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Widerspruch beim Pflegegrad: Jetzt Neuantrag stellen

Aktuelles Pflege

Sie sind mit der Entscheidung Ihrer Pflegeversicherung nicht einverstanden und haben Widerspruch eingelegt? Das ist Ihr gutes Recht. Es gibt jedoch Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, zusätzlich zum Widerspruch einen Neuantrag zu stellen.

Widerspruch beim Pflegegrad: Jetzt Neuantrag stellen

Ein Widerspruch im Sozialrecht ist schnell gemacht. Innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheides können Sie Ihren Widerspruch auf den Weg bringen. Entweder schriftlich - also per Brief, Fax oder E-Mail - oder Sie machen sich direkt auf den Weg zur Behörde. Dort können Sie dann Ihren Widerspruch zu Protokoll nehmen lassen. Geht es um die Pflegekasse, also zum Besipiel die AOK oder die Barmer, suchen Sie einfach die Niederlassung in Ihrer Nähe auf.

Doch wer einen Widerspruch ins Rennen schickt, benötigt dafür auch Futter. Ohne eine hieb- und stichfeste Begründung wird Ihr Brief ins Leere gehen. Falls Sie also einen bestimmten Pflegegrad nicht akzeptieren möchten, müssen Sie genau begründen, warum Ihnen ein höherer Grad zusteht. Und das geht am einfachsten über aktuelle Berichte Ihrer Fachärzte.

Alternativ oder zusätzlich können Sie und Ihre Angehörigen auch ein Pflegetagebuch führen. In diesem lässt sich gut abbilden, wie zeitintensiv die Pflege einer Person tatsächlich ist. Ein kostenloses Pflegetagebuch erhalten Sie zum Beispiel bei uns.

Befundberichte für den höheren Pflegegrad

Nur mit aussagekräftigen Berichten haben Sie eine Chance, dass der Widerspruch zum Erfolg wird. Aber selbst das ist kein Selbstläufer. Denn erstens kann es ziemlich lange dauern, bis überhaupt über Ihren Widerspruch entschieden wird. Und zweitens führt Ihr Widerspruch nicht dazu, dass der Gutachter des Medizinischen Dienstes (früher MDK) noch einmal zu Ihnen nach Hause kommt. Ihr Fall wird nun nach Aktenlage bearbeitet.

Mit großer Wahrscheinlichkeit führt dieser Weg also nicht zum erhofften höheren Pflegegrad. Sie werden nach einiger Zeit vielmehr einen Brief erhalten, in dem Ihre Pflegeversicherung fragt: Wollen Sie den Widerspruch aufrecht erhalten? Obwohl der Medizinische Dienst bei seiner Meinung bleibt?

An dieser Stelle ist Vorsicht geboten. Nach dem ersten Ärger könnte man ja zu der Entscheidung gelangen: "Okay, ich habe es versucht. Aber wenn der Widerspruch abgelehnt wurde, kann ich ihn auch wieder zurücknehmen..."

Seien Sie bitte nicht zu voreilig. Bevor Sie den Widerspruch offiziell kassieren, sollten Sie die Situation noch einmal von einem Experten prüfen lassen. Zum Beispiel beim Sozialverband. Dieser Punkt wird gleich noch einmal wichtig.

Was passiert jetzt? Wenn Sie Ihren Widerspruch aufrecht erhalten? Dieser wird dem Widerspruchsausschuss bei Ihrer Pflegeversicherung vorgelegt. Das ist ein Gremium, in dem neben Mitarbeitern der Pflegekasse auch andere Organisationen vertreten sind. Das Problem: Auch dieser Weg wird kein leichter sein. Und es kann sich hinziehen. Geht es um Pflegebedürftigkeit, sprechen wir häufig über hochbetagte Menschen. Wir sollten also immer im Blick haben, dass eine Entscheidung möglichst schnell herbeigeführt wird.

Neuantrag zum Widerspruch

Deswegen kann es sinnvoll sein, Ihren Widerspruch nicht nur aufrecht zu erhalten. Zusätzlich können Sie auch einen neuen Antrag zur Erhebung des Pflegegrades stellen. Was das bringt? Dadurch erzwingen Sie, dass der Medizinische Dienst nun doch persönlich zu Ihnen kommen wird. Für eine richtige und persönliche Begutachtung.

Das hat zur Folge, dass Ihre persönliche Situation viel besser abgebildet werden kann als anhand von Arztberichten. Die Wahrscheinlichkeit steigt also, dass Sie tatsächlich den Pflegegrad erhalten, der Ihnen zusteht.

Aber zurück zu der Frage, warum Sie den ursprünlichen Widerspruch nicht zurückziehen sollten. Auch nicht bei einem Neuantrag: Bekommen Sie nun den erhofften höheren Pflegegrad, wird dieser sogar rückwirkend anerkannt. Verbunden mit einer höheren Geldzahlung - auch für die Monate, seitdem Sie Ihren Widerspruch eingereicht haben. Falls das nicht so ist und Sie den Widerspruch auf Vorschlag der Kasse kassiert haben, gelten die besseren Leistungen erst ab dem Neuantrag.

Fazit

Viele Menschen fühlen sich bei der Feststellung eines Pflegegrades unfair beurteilt. Doch nicht in jedem Fall ist die Entscheidung der Pflegekasse falsch, nur in bestimmten Fällen ist ein Widerspruch wirklich sinnvoll. Wenn Sie ihn aber einreichen, dann bitte mit aktuellen Arztberichten und einem gut geführten Pflegetagebuch.

Wenn Sie überzeugt davon sind, dass Sie im Recht sind: Den Widerspruch nicht zurücknehmen, auch nicht bei einer ersten negativen Antwort der Pflegekasse. Zusätzlich stellen Sie den Antrag auf Neufeststellung - dann kommt der Medizinische Dienst ins häusliche Umfeld und erarbeitet ein neues Gutachten.


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