Wie viel Rente bekomme ich? Die Rentenformel kurz und knapp erklärt
Aktuelles Rente
Die Rentenformel ist für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. Das liegt jedoch in der Regel nur daran, dass sich nur die wenigsten die Mühe machen, einen genaueren Blick darauf zu werfen. Schaut man sich die Formel dagegen im Detail an, wird das Prozedere schnell klar und verständlich.
Wie viel Rente Sie im Alter bekommen, hängt von vier Faktoren ab. Und aus diesen vier Faktoren besteht die sagenumwobene Rentenformel in der Deutschen Rentenversicherung.
Ihre persönliche Rentenhöhe erfahren Sie also, wenn Sie diese sperrigen Begriffe mit echten Zahlen ersetzen können.
Die vier Faktoren der Rentenformel
Beim ersten Blick kann dieses Regelwerk der Deutschen Rentenversicherung tatsächlich noch etwas einschüchtern. Deswegen werden wir uns allen vier Faktoren im einzelnen widmen - und so die Formel nach und nach auflösen.
Ihre Rentenhöhe ist das Produkt aus allen vier Faktoren. Wir beginnen daher mit den beiden Elementen, die für unsere Berechnung am einfachsten sind.
Rentenfaktor
An dieser Stelle steht die Rentenart. Wie Sie vielleicht wissen, gibt es eine ganze Reihe von unterschiedlichen Renten - für Waisen, Witwen oder Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Für diesen Beitrag möchten wir uns allerdings exklusiv mit der Altersrente beschäftigen.
Und das Schöne ist: Geht es um die Altersrente, ist der Rentenfaktor "1". Wer sich an seine Grundschulzeit erinnert, weiß: Multipliziert man eine Zahl mit 1, ändert sich das Ergebnis nicht. Der Rentenfaktor spielt für unsere weitere Berechnung also keine Rolle. Somit müssen wir nur noch drei weitere Punkte klären.
Zugangsfaktor
Der Zugangsfaktor beschreibt eventuelle Abschläge auf Ihre Rente. Diese können anfallen, wenn Sie eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen.
Um unsere Berechnung möglichst einfach zu halten, gehen wir an dieser Stelle davon aus, dass Sie ohne Abzüge in die Altersrente einsteigen können. In diesem Fall lautet der Zugangsfaktor ebenfalls "1". Und das Ergebnis unseres Produkts zur Rentenformel verändert sich wieder nicht.
Aktueller Rentenwert
Der Rentenwert wird jedes Jahr zum Sommer angepasst. Zurzeit gibt es für West- und Ostdeutschland noch unterschiedliche Rentenwerte. Diese werden sich jedoch über die nächsten Jahre weiter angleichen.
In Westdeutschland beträgt der Rentenwert zurzeit 34,19 Euro. Im Osten der Republik müssten wir mit 33,23 Euro weiterrechnen. Da wir im SoVD-Landesverband Schleswig-Holstein in der Regel mit dem westlichen Wert zu tun haben, fügen wir diesen in unsere Formel ein.
Entgeltpunkte
Erst an dieser Stelle wird es individuell. Bis hierhin ist die Rentenformel eine Aufgabe, die vermutlich jeder Grundschüler ohne Hilfe bewältigen könnte. Aber keine Sorge - auch die Ermittlung der Entgeltpunkte ist kein Hexenwerk.
Am einfachsten nähern wir uns dem richtigen Ergebnis, indem wir ermitteln, wie man auf genau einen Entgeltpunkt kommen würde.
Dazu müssen wir uns das Durchschnittsentgelt in Deutschland anschauen. Das für den Rententräger relevante Durchschnittseinkommen liegt zurzeit bei 40.551 Euro. Für diesen Jahresverdienst gibt zurzeit genau einen Entgeltpunkt. Um zu erfahren, wie viele Entgeltpunkte Sie bekommen würden, teilen Sie einfach Ihren Jahres-Brutto-Verdienst durch dieses Durchschnittseinkommen.
Manfred aus Niebüll hat im letzten Jahr 37.448 Euro verdient. Wenn wir diesen Wert durch 40.551 Euro teilen, erhalten wir 0,923. Manfred erhält also für dieses eine Jahr 0,923 Entgeltpunkte.
Um die tatsächliche (oder ungefähre) Rentenhöhe zu ermitteln, müssen Sie jetzt nur noch Ihre Entgeltpunkte zusammenzählen. Wer noch am Anfang seines Berufslebens seht, kann auch einfach eine kleine Hochrechnung anstellen. Hierbei wären dann allerdings keine Renten- oder Gehaltssteigerungen mit einkalkuliert.
Fazit
Die Rentenformel verliert ihren Schleier, sobald wir uns die einzelnen Faktoren genauer anschauen. Wirklich individuell ist sie nur bei der Anzahl der Entgeltpunkte. Wenn Sie diese ermitteln - entweder durch einen Blick in die Renteninformation oder durch diese kleine Rechnung - wissen Sie zumindest in etwa, mit welcher Brutto-Auszahlung Sie rechnen können.
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Kommentare (16)
Hoßner
am 18.05.2024Ich war bis jetzt voll berufstätig. Habe 30Jahre voll eingezahlt. 35 Eckpunkte habe ich bisher erreicht. Jetzt bin ich chronisch krank und beantrage eine teilweise EM Rente weil ich nur noch 5 Stunden arbeiten kann. Was passiert mit meiner regulären Altersrente? Ich zahle ja nur für die 5 Stunden ein.. Bekomme ich dann auch deutlich weniger Altersrente?
Oder zählt der letzte volle Verdienst weiter für die restlichen Jahre bis ich in die volle Altersrente gehe? Mit 50%Schwerbehindetung?
Christian Schultz
am 21.05.2024Sowohl als auch. Wenn Sie eine EM-Rente erhalten, wird diese ja künstlich hoch gerechnet - das ist die Zurechnungszeit. Sie bekommen also mehr, als Sie bisher einzahlen (konnten). Und trotzdem kommen durch Ihre Teilzeitarbeit neue Entgeltpunkte auf Ihr Rentenkonto.
Hedwig
am 17.11.2023Guten Tag,
ich bin 62, bekomme befristet EM-Rente. danach könnte ich aufgrund 70 GdB in die Schwerbehindertenrente gehen.
Oder ich beantrage die EM-Rente weiter, würde dies meine Schwerbehindertenrente dann noch erhöhen, wenn ich nochmal 3 Jahre die
EM-Rente bekomme?
Vielen Dank.
Christian Schultz
am 17.11.2023Hallo Hedwig, wir können hier im Forum keine Einzelfallberatung machen. Aber generell ist es so, dass beim Wechsel von der EM- in die Altersrente ein Bestandsschutz greift. Die Altersrente ist dann nicht niedriger - es kommen auch keine neuen Abschläge dazu.
Danuta Bork
am 24.08.2023Hallo ich besitze eine Erwerbsunfeige Rente seit ich 17Jare Alt war,bin auch 100% Schwerbehinderte, und bin an 1959 geboren ,ich bin 64 Jahre alt. Meine Frage ist : seit wann kann ich auf die Altersrente gehen.Und was muss ich für die Altersrente noch machen.Muss ich die selber beantragen oder machen die das automatisch. VIELEN DANK
Christian Schultz
am 24.08.2023Hallo Danuta, die Altersrente können Sie theoretisch schon jetzt beziehen - Sie müssen die bei der Rentenversicherung beantragen.
Jörg Krups
am 21.06.2023Hallo ich werde nächsten Monat 60 und habe 42 Jahre Gearbeitet . Da ich 60 Prozent habe kann ich wann in Rente gehen
Christian Schultz
am 21.06.2023Hallo Jörg, ohne Abschlag genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Bei Jahrgang 1963 wäre das mit 64 und 10 Monaten: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Dominic Fox
am 17.06.2022Hallo bin bj 1967 und habe die Erwerbslosenrente beantragt wegen Herzproblemen bin nach dem Einspruch zur Reha habe 50% kann einen Vollzeitjob nicht mehr ausüben also weniger als 6 Stunden arbeiten bin Teilzeit beschäftigt auch diese Teilzeit beschäftigung ist nicht einfach zu bewältigen. was kann ich jetzt am besten machen.Gruss Dominic
Christian Schultz
am 17.06.2022Das kommt immer auf den Einzelfall an. Ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung - zu der sollten Sie dann alle wichtigen Unterlagen (Arztberichte, Dokumente der Rentenversicherung etc.) mitbringen.
Roster nikolaus
am 10.03.2022Bin baujahr 60 schon 45jahre geklebt habe aber 50% Behinderung wan kann ich in Rente gehen
Christian Schultz
am 11.03.2022Dazu haben wir einen eigenen Beitrag veröffentlicht: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1960-das-sind-ihre-optionen
Meike Lund
am 18.11.2021Hallo, folgende Fragen habe ich zu dem Beitrag mit 62 in Rente. Bei mir ist es so, dass ich bis Juni 2022 Arbeitslosengeld 1 ( 2 Jahre sind es dann gewesen).Ich bewerbe mich jetzt, wie von der Agentur f.Arbeit gewünscht/vereinbart. Ich bin jetzt 61 und werde im Juli 2022 62 Jahre alt. Ich habe eine Schwerbeschädigung von 30 %. Ist es in diesem Zusammenhang tatsächlich möglich mit 62 ohne Abschlag in Rente zu gehen? Bislang habe ich die Information, dass ich mit 63 mit Abschlägen in die Rente gehen kann. Die 35 Jahre habe ich voll, jedoch nicht die 45 Jahre. Die hätte ich erst mit 65 voll. Ich bin Jahrgang 1960. Ich überlege ab Juli 2022 einen rentenversicherungsbringenden Minijob anzunehmen, damit ich noch Rentenzeit sammeln kann.
mit freundlichen Grüßen M.Lund
Christian Schultz
am 18.11.2021Hallo Meike, ohne einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können Sie nicht vor 63 in Rente. Und auch mit SB-Ausweis ist eine abschlagsfreie Rente in Ihrem Fall frühestens mit 64 und vier Monaten möglich.
Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-63-wie-viel-abschlag-habe-ich
Joachim
am 10.02.2021Hallo, folgende Konstellation: bin im April 1960 geboren, habe 45 Beitragsjahre schon erreicht und kann abschlagsfrei im September 2024 in die Rente.
Meine Frage: wenn ich im Oktober 2022 Arbeitslos werde, aber einen Minijob annehme und in die gesetzliche Rentenversicherung miteinzahle, werden dann die 24 Monate als ALG 1- Bezieher mir weiterhin angerechnet ? (Rentenpunkte), obwohl ich schon vorher die 45 Beitragsjahre erreich habe.
Vielen Dank im Voraus
Joachim
Christian Schultz
am 10.02.2021Hallo Joachim, das Arbeitsamt zahlt in jedem Fall Versicherungsbeiträge für Sie. Mit Minijob werden es natürlich noch ein bisschen mehr. Schwierigkeiten gibt es bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte immer nur beim Thema Wartezeit - aber die haben Sie ja bereits erreicht. Um die Rente wie geplant mitzunehmen, müssten Sie also nicht unbedingt einen Minijob ausüben. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/mit-63-in-die-rente-aber-vorher-arbeitslos
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