich hörte, dass das Verfahren sehr lange dauert. Ich habe Angst, dass ich in eine finanzielle Notlage lande. Ich habe keine Rücklagen und auch keine weiten Wertsachen. Wie sollte ich mich verhalten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Herbert Harnisch

    29.05.2022

    • user
      Christian Schultz
      am 30.05.2022

      Hallo Herbert, richtig ist, dass eine Klage am Sozialgericht ein, zwei Jahre dauern kann. Allgemeine Tipps zum richtigen Verhalten können wir hier im Forum leider nicht liefern. Das hängt sehr von Ihrer persönlichen Situation ab, die wir nicht kennen.

  • user
    Josef Kru
    am 21.11.2021

    Hallo,

    mein Vater wird in zwei Monaten 67 Jahre. Meine Mutter ist noch 63 und meiVater 66 beziehen Harv 4. Sie bilden eine Bedarfsgemeinschaft. Sind sie dann bald eine Einsatzgemeinschaft? oder doch BG. Müssen Sie zwei Anträge stellen. Bekommt mein Vater kein Sozialgeld mehr? Wehr zahlt nun die Wohnung/ Heizkosten?

    Vielen Dank im Voraus

    • user
      Christian Schultz
      am 22.11.2021

      Hallo Josef, bei dieser Frage bin ich mir nicht sicher. Ihre Eltern bilden auf jeden Fall weiterhin eine Bedarfs- bzw. Einsatzgemeinschaft. Da er aber bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben müsste, ändert sich vermutlich erst einmal nichts, so lange Ihre Mutter noch Geld vom Jobcenter bekommt. Am besten fragen Sie dort einmal direkt nach.

  • user
    Tini
    am 06.11.2021

    Mein Mann bekam Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt. Wir haben einen Antrag auf Grundsicherung im Alter gestellt. Mich als zweiten Antragsteller eingetragen, da ich kein eigenes Einkommen habe und Hausfrau bin. Bekommen wir beide dann die Grundsicherung bewilligt oder zählt nur mein Mann und ich werde als 2. Antragsteller abgelehnt?

    • user
      Christian Schultz
      am 08.11.2021

      Hallo Tini, wenn Sie kein Einkommen haben, haben Sie vermutlich beide einen Anspruch. Aber das muss man sich im Detail anschauen.

  • user
    Meikee
    am 24.08.2021

    Hallo, mich beschäftigt mehrere Fragen und mir wirklich keiner helfen kann.

    Mein Verlobter und ich möchten gerne heiraten. Wegen seiner Behinderung bekommt er zur Aufstockung Grundsicherung und ich gehe normal arbeiten. Wir wohnen noch nicht zusammen und demnächst kommt ein gemeinsames Kind auf die Welt.

    Das Kind wird erst bei mir Leben, wo ich dann Elterngeld beziehe.

    Wenn wir jetzt heiraten wie läuft das mit der Anrechnung auf seine Grundsicherung? Elterngeld oder mein Gehalt reichem später gerade so dass ich bzw unser gemeinsames Kind um die runden kommen können. Wie ist die Einkommensteuer? Normal wäre ja der Vater auch unterhaltspflichtig. Wie läuft das mit der Anrechnung? Muss ich trotzdem für ihn Bezahlen, obwohl dann alle Kosten auf mich zu kommen?

    Oder an wenn kann man sich bei solch einen speziellen Fall wenden?

    Vielleicht kann mir ja mal jemand helfen, bin bissl verzweifelt Lg

    • user
      Christian Schultz
      am 25.08.2021

      Hallo, als Familie werden Sie vom Amt für Grundsicherung auf jeden Fall gemeinsam veranlagt. Wie das aber konkret in Ihrem Fall aussehen würde, kann ich ohne nähere Infos nicht sagen. Kommen Sie dazu gern in die Sozialberatung des SoVD: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Frank
    am 17.08.2021

    Folgende Frage:

    Ich beziehe jetzt Altersgrundsicherung, wohne allein. Ich ziehe nächstes Jahr zu meiner Freundin, die voll berufstätig ist und ein normales Einkommen hat.

    Bekomme ich dann noch Grundsicherung?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.08.2021

      Hallo Frank, das Einkommen Ihrer Freundin wird dann auf jeden Fall teilweise zur Berechnung herangezogen. Ob Sie gar keine Grundsicherung mehr bekommen, müsste man sich genauer anschauen.

  • user
    Colberg Peter
    am 03.06.2021

    Meine Frau erhält 370.-Euro Rente.

    Ich erhalte 780.-Euro Rente, alles Netto.

    Wir hatten Grundsicherung beantragt.

    Es wurden alle Kosten gehälftet.

    Meine Frau erhält 270.-Euro ergänzende Grundsicherung.

    Bei mir werden 80.-Euro weg. Unterhaltspflicht abgezogen und bei der Berechnung gelte ich dann,

    Peter Colberg, Grundsicherung 0,00 Euro.

    Ist dies Rechtens?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.06.2021

      Hallo Peter, das können wir nicht beurteilen, ohne den Bescheid des Sozialamtes und Ihre Unterlagen einzusehen. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Beratung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Andreas Schütrumpf
    am 02.05.2021

    Hallo, ich bekomme auf Grund von Krankheit die Grundsicherung, meine Ehefrau ist Berufstätig und ihr Gehalt wird voll angerechnet und für mich auch Unterhalt berechnet.

    Jetzt frage ich mich, da bei meiner Frau alles auf Sozialhilfe runter gerechnet wird, gilt sie dann auch als Sozialhilfeempfänger ? Sind nicht alle Personen in einer Bedarfsgemeinschaft gleich gesetzt oder ist die Einsatzgemeinschaft anders.

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar !

    MfG Andreas

    • user
      Christian Schultz
      am 03.05.2021

      Hallo Andreas, Ihre Frau ist Mitglied der Einsatzgemeinschaft. Dafür reicht es schon aus, wenn ein Mitglied aus dem Haushalt Grundsicherung erhält. Streng genommen ist Ihre Frau natürlich keine Sozialhilfeempfängerin, aber sie zählt eben zur Einsatzgemeinschaft.

  • user
    Christian Schultz
    am 20.07.2020

    Hallo Erwin, soweit ich weiß, gehören nur minderjährige Kinder im Rahmen der Grundsicherung einer Bedarfsgemeinschaft an. Allerdings kann ich ohne den Bescheid keine konkrete Aussage treffen. Wenden Sie sich bitte an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Erwin
    am 04.07.2020

    Heute bekommen wir für unseren Sohn 27 Jahre alt (Autist), einen neuen Grundsicherungs-Bescheid. Wir Eltern sind Betreuer von unserem Sohn und haben ihm eine eigene Wohnung Eingerichtet. Er wohnt in unserem Haus zur Miete und hat für sich eine 3-Zimmer Wohnung. Im Bescheid wird eine Bedarfsgemeinschaft angenommen. Warum eine Bedarfsgemeinschaft? Er bekommt für seinen Lebensunterhalt Grundsicherung und kann sich selbst und alleine versorgen. Er bekommt im Rahmen der bewilligten Eingliederungshilfe Hilfe im Haushalt (beim Einkaufen, waschen, putzen und auch im Freizeit Bereich). Er muss für sich selbst sorgen. (Mit Unterstützung der Begleitung). Ist es korrekt das das Sozialamt in unserem Fall eine Bedarfsgemeinschaft annehmen kann? Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar.

    MfG Erwin

  • user
    Marcel
    am 28.05.2020

    Habe jetzt einen Brief bekommen das ich Grundsicherung beantragen könnte. Dank der Bedarfsgemeinschaft habe ich jedoch extreme angst davor das ja alles angerechnet wird. Auch wenn ich einen Job finden sollte muss ich Angst haben. Es wird ja laufend alles angerechnet. Wofür soll ich den Arbeiten. Dafür das ich vom Lohn gerade mal 150€ fürs mich habe! Ich finde die Grundsicherung lächerlich!

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.