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Wie viel darf ich von meiner Rente in der Grundsicherung behalten?

Armut

Ein Leben lang gearbeitet. Wegen der Kinder hauptsächlich in Teilzeit. Und dann? Eine gesetzliche Rente in Höhe von 600 Euro. Unwahrscheinlich?

Lebensleistung soll sich in der Rente auszahlen

Alles andere als unwahrscheinlich. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger steuern auf sehr geringe Renten zu. Mit ganzen 631 Euro konnte eine Frau in Westdeutschland durchschnittlich rechnen, wenn sie 2016 in Rente gegangen ist. Ein Mann immerhin noch mit knapp über 1000 Euro. Aber die Richtung geht nach unten – schon seit vielen Jahren.

Kein Wunder also, dass immer mehr Rentnerinnen und Rentner auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind. „Die Grundsicherung ist das Hartz IV für Rentner“, sagt Jutta Kühl, Vorsitzende im Landesverband des SoVD. „In Schleswig-Holstein bekommen diese Sozialleistung zurzeit mehr als 20.000 Menschen. Und zwei Drittel davon sind Frauen.“

Aber wie genau verhält sich die Grundsicherung im Alter zur Rente? Was darf ich behalten? Und wie wird die Riester-Rente behandelt, wenn man Grundsicherung beantragen muss? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

„Hurra, endlich bringt jemand Licht ins Dunkel!“

1. Hat die Höhe meiner Rente Auswirkung auf die Höhe der Grundsicherung?

Wer Anspruch auf Grundsicherung hat, wird am Ende jeder Rechnung immer gleich viel Geld zur Verfügung haben. Für einen Alleinstehenden beträgt der Regelsatz 2019 monatlich 424 Euro. Werden dazu noch die angemessenen Kosten der Unterkunft addiert, hat man die Grundsicherung. Es spielt also keine Rolle, wie hoch das eigene Einkommen ist. Wer weniger als den Bedarf der Grundsicherung zur Verfügung hat, kann diese Sozialleistung beantragen. Wer mehr hat, bekommt auch keine Grundsicherung.

Ein vereinfachtes Beispiel: Peter und Paul beantragen beide Grundsicherung. Peter bringt eine gesetzliche Rente in Höhe von 200 Euro mit. Paul hat einen Rentenanspruch von 400 Euro. Die Wohnungen der beiden kosten jeweils 350 Euro Miete – und gelten damit in unserem Beispiel als angemessen. Laut Gesetz beträgt der Regelsatz 424 Euro. Dazu kommt nun die Miete. 424 Euro + 350 Euro macht zusammen 774 Euro. Diese Grenze entscheidet, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht.

Nun hat Peter 200 Euro Rente. Ihm stehen aber 774 Euro zu – mit der Folge, dass seine monatliche Grundsicherung 574 Euro betragen würde. In Pauls Fall landen jeden Monat 400 Euro eigene Rente auf seinem Konto. Auch er hat laut Gesetz einen Anspruch in Höhe von 774 Euro. Also überweist das Sozialamt zusätzlich 374 Euro.

2. Ich habe privat vorgesorgt. Werden auch diese Einkünfte auf meine Grundsicherung angerechnet?

Bis zum Jahr 2018 war das so. Insbesondere für Geringverdiener, die sich Monat für Monat einen kleinen Betrag für die Riester-Rente vom Munde abgespart hatten, kam spätestens mit dem Antrag auf Grundsicherung das böse Erwachen. Die private Rente ging wie die gesetzliche Rente in der Grundsicherung auf.

Seit dem 01.01.2018 gilt das nicht mehr. Der Gesetzgeber hat einen Freibetrag für private Renten eingeführt, nach dem die ersten 100 Euro komplett anrechnungsfrei bleiben. Ist die private Rente höher, werden von diesem Betrag jenseits der 100 Euro 30 Prozent nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Maximal können Rentnerinnen und Rentner im Jahr 2019 bis zu 212 Euro ihrer privaten Altersvorsorge in der Grundsicherung behalten. Woher dieser Betrag kommt? Die Bundesregierung hat festgelegt, dass in der Grundsicherung maximal 50 Prozent des Regelbedarfs anrechnungsfrei bleiben sollen. In diesem Jahr beträgt dieser 424 Euro.

Zurück zu unserem Beispiel: Peter hat neben seinen 200 Euro aus der gesetzlichen Rente auch 50 Euro aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Wie oben gesehen bekommt er jeden Monat 574 Euro Grundsicherung. Bis 2018 wäre seine bAV komplett mit der Grundsicherung verrechnet worden. Nun darf er die zusätzlichen 50 Euro im Monat behalten.

Auch Paul hat privat vorgesorgt. Er verfügt neben seinen 400 Euro Rente über eine Riester-Rente, die ihm jeden Monat 300 Euro einbringen soll. Wieviel darf er hiervon behalten? 100 Euro auf jeden Fall, da muss gar nicht gerechnet werden. Von den restlichen 200 Euro befinden sich 30 Prozent in den Grenzen des Freibetrags, also 60 Euro. Insgesamt dürfte Paul demnach 160 Euro seiner Riester-Rente behalten. Zusätzlich überweist das Sozialamt wie bisher 374 Euro Grundsicherung.

3. Für welche Rentenarten gilt der neue Freibetrag in der Grundsicherung?

Der Freibetrag gilt seit 2018 für Riester- und Basis-Renten. Er umfasst außerdem die betriebliche Altersvorsorge sowie nicht geförderte private Renten. Von der Regelung sind übrigens auch Altfälle betroffen. Falls Sie schon längere Zeit Grundsicherung beziehen und Ihre private Rente angerechnet wird, sollten Sie umgehend im Sozialamt Bescheid geben.

4. Profitiere ich auch mit der gesetzlichen Rente von dem Freibetrag?

Nein, und das kritisieren wir als Sozialverband in aller Deutlichkeit. Der Freibetrag gilt nur für die oben genannten Arten von privater Vorsorge. „Die überwiegende Mehrheit derjenigen, die auf Grundsicherung angewiesen ist, hat von dieser Regelung gar nichts“, bemängelt Jutta Kühl und fordert: „Die Bundesregierung muss hier so schnell wie möglich nachlegen und einen Freibetrag schaffen, der die komplette Lebensleistung der Menschen würdigt. Dazu gehört vor allem die gesetzliche Rente! Unser Vorschlag für einen echten Freibetrag in der Grundsicherung liegt schon lange auf dem Tisch.“


Kommentare (12)

  • user
    Anna
    am 01.10.2023

    Ich denke das ist Unrichtigkeit,der kleine Rente hat,,,muss die Behalten und in Grundsicherung nicht angerechnet...der hat nie gearbeitet, hat die gleiche Grundsicherung...ich finge,das ist nicht gut...

  • user
    Wächter Jürgen
    am 07.08.2022

    was ich mich führ freuen würde das Grundsicherung gegendert werden. das die Lebensmittel immer teurer werden. ich habe mich zwar freut das die Rente um 24Euro bekommen habe Aber das Sozialamt zieht alles wieder ab damit ändert sich bei uns nichts.

    • user
      Klaus Jürgen Fechter
      am 24.01.2023

      Als Empfänger von Grundsicherung habe ich noch nie von einer Rentenversicherung was gehabt ,weil die Erhöhung sofort wieder von der Grundsicherung abgezogen wird ,also bleibe ich das ganze Leben arm ,ist das gerecht

    • user
      Jelena
      am 29.06.2023

      Ich habe gleiche Problem

  • user
    Karin Duerrenfeldt
    am 23.04.2021

    DANKE für die Tipps, kann ich sicher auch was mitnehmen

  • user
    Christian Schultz
    am 02.10.2020

    Hallo Klaus-Dieter, bitte haben Sie Verständnis dass wir solche detaillierten Fragen nicht im Rahmen unseres Blogs beantworten können. Wenden Sie sich gern an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Klaus-Dieter Doehler
    am 01.10.2020

    Hallo ich betreue einen Pflegebedürftigen Mensch in der Pflegestufe 2, der in einer betreuten Wohnanlage wohnen muss. Sie bekommt 693,85€ an Rente im Monat die werden voll in ihre Grundsicherung mit berechnet, ist auch richtig so. Nach allen Abzügen die sie hat bleiben ihr aber nur 88,38,€ zum Leben übrig, Sie bekommt als Grundsicherung 237,38€ mtl, aber davon muss sie noch 149,00€ selber an einer Pflegepauschale bezahlen, so das dann eben nur noch 88,38€ übrig bleiben, wie kann das sein, muss das Amt die 149,00€ übernehmen?

  • user
    T. Gehrke
    am 27.08.2019

    Sie haben offenbar nicht die allergeringste Vorstellung davon, wie es im politischen Alltag wirklich zugeht. Lesen Sie weniger BILD-Zeitung und gehen Sie mal zu Ihrem Abgeordneten. Aber ich glaube nicht, daß Sie wirklich daran interessiert sind, Ihre Vorurteile zu ändern.

  • user
    Christian Schultz
    am 26.08.2019

    Hallo Hildegard, beim Bezug von Grundsicherung müssen Sie alle Vermögens- und Einkommensarten angeben.

  • user
    Hildegard veigel
    am 25.08.2019

    Ich beziehe 231 Euro Rente und bekomme Grundsicherung habe ab September kann ich 130 Euro verdienen muss ich das angeben

  • user
    Schmidke
    am 31.01.2019

    In die Politik gehen, den ganzen Tag dummes Zeug von dir geben,dann hast du ausgesorgt,brauchst dich nicht um die Belange anderer zu kümmern, dein eigenes fortzukommen und Diäten sind wichtig.

    • user
      Angelika Wald
      am 12.08.2024

      Dem kann ich nur zustimmen...

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