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Wie lange ist der Schwerbehindertenausweis gültig?

Aktuelles Behinderung Gesundheit

Manchmal wird der Ausweis für schwerbehinderte Menschen nur befristet ausgestellt. Zum Beispiel bei Krebserkrankungen, in diesem Fall wird von der sogenannten "Heilungsbewährung" gesprochen. Wie lange die Schwerbehinderung Gültigkeit hat, steht auf dem Ausweis selbst. Was aber ist zu tun, wenn auf dem dazugehörigen Bescheid ein ganz anderes Ablaufdatum steht?

Wie lange ist der Schwerbehindertenausweis gültig?

Dieser Fall kommt direkt aus unserer Sozialrechtsberatung. Einer Dame ist nach langem Kampf endlich der Schwerbehindertenausweis bewilligt worden. Es geht um Brustkrebs - vor diesem Hintergrund wurde der Ausweis für fünf Jahre befristet ausgestellt. Man spricht in dieser Situation von der Heilungsbewährung. Im Bescheid steht:

"Bei der Festsetzung des GdB für die Funktionsstörung/en [...] im Stadium der Heilungsbewährung wurde berücksichtigt, dass zunächst die weitere Stabilisierung abzuwarten ist (Heilungsbewährung). Im Anschluss daran wird der GdB ausschließlich nach den verbleibenden Funktionsbeeinträchtigungen zu bemessen sein, was in der Regel zu einer Herabsetzung des GdB führt."

Im verständlichen Deutsch bedeutet das: Weil die Behörde abwarten möchte, ob die Krebserkrankung nach der Behandlung zurückkommt, wird die Schwerbehinderung erst einmal nur befristet ausgestellt. Sollte die Patientin keinen Rückfall erleiden, erhält sie nach Ablauf dieser Zeitspanne einen niedrigeren Grad der Behinderung (GdB).

Und weiter heißt es:

"Eine Überprüfung ist zu 10/2028 vorgesehen.

Und genau mit diesem Satz hängt die Verwirrung zusammen. Denn im Schwerbehindertenausweis selbst steht ein Ablaufdatum von Mai 2029.

Also - was ist denn nun richtig?

Dass zwei verschiedene Daten auf das Ende der Schwerbehinderung hindeuten, kann einige Leute verwirren. Dabei ist es eigentlich ganz einfach.

Bis wann Ihr Status als Mensch mit Schwerbehinderung gültig ist, steht definitiv im Schwerbehindertenausweis. Dieses Datum ist für Sie relevant. So lange können Sie die Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung in Anspruch nehmen. Falls Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen möchten, ist auch dafür das Datum im Ausweis selbst entscheidend. Denn diese bekommen Sie nur, solange Sie einen aktuellen Schwerbehinderten-Status vorweisen können.

Aber was ist mit der zweiten Frist gemeint? Der aus dem Bescheid vom Landesamt für soziale Dienste?

Schwerbehinderung läuft ab: Zwei unterschiedliche Zeitangaben

Im Bescheid steht ja wörtlich: "Eine Überprüfung ist zu 10/2028 vorgesehen". Hier ist nicht geschrieben, dass Ihr Ausweis zu diesem Zeitpunkt seine Gültigkeit verliert. Nein, die Formulierung bedeutet: Im Oktober 2028 werden wir uns wieder bei Ihnen melden. Denn dann wollen wir überprüfen, wie sich Ihre Krebserkrankung entwickelt hat. Können Sie Ihren Schwerbehindertenausweis weiterhin behalten oder nicht?

Das Datum im Bewilligungsbescheid bedeutet also nur, dass sich die Behörde schon einige Monate VOR DEM ABLAUFEN des Schwerbehindertenausweises bei Ihnen melden wird. Denn dieser Zeitraum wird benötigt, um Ihren Gesundheitszustand zu überprüfen: Sie selbst müssen schriftlich Auskunft erteilen. Außerdem wird das Landesamt Ihre Ärzte dazu auffordern, aktuelle Befundberichte einzureichen. Und diese Berichte entscheiden am Ende darüber, ob Sie Ihren Ausweis behalten können oder ob eine Änderung am GdB vorgenommen wird.

Gültig bleibt der Ausweis und damit Ihr Schwerbehinderten-Status aber bis zu dem Datum, das auch auf dem Ausweis steht.

Und wie Sie die Gültigkeit auch darüber hinaus noch weiter in die Länge ziehen können - zum Beispiel, wenn es darum geht, in die vorzeitige Altersrente zu kommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.


Kommentare (4)

  • user
    Bettina
    am 16.11.2024

    Ich habe auf Grund von Brustkrebs 2006 und 2008 auf 100 % Schwerbehindertengrad befristet bis 2015 eingestellt worden. Danach nach Herabsetzung auf 40% und 3 Widersprüchen auf 50% unbefristet. Nach Rezidiv/ Neuerkrankung 2023 Neufeststellung beantragt mit dem Bescheid auf 60% befristet bis 2028.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist, da ich auf unbefristet war.

    Müsste ich dann wieder erneut um die 50% unbefristet kämpfen?

    Ich bitte um Antwort und danke. Mit freundlichen Grüßen

    Ich überlege einen Widerspruch einzulegen. Was wäre zu erwarten und sinnig?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.11.2024

      Solche Anfragen können wir hier im Forum nicht behandeln. Dazu muss man sich Ihre Bescheide vom Versorgungsamt sowie die Berichte der Ärzte ansehen. Bitte lassen Sie sich dazu persönlich beraten.

  • user
    Jörg B
    am 29.08.2024

    Sehr geehrte Herr Willert,

    ich bin seit 2007 schwerbehindert aber voll erwerbstätig.

    Da die Rente bereits in Sichtweite ist habe ich den alten Schwerbehindertenausweis heute hervorgekramt.

    Ausgestellt in 2007 mit Gdb 80%, sollte in 2012 auf 40% reduziert werden.

    Nach Einspruch wurden 50% anerkannt.

    Es gibt auf der Vorderseite einen Stempel gültig bis Ende 9/2012. Nach meinem Einspruch wurde auf der Rückseite ein Handschriftlicher Eintrag vorgenommen GdB 50 ab 2.10.2012. Auch auf dem schriftlichen Bescheid kein weiterer Vermerk bezüglich Gültigkeit.

    Da kein Stempel UNBEFRISTET vorhanden ist bin ich etwas verunsichert.

    Bisher haben alle Behörden den Ausweis als unbefristet akzeptiert.

    Ich möchte äußerst ungern die 2 Jahre vorzeitigen Renteneintritt gefährden.

    Viele Grüße

    Jörg

  • user
    Ekrem Kanli
    am 29.08.2024

    Sehr geehrter Herr Willert,

    Sovd Bremen

    ich möchte mich sehr herzlich bei Ihnen und dem SoVD Bremen für die großartige Unterstützung, die Sie mir bis zu meiner Rente zuteilwerden ließen, bedanken. Ihre Hilfe hat für mich den Unterschied gemacht, und dafür bin ich Ihnen unendlich dankbar.

    Vielen, vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen

    Ekrem Kanli

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